Pilzvergiftung

Es gibt 51 Antworten in diesem Thema, welches 12.450 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Habicht (†).

  • Hallöchen!


    Bin vorhin zufällig auf einen Beitrag von Nobi aus 2007 über eine mutmaßliche Pilzvergiftung gestoßen. Dabei ist mir die Frage gekommen, ob die anderen Mitglieder - also ihr - auch schon Erfahrungen damit machen musstest. Vielleicht ergeben sich dabei ja noch weitere lehrreiche Geschichten?


    Ich hatte letztes Jahr im August mal die Situation, dass ich zum zweiten Mal Perlpilze gesammelt und gegessen hatte (man konnte also nicht von langjähriger Erfahrung sprechen) und just 12 Stunden später extreme Übelkeit, Erbrechen und Durchfall eintraten. So schlimm, dass ich nicht mal einen einzigen Schluck Wasser zu mir nehmen konnte, ohne mich sofort wieder übergeben zu müssen. Andererseits hatte ich die Perlpilze so oft überprüft, obs auch wirklich welche sind, dass ich mir eigentlich 100 Prozent sicher war und sie auch nicht gegessen hätte, wenn es nur 99 Prozent gewesen wären. Trotzdem kam es mir extrem komisch vor, dass jetzt 12 Stunden später Symptome eintraten, die auch auf eine Amanitin-Vergiftung hindeuten könnten. Ich weiß noch, dass ich extrem überfordert mit der Situation war und wegen des Restzweifels, den ich eigentlich gar nicht hätte haben dürfen, doch zum Arzt gegangen bin...der hat dann nur Blut abgenommen, die Leberwerte überprüft und „alles ok „ per Telefon durchgegeben...das hat mich allerdings nicht wirklich beruhigt...Leberwerte können sich ja theoretisch auch erst ein bisschen später verändern...als ich nach 1,5 Tagen immer noch kaum einen Schluck Wasser zu mir nehmen konnte und mein Blut schon so dick geworden war, dass ich das Herzklopfen schon in meinen Ohren hören konnte, hab ich mir dann noch 12 Stunden bis zur Notaufnahme gegeben und dann wurde es plötzlich besser...am Ende verlief alles genau wie bei einer Novo-Virus Infektion, die in der Zeit gerade tatsächlich auf meiner Arbeit umging...hinterher war es mir dann total unangenehm, dass ich an mir gezweifelt habe. Andererseits frage ich mich bis heute, ob ich nicht auf eine genauere Diagnostik hätte bestehen sollen. Am Ende schien es wohl einfach nur ein riesen Zufall gewesen zu sein, dass ich exakt nach einer Pilzmahlzeit mit tödlich giftigem Verwechslungspartner an einem Novo-Virus erkranke...


    Habt ihr auch irgendwelche Erfahrungen gemacht oder Anmerkungen, wie ihr mit der Situation umgegangen wäret?


    LG

    Sandra

  • Hallo Sandra,

    Bin vorhin zufällig auf einen Beitrag von Nobi aus 2007 über eine mutmaßliche Pilzvergiftung gestoßen.

    Ist ja irgendwie schön, wenn Beiträge von einem auch noch nach Jahren ausgegraben werden.

    An den von Dir genannten kann ich mich aber leider beim besten Willen nicht mehr erinnern.

    Könntest Du den hier nochmals verlinken?


    LG, Nobi

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    Chips: 72

  • Upsi...das warst du gar nicht Nobi :saint:, sondern ein Norbert. War schon spät...hihi :S

    Nicht so schlimm, Sandra, ich bin ja auch ein Norbert;)

    Und danke für das Hochholen dieses Erfahrungsberichtes, sehr interessant! Da sieht man mal, was alles noch in den Tiefen dieses Forums schlummert!


    Wie ich gerade sehe, ist / war dieser Norbert ein echtes Urgestein dieses Forums, seit 2006 dabei!

    Dass er bereits einen Tag nach dem interessanten Bericht den bis jetzt letzten Beitrag schrieb, hat hoffentlich nichts mit seinem Pilzkonsum zu tun!==lamtoedlich==Gnolm11


    LG, Nobi

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    Chips: 72

    Einmal editiert, zuletzt von nobi ()

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    also ich hätte für mich in diesem Fall sofort an ein Virus oder anderweitig verdorbenes Lebensmitttel gedacht, weil mit meinem Pilzkonsum zum essen ich sehr penibel bin; insbesondere bei Stockschwämmchen.


