PSV-Prüfungsfragen: Unklarheiten

Es gibt 115 Antworten in diesem Thema, welches 22.806 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Trino.

  • Frage 349: Ihnen wird ein großer Korb mit Grünlingen (Tricholma equestre) zur Beratung vorgelegt. Nennen Sie drei Argumente, um die/den Ratsuchende/n vom Verzehr abzuhalten.


    Über diese Frage haben wir kontrovers diskutiert. Es ist sehr einfach, ein Argument zu nennen, was für sich schon gewichtig genug sein dürfte, um weitere überflüssig zu machen: Gefahr potentiell tödlich verlaufender Vergiftung.

    Aber was sollen die anderen beiden sein?

    Der gesetzliche Schutz sollte sicherlich in einer Beratung erwähnt werden. Das könnte den Ratsuchenden vom erneuten Sammeln der Art abhalten, aber als Argument gegen den Verzehr bereits gesammelter Pilze erscheint es mir eigentlich eher schwach.

    Ähnlich die Verwechslungsgefahr, auch das würde ich noch am ehesten als Argument gegen erneutes Sammeln (ohne Besuch beim PSV) gelten lassen.

    Bliebe als Alternative, die möglichen Symptome feiner aufzudröseln, etwa:
    "Sie könnten sterben und vorher außerdem Muskel- sowie Nierenschmerzen bekommen."


    Was meint ihr, was hier die erwartete Antwort sein könnte?


    LG, Craterelle

  • Liebe Craterelle,


    ich würde mich hier fragen, was die Prüfer mit der Frage bezwecken wollen und welche Antworten sie im Sinn hatte.


    1. manchmal sofort tödlich giftig, löst Muskelschwäche aus

    2. manchmal erst nach wiederholtem Genuss giftig, heimtückisch

    3. selten, steht unter Schutz

    4. Anfänger sollten überhaupt keine grünen Pilze sammeln, Verwechslung mit grünem Knolli

    5. Es macht keinen Sinn einen ganzen Korb mit unbekannten Pilzen zu sammeln


    so ungefähr hat man sich die Antworten wohl vorzustellen.


    LG Brassella

  • ich würde mich hier fragen, was die Prüfer mit der Frage bezwecken wollen und welche Antworten sie im Sinn hatte.

    Genau das. Ich glaube nicht, dass die Prüfer hier nur wissen wollten, wie der Speisewert des Grünlings einzuschätzen ist, sondern wie der künftige Pilz-"Berater" das dem Laien überzeugend verkauft. Der Hintergrund aus der alltäglichen Beratungspraxis ist nämlich der, dass der Grünling von so gut wie allen Pilzsammlern ohne jegliche akute Symptomatik verzehrt wird, seit alters her verbreitet für Speisezwecke gesammelt wird und im 20. Jahrhundert sogar offiziell auf Märkten verkauft wurde, was den neueren Forschungsergebnissen zum Grünling (Giftpilz mit Totenkopf-Symbol!) scheinbar eklatant widerspricht. Weshalb Pilzsammler, die sich beraten lassen, nur schwer davon zu überzeugen sind, auf den Grünling (geschmacklich sehr lecker!) zu verzichten.

    Meine 3 Taktiken in der Beratung wären:

    1.) schlechtes Gewissen erzeugen: Sie wissen ja schon, dass der Grünling, den sie da kiloweise im Korb haben, unter Naturschutz steht?

    2.) Angst machen: Sie wissen ja schon, dass in Frankreich und Polen schon Leute am Grünling gestorben sind, der ihnen wohl auch sehr gut geschmeckt hatte?

    3.) auf bevorstehende große Mühen hinweisen: was, die wollen sie alle alle putzen? Na dann nehmen Sie sich mal ein paar Stunden Zeit, so sandig wie die sind...


    FG

    Oehrling

    PSVs dürfen weder über I-Net noch übers Telefon Pilze zum Essen freigeben - da musst du schon mit deinem Pilz zum lokalen PSV!

  • Hallo craterelle,


    wie schon meine Vorredner ausführen.


    Nicht essen, da giftig.

    Sammelmenge beachten (großer Korb) - geschützt Art

    Zur Vorlage reichen 2-3 Exemplare - Nicht den Wald plündern mit völlig unbekannten Pilzen in großen Mengen


    Beste Grüße

    Stefan

  • Ihnen wird ein großer Korb mit Grünlingen (Tricholma equestre) zur Beratung vorgelegt. Nennen Sie drei Argumente, um die/den Ratsuchende/n vom Verzehr abzuhalten.

