Sind das Maipilze?

Es gibt 28 Antworten in diesem Thema, welches 3.819 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Oehrling.

  • Hallo Lorena,

    optisch gesehen ja, jetzt müsste noch der typische Mehlgeruch vorhanden sein.

    Wie immer: essen auf eigene Verantwortung (oder halt nicht)!

    FG

    Oehrling

    PSVs dürfen weder über I-Net noch übers Telefon Pilze zum Essen freigeben - da musst du schon mit deinem Pilz zum lokalen PSV!

  • Warum schreiben eigentlich so viele dass die Pilze "auf eigene Verantwortung" verzehrt werden? Niemand schreibt was von essen. Ist hier wirklich schon einmal jemand verklagt worden, weil er im Internet geschrieben hat die Maipilze/Stockschwämmchen/Egerlinge usw. sind essbar und der anderen Person ging es dann schlecht oder landete im Krankenhaus?


    PS: Ja, es sind Maipilze.

  • Weil es sein kann, dass der Anfrager genau das mit den Anfragepilzen vorhat (und den vielen anderen ähnlich aussehenden, die er vielleicht noch in der Hinterhand hat, aber nicht auf Fotos zeigt), obwohl er es nicht ausdrücklich hinschreibt. Oder warum sollte jemand Mahlzeitmengen einsammeln, sauber putzen und auf einem Küchentisch auslegen? Und auch wenn es bisher zu keiner Klage kam: ich habe keine Lust, der erste zu sein, der angegangen wird. Ich hoffe auf Verständnis.

    FG

    Oehrling

    PSVs dürfen weder über I-Net noch übers Telefon Pilze zum Essen freigeben - da musst du schon mit deinem Pilz zum lokalen PSV!

  • Hallo zusammen,

    vorab frage ich mich, woher das Wissen stammt, dass bisher niemand verklagt worden wäre?

    Aber wie dem auch sei, aus fachlicher Sicht kann ich nur dringend raten, immer deutlich zu machen, dass es keinesfalls eine Essensfreigabe gibt, oder eine ist.

    Ich möchte und kann auch wegen des Umfangs nicht auf Einzelheiten eingehen, aber diesbezüglich handelt es sich um einen ernst zu nehmenden Grundsatz.

    Um es abzuschließen, nur ein kleiner Hinweis noch am Rande, auch ein Unterlassen kann in eine Haftung führen.

    Natürlich geht es mich nichts an und jede/r muss es für sich selbst entscheiden.

    VG

    Thomas

    AUCH VON MIR KEINE ESSENSFREIGABE. EINE BESTIMMUNG IST OHNE JEDE GARANTIE.

  • Das kann ja sein, dass der Anfrager den Verzehr vorhat, für mich macht es dennoch keinen Sinn das immer dazu zu schreiben. Ich sehe beim Essen immer eine eigene Verantwortung, es sei denn man bekommt es z.b. im Restaurant vorgesetzt. Außerdem gilt doch automatisch eine Auskunft eines PSV (oder nicht PSV) nicht als sicher, sofern die Pilze nicht direkt vorgelegt werden? Also eine telefonische (oder hier per Internet) Auskunft bieten keine Grundlagen einer sicheren Bestimmung.

    Wenn da bedenken bestehen sollte es sicher reichen die Klausel in die Signatur zu schreiben (so wie es bereits manche machen).


    Noch zum Sammeln: also ich habe früher gerne mehrere Pilze von der gleichen Art gesammelt, da habe ich mehr Indizien um welche Art es sich handeln könnte. Außerdem ist es einfach der Spaß am sammeln gewesen und mich unterwegs an den Düften zu erfreuen, da werden bei einem Spaziergang schon ein paar Pilze "verschnüffelt".


    Grüße

    Stefan

  • Ich sehe beim Essen immer eine eigene Verantwortung, es sei denn man bekommt es z.b. im Restaurant vorgesetzt. Außerdem gilt doch automatisch eine Auskunft eines PSV (oder nicht PSV) nicht als sicher, sofern die Pilze nicht direkt vorgelegt werden?

    Ja, du siehst die eigene Verantwortung, aber was ist mit den vielen anderen? Der Anfrager warst halt nicht du.