    Ansonsten muss man auch als PSV bei einem vermeintlichem Vergiftungsgeschehen auch solche Ursachen im Blick haben, insbesondere dann, wenn das Sammelgut vollkommen ok war.


    l.g.

    Stefan

    Risspilz: hui; Rissklettern: bisher pfui; ab nun: na ja mal sehen...


    Derzeit so pilzgeschädigt, das geht auf keine Huthaut. :D


    Meine Antworten hier stellen nur Bestimmungsvorschläge dar. Verzehrsfreigaben gibts nur vom PSV vor Ort.


  • Yepp liaba Nobi,


    für's Einstellen dieses Erfahrungsberichtes brauchte es kein Yellow Submarine, der schlummert nicht nur in den Tiefen unseres Forums.


    Eher an prominenter Stelle, auf Platz vier,




    Seit 2006 schreiben etliche damalige Fories hier nicht mehr, sei's wie's is.


    Da Mausmann, da Uwe, die Spaßbremse schon noch, alle anderen Namen sind mir nicht geläufig.


    Da Rada hat eine echt lustige Geschichte eingestellt, unter welchen Umständen er Pilze gefunden hat. Die war auch angepinnt. Weißt du, wo?


    LG

    Peter

    "Die, die Kriege von oben führen sind feige Schreibtischtäter, die nicht wissen wie schrecklich Krieg ist".

    Quelle: "Masters Of War", Bob Dylan

  • Hallo Sandra,


    ich kann Dir von keiner Vergiftung erzählen, aber sehr wohl von einer krassen individuellen Unverträglichkeit.

    Als ich das erste Mal Lepista nuda gegessen habe, ist es mir so etwas von schlecht gegangen. Ich habe 3 Tage gelitten (Brechdurchfall). Magen- und Darmerkrankungen waren derzeit nicht im Umlauf. Eine Vergiftung kann ich ausschließen - es haben noch 5 weitere Personen mitgegessen - und keiner hatte auch nur irgendwelche Symptome.

    Aber eines kann ich Dir versichern: ich kann diesen Pilz bis heute nicht mehr riechen! Ich vermeide den Kontakt zu diesem Pilz völlig und kann bis heute nicht nachvollziehen, dass irgendjemand diesen Pilz lecker findet :gzwinkern: ...

    Ich esse seit dieser Aktion keine Pilze mehr, probiere bei Hoger höchstens ein (mini-) kleines Stückchen. Das Erlebnis möchte ich nicht noch einmal haben.

    Inzwischen ertrage ich es aber gut, wenn Holger sich Pilze zubereitet g:-)


    Liebe Grüße


    Sabine

  • Hallo Nobi,

    ja, das wäre natürlich schlimm, wenn die vermeintliche Pilzvergiftung dann doch noch schlimme Folgen für den Norbert gehabt hätte...falls Norbert das hier liest, kann er ja mal ein Lebenszeichen von sich geben!

    ?(
    lg Sandra

  • Ja, seit dem Vorfall zweifle ich auch nicht mehr an mir, da ich ja immerhin weiß, dass ich da auch sehr penibel bin.


    Ich bin nur beruflich etwas vorgeschädigt und glaube wenig an Zufälle. Deshalb hatte ich mich gefragt, ob man als PSV bei Zusammentreffen derartiger Zufälle nicht trotzdem dazu raten sollte, eine tödliche Pilzvergiftung diagnostisch ausschließen zu lassen, selbst wenn der Betroffene, den man in der Regel ja nicht kennt, behauptet er sei sich sicher gewesen. Psychologisch ist es ja durchaus denkbar, dass der Betroffene das glaubt, obwohl es nicht stimmt.


    lg Sandra

  • Und ich hatte mich im Nachhinein schon gefragt, wie ich eigentlich auf so eine alte Geschichte gestoßen bin. Jetzt weiß ich es wieder 8o:P:)


    lg

  • Liebe Sabine,

    das klingt ja abenteuerlich! Wobei ich lepista nuda auch ohne deine Erfahrung nicht riechen kann. ;) Deshalb hab ich mich bislang erfolgreich geweigert sie zu probieren. Allerdings hat sie dann meine Schwester vorgekostet und war total begeistert von dem Geschmack. Seitdem habe ich mir vorgenommen sie dann in der nächsten Saison auch mal zu probieren. Das es da so krasse Unverträglichkeiten gibt, war mir gar nicht bewusst. Danke für deinen Erfahrungsbericht!


