Hallo zusammen,
heute brauch ich ganz dringend eure fachliche Unterstützung beim Artenschutz.
Es geht um streng geschützte Hygrocybe-Arten, die auf einer kleinen innerörtlichen Wiese wachsen. Inzwischen habe ich dort 19 Hygrocybearten kartieren können. Eine Saftlingsart ist derzeit zwar genetisch untersucht, aber noch nicht beschrieben. Nach dem Raldschen Saftlingsindex hat das Habitat demzufolge nationale Bedeutung. Nimmt man alle auf der kleinen Fläche karierten CHEGD-Arten hinzu, hätte das Gebiet mit deutlich über 40 Arten bei Mehrfachbegehung internationale Bedeutung.
Die Bürgermeisterin/Gemeinde weiß um die streng Geschützen Pilze auf der Fläche. Ich habe Schriftlich und mündlich mehrfach darauf hingewiesen. Die Gemeinde hat sogar beim Mähen der Wiese unterstützt. Also nahm ich an, dass die Fläche gesichert ist.
Ein Trugschluss. Vor kurzem erfuhr ich, dass das Grundstück zumindest zu Teilen für eine gärtnerische Nutzung verpachtet wurde. Genau konnte ich das noch nicht in Erfahrung bringen, die Beteiligten halten sich bedeckt. Nach dem Informationsfreiheitsgesetz könnte ich Akteneinsicht verlangen, aber das würde zu lange dauern. An der Grundstücksgrenze wurden bereits vollendete Tatsachen geschaffen, die ich wegen einer Erkrankung nicht registriert habe. Gestern wurde Bambus gepflanzt. Das Kerngebiet existiert noch, ist aber auch bedroht.
Vor 14 Tagen habe ich die Untere Naturschutzbehörde informiert. Aber es tut sich nichts, im Gegenteil. Seit gestern nehmen die gärtnerischen Aktivitäten Fahrt auf. Was kann ich tun um zu retten, was zu retten ist?
Presse ist sicher hilfreich, aber zu langsam.
Juristisch ist die Sache eigentlich klar.
Gemäß der Anlage der Bundesartenschutzverordnung sind alle Hygrocybe-Arten streng geschützt. Sie dürfen im Gegensatz zu den besonders geschützten Arten gar nicht entnommen werden. Es sei denn man hat eine Ausnahmegenehmigung.
Unter den auf dem Saftlingshabitat in der Oelzer Straße dokumentierten Hygrocybe-Arten befinden sich zwei Verantwortungsarten Hygrocybe splendidissima und Hygrocybe punicea. Das heißt das diese Arten gemäß § 54 Abs. 1 und 2 BNatSchG durch den menschlichen Zugriff in ihrem Bestand gefährdet sind und für die die Bundesrepublik Deutschland in hohem Maße verantwortlich ist. Ein Grund mehr, weshalb die Wiese erhalten bleiben muss.
Kann mir jemand eine Quelle nennen, aus der hervorgeht, dass nicht nur die Entnahme der Pilze sondern vielmehr auch Bodenstörungen verboten sind? Die sind ja im Gegensatz zur entnähme tatsächlich existenzbedrohend. Ich finde auf die Schnelle nichts. edit :
bzw. gilt hier analog § 44 Abs. 1 BNatSchG, wonach verboten ist: "wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören." ?
Wenn ihr etwas zu der Wiese wissen wollt, findet ihr es hier:
Nebel, Sprühregen, 9 Grad und seit 2 Tagen alles quietschnass. Herrlich!
Angesichts der Temperaturen habe ich eigentlich noch nicht damit gerechnet, dass sich die Wiesenpilze auf "meiner" Wiese schon hervorwagen. Aber sie sind mutig und strecken überall ihre bunten Hütchen aus dem Gras. Ich habe die Wiese nicht genauer untersucht, sondern mich rasch wieder zurückgezogen. Zu viele Pilzchen sind nur stecknadelgroß und ich würde sie zertreten. Anfang nächster Woche unternehme…
nach einer anfänglichen Entolomaexplosion und einem verhaltenen Saftlingsstart - nachzulesen hier - pulverisieren die Saftinge seit einigen Tagen alle bisherigen Rekorde.
Nun sind alle wertgebende CHEGD-Arten (Clavaria, Hygrocybe, Entoloma, Geoglossum, Dermoloma) für einen aus naturschutzfachlicher Sicht wertvollen Magerrasenstandort vorhanden.
Der zweite Buchstabe von CHEGD ist H wie Hygrocybe. Weil es so viele davon gibt, will ich mit ihnen beginnen.
Den Vogel schießt dieses…
Die bislang unbeschriebene Hygrocybeart sieht so aus. Karl W hatte den Pilz seinerzeit mitgenommen und sequenzieren lassen. Einen Arbeitstitel hat sie schon H. flavorubra. Beschrieben ist sie noch nicht.
