Bitte dringend um Hilfe beim Artenschutz - Hygrocybe auf Privatgrundstück

Es gibt 47 Antworten in diesem Thema, welches 2.960 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Wutzi.

  • Hallo zusammen,

    heute brauch ich ganz dringend eure fachliche Unterstützung beim Artenschutz.


    Es geht um streng geschützte Hygrocybe-Arten, die auf einer kleinen innerörtlichen Wiese wachsen. Inzwischen habe ich dort 19 Hygrocybearten kartieren können. Eine Saftlingsart ist derzeit zwar genetisch untersucht, aber noch nicht beschrieben. Nach dem Raldschen Saftlingsindex hat das Habitat demzufolge nationale Bedeutung. Nimmt man alle auf der kleinen Fläche karierten CHEGD-Arten hinzu, hätte das Gebiet mit deutlich über 40 Arten bei Mehrfachbegehung internationale Bedeutung.


    Die Bürgermeisterin/Gemeinde weiß um die streng Geschützen Pilze auf der Fläche. Ich habe Schriftlich und mündlich mehrfach darauf hingewiesen. Die Gemeinde hat sogar beim Mähen der Wiese unterstützt. Also nahm ich an, dass die Fläche gesichert ist.


    Ein Trugschluss. Vor kurzem erfuhr ich, dass das Grundstück zumindest zu Teilen für eine gärtnerische Nutzung verpachtet wurde. Genau konnte ich das noch nicht in Erfahrung bringen, die Beteiligten halten sich bedeckt. Nach dem Informationsfreiheitsgesetz könnte ich Akteneinsicht verlangen, aber das würde zu lange dauern. An der Grundstücksgrenze wurden bereits vollendete Tatsachen geschaffen, die ich wegen einer Erkrankung nicht registriert habe. Gestern wurde Bambus gepflanzt. Das Kerngebiet existiert noch, ist aber auch bedroht.


    Vor 14 Tagen habe ich die Untere Naturschutzbehörde informiert. Aber es tut sich nichts, im Gegenteil. Seit gestern nehmen die gärtnerischen Aktivitäten Fahrt auf. Was kann ich tun um zu retten, was zu retten ist?

    Presse ist sicher hilfreich, aber zu langsam.


    Juristisch ist die Sache eigentlich klar.

    Gemäß der Anlage der Bundesartenschutzverordnung sind alle Hygrocybe-Arten streng geschützt. Sie dürfen im Gegensatz zu den besonders geschützten Arten gar nicht entnommen werden. Es sei denn man hat eine Ausnahmegenehmigung.


    Unter den auf dem Saftlingshabitat in der Oelzer Straße dokumentierten Hygrocybe-Arten befinden sich zwei Verantwortungsarten Hygrocybe splendidissima und Hygrocybe punicea. Das heißt das diese Arten gemäß § 54 Abs. 1 und 2 BNatSchG durch den menschlichen Zugriff in ihrem Bestand gefährdet sind und für die die Bundesrepublik Deutschland in hohem Maße verantwortlich ist. Ein Grund mehr, weshalb die Wiese erhalten bleiben muss.


    Kann mir jemand eine Quelle nennen, aus der hervorgeht, dass nicht nur die Entnahme der Pilze sondern vielmehr auch Bodenstörungen verboten sind? Die sind ja im Gegensatz zur entnähme tatsächlich existenzbedrohend. Ich finde auf die Schnelle nichts. edit :

    bzw. gilt hier analog § 44 Abs. 1 BNatSchG, wonach verboten ist: "wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören." ?


    Wenn ihr etwas zu der Wiese wissen wollt, findet ihr es hier:




    Die bislang unbeschriebene Hygrocybeart sieht so aus. Karl W hatte den Pilz seinerzeit mitgenommen und sequenzieren lassen. Einen Arbeitstitel hat sie schon H. flavorubra. Beschrieben ist sie noch nicht.


    Lieben Gruß


    Claudia


    ...leben und leben lassen... ;)


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    Einmal editiert, zuletzt von Wutzi ()

  • Hallo Claudia,

    wem gehört denn die Wiese? Sofern sie Privatbesitz ist sieht die Sache nicht gut aus.

    Grüße Axel

    "Das Artensterben ist der neue Klimawandel. Der Verlust der Biodiversität ist die wahre Krise des 21. Jahrhunderts"

    aus Glaubrecht: "Das Ende der Evolution"

  • Die Wiese ist Eigentum der Gemeinde und von dieser zur gärtnerischen Nutzung verpachtet. Ich habe irgendwo gelesen, dass auch auf dem eigenen Grunstück der Schutz Vorrang hat. Weiß nur die Quelle nicht mehr.

    Lieben Gruß


    Claudia


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  • Ein Antrag auf Einstweilige Sicherstellung könnte helfen:

    Einstweilige Sicherstellung im Naturschutzrecht (§ 22 BNatSchG) ist ein vorläufiger Schutzstatus, um wertvolle Naturgebiete bis zu zwei Jahre vor Zerstörung zu bewahren, während ein formelles Schutzgebietsverfahren läuft. Sie verbietet Handlungen, die das Gebiet nachteilig verändern könnten, wie z.B. Bebauung oder Grünlandumbruch.

    Google mal mit KI.