    Ich habe eine ähnliche Geschichte mal in Bezug auf Anischampignons gehört. Da hatten auch drei Personen von gegessen...zwei davon ohne Symptome und die Dritte hatte danach so schlimme Magen-Darm und Kreislaufprobleme, dass sie eine Nacht im Krankenhaus verbringen musste. Komisch manchmal...


    lg

    Sandra

  • Hier mal eine traurige Meldung zu dem Thema vom heutigen Tage. Könnte mir vorstellen, dass gerade Allgemeinmediziner nicht ausreichend in Bezug auf Pilzvergiftungen ausgebildet sind. :(


    Mädchen stirbt nach Pilzvergiftung: Zwei Ärzte angeklagt | WEB.DE


    LG

    Sandra

  • Hi.


    Mal eine allgemeine Frage. Wie sieht es denn mit der Haftbarkeit aus, wenn man Freunden selbst gesammelte Pilze oder Pflanzen vorsetzt und diese dann erkranken oder schlimmstenfalls sterben, weil es die falschen waren? Fahrlässige Körperverletzung/Tötung steht dann ja erstmal im Raum.


    Als PSV hat man da ja eine besondere Sorgsamkeitspflicht und wäre wahrscheinlich haftbar.


    Ansonsten Einzelfallabwägung vermutlich? Gibt es da einen Präzedenzfall dazu oder kann jemand was zur strafrechtlichen Seite beitragen?


    LG.

    Bin lediglich fortgeschrittener Anfänger.
    Posts sind nicht als Essensfreigabe zu verstehen. :-]

  • Also zur strafrechtlichen Seite kann ich eigentlich nichts aus der Praxis wiedergeben, weil ich so einen Fall noch nie auf dem Tisch hatte und in den typischen Datenbanken (Juris/Beck-Online) auch keinen Präzedenzfall finden konnte. Vielleicht haben erfahrene PSV da ja schon mehr gehört.


    Aus meiner Sicht müsste es - ohne dass jetzt ausführlich geprüft zu haben - so aussehen, dass bei der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Hobbypilzsammlers und des PSV gar nicht so ein extremer Unterschied bestehen dürfte, wie manch einer vielleicht denken würde. Wegen eines fahrlässigen Körperverletzungs- oder Tötungsdelikts kann man sich nur dann nicht strafbar machen, wenn es sich um eine reine eigenverantwortliche Selbstgefährdung handelt.

    Beispiel: Hobbysammler und Laie sitzen am Tisch vor ein paar grünen Knollenblätterpilzen und der Hobbysammler sagt „Ich biete dir diese Pilze zum essen an. Ich glaub das sind Champignons, bin mir aber überhaupt nicht sicher, könnte auch giftig sein. Musst du selbst entscheiden, ob du das Risiko eingehst“. Oder PSV sagt bei der Korbkontrolle „der ist übrigens giftig und bevor er reagieren kann, hat sich der Laie den Pilz als Mutprobe schon in den Mund gesteckt und runter geschluckt“.


    In den typischen Fällen, zB zwischen Hobbysammler und Laie ist es ja so, dass jedem der Beteiligten bewusst ist, dass sich der Laie auf das Wort des Hobbysammlers verlässt, weil dieser scheinbar überlegenes Wissen hat, wenn er sagt „kannst du ruhig essen, ich kenne mich da aus“ und seinen Freunden/Bekannten den Giftpilz zum essen anbietet. Da fehlt es dann schon an dem Merkmal „eigenverantwortlich“.


