Weitere Prüfungsfragen

Es gibt 26 Antworten in diesem Thema, welches 5.347 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Bibliothekar.

  • Hallo zusammen,


    beim Durcharbeiten der PSV-Prüfungsfragen brauche ich nochmal eine kleine Unterstützung:


    Frage 249: Dürfen Sie in Ihrem Garten gefundene Trüffeln (Tuber sp.) essen?

    Frage 250: Dürfen Sie in Deuschland selbst angebaute Trüffeln (Tuber sp.) verkaufen?


    Trüffeln sind ja in Deutschland geschützt, daher ist das Sammeln normalerweise verboten. Das bedeutet das Sammeln an sich ist nicht erlaubt. Im Prinzip ist dann doch das Verspeisen trotzdem legal oder nicht?

    Zum Anbau weiß ich nicht, ob man dafür irgendwelche Lizenzen bräuchte?


    Danke euch schonmal für eure Hilfe!


    LG Phillip

    • Offizieller Beitrag

    Hi,


    so rein formal. Wenn du in deinem Garten Trüffel finden solltest, dann darfst du die nicht essen, wegen des Sammelverbotes. Anders sieht es aber mit selbst gezüchteten Trüffeln aus. Dazu brauchst du auch keine Genehmigung, denn die mit Trüffelmycel beimpften Bäume und Sträucher sind frei verkäuflich.


    l.g.

    Stefan

    Risspilz: hui; Rissklettern: bisher pfui; ab nun: na ja mal sehen...


    Derzeit so