    Grüße Axel

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    aus Glaubrecht: "Das Ende der Evolution"

  • Danke Axel, da hat mir die Behörde keine Hoffnung gemacht. Sie wird es nicht tun mit dem Argument, dazu wäre die Fläche zu klein.

    Lieben Gruß


    Claudia


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  • Vielleicht kann man andere Organisationen, z.B. NABU für das Gebiet gewinnen, sei es durch Pacht oder durch Kauf. Hier im Weserbergland gibt es einige Projekte, wo der NABU Gebiete zur Pflege übernommen hat.

    Grüße Axel

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    aus Glaubrecht: "Das Ende der Evolution"

  • Claudia, ich verstehe deine Panik. Was würde ich alles geben für so ein Habitat in der Nähe.

    Vielleicht kann man andere Organisationen, z.B. NABU für das Gebiet gewinnen, sei es durch Pacht oder durch Kauf. Hier im Weserbergland gibt es einige Projekte, wo der NABU Gebiete zur Pflege übernommen hat.

    Bei uns macht sowas auch der LBV.


    Danke Axel, da hat mir die Behörde keine Hoffnung gemacht. Sie wird es nicht tun mit dem Argument, dazu wäre die Fläche zu klein.

    Bei uns in der Nähe gibt es mehrere jeweils eigentlich recht kleine Heideflächen, von denen nur ein Teil Naturschutzgebiete sind. Ansonsten wird nach und nach versucht, die in Naturschutzgebiete oder zumindest sonstwie geschützte Gebiete umzuwandeln und durch weitere Gebiete besser zu "verketten".


    Ich hatte mal was im Schutzplan oder wie das heißt gelesen (ich glaube, das war, als ich meine Betretungserlaubnis für eines davon beantragt habe), wo argumentiert wurde, dass das "Schutzinseln" sein sollen, und die Gebiete den Abstand zum nächsten Gebiet mit ähnlichen Bedingungen verringern soll. So eine Argumentation (vielleicht ein bisschen ausgefeilter, als ich es aus dem Gedächtnis reproduzieren kann) könnte ja bei einem angeblich "zu kleinen" Gebiet vielleicht auch ziehen.


    Auf jeden Fall denke ich, dass ein schriftlicher Antrag bei der Behörde auch noch mal einen ganz anderen Charme hat, als wenn jemand am Telefon sagt: "Können Sie vergessen" - denn was ihr am Telefon geredet habt, darüber gibt es keinen Nachweis.


    Wenn ein schriftlicher Antrag vorliegt und bei der Behörde schwarz auf weiß vorliegt, dass sie nicht eingeschritten ist, als für so ein triviales Vorhaben ein so wertvolles Habitat plattgemacht wurde, ist das noch mal eine ganz andere Kiste, denke ich.


    Wenn die Gemeinde vorhätte, dort einen Autobahnanschluss zu bauen, oder das von langer Hand geplante Hallenbad - dann sähe ich ja auch schwarz. Aber gärtnerische Nutzung? Ich glaub' es hackt :gteuflisch:


    Ich drücke dir ganz fest die Daumen - das klingt so unfassbar, wie die Gemeinde überhaupt auf die Idee kommen kann, so ein Kleinod zu verpachten, für die paar Kröten, die da bei rumkommen, wenn da irgendjemand ein Gemüsegärtchen drauf packt. Da fasst man sich echt an den Kopf.... (edit: und hier in Bayern würde ich da gleich wieder Vetternwirtschaft wittern...)


    Beste Grüße

    Sabine

    100 Startguthaben minus APR-Gebühr 2024 = 90 + 3 (drittschnellstes Jokerverballern 2024) = 93 + 10 (dritter Platz APR 2024) = 103 minus 15 für APR 2025 = 88 + 2 (Nannettes Zwischenrätsel als 11. gelöst) = 90 + 6 (6. Platz Platzierungswette APR 2025) = 96

  • Wenn die Gemeinde vorhätte, dort einen Autobahnanschluss zu bauen, oder das von langer Hand geplante Hallenbad - dann sähe ich ja auch schwarz. Aber gärtnerische Nutzung?

    Genau das ist der Punkt, liebe Sabine. Wenn es ein Vorhaben von öffentlichem Interesse wäre, könnten Naturschutzbelange einfach „weggewogen“ werden. Die private gärtnerische Nutzung ist aber nicht von öffentlichem Interesse. Demzufolge sehe ich hier einen klaren Rechtsbruch.


    Die Gemeinde hat aus hausgemachten Gründen (teure Investitionen direkt nach der Wende) kein Geld. Das Wiesenstück ist lästig, verpachtet bringt es ein paar Euro. Ich hätte es gekauft oder gepachtet, wenn ich ein paar Jahrzehnte jünger wäre. Aber es muss sich ja auch jemand kümmern, wenn ich das nicht mehr kann. Meine Hoffnung war, dass der kleine Wiesenschatz irgendwann zu einer festen gemeindlichen Instanz werden würde. Falsch gehofft, das schafft hier nur der Karnevalsverein.


    Die Idee einen schriftlichen Antrag zur Unterschutzstellung zu stellen, quasi als Trittsteinhabitat finde ich gut. Das werde ich tun. Auch an den Vorschlag, mich an den Nabu o.a. Verbände, zu wenden, wie Cyathus es vorschlägt, werde ich mich halten, wenn die kleine Saftlingswiese diesen Irrsinn übersteht.