    Nun ist es ja so, dass jedem Pilzsammler bekannt ist, dass es giftige Pilze gibt und dass man sich über die Merkmale genau informieren muss und nur das sammeln und verzehren bzw. anderen mit weniger Wissen zum essen anbieten darf, was man sicher kennt, sodass man eigentlich immer, wenn es zu einer Verwechslung kommt, diese Sorgfaltspflicht verletzt hat (sonst wäre es ja nicht passiert). Wenn man dann versehentlich einem Freund einen Giftpilz anbietet, macht man sich also genauso strafbar, wie ein PSV der seinen Teilnehmern einer Lehrwanderung Giftpilze zum Verzehr freigibt.

    Unterschiede mag es vielleicht ausnahmsweise geben, wenn eine Vergiftung auf absolutem Spezialwissen beruht, worauf ein Hobbysammler auch bei ausreichender Lektüre/sorgfältiger Recherche gar nicht gekommen wäre. Dazu fällt mir aber gerade kein konkretes Beispiel ein. Und bei der Strafzumessung spielt es natürlich eine entscheidende Rolle, ob einem als PSV ein besonderes Vertrauen entgegengebracht wurde oder ob es sich um einen Nichtspezialisten handelte.


    Im Fall der Fälle ist die strafrechtliche Verantwortlichkeit aber nicht das größte Problem (ins Gefängnis kommt man da in der Regel nicht für). Viel schlimmer ist es doch - aus sozialen Gründen - zu wissen, dass man Schuld an der Verletzung oder am Tod einer anderen Person ist.


    Zivilrechtlich müsste man dafür übrigens auch in beiden Fällen haften.


    Fazit: Lieber einmal öfter überprüfen welche Pilze man seinen Freunden serviert. 😉


    lg

    Sandra

  • Hallo Schupfnudel


    Das ist allerdings eine juristische Frage und Rechtsberatung ist, wenn ich mich richtig erinnere, Rechtsanwälten vorbehalten.

    Ich denke, man muss hier den Einzelfall abwägen. Mit Sicherheit würde bei einem schwereren Fall zumindest ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Die zivilrechtliche Seite (Schadenersatz, Schmerzensgeld usw.) ist dann wieder eine andere Sache.

    Ich denke, da solltest Du Dich mal mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen.


    Ich persönlich gebe anderen Personen nur Pilze zu essen, bei denen ich zu 100% eine Verwechselung ausschließen kann, also Steinpilze, Pfifferlinge, Semmelstoppelpilze usw. Niemals würde ich z.B. jemandem Stockschwämmchen servieren, selbst wenn ich mir absolut sicher wäre, es sei denn, er kennt sich damit aus und hat selbst mit gesammelt und kontrolliert.

    Von da her würde sich mir die Frage gar nicht erst stellen.


    LG, Josef

  • Ist ja gar keine Anfrage für eine konkrete Rechtsberatung, sondern nur eine allgemeine Frage passend zum Thema des Forums :)

  • Hi.


    Danke SandraB für deinen Post. Bist du beruflich mit dem Strafrecht in Kontakt?

    Also zur strafrechtlichen Seite kann ich eigentlich nichts aus der Praxis wiedergeben, weil ich so einen Fall noch nie auf dem Tisch hatte und in den typischen Datenbanken (Juris/Beck-Online) auch keinen Präzedenzfall finden konnte.

    Ich konnte da auch nichts finden, was mich etwas verwundert hat. Das muss ja schon mal vorgekommen sein. Rein theoretisch würde das ja auch leichte Vergiftungen betreffen (nehmen wir mal jemand verwechselt beispielsweise den Spitzschuppigen Stachelschirmling mit einem Parasol und reicht Alkohol dazu) aber ich finde nirgends etwas dazu, dass da nach Vergiftungen Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet wurden. Wäre das ein Antragsdelikt? Strafrecht ist leider nicht so meins, wie man merkt.


    Zivilrecht klammere ich mal aus, da der Fall da relativ klar sein sollte.


    Zitat

    Unterschiede mag es vielleicht ausnahmsweise geben, wenn eine Vergiftung auf absolutem Spezialwissen beruht, worauf ein Hobbysammler auch bei ausreichender Lektüre/sorgfältiger Recherche gar nicht gekommen wäre. Dazu fällt mir aber gerade kein konkretes Beispiel ein.