    Wenn die schon im Korb sind gibt es nur einen Grund, weil es evtl. Giftpilze sind.

    Alles andere muß man als Information für die Zukunft mitgeben.

    Die Frage 349 ist somit falsch gestellt!

  • Finde ich nicht. Denn es wird ganz ausdrücklich nicht gefragt: Geben Sie drei Gründe an, warum man die Pilze nicht essen sollte, sondern: Nennen Sie drei Argumente, um den Ratsuchenden vom Verzehr abzuhalten. Es dreht sich hier mit anderen Worten nicht primär um den Essbarkeitswert eines dubiosen Pilzes, sondern um Beratungspsychologie bzw. Beraterverhalten, insbesondere wie man das Ziel des "Nicht-Essen-Sollens" dem Ratsuchenden erfolgversprechend verkauft.

    FG

    Oehrling

    PSVs dürfen weder über I-Net noch übers Telefon Pilze zum Essen freigeben - da musst du schon mit deinem Pilz zum lokalen PSV!

  • Hallo Freunde,


    auch für die praktische Prüfung gebe ich euch den Tip, auf das ganze Drumherum zu achten. Die Prüfer stellen da mitunter ganz viele allgemeine Fragen, die nicht unmittelbar zum vorliegenden Pilz gehören.


    Beste Grüße

    Stefan F.

  • Hallo Oehrling,


    Würdest du wirklich mit dem Putzaufwand argumentieren? Wäre ich Ratsuchende, würde ich denken: der versucht mich von etwas abzubringen, ohne gute Gründe vorbringen zu können, und dir niemals krause Glucken oder Wieseltäublinge vorlegen.


    Eher würde ich da noch die Empfehlung des Bundesamts für Risikobewertung gelten lassen, vom Verzehr abzusehen. Dass sie das Risiko als eher gering einschätzen, muss ja nicht unbedingt erwähnt werden.


    Stefan, hier ging es in erster Linie um die schriftliche Prüfung, und aus der mündlichen kann ich mich nicht an solche allgemeinen Fragen erinnern. Mag evtl. auch von Prüfer(in) zu Prüfer(in) variieren.


    LG, Craterelle

  • Hallo Oehrling,


    Würdest du wirklich mit dem Putzaufwand argumentieren?

    Hallo Craterelle,

    das ist das, was ich in der Prüfung hinschreiben würde - nachdem ich mir drei Argumente mühevoll unter Zeitdruck rausgeschwitzt hätte. Ob das was mit meiner späteren Beraterpraxis zu tun hat? Gute Frage. Ich habe schon etliche Prüfungen mitgeschrieben, in welchen einige Fragen kaum Praxisrelevanz hatten, was auch jeder Beteiligte wusste: Prüfling, Prüfer und Korrektor...

    Ganz böse kann man sagen: es ist in der obengenannten Prüfungsfrage schließlich nicht explizit gefordert, dass die drei Argumente auch alle stichhaltig sind, sonst hätte man formulieren müssen: Nennen Sie drei überzeugende, sachgerechte, angemessene oder was auch immer Argumente.

    FG

    Oehrling

    PSVs dürfen weder über I-Net noch übers Telefon Pilze zum Essen freigeben - da musst du schon mit deinem Pilz zum lokalen PSV!

  • Hallo zusammen,

    ich denke, die letzten Beiträge sollten unterstreichen, dass die Prüfung letztendlich auf die Tätigkeit als PSV ausgerichtet ist. Also keine Prüfung zur reinen Gattungs - und Artenkenntnis der heimischen Großpilze und deren Speisewert.

    Edit: Die beratende Tätigkeit mit all ihren Facetten spielt eine Rolle in allen Prüfungsteilen. Über die Sinnhaftigkeit einzelner Anteile kann man sich trefflich streiten (das zieht sich aber wie ein roter Faden durch das Bildungs-Leben, von der Grundschule bis zur beruflichen Weiterbildung).
    LG

    Andreas

  • Egal, welche Interpretation dieser Fragestellung der geneigten Antworterwartung des Fragenformulierers entspricht - und ich sehe alle hier vorgestellten Ideen und Meinungen als nachvollziehbar, relevant und wichtig an - offenbart die Diskussion aus meiner Sicht dennoch: die Frage ist relativ unscharf formuliert und ich denke, man kann hier besser und vor allem klarer fragen.