    Aber das hilft aktuell leider nicht, dem gärtnerischen Unfug ein Ende zu setzen.

    Die Bürgermeisterin und die Naturschutzbehörde haben meine Emails erst am Montag. Ich habe das Gefühl, das bis dahin vollendete Tatsachen geschaffen sind.

    Es ist so unendlich frustrierend!

    Lieben Gruß


    Claudia


    ...leben und leben lassen... ;)


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  • Die Bürgermeisterin und die Naturschutzbehörde haben meine Emails erst am Montag. Ich habe das Gefühl, das bis dahin vollendete Tatsachen geschaffen sind.

    Es ist so unendlich frustrierend!

    Ach du Scheiße, so eine hohe Dringlichkeit! Wie beklemmend.


    In dem Fall würde ich wohl entweder versuchen (wie groß ist die Gemeinde?), über den Buschfunk herauszufinden, wer der/die neue Pächter*in ist und mit dieser Person zu reden versuchen.


    Ich könnte mir vorstellen, dass die vielleicht gar nichts darüber weiß, was das für ein Kleinod ist.


    Oder, falls die Gemeinde zu groß ist und/oder es niemanden gibt, der/die sowas weiß (bei uns im Dorf würde ich beispielsweise in unseren Tante-Emma-Laden gehen, die wüsste zumindest, wen ich fragen kann), würde ich folgendes tun:


    Stöcke mit Flatterband positionieren, dazu ein Schild mit kurz dargestellter Sachlage und vor allen Dingen mit ein paar Fotos.


    Saftlinge sind so schön, die finden doch eigentlich alle Leute toll.


    Und insbesondere mit dem Hinweis darauf, dass der Boden nicht aufgebrochen werden darf und nichts aufgebracht werden darf, um die Pilze nicht zu schädigen. Hinweis aufs Naturschutzgesetz (auch wenn ich mir nicht sicher bin, dass das hier anwendbar ist, bei "Privatgrundstück innerörtlich" - vielleicht wissen andere das besser, aber ansonsten vielleicht so formulieren, dass es "möglicherweise relevant" ist oder ähnliches).


    Das würde ich fotografieren, insbesondere auch das Schild und das Flatterband, so dass sich niemand mit einem "Hups, habe ich nicht gesehen" rausreden kann.


    Und - sofern Zeit vorhanden ist, und/oder du Mitstreiter*innen kennst, die sich mit dir abwechseln würden, ggf. Wache stehen, um die Person abzupassen, die dort arbeiten will. Tendenziell dürfte das ja ein überschaubarer Zeitraum am Samstag sein, in dem jemand sowas anfangen möchte.


    Viel Erfolg und liebe Grüße

    Sabine

    100 Startguthaben minus APR-Gebühr 2024 = 90 + 3 (drittschnellstes Jokerverballern 2024) = 93 + 10 (dritter Platz APR 2024) = 103 minus 15 für APR 2025 = 88 + 2 (Nannettes Zwischenrätsel als 11. gelöst) = 90 + 6 (6. Platz Platzierungswette APR 2025) = 96

  • Diese Geschehnisse laufen mal wieder nach dem mir bestens bekannten Muster ab.

    Ich würde nochmals an die Bürgermeisterin schreiben und diese auf die sich für die Gemeinde aus § 2 Abs. 2 und 4 BNatSchG ergebenden Pflichten hinweisen. Eigentlich hätte dies auch schon längst das bereits als untere Naturschutzbehörde informierte Landratsamt (LRA) tun sollen/müssen.

    Da es danach aussieht, dass die Sachbearbeiter des LRA nichts tun wollen/dürfen, sollte schnellstens das zuständige Landesverwaltungsamt als nächsthöhere und zugleich Fachaufsichtsbehörde angeschrieben werden. Dieses Amt bitte auffordern, den Landrat anzuweisen, die Bürgermeisterin zu dem gebotenen Handeln zu zwingen.

    Petition beim Thüringer Landtag einreichen. Ich wurde dort in Sachsen "Schuderbachswiese" auch schon mal persönlich aktiv, habe auch der Stadt Oberhof konkret vorgehalten, warum der Bebauungsplan "Golfplatz" rechtswidrig werden würde (Zerstörung eines Orchideen-Habitats+FND) und bekam nach paar Monaten durch den Landtag mitgeteilt, dass die Stadt die Planung aufgegeben hat. Bis dahin war allerdings noch keine konkrete Nutzungsänderung erfolgt und alles heil geblieben.

    Wenn das LRA wirklich etwas tun und zu einem Erfolg kommen will, muss es hierzu vorrangig verwaltungsrechtlich ausgebildete Mitarbeiter haben, die in der Lage sind, rechtssichere Bescheide zu erstellen. Da reicht "schön schwätzen können" keinesfalls. Es sollte umgehend ein Verwaltungsverfahren eröffnet werden, das sich gegen den Pächter richtet und ihn zwingt, Naturschutzrechtsverstöße zu unterlassen, und, falls solche schon zu einer geänderten Grundstücksnutzung geführt haben, diese rückgängig machen. Derartige Vw-Maßnahmen des LRA würden das durch die Gemeinde vertraglich Zugesicherte, das auf Privatrecht gründet, brechen.


