Hallo zusammen,
Ich sehe als realistischste Option gerade wenn es um Geld geht auch nur eine Form von Vertragsnaturschutz, im Sinne von ein Naturschutzverband o.ä. pachtet die Fläche um die Arten zu schützen oder bezahlt dem_der Pächter_in Geld dafür die Fläche Saftlingskonform zu bewirtschaften.
Gibt es auf der Fläche vielleicht noch schützenswerte (RL-/BArtSchV-/FFH-relevante) Pflanzenbestände, mit denen Naturschutzverbände zusätzlich überzeugt werden könnten?
Noch eine allgemeine Anmerkung zur Terminologie, weil du Claudia öfter von streng geschützten Arten gesprochen hast (und damit wahrscheinlich meintest, dass es im Gegensatz zu manchen anderen Pilzen keine Ausnahme zum Sammeln in kleinen Mengen gibt) - "streng geschützt" ist eine eigene Kategorie, unter die (bisher leider) keine Pilze fallen. Das Bundesnaturschutzgesetz unterscheidet drei Schutzkategorien: Allgemeinschutz (betrifft alle Tiere und Pflanzen, Pilze sind mitgemeint), Besonderer Schutz (Betrifft die Arten mit Kreuz in Spalte 2 Anhang 1 Bundesartenschutzverordnung) und Strenger Schutz (Arten mit Kreuz in Spalte 3 Anhang 1 BArtschV, das sind afaik Arten die zusätzlich im EU-Recht genannt werden). Die Pilze, die in der BArtSchV aufgezählt sind, sind alle nur besonders geschützt (und für manche gilt dann eben noch die Sammelausnahmeregelung). Damit will ich ihre Schutzwürdigkeit nicht herunterspielen, aber es macht denke ich Sinn die fachlich korrekte Terminologie zu verwenden, um naturschutzfachlich ernster genommen zu werden.
Liebe Grüße,
Lara