Mir geht es auch nicht um "ganze Körbe" oder so, sondern um die Frage: kann ich die uneindeutig bewerteten Speisepilze in der praktischen Prüfung freigeben oder nicht.
Ich habe vor kurzem die PSV Prüfung abgelegt und kann daher aus eigener Erfahrung sprechen.
Wie schon von Wolfgang angedeutet, liegt es im Ermessen des Prüflings, ob er bei der Korbprüfung Pilze mit uneinheitlich beurteilten Speisewert - unter Hinweis auf den verminderten Genusswert und mögliche Risiken und Unverträglichkeiten - freigibt oder nicht. So hatte ich z.B. nach einem vorherigem Hinweis auf die Minderwertigkeit und mögliche individuelle Unverträglichkeiten den Breitblattrübling freigegeben. Andererseits wäre aber sicherlich auch kein Fehler, diese Pilze nicht freizugeben.
Das Thema der unklaren Prüfungsfragen wurde hier schon mehrmals diskutiert.
Ich kann zwar einerseits die Argumente derjenigen nachvollziehen, die sich für eine offene Fragestellung einsetzen. Anderseits führen die Fragen, bei denen für den Prüfling nicht eindeutig erkennbar ist, was erwartet wird, doch zu erheblichen Unsicherheiten.
Deswegen hatte ich auch sehr lange gezögert und es immer wieder hinausgeschoben, mich zur Prüfung anzumelden. Nach abgelegter Prüfung kann ich jetzt sagen, dass meine Befürchtungen eigentlich ziemlich unbegründet waren. Bei den Prüfungsfragen war so gut wie keine von denen dabei, die mir bei der Vorbereitung Kopfzerbrechen bereitet hatten. Zudem bestand beim vorausgegangenen F2-Kurs auch die Gelegenheit, noch unklar gebliebene Fragen zu erörtern.
Bei der Prüfung hatte ich zunächst die Fragen beantwortet, bei denen ich mir einigermaßen sicher war. Nachdem ich meiner Ansicht nach die erforderliche Punktzahl + kleinem Sicherheitspolster erreicht hatte, hatte ich mir dann zur Vermeidung von Fehlern (und einem möglichen Punkteabzug) die Beantwortung der restlichen Fragen erspart.
LG, Josef