    So etwas käme vlt. in Betracht nach der Neubewertung von ehemaligen Speisepilzen wie dem Grünling oder den Kremplingen. Also wenn es sich um sehr neue Erkenntnisse handelt, die womöglich noch nicht großartig die Runde gemacht haben (im Fall des Grünlings wenn das so um 2001 rum passiert wäre - mittlerweile gilt das ja als bekannt und würde nicht mehr als Ausrede ziehen).



    Hi Josef,

    mir geht es nicht so sehr um eine konkrete Rechtsberatung, sondern eher um die pauschale Einordnung. :)

    Ich habe glücklicherweise niemanden vergiftet bisher und habe mir vorgenommen es auch dabei zu belassen. :giggle:


    Ich gebe aber auch nur unkritische Trockenpilze als Geschenke weiter. Also Maronen, Steinpilze etc. Das bekommen bei mir die Großeltern, die nicht mehr in den Wald können. Da sie auch schon weit über 80 sind, mache ich da auch keine Experimente mit Arten, die sie nicht selbst gesammelt haben. Auch eine individuelle Unverträglichkeit kann ja im hohen Alter schon gefährlich sein.



    Wir haben ja auch ein paar PSV an Board. Gibt es da zur strafrechtlichen Seite was in der Ausbildung?


    LG.

    Bin lediglich fortgeschrittener Anfänger.
    Posts sind nicht als Essensfreigabe zu verstehen. :-]

  • Ja, ich bin Staatsanwältin ;)


    Das wir dazu nichts finden wird wohl vermutlich daran liegen, dass die Fälle wohl zu 99,99 Prozent beim Amtsgericht landen und hinsichtlich der Rechtslage wohl noch keine Unsicherheiten entstanden sind, sodass eine obergerichtliche Rechtsprechung nicht existiert. Amtsgerichtliche Urteile werden in den Datenbanken in der Regel nicht eingestellt. Die Akten verschwinden dann irgendwann einfach im Archiv. Ich bin mir eigentlich auch sicher, dass es solche Ermittlungsverfahren ab und an mal gibt. Zumindest die fahrlässige Körperverletzung ist ohnehin ein sog. „relatives Antragsdelikt“, dh die Fälle werden nur auf Antrag verfolgt, es sei denn es liegt ein besonderes öffentliches Interesse vor. Da sich die Szenarien wohl im engeren Freundes und Bekanntenkreis abspielen werden, wird da vermutlich auch selten ein Strafantrag gestellt. Ein besonderes öffentliches Interesse hätte man dann wohl nur in seltenen Fällen, wenn jemand gleich mehrere Personen in überaus leichtfertiger und gewissenloser sowie gleichgültiger Art- und Weise erheblich geschädigt hat. Ein Großteil der Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung wird somit vermutlich ohnehin eingestellt werden.


    LG

    Sandra

  • Ah, super. Dann haben wir ja direkt eine Expertin an der Hand. :)


    Der Teil war es insbesonders, der mich interessiert hat:

    Zitat

    "Zumindest die fahrlässige Körperverletzung ist ohnehin ein sog. „relatives Antragsdelikt“, dh die Fälle werden nur auf Antrag verfolgt, es sei denn es liegt ein besonderes öffentliches Interesse vor. Da sich die Szenarien wohl im engeren Freundes und Bekanntenkreis abspielen werden, wird da vermutlich auch selten ein Strafantrag gestellt."

    Das erklärt dann warum das wahrscheinlich nicht so häufig vorkommt.


    Danke.

    Bin lediglich fortgeschrittener Anfänger.
    Posts sind nicht als Essensfreigabe zu verstehen. :-]

  • Hallo in die Runde!

    Wir haben ja auch ein paar PSV an Board. Gibt es da zur strafrechtlichen Seite was in der Ausbildung?

    Dazu sollten sich am besten die Ausbilder, sprich Kursanbieter äußern, wie z.B. bwergen, mollisia oder Lothar Krieglsteiner

    Sie sind ja alle hier im Forum +/- aktiv und vielleicht liest es ja einer von denen.

    Als ich meine Ausbildung zum PSV vor gut 35 Jahren machte, wurde ich lediglich darauf hingewiesen, dass ein Versicherungsschutz für PSV besteht.