    Und automatisch gilt hier schon mal gar nix, es kommt immer auf die einzelne Sichtweise an. Wenn einer hier in der Userleiste behauptet, PSV zu sein, und bekräftigt die Mairitterlings-Diagnose, kombiniert der Anfrager eventuell daraus: "juchhu, das sind von einem PSV bestätigte Mairitterlinge, die esse ich jetzt". Und später, nach dem Essen der Pilze, die leider dann doch keine Mairitterlinge waren: "jetzt habe ich Ranzenweh, irgendjemand muss mir dafür zahlen".

    Mir scheint das ein recht plausibles Szenario.

    PSVs dürfen weder über I-Net noch übers Telefon Pilze zum Essen freigeben - da musst du schon mit deinem Pilz zum lokalen PSV!

  • Hallo Stefan,


    wenn jemand Rat sucht mit Bildern über Pilze (Pflanzen, Tiere, Insekten,...) und der Hintergrund vermuten lässt, dass diese zum Verzehr bestimmt sind, dann sollte man mit eindeutigen Aussagen wie "diese sind essbar" äußerst vorsichtig sein.

    Niemand kennt den Fragesteller, dessen Motivation, dessen Intelligenz, seine Risikobereitschaft, das Alter, sein Vorwissen oder weiteres von ihm. Deshalb lassen sich auch keinerlei Rückschlüsse daraus ziehen, was nach dem Rat mit den Pilzen geschehen wird.


    Ich halte es für außerordentlich leichtsinnig (fahrlässig, grob(?) fahrlässig, fast schon vorsätzlich - und da wird es juristisch problematisch für den "Beratenden"), wenn Pilze nach Bildern bestimmt, als essbar proklamiert werden. Das gaukelt Anfängern vor, man könne Pilze problemlos nach Bildern bestimmen. Ich kenne niemanden, der das fehlerfrei kann!

    Wer hier im Forum "großzügig" nach Bildern Pilze als essbar empfiehlt und als wohlschmeckend bezeichnet, zeigt lediglich, dass er sich der Verantwortung seines Tuns nicht im Klaren ist. Auch wenn er vordergündig sein "Wissen" präsentieren kann.


    In einem Pilzforum wird von Außenstehenden erwartet, dass hier Leute mit Sachverstand vertreten sind. Deshalb wird auch hier nachgefragt. Und deshalb muss auch jeder für seine Aussagen haften, egal ob Pilzsachverständiger oder nicht.

    Wobei bei den PSVs, die ihren "Job" ernst nehmen eigentlich keine Gefahr zu leichtsinnigen Aussagen bestehen sollte.


    Gruß

    Peter


    Ergänzung: Wenn die Bilder der oben gezeigten Pilze im Sommer hier erscheinen und als Pfeffermilchlinge tituliert werden, könnten wir zweifelsfrei ausschließen, dass wir uns da nicht verleiten lassen .... ;)

  • Nu,


    der Unterschied liegt in der "persönlichen" Pilzberatung eines Pilzsachverständigen. Schließt mE Foren daher plusminus aus.


    Fallbeispiel aus Österreich,

    ein älteres Ehepaar ersuchte um Bestimmung eines Fundes, eines Riesenbovistes, Clavaria gigantea. Hat der mir persönlich bekannte Fachmann zum Verzehr freigegeben, mit üblen Folgen.

    Die anfragenden Herrschaften haben den über einen Kilo wiegenden Bovisten auf einmal verzehrt und sind im Krankenhaus gelandet. Das führte zu einer sofortigen Betriebsstillegung, weil er gewerblich Pilze züchtet. Gesamtschaden ca. € 6.000.

    Dass sich die vermeintliche Vergiftung letztendlich als Indigestion-Syndrom, hervorgerufen durch übermäßigen Pilzgenuss, heraus gestellt hat spielte rechtlich keine Rolle. Den wirtschaftlichen Schaden hat ihm niemand ersetzt.

    Die BMG hat eine Versicherung für solche Fälle, wir in Österreich ab 2023 auch, hoffe ich halt.


    lgpeter

    "Die, die Kriege von oben führen sind feige Schreibtischtäter, die nicht wissen wie schrecklich Krieg ist".

    Quelle: "Masters Of War", Bob Dylan

  • Hallo Stefan,

    verbindliche Rechtsberatung kann ich nicht geben, da mir die rechtliche Fachkenntnis fehlt. Als praktizierender Pilzsachverständiger habe ich mir aber selbstverständlich Gedanken über Vertrauensschutz und Haftungsfragen gemacht.