    Folgendes muss gesagt werden:

    Die Polit-Grünen haben zur Zeit ihrer Regierung die deutsche Bevölkerung derart geärgert/schikaniert, das viele Leute, bei denen man vor Jahren noch das eine oder andere Naturschutz-Thema ansprechen konnte "dicht gemacht" haben. Man dringt nicht mehr durch und gewinnt kaum Verbündete. Dazu kommen gravierende Alltagssorgen. Vor einem halben Jahr habe ich mal mit der sächsischen Landesverbandsvorsitzenden des NaBu telefoniert, um ihr ein Problem anzutragen. Dabei erfuhr ich, dass sie bei der Presse kaum noch ein offenes Ohr findet; Naturschutz würde kaum auf Interesse stoßen.

  • Hallo Claudia,


    sollte es bisher keinerlei schriftlichen Zusagen bezüglich eines "Schutzstatus" der Wiese von Bürgermeister, der Gemeinde oder einer anderen Behörde gegeben haben, wird das ein schwieriges Unterfangen, zumal die Umbauarbeiten schon begonnen haben.


    Einige Möglichkeiten, was du tun kannst, wurden oben schon angesprochen. Wie weit du persönlich gehen willst, musst du selbst entscheiden, denn einfach, und möglicherweise ohne Unterstützung, wird das nicht. Und es wird Nerven kosten - mit ungewissem Ausgang.


    Ich beneide dich nicht in dieser Situation.


    Gruß

    Peter

  • Folgendes muss gesagt werden:

    Die Polit-Grünen haben zur Zeit ihrer Regierung die deutsche Bevölkerung derart geärgert/schikaniert, das viele Leute, bei denen man vor Jahren noch das eine oder andere Naturschutz-Thema ansprechen konnte "dicht gemacht" haben. Man dringt nicht mehr durch und gewinnt kaum Verbündete. Dazu kommen gravierende Alltagssorgen. Vor einem halben Jahr habe ich mal mit der sächsischen Landesverbandsvorsitzenden des NaBu telefoniert, um ihr ein Problem anzutragen. Dabei erfuhr ich, dass sie bei der Presse kaum noch ein offenes Ohr findet; Naturschutz würde kaum auf Interesse stoßen.

    Lieber Kauz,


    ich teile deine Beobachtung, dass es eine zunehmende Müdigkeit/Genervtheit/Desinteresse zu Naturschutzthemen gibt. Auch ich finde das äußerst bedauerlich und freue mich über dein Engagement und auch über die Erläuterung deiner Erfahrung zu möglichen Vorgehensweisen. Deine Hypothese zu den Gründen für diese Erscheinung teile ich allerdings nicht. Und ich gebe zu: ich ärgere mich darüber, dass du das hier lancierst und damit vermutlich eine politische Diskussion vom Zaun brichst, die zum Einen zu keiner Lösung führen wird. Zum Anderen gibt es hier einen weitestgehenden Konsens, dass politische Diskussionen, zumal wenn sie parteipolitisch sind, außen vor bleiben sollen. Bislang unterscheidet uns von den (un)sozialen Medien, dass hier wenig polemisiert wird und zumindest mein klarer Wunsch ist, dass das auch so bleibt.


    Dir, liebe Claudia Wutzi, wünsche ich gute Nerven für deine Initiative.


    Liebe Grüße


    Michael

    Schipse (Historie im Profil): 114+11(Platz 1 APR)+6(5.bester Phäle)+3(bester Phalschphal)+2(Teamphal)+3Kultur=139


    Warnhinweis

  • Hallo Claudia,


    abhängig von der Art des Erheblichkeit des "Umbaus" könnte auch die Eingriffsregelung (BNatSchG) greifen. Ein Eingriff bedarf einer Genehmigung. Da kommt kommt es aber auch darauf an...


    Ich würde dich auch schnellstes an den lokalen Naturschutzverband verweisen. Die kennen die Fläche, den Flächennutzungsplan und wissen, wie sie vorgehen müssen und wann es vergeblich ist - zumindest wüssten wir beim BUND Unterweser es.


    Alles Gute

    Konstantin

  • huehnchen69, mit dem neuen Grundstücksnachbarn, der die Wiese nun gepachtet hat, hatte ich bereits vor einiger Zeit gesprochen und ihn auf die schönen Saftlinge nebenan aufmerksam gemacht. Der Mann verwies auf ein Schild am Auto, auf dem Forst stand und sagte mir, dass er Kirschrote Saftlinge kennen würde. Die Frau meinte - Zitat: Und was habe ich davon?


    Über Saftlinge und genau diese Wiese konnte ich im letzten Jahr einen Beitrag lancieren. Mit schönen Fotos. Ich denke, die Situation ist allgemein bekannt.


    Über den Stand auf der Verwaltungsebene kann nur spekulieren. Möglicherweise hat die Naturschutzbehörde ja eine Anordnung erlassen oder ist dabei eine rechtssichere Verfügung zu erlassen und der Amtsschimmel braucht länger als der Gärtner. für die Umgestaltung.


    Dein Engagement zur Schuderbachwiese habe ich verfolgt und deinen Einsatz bewundert, Kauz. Ich bin mir aber nicht sicher, ob nicht auch dem Golf-Investor die Puste ausgegangen ist, sodass die Pläne am Ende nicht umgesetzt wurden. Der Transrapid ist seinerzeit auch nicht an der auf der geplanten Trasse lebenden Großtrappe gescheitert, sondern am Führungswechsel bei der DB AG. In der Regel werden Naturschutzbelange bei größeren Verfahren weggewogen und notfalls durch Ersatzmaßnahmen kompensiert.