    Tom

  • [edit]

    die Frage ist relativ unscharf formuliert und ich denke, man kann hier besser und vor allem klarer fragen.

    [/edit]

    Hallo zusammen,

    ich finde Tom hat Recht. Die Frage sollte anders formuliert werden. Das minimiert den Interpretationsspielraum und hilft entsprechende Fehlinterpretationen durch die unter Stress stehenden Prüflinge zu vermeiden. Daran haben die Prüfer m.E. kein Interesse. Von den Beratungs- und Überzeugungskompetenzen des Prüflings können sich die Prüfer in der praktischen Prüfung ein Bild machen.

    Lieben Gruß


    Claudia


    ...leben und leben lassen... ;)


    Hier im Forum gibt es grundsätzlich keine Verzehrfreigaben.

    Pilzsachverständige findest du hier.

  • Hallo,

    Ich finde persönlich solche 'unscharfen' Fragestellungen gut.

    Da Kann man als Prüfling selbst referieren , und der Prüfer kann sich ein Bild des Prüflings machen , abseits vom Auswendiggelernten.

    Ein Beispiel :

    Ein Ex-Kollege (Ex weil beide jetzt Rentner) von mir hatte vor der Meisterprüfung (Chemie) gelernt und gelernt und gelernt u.s.w.

    Abschlussprüfung : glatte eins. (ich hatte ne drei , habe mich aber nicht sonderlich bemüht)

    Musste später feststellen : der hatte keine Ahnung was , warum , wieso , nur auswendig , nichts verstanden.

    Deshalb finde ich auch 'unscharfe' Fragestellungen gut , da sieht man , wie der Proband verstanden hat.

    Meine Meinung....

    Grüße Norbert

    ------------------------------------------------------
    Pilzchips = 100 -5 APR 2015 +12 APR 2016 = 107 -7 Für APR 2017 = 100 + 5 APR 2018 =105 +5 APR 2019 =110+6 APR 2020=116+5+4 APR2021=125

    -15 für APR 2022 = 110

    Pilzbestimmung im Netz ist keine Essfreigabe

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  • Hallo Norbert, Du hast im Prinzip Recht - aber- wie willst du die Vergabe der Punkte bei einer offenen Fragestellung gestallten? Du kannst als Prüfling in der Schriftlichen ja nicht nachfragen, was gefragt ist und wenn Du falsch interpretierst fällst du am Ende vielleicht durch, obwohl Du die Antwort gewusst hättest, aber nicht weitschweifig antworten wolltest.

    Lieben Gruß


    Claudia


    ...leben und leben lassen... ;)


    Hier im Forum gibt es grundsätzlich keine Verzehrfreigaben.

    Pilzsachverständige findest du hier.

  • Hallo Claudia,

    Zu sehr weitschweifig brauchts wohl nicht.

    Wenn der Prüfer sieht , dass du Bescheid weisst , ohne dass du z.B. Antwort 3 angekreuzt hast , dann klappt das schon.

    Die Prüfer sind ja auch nicht doof (hoffe ich)

    Gruß

    Norbert

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    Pilzchips = 100 -5 APR 2015 +12 APR 2016 = 107 -7 Für APR 2017 = 100 + 5 APR 2018 =105 +5 APR 2019 =110+6 APR 2020=116+5+4 APR2021=125

    -15 für APR 2022 = 110

    Pilzbestimmung im Netz ist keine Essfreigabe

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    • Offizieller Beitrag

    Hi,


    kurz was dazu. Die Frage stammt nicht von mir; aber ich kann mir sehr gut vorstellen, dass diese eine typischen Beratungssituation nachempfunden wurde. Ein Ratsuchender kommt mit einem großen Korb voll Grünlingen an und will die essen, ist sich aber nicht zu 100% sicher und fragt nochmal einen PSV. Innerlich freut ers ich schon sehr auf das leckere Pilzmahl und will nicht drauf verzichten.