    1) Wer geprüfter PSV ist und zu einer Präsenz-Pilzberatung konsultiert wird, haftet für die von ihm gemachten Aussagen. Genau darin besteht ja der Zweck der Konsultation - der Anfragende versucht sich durch die Konsultation eine größtmögliche Sicherheit zu verschaffen, dass der Konsum der angefragten Pilze körperlich folgenlos bleibt. Es kommt somit zu einem vertragsähnlichen Zustand zwischen PSV und Anfrager (wenn nicht gar zu einem Dienstleistungsvertrag), aus dem aus den getätigten Aussagen und Ratschlägen, nämlich die Pilze folgenlos essen zu können, eine Haftung erwächst.

    2) Aus im Internetforum von einem geprüften PSV getätigten Aussagen entsteht durch den allgemeinen Vertrauensschutz, den der Anfrager genießt, höchstwahrscheinlich ebenfalls eine solche Haftung, sonst müsste die Dachorganisation der PSVer ihren PSV nicht untersagen, Fernberatung (telefonisch oder digital) zu betreiben. Ein Anfrager im Forum darf somit wohl auch im Internet oder per Telefon bei Beratung durch einen PSV darauf bauen, dass ein Vertrauensschutz besteht.

    3) Wohl kein Vertrauensschutz entsteht dagegen, wenn der Beratende kein geprüfter PSV ist - weder in Präsenz noch bei Fernberatung. Ein Nicht-PSV kann über Pilze den größten Unfug erzählen, ohne dafür zu haften (dazu zählen auch die im Internetforum oder auf Facebook vertretenen ungeprüften Pseudoexperten, die Pilze zum Essen empfehlen, auch wenn sie nur glauben, den Fotopilz richtig zu erkennen). Kommt es später zu körperlichen Folgen, kann er nicht zur Rechenschaft gezogen werden, da kein Vertrauensschutz und infolgedessen keine Haftung besteht. Der Anfrager hätte im Gegenteil am Fehlen der PSV-Eigenschaft erkennen müssen, dass der Beratende nicht über formale Fachkompetenz verfügt, und hätte den Ratschlag verwerfen und sich von kompetenterer Seite zusätzlich Rat einholen müssen.


    Fazit:

    1) wer als geprüfter PSV Aussagen und Ratschläge tätigt, egal wo, haftet dafür, es sei denn er schließt die Haftung (z. B. per Disclaimer) gleichzeitig aus. Wenn er befürchten muss, dass der Disclaimer nicht richtig wahrgenommen oder verstanden wird, sollte er den Haftungsausschluss explizit in die Antwort aufnehmen.

    2) wer sich auf eine Pilzberatung einlässt, sollte nach der formalen Fachkompetenz des Beraters fragen - z. B. darf man sich ruhig mal den Prüfausweis zeigen lassen, in dem Prüfungsdatum und alle notwendigen Fortbildungsaktualisierungen verzeichnet sind. Unterlässt man das bzw. verzichtet darauf, kann man später nicht auf Vertrauensschutz pochen.


    FG

    Oehrling

    PSVs dürfen weder über I-Net noch übers Telefon Pilze zum Essen freigeben - da musst du schon mit deinem Pilz zum lokalen PSV!

  • Hallo Oehrling,


    die Konsequenz, die ich daraus für mich ziehen würde ist, dass es nicht erstrebenswert ist jemals PSV zu werden. Ich glaube ähnliche Regelungen gibt es auch bei Kampfsportarten, wenn jemand einen schwarzen Gürtel hat und in einem Akt der Selbstverteidigung jemanden tot schlägt, dann könnte ihm blühen, dass ihm der Richter zur Last legen wird, dass er mit seiner Kampfausbildung den Angreifer hätte auch mit moderateren Maßnahmen abwehren können. Es kann dann trotzdem zu einem Freispruch führen, aber die Situation wird eben anders bewertet, als bei einem kämpferischen Laien, der sich gar nicht anders zu helfen wusste.


    Dann häufe ich mir lieber beliebig großes Pilzwissen an, ohne jemals offiziell geprüfter Sachverständiger zu werden. ;)



    Die anfragenden Herrschaften haben den über einen Kilo wiegenden Bovisten auf einmal verzehrt und sind im Krankenhaus gelandet.

    Ich denke aber, dass ein generelles Problem ist, dass zu wenig kommuniziert wird, dass man auch essbare Pilze nicht in beliebigen Mengen verdrücken sollte!