    Hier liegt der Fall etwas anders. Es gibt kein öffentliches Interesse an dieser Nutzungsänderung!

    Das Bundesnaturschutzgesetz untersagt die Standorte von besonders bzw. streng geschützten Arten zu beschädigen oder zu zerstören. Die BundesartenschutzVO weist alle Hygrocybe-Arten als streng geschützt aus. Bußgelder bis zu 20.000 € können je nach Bundesland bei Verstößen verhängt werden.

    Der Bürgermeisterin ist bekannt, dass streng geschützte Pilzarten auf der Wiese wachsen. Der Pächter auch. Hier wird also durch die Verwaltung und den Pächter gleichermaßen mit Vorsatz gegen bestehendes Recht verstoßen. Dass ich das nicht auf sich beruhen lasse, ist klar.



    Liebet Michael, danke für deine lieben Wünsche und den Vermittlungsversuch. Aber eine kleine Replik an Kauz sei mir doch gestattet. Sicher haben weder die Performance der Ampel, noch die, wie du schreibst die Polit-Grünen dem Naturschutz gedient. Aber das Interesse an Naturschutz war auch schon vor der Zeit der Ampel gering. Dass Klima- Natur- und Artenschutz keinen hohen Stellenwert genießen, obwohl sie existenziell für das Überleben unserer Spezies sind, wollen Menschen nicht wissen. Es ist im Augenblick bequemer und billiger auf solche Schutzmaßnahmen zu verzichten. An das Morgen, an unsere Kinder und Enkel zu denken, macht keinen Spaß. Deshalb finden sich auch keine politischen Mehrheiten diese so wichtigen Maßnahmen zu forcieren.


    Mein Eindruck ist, dass heute unser sicher geglaubtes Leben zunehmend durch äußere Einflüsse, wie Putins Ukraine-Krieg oder Trumphs, Iran-Krieg u.a. aus den Fugen zu geraten scheint. In einer Zeit, wo viele schmerzliche gesellschaftlichen Reformen anstehen, haben alle demokratischen Kräfte einen schlechten Stand. Die gegenwärtige Regierung tut sich ja auch schwer, die Probleme zu lösen.

    Asozialen Medien, in denen Ängste und Hass geschürt werden und zunehmend Populisten bieten scheinbar bequeme und einfache Lösungsvorschläge an. Das Interesse der Menschen, krude Thesen und die Auswirkungen solcher populistischen Vorschläge zu hinterfragen, ist gering. Was z.B. hat die Welt oder was haben die Menschen in den USA von Trumphs "Amerika-first-politik und dem Irankrieg als höhere Lebenshaltungskosten? Untere dem Motto: Meine Meinung steht fest, bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen. Aber zurück zum eigentlichen Thema.


    Es geht um die Einhaltung von geltenden Rechtsnormen Das Bundesnaturschutzgesetz und die Bundesartenschutzverordnung gelten in ganz Deutschland, auch in diesem kleinen Dorf und auch, wenn sie die Akteure vor Ort nicht interessieren.


    Mein Problem ist, dass ich für mich keine raschen Handlungsoptionen sehe und wohl nur nachtreten kann, wenn die Wiese bereits zerstört ist. An einen Baum kann man sich anketten, aber eine geeignete Form des zivilen Ungehorsams gegen einen spatenschwingenden Gärtner fällt mir nicht ein. Ich habe mehrere Petitionen gestartet. Keine ist schneller als nach vier Monaten beantwortet worden. Auch das Anrufen der Fachaufsicht oder des Landrates hilft aktuell nicht. In drei Wochen sind hier Wahlen. Da setzt sich niemand in die Nesseln bei so einem in der Öffentlichkeit unbeliebten Thema.

    Lieben Gruß


    Claudia


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  • Servus Claudia,


    die politische Diskussion will ich gar nicht erst aufgreifen und ich finde es unschön, wie Kauz sie eingebracht wurde. Hier geht es ja erstmal um den Schutz der Fläche. Gerade was Saftlingswiesen betrifft, bin ich ja in Bayern stark "im Geschäft", da wir (die BMG und der LBV) ein Pilzschutzprojekt gestartet haben, in dem es auch und gerade um CHEGD-Arten geht – siehe https://www.lbv.de/naturschutz/arten-schuetzen/pilze/ oder von Regierungsseite hier: https://www.bayern.de/glauber-…rt-rund-764-000-euro-bei/


    Das hilft dir jetzt nicht direkt. Aber vielleicht kann ich Tipps geben. Dass Saftlinge oder CHEGD-Arten vorkommen, ist leider zunächst keine Begründung gegen eine Nutzungsänderung, abgesehen vom Schutzstatus (was ja oben schon diskutiert wurde). Sollten aber Arten, die in der Roten Liste als 1, vom Aussterben bedroht, aufgeführt sind, vorkommen, kann man damit sofort einen Baustopp bzw. Nutzungsänderungsstopp erzwingen. Ob das insgesamt reicht, ist damit noch nicht sicher, aber man kann direkt aktiv werden. Leider wurde Hygrocybe splendidissima in der aktuellen Roten Liste Deutschlands nur als "Gefährdung unbekannten Ausmaßes" bewertet (was mich sehr überrascht und ich nicht verstehen kann). In der Bayerischen Roten Liste haben wir ihn auf Kategorie 1 gesetzt.