    Gerade hier in der Region werden Grünlinge immer noch gerne gegessen. Was glaubt ihr wie mühseelig das ist, bei Pilzausstellungen und sonstigen Beratungssituationen immer wieder zu sagen, dass sie tödliche Vergiftungen hervorgerufen haben. Selbiges gilt teilweise auch noch für die Kahlen Kremplinge. Langsam kommt zumindest das bei der Bevölkerung an. Schon in den 50er Jahren wurden Warnungen an die damaligen Pilzberater bekanntgegeben, dass sie keine Kahlen Kremplinge mehr zum Verzehr freigeben sollten...


    l.g.

    Stefan

    Risspilz: hui; Rissklettern: bisher pfui; ab nun: na ja mal sehen...


    Derzeit so pilzgeschädigt, das geht auf keine Huthaut. :D


    Meine Antworten hier stellen nur Bestimmungsvorschläge dar. Verzehrsfreigaben gibts nur vom PSV vor Ort.

  • Hallo,

    Hallo Stefan,


    das hast du schön geschildert. Ja, genau so ist es. Menschen verzichten nur ungern auf gewohnte Genüsse. Das ist das Problem

    besonders im Bereich der Gesundheit.:gomg:


    Prüfungen, auch schriftliche, sind eine Komunikation zwischen Prüfer und Prüfling. Der Prüfer will bestimmte Stichworte hören, hier

    z.B. giftig, auch erst nach wiederholtem Verzehr giftig, geschützt, zu große Menge. Ich meine, dafür gibt es schon die volle Punktzahl.

    Darüberhinaus will der Prüfer, gerade in der PSV-Prüfung erfahren, ob der Prüfling verantwortungsvoll beraten kann, flexibell auf schwierige

    Situationen reagieren kann und auch mit schwierigen Menschen umgehen kann. Deshalb gibt es diese offenen Fragen.


    LG Brassella

  • Prüfungen, auch schriftliche, sind eine Komunikation zwischen Prüfer und Prüfling

    Hallo Brasella,


    Ich habe ja noch keine PSV-Prüfung mitgemacht und weiß daher nicht, inwieweit mit dem Prüfer eine Komunikation möglich ist.

    Generell finde ich das aber bei schriftlichen Prüfungen eben nicht.

    Da werden festgelegte Fragen gestellt und richtige und vollständige Antworten erwartet. Damit der Prüfling die Fragen richtig und vollständig beantworten kann, sollte er sie m.M. auch richtig verstehen können und nicht erst raten oder vermuten müssen, was damit gemeint ist.

    Darüberhinaus will der Prüfer, gerade in der PSV-Prüfung erfahren, ob der Prüfling verantwortungsvoll beraten kann, flexibell auf schwierige

    Situationen reagieren kann und auch mit schwierigen Menschen umgehen kann. Deshalb gibt es diese offenen Fragen.

    Das kann er ja in der praktischen Prüfung, wo, wenn ich richtig informiert bin, ja auch eine Beratungssituation nachgestellt wird.


    Liebe Grüße

    Josef

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    generell gehts bei solchen Fragen ja darum gelerntes Wissen in praktischen Sitautionen auch anzuwenden. Ich bin kein großer Freund von Abfragen von irgendwelchen auswendig gelernten Fakten. Es ist so, dass die Prüflinge immer bei Verständnisfragen die Fragen betreffend den Prüfer fragen können, bzw. auch die Prüfer die Prüflinge fragen können, wie sie bestimmte Antworten gemeint haben, bzw. auch fragen können, was bei undeutlicher Handschrift der Prüfling genau geschrieben hat. Dass die Prüfungsfragen offen gestellt sind, ist Absicht. Es ist Sache der Prüfer zu entscheiden, ob noch Punkte für eine Antwort vergeben werden oder nicht.


    l.g.

    Stefan

  • Hallo ihr Lieben,

    als Beteiligte an unserer kleinen Lerngruppe möchte ich mich erst einmal für eure Diskussionsbereitschaft danken. Besonders auch bei Stefan, der so gut die Hintergründe aufzeigen kann.

    Was die Formulierung und Intention schriftlicher Prüfungsfragen angeht, stimme ich mit Josef überein, das mag aber auch an meiner persönlichen Bildungsbiografie liegen. Grundsätzlich denke ich, dass die Prüflinge mit solchen offenen Fragen zurechtkommen, wenn sie darauf vorbereitet sind, dass zusätzlich zum Wissen die Beratungskompetenz erkennbar sein soll. Möglicherweise wären kleine Änderungen in den Formulierungen der Fragen dazu hilfreich. Beim Grünlingsproblem z.B. statt "wie halten Sie ihn vom Verzehr ab" einfach "wie beraten Sie ihn? Nennen Sie drei wichtige Punkte."