    Ich finde, dass ein kg Pilze, die beim Braten deutlich an Gewicht und Volumen verlieren und auch keinen übergroßen Nährwert haben, nicht besonders viel sind. Ich esse auch ohne weiteres ein kg Kartoffeln, oder ein kg Rotkohl, insb. wenn ich einen großen Trog koche und dann abends die Reste meines Mittagessens esse. Und vor wenigen Jahren hätte mir genau dasselbe wie den älteren Herrschaften passieren können. Wenn ich mit einem großem Korb voll Pilze zum PSV gelatscht wäre und der hätte die freigegeben, dann hätte ich die auch in kürzester Zeit allesamt verdrückt. Gerade als Laie hat man einen sehr undifferenzierten Blick. Da gibt es essbar, und nicht-essbar. Dass man aber zumindest bei einigen Arten eher kleinere Portionen zu sich nehmen sollte, lernt man auch erst, wenn man sich etwas tiefer mit der Materie beschäftigt.

  • Na ja,

    Pilze sind ja bekanntlich ohnehin wegen der Zellwände aus Chitin eher schwerverdaulich. Wenn sie sich dann zusätzlich bei der unsachgemäßen Zubereitung ordentlich mit Fett vollsaugen…

    Ein Kilo Pellkartoffeln ok, ein Kilo Bratkartoffeln - nein danke.

    Und im übrigen sind PilzberaterPilzsachverständige über den Verband, der sie geprüft hat, haftpflichtversichert.

    Viele Grüße

    Andreas

  • Hallo,


    interessante Argumente und Aussagen, finde ich.

  • Ahoj,

    Und im übrigen sind PilzberaterPilzsachverständige über den Verband, der sie geprüft hat, haftpflichtversichert.

    "Alle PSV der DGfM, die Mitglied in der DGfM sind und einen gültigen PSV-Status haben, sind
    durch die DGfM für ihre Beratertätigkeit haftpflichtversichert."

    (Ordnung für die Prüfung, Tätigkeit und Weiterbildung der Pilzsachverständigen der DGfM)


    LG

    Malone

    Link zu Pilzlehrwanderungen: Pilzschule Rhein-Main

    Link: Verzehrfreigaben gibt es online nicht

    Galerie: Pilzfotos "zum Anfassen"/Stereobilder

    Der frühe Vogel fängt den Wurm. Soll er doch im Dunkeln tappen...ich fange lieber Pilze. Fossas sind auch nur aktiv, wenn es sich lohnt.

    Meine Fotos und Artwork dürfen nicht ohne meine vorherige ausdrückliche Genehmigung außerhalb dieses Forums verwendet werden!

    Pilz-Chips: 90+8 für Nobis Pilz-Cover-Rätsel=98, +2 Interne Tribünen-Punkte-Wette APR 2022=100, +4 PhalschPhal-Gedicht APR = 104 +5 Rätselgedicht = 109, 3 als Rätselprämie an Lupus = 106

  • Servus beinand',

    ubabhängig davon, dass viele Pilze nur durch Fotoanschauung nicht sicher bestimmbar sind, kommt dazu, dass man die Frische, den Zustand der geposteten Fruchtkörpern nicht wirklich beurteilen kann.

    Stellt Euch mal folgende Situation vor:

    Herr oder Frau Mustermann geht am Samstag "in die Schwammerl". Der Fund wird auch gleich fotografiert. Am Montag kommt er/sie auf die Idee doch lieber in so einem Forum mal nachzufragen. Gleich am Samstag hatte er/sie keine Zeit wegen....Sportschau und Sonntag war Schwiegerelternbesuch angesagt. Die Anfrage kommt also am Montag, diw Antwort liest er aber erst am Dienstag Abend nach der Arbeit. Gegessen werden die am Freitag auf den Fotos toll aussehenden Steinpilze aber erst am Mittwoch, oder erst am Donnerstag, weil am Mittwoch Stopselklubabend ist (gibt's das überhaupt noch?). Er/sie ist seine Szeinpilze also erst am Donnerstag, sechs Tage nach dem Sammeln. Und wenn der- oder diejenige die einst tollen Steinpilze nach dem Sammeln nicht gleich geputzt und kühlgehalten hat....dann ist es schon passiert.

    Deshalb finde ich es auch richtig in Foren nur auf Pilzbestimmung einzugehen, und keine definitiven Aussagen über Essbarkeit zu machen.