    Hygrocybe punicea ist "nur" RL-3 in der Deutschen Liste.


    In der deutschen Roten Liste sind das hier 1er-Arten:


    Hygrocybe constrictospora

    Hygrocybe aurantiosplendens

    Neohygrocybe ovina

    Porpolomopsis calyptriformis

    Cuphophyllus radiatus (die Art wird meist nicht mehr anerkannt, nomen dubium, teils Cuphophyllus roseascens)


    Wenn du davon was auf der Wiese hast, hast du direkt eine Möglichkeit, einzuschreiten. Dabei kann dir sicher ein Umweltschutzverband deines Bundeslands helfen (Thüringen? NABU?). Wenn du mehrere RL-2-Arten hast, geht vielleicht auch was.


    Verantwortungsarten bringen gar nichts, sage ich mal so. Jedenfalls nicht konkret. Geschützte Arten erschweren es etwas, aber da kann die Gemeinde m.W. Ausnahmegenehmigungen einholen, zumal es eine sehr kleine Fläche zu sein scheint. Bei RL-1-Arten aber ist die Größe egal. Da kann man das Einzelmyzel schützen. In Bayern gab es einen Präzedenzfall bei einem Bauprojekt in Deggendorf, auch eine Saftlingswiese, auf der eine RL-1-Haarzunge vorkam. Später wurde auf einem Teil der Fläche doch gebaut, weil der Bauherr eine niederbayernweite Nachkartierung der Erdzunge in Auftrag gab und dabei herauskam, dass sie deutlich häufiger als angenommen ist und der RL-1-Status daher unberechtigt sei. Trotzdem gab es Auflagen, Einschränkungen und Schutz einer Teilfläche vor der Maßnahme. Dabei war hier sogar "höheres Interesse" vorhanden, da Wohnruam geshcaffen wurde durch Bebauung.


    Sollte das CHEGD-System irgendwann als Methodik im Naturschutz bei uns anerkannt werden und in Naturschutzgesetze eingearbeitet werden, dann wäre es einfach über die Anzahl der CHEGD-Arten. So ist das leider das falsche Argument.


    Also: Rote Liste mit deiner Artenliste abgleichen!


    Hoffentlich hast du entsprechende Arten auf der Fläche.


    Was ich dazusagen muss: ich bin kein Jurist, daher sind die Aussagen jetzt einfach aus dem Stegreif von mir geschrieben. Zudem kenne ich mich im Landesrecht Thüringen nicht aus. Bundesrecht gilt aber überall. Die Verordnungen und Gesetze sind aber teils auf Bundes- teils auf Landesebene angesiedelt. Daher am besten einen Naturschutzverein in Thüringen hinzuziehen.


    Liebe Grüße,

    Christoph

  • Ganz herzlichen Dank, Christoph für die Einordnung.

    Mit den Rote-Liste-Arten gibst du mir ein hervorragendes Argument an die Hand, das mir nicht bewußt war.


    Ich habe einen Screenshot der von mir erfassten Arten und deren Rote-Liste-Status gemacht. Demnach sind mindestens drei vom Aussterben bedrohte Arten dort vertreten, 4 Arten sind in der Kategorie 2.

    Von H. aurantiosplendens gab es 2024 mehr als 100 Exemplare auf der kleinen Wiesenfläche. Karl W und andere Pilzexperten sind begeistert gewesen.


    Wenn ich dich richtig verstehe, könnte einer der anerkannten klagebefugten Verbände mit einer einstweiligen Verfügung damit einen Nutzungsänderungstopp erzwingen? Als Privatperson habe ich diese Befugnis ja nicht, richtig?


    Morgen studiere ich dein Projekt in aller Ruhe. Sicher kann ich daraus auch einiges mitnehmen.

    Lieben Gruß


    Claudia


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  • Hallo Zusammen,


    wenn es eilt, hilft eigentlich nur ein (scharf formuliertes) Schreiben von einem Rechtsanwalt an die Gemeinde. Zeitgleich die zuständige Naturschutzbehörde informieren. Hast Du oder jemand von Deinem Pilzverein Rechtsschutz?


    Grüßle

    Jürgen


    p.s. Bei Privatgrundstücken kann man eigentlich nur an den Besitzer appellieren, ... da hilft dann nix anderes.

  • Folgendes muss gesagt werden:

    Die Polit-Grünen haben zur Zeit ihrer Regierung die deutsche Bevölkerung derart geärgert/schikaniert, das viele Leute, bei denen man vor Jahren noch das eine oder andere Naturschutz-Thema ansprechen konnte "dicht gemacht" haben. Man dringt nicht mehr durch und gewinnt kaum Verbündete. Dazu kommen gravierende Alltagssorgen. Vor einem halben Jahr habe ich mal mit der sächsischen Landesverbandsvorsitzenden des NaBu telefoniert, um ihr ein Problem anzutragen. Dabei erfuhr ich, dass sie bei der Presse kaum noch ein offenes Ohr findet; Naturschutz würde kaum auf Interesse stoßen.

    Das kann in Deiner Region vielleicht so sein - und ist natürlich traurig. Meine Erfahrung ist die: Bei uns (Schwobaländle Gemeinde: Tiefschwarz regiert;-) Sind naturschutzrechliche Aktionen selten mit Erfolg gekrönt ... es gibt immer höhere (wirtschaftliche) Gründe ... und die meisten Bürger sind da wenig sensibilisiert. ... und das in einem Bundesland, das GRÜN regiert wird!!!