    Viele Grüße von Irmtraud

  • Hallo Irmtraud,


    Zum Grünlingsthema:


    Wenn da stünde, wie beraten Sie ihn, dann käme von mir als erste Antwort, ich halte Ihn vom Verzehr ab, weil...


    Ich verstehe den Unterschied, in der Fragestellung, aber nicht was das bringen soll.

    Die bisherige Frage nimmt den Prüfling an die Hand und gibt die Richtung vor, welche Antwort erwartet wird. Dein Vorschlag ist viel offener, da könnte ich über Gott und die Welt referieren. Aber bringt das dann mehr Klarheit in die Frage? Von meiner Seite aus ein klares Nein.


    Übrigens: man bräuchte dann exakt noch diese eine Frage:

    Sammler kommt mit Problem a, wie beraten Sie ihn?
    Sammler kommt mit Problem b, wie beraten Sie Ihn?

    ... Problem c, wie beraten Sie ihn?

    ...

    ...


    Die bisherige Frage ist viel präziser und pfiffiger.


    NfU

    RudiS

  • Genau so, Rudi, würde ich mir die Fragen wünschen, die Beratungskompetenz prüfen sollen: Eine fiktive Beratungssituation wird beschrieben und ich kann zeigen, dass ich die sich daraus ergebenden wichtigen Punkte erkenne und sie angemessen mitteilen kann. Brauche ich die Hilfestellung in der Frage, die schon vorgibt, dass der Grünling nicht gegessen werden soll? Die Giftpilze sollte ich als PSV doch eh kennen.

    Ist mal nur so meine Meinung.

    Liebe Grüße von Irmtraud

  • Hallo Rudi,


    Das sehe ich etwas anders. Laut Aussage von Stefan sind ja gerade offene Fragen erwünscht.


    Bei der Frage, wie ich den Ratsuchenden vom Verzehr abhalte, bliebe für mich nur eine Antwort: auf die mögliche Giftigkeit hinzuweisen.


    Bei der von Irmtraud vorgeschlagenen Lösung (könnte natürlich auch lauten: wie bringe ich ihn vom Sammeln von Grünlingen ab?) würden mir dagegen sofort die drei Gründe einfallen, die schon weiter oben genannt wurden. Es könnten aber auch andere Antworten sein, solange sie richtig sind.


    Herzliche Grüße

    Josef

  • Schöne wilde Diskussion.

    Mal Transparenz, mal weniger Transparenz, mal Nachvollziehbarkeit, mal Platz zum Ausschweifen, Platz zum Referieren... mal klare Antwortvorgaben, mal Antwortbereiche, mal Antwortvarianten, mal abgezählt, mal nicht. Dazu dann auch noch drei Teile: schriftlich mit Punktvorgabe je Antwort, mündlich und Beratungssimulation.

    Und wieder: so schön die Frage mit den Grünlingen inhaltlich diskutiert werden kann - meines Erachtens war sie lediglich als Beispiel gedacht. Zuerst sollte die Erwartungshaltung eines jeden Prüfungsteils klar abgestimmt sein. Ich empfinde in den vielen Meinungen eine Varianz, die anscheinend von vorgegebenen, erwarteten und veröffentlichten Antworten auf der einen Seite bis (vielleicht etwas provokativ ausgedrückt) zu der Variante geht, in der der Prüfer sich am Tag vorher der Situation angemessen und auf Grundlage seiner Kompetenz (er ist ja Prüfer) selbst 20 Fragen ausdenkt. Warum nicht...

    Deshalb:

    Inhalt, Erwartungshaltung und Durchführung aller drei Prüfungsabschnitte abstimmen, festlegen und veröffentlichen.

    Und immer (!) wenn ein "Ausschweifen" gewünscht werden sollte und hier demzufolge das Ermessen des Prüfers mit einfließen wird (was ich nur durch definierte Antworten oder Antworthorizonte umgehen kann), die Punkte zu den Antworten erst mal "einschätzungsweise" vergeben und dem Prüfling bei der nachfolgenden mündlichen Prüfung die Möglichkeiten einer "Verteidigung" der Antwortleistung einräumen. Und dann so fair sein und bei möglichen Fehleinschätzungen als Prüfer auch seine Einschätzung zu korrigieren...

    :)


    Tom