    An liabn Gruaß,

    Werner

  • Ahoj,


    dazu auch noch einmal unsere eindeutige Stellungnahme

    Online-Bestimmungshilfen sind keine Verzehrfreigaben!


    LG

    Malone

    Link zu Pilzlehrwanderungen: Pilzschule Rhein-Main

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    Galerie: Pilzfotos "zum Anfassen"/Stereobilder

    Der frühe Vogel fängt den Wurm. Soll er doch im Dunkeln tappen...ich fange lieber Pilze. Fossas sind auch nur aktiv, wenn es sich lohnt.

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  • Eine abschließende Frage stellt sich mir noch,


    wer von euch PSV ist in einer Giftnotzentrale gelistet? Mikroskopiert ggf. Putzreste, Erbrochenes und andere Ausscheidungen?


    lgpeter

    "Die, die Kriege von oben führen sind feige Schreibtischtäter, die nicht wissen wie schrecklich Krieg ist".

    Quelle: "Masters Of War", Bob Dylan

  • Da bin ich zu 100% dabei. Genauso ist es, und muss es sein!

  • die Konsequenz, die ich daraus für mich ziehen würde ist, dass es nicht erstrebenswert ist jemals PSV zu werden.

    Genau deswegen hat ein geprüfter PSV eine spezielle Haftpflichtversicherung über seinen Verband (die DGfM hat darauf übrigens kein Monopol; ich bin nicht in der DGfM, aber dennoch über meinen Verband haftpflichtversichert). Aber wie bei jeder Versicherung gilt natürlich ein Leistungsausschluss bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Grob fahrlässig ist z. B., die vorgeschriebenen Fortbildungs- und Auffrischungsveranstaltungen des Verbandes nicht wahrzunehmen. Grob fahrlässig ist es auch, Pilze nach Ansicht von Internetfotos zum Essen freizugeben. Möglicherweise ist es schon grob fahrlässig, im Internetforum auf eine entsprechende Anfrage euphorisch zu antworten: "lass Sie dir schmecken", "die sehen aber wirklich lecker aus", "die hier sind garantiert essbar" oder auf andere Weise, aus der vom Anfrager eine Essfreigabe hergeleitet werden könnte.

    Aber auf jeden Fall hast du recht, dass die aktive Pilzberatungstätigkeit nichts für Leute ist, die sich nicht auf ihr Fachwissen zu 100 % verlassen mögen oder generell die damit verbundene Verantwortung scheuen. Pilzberatung ist insofern kein Spaß - so kommen viele meiner Beiträge spaßbefreit daher, obschon ich eigentlich ein recht spaßiger Typ bin.

    FG

    Oehrling

    PSVs dürfen weder über I-Net noch übers Telefon Pilze zum Essen freigeben - da musst du schon mit deinem Pilz zum lokalen PSV!

  • obschon ich eigentlich ein recht spaßiger Typ bin.

    Kann ich bestätigen.


    LG

    Malone

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    Link: Verzehrfreigaben gibt es online nicht

    Galerie: Pilzfotos "zum Anfassen"/Stereobilder

    Der frühe Vogel fängt den Wurm. Soll er doch im Dunkeln tappen...ich fange lieber Pilze. Fossas sind auch nur aktiv, wenn es sich lohnt.

    Meine Fotos und Artwork dürfen nicht ohne meine vorherige ausdrückliche Genehmigung außerhalb dieses Forums verwendet werden!

    Pilz-Chips: 90+8 für Nobis Pilz-Cover-Rätsel=98, +2 Interne Tribünen-Punkte-Wette APR 2022=100, +4 PhalschPhal-Gedicht APR = 104 +5 Rätselgedicht = 109, 3 als Rätselprämie an Lupus = 106

  • Hallo Beieinander,


    möglicherweise ist es ja auch schon fragwürdig, überhaupt Pilzporträts und diverse Berichte in Internetforen zu posten. Irgendein Leser könnte sich ja darauf berufen, aufgrund eines solchen Posts Pilze gesammelt, verzehrt und sich im Anschluss vergiftet zu haben. Hat das überhaupt schon mal Jemand auf dem Schirm gehabt?

    Wir machen das ja hier und anderswo mittlerweile seit Jahrzehnten.


    GR Ingo

  • Dann müssen auch die Bücher abgeschafft werden...