  • Liebe Claudia,


    gibt es nicht hier im Forum einen Anwalt, der das von Christoph beschriebene Vorgehen mit einstweiliger Verfügung aufsetzen könnte?


    Ansonsten bleibt eventuell der ortsansässige NABU, BUND.... oder wir schreiben alle an die Gemeinde oder die regionale Zeitung...?!

    Um welchen Ort handelt es sich?


    LG Stefan

  • Wenn ich dich richtig verstehe, könnte einer der anerkannten klagebefugten Verbände mit einer einstweiligen Verfügung damit einen Nutzungsänderungstopp erzwingen? Als Privatperson habe ich diese Befugnis ja nicht, richtig?

    Servus Claudia,


    da bin ich ehrlich gesagt überfragt. Ich vermute aber, dass auch Einzelpersonen eine einstweilige Verfügung beantragen können. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, die das abdeckt, würde ich an deiner Stelle einen Anwalt, der sich im Umweltrecht auskennt, kontaktieren. Ich würde es aber schon deshalb über einen Verband versuchen, weil die Erfahrung damit haben und zudem entsprechende Anwälte, die gut sind, kennen sollten. Kann der NaBu da nichts machen? In Bayern würde ich den LBV auf oberster Ebene kontaktieren und "richtig Dampf" machen. Der ist aber leider nur in Bayern aktiv. Das nenne ich aber nur als Beispiel. Der LBV hat nämlich durch seine langjährige Erfahrung als Naturschutzverband beste Kontakte zu den Naturschutzbehörden und dem Umweltministerium in Bayern. Das sollten Naturschutzverbände in Thüringen ja eigentlich auch haben. Deshalb würde ich immer versuchen, einen entsprechenden Verband zu gewinnen, aktiv zu werden.


    Deine Artenliste sollte einen einstweiligen Stopp des Vorhabens eigentlich leicht ermöglichen. Die Korrektheit der Liste müsste aber vermutlich von einem beteilgten Experten bestätigt werden. Dabei hilft es, wenn anerkannte Experten eines entsprechenden Vereins das bestätigen. Das kann von Seiten der DGfM sein (z. B. Karl Wehr, der ist doch ein Landeskoordinator, wenn ich mich nicht täusche) oder jemand von der ThAM, der im Namen des Vereins die Bestimmungen und Vorkommen bestätigt. In Bayern habe ich das für die BMG einmal gemacht und hatte da einen sofortigen Baustopp erreichen können (ist einige Jahre her, es ging um seltene Stachelinge). Für Thüringen gibt es da sicher auch genug Leute, die das "offiziell" machen können. Sei es eben von der DGfM oder von der ThAM.


    Liebe Grüße,

    Christoph

  • Liebe Claudia


    Ich kenne mich da in Deutschland leider überhaupt nicht aus und kann daher nichts beitragen, wollte aber trotzdem mal sagen, dass ich es super finde, wie du dich für die Sache einsetzt und dafür kämpfst. Ich drücke alle Daumen, dass du noch einen Weg findest. :daumen:


    Danke und LG

    Benjamin

    Mit meinen Beiträgen gebe ich lediglich meine persönliche Einschätzung/Meinung ab. Sie sind nur als Vorschläge zu werten und es gibt damit insbesondere keine Verzehrsfreigaben meinerseits. Eine sichere Bestimmung sowie Verzehrsfreigabe kann nur der Pilzkontrolleur bzw. Pilzsachverständige vor Ort geben.

  • Danke StefanHH für deine Vorschläge. Einen Anwalt in Sachen Umweltrecht kenne ich erst einmal nicht. Es geht um eine innerörtliche Wiese im Dorf Katzhütte. Da ein verrohrter Bach unter dem Grundstück fließt, ist das Grundstück kein Bauland und wurde jahrzehntelang als Wiese genutzt. Für mich selbst schließe ich einen Rechtsstreit mit der Gemeinde aus, da hier insgesamt die Bevölkerung, wie es Kautz formulierte, bei Naturschutzthemen dicht macht und ich nicht plane, meinen Wohnort aufzugeben. Allein gegen das eigene Dorf ist angesichts der politischen Gemengelage hier keine Option.


    Am Montag werde ich den Kontakt zu BUND und Nabu suchen und versuchen, sie für das Vorhaben zu gewinnen. Da das Thema Pilze hier in Thüringen nach meiner Kenntnis in Thüringen bei den NGO´s keine große Rolle spielt, male ich mir allerdings keine allzugroßen Hoffnungen aus.


    Gemeinsam mit Alexander Karich hatte ich einen Beitrag in der 100. Ausgabe des Boletus im Jahr 2022 einen Beitrag über diese Wiese veröffentlicht. Titel war "Mykologische Erfassung einer Magerwiese in Katzhütte im Thüringischen Schiefergebirge". Seit 2022 sind etliche Arten hinzugekommen. Ich hatte die Wiese ja erst in der Saison zuvor entdeckt. Die Funde hatte ich jeweils kartiert und sie wurden in der Datenbank von Pilze Deutschland erfasst. Seit es möglich ist, im Portal der Roten Liste die Funde selbst zu veröffentlichen, sind diese dort mit Standortfoto erfasst. Insofern denke ich, dass die Plausibilität gegeben ist. Als Kronzeugen für die Korrektheit der Liste würde ich versuchen, Alexander Karich und Karl Wehr Karl W zu gewinnen.