    Zu diesem Versicherungsschutz heißt es in der DGfM-Richtlinie vom 15.12.2015 unter Punkt 3:

    "Alle Pilzsachverständigen sind durch die DGfM für ihre Beratertätigkeit haftpflichtversichert. Die Kosten für diese Haftpflichtversicherung trägt die DGfM.

    Der Versicherungsschutz entbindet den Pilzsachverständigen nicht von seiner Sorgfaltspflicht."


    Zur Versicherung schreibt das Präsidiumsmitglied der DGfM Wolfgang Prüfert am 10.04.2018 im DGfM-Forum:

    "Die Versicherung der DGfM ist eine reguläre Vereins-Haftpflicht, mit der expliziten Erweiterung um die Beratungs-Tätigkeiten Speisepilz-Freigabe und Beratung von Ärzten im Vergiftungsfall. Eine reine Vereins-Haftpflicht würde nur Schäden bei vereinsinternen Tätigkeiten abdecken und nicht Schäden im Zusammenhang mit Leistungen gegenüber Dritten."


    Da Wolfgang P. ebenfalls in diesem Forum aktiv ist, kann er das gern noch konkretisieren.

    Der aktuelle Stand würde sicher nicht nur mich interessieren.

    Ja, ich bin Staatsanwältin.

    Spannend, wer so alles die Pilze als Hobby erkoren hat!

    Ob Physiker, Meeresbiologin, Architekt, Chemiker, Lehrer, IT-Spezialist, Zugbegleiter, Brauer etc. Nun also auch eine Staatsanwältin!


    Liebe Grüße

    Nobi

    Hier geht es zu meinen Themen.

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    Chips: 72

  • Ich hab sogar Pilzbilder in meinem Büro hängen, weshalb eine Kollegin gestern einen Lachanfall bekam, als sie mich in meinem Büro besuchte 😄 eins davon...



    Mein Hobby will ja schließlich auch auf Arbeit ausgelebt werden 😄


    lg

  • Hallo Sandra,

    dann sind wir Kollegen/innen oder wie sagt man da, wenn es eine Frau und ein Mann sind. War allerdings nur als Referendar bei der STA II in München, danach Justitiar bei der Allianz. Zwischenzeitlich auch schon in Rente, ging alles irgendwie blitzschnell.

    Um deinen Job beneide ich dich nicht. Jedenfalls bei meiner Referendartätigkeit bei der STA in München, war es eine belastende Zeit, da ein enormer Arbeitsdruck herrschte. Morgens ein Stapel an Akten und dann nichts wie durch im Eiltempo, von Akte zu Akte von Strafbefehl zu Strafbefehl, Einstellung oder Anklage usw. usf. Ich kann mir auch kaum vorstellen, dass es heute besser ist, vielmehr könnte ich mir eher vorstellen, dass es noch arbeitsintensiver ist. Aber das weißt du natürlich besser und vielleicht kannst du dazu auch was sagen, würde mich schon interessieren. Jedenfalls wurden die letzten Jahre doch eine Vielzahl von Stellen abgebaut .

    Aber in jedem Fall hast du dir als Ausgleich ein tolles Hobby rausgesucht, das mir während meiner Tätigkeit viel Freude machte und jetzt im Ruhestand noch mehr und vor allen Dingen sehr sinnvoll ist.

    Viele Grüße

    Thomas

    AUCH VON MIR KEINE ESSENSFREIGABE. EINE BESTIMMUNG IST OHNE JEDE GARANTIE.

  • Moin an alle ...

    Ich glaube kaum, dass wir hier Berufsgruppen hätten, die sich nicht mit Pilzen beschäftigen.

    Von

    Architekt/innen bis Zahnarzthelfer/innen ...


    Alex

  • Hallo Sandra,

    ich liebe rechtliche Diskussionen! Noch besser, dass du Fachfrau bist.:daumen:


    Superschönes Foto in deinem Büro übrigens.

    FG

    Oehrling

    PSVs dürfen weder über I-Net noch übers Telefon Pilze zum Essen freigeben - da musst du schon mit deinem Pilz zum lokalen PSV!

    3 Mal editiert, zuletzt von Oehrling ()