    Dein LBV-Pilzprojekt ist ein Träumchen, Tricholomopsis. Dazu kann ich kann dich nur beglückwünschen. Doch so wie in Bayern, laufen die Dinge hier leider nicht!


    Ich bin gerade ein bisschen ratlos. Falls es gelingt, Teile der Saftlingswiese zu retten, muss eine Perspektive her und die muss auch ohne mich als Einzelperson funktionieren. Mir kommt gerade mein Optimismus abhanden. Ich sehe wenig Chancen und bin ein bisschen ratlos.

    Klar, die Gemeinde ist im Unrecht und das ist ihr auch nachzuweisen und dafür kann sie mit einem hohen Bußgeld belegt werden. Doch das hilft den vom Aussterben bedrohten und seltenen Pilzarten nicht. Es ist zum Heulen.

    Lieben Gruß


    Claudia


    ...leben und leben lassen... ;)


    Hier im Forum gibt es grundsätzlich keine Verzehrfreigaben.

    Pilzsachverständige findest du hier.

    Einmal editiert, zuletzt von Wutzi ()

  • Hallo zusammen,


    Ich sehe als realistischste Option gerade wenn es um Geld geht auch nur eine Form von Vertragsnaturschutz, im Sinne von ein Naturschutzverband o.ä. pachtet die Fläche um die Arten zu schützen oder bezahlt dem_der Pächter_in Geld dafür die Fläche Saftlingskonform zu bewirtschaften.

    Gibt es auf der Fläche vielleicht noch schützenswerte (RL-/BArtSchV-/FFH-relevante) Pflanzenbestände, mit denen Naturschutzverbände zusätzlich überzeugt werden könnten?


    Noch eine allgemeine Anmerkung zur Terminologie, weil du Claudia öfter von streng geschützten Arten gesprochen hast (und damit wahrscheinlich meintest, dass es im Gegensatz zu manchen anderen Pilzen keine Ausnahme zum Sammeln in kleinen Mengen gibt) - "streng geschützt" ist eine eigene Kategorie, unter die (bisher leider) keine Pilze fallen. Das Bundesnaturschutzgesetz unterscheidet drei Schutzkategorien: Allgemeinschutz (betrifft alle Tiere und Pflanzen, Pilze sind mitgemeint), Besonderer Schutz (Betrifft die Arten mit Kreuz in Spalte 2 Anhang 1 Bundesartenschutzverordnung) und Strenger Schutz (Arten mit Kreuz in Spalte 3 Anhang 1 BArtschV, das sind afaik Arten die zusätzlich im EU-Recht genannt werden). Die Pilze, die in der BArtSchV aufgezählt sind, sind alle nur besonders geschützt (und für manche gilt dann eben noch die Sammelausnahmeregelung). Damit will ich ihre Schutzwürdigkeit nicht herunterspielen, aber es macht denke ich Sinn die fachlich korrekte Terminologie zu verwenden, um naturschutzfachlich ernster genommen zu werden.


    Liebe Grüße,

    Lara

  • Ich bin gerade ein bisschen ratlos.

    In einem solchen Fall könnte ggf. den im jeweiligen Bundesland von der dortigen Regierung anerkannten Naturschutzverbänden ein Klagerecht zustehen. Die N-Verbände sind in solchen Fragen sehr qualifiziert und kennen ihre Rechte und Befugnisse genau.

    Wenn es um die Gefährdung von Schutzgütern der Natur geht haben Privatperson überhaupt kein Klagerecht. Lediglich Eigentümer oder Pächter und sonstige Nutznießer nach BGB können bei Naturschutzmaßnahmen klagen, aber nur wenn durch behördliche Maßnahmen ihre Grundstücksnutzungen untersagt oder eingeschränkt werden (also sozusagen das Gegenteil von dem, was von der Pilzfreunde-Seite erwünscht ist).

    Unberührt von allem bleibt ggf. ein Petitionsrecht, aber das mündet meist nicht in ein förmliches Verwaltungsverfahren.

  • Geld dafür die Fläche Saftlingskonform


    Saftlinge wachsen im Thüringer Wald wie auch im Erzgebirge auf typischen "Berg-Mähwiesen", also nach dem Naturschutzrecht (auch nach FFH_RL) besonders geschützten Biotopen. Bei der Ansprache dieser Biotope werden vorrangig floristische Aspekte herangezogen; wenn man Saftlinge mit hinzuzieht (und dabei auch deren Status nach der Roten Liste würdigt!) ist dies zweifelsfrei von Nutzen und wird die Qualität einer solchen gutachterlichen Aktion deutlich erhärten!

    Für Bergwiesenbiotope gibt es schon lange Förderung der Bewirtschaftung/Pflege, aber nur "nach Maßgabe zur Verfügung stehender HH-Mittel". Innerhalb der in den Landschaftspflegeverbänden organisierten aktiven Mitglieder steigt damit der Konkurrenzdruck.

    In den früheren "guten Zeiten" wäre es z.B. auch für einen Privatnutzer wahrscheinlich kein Problem gewesen, einen Förderantrag zu stellen und diesen bewilligt zu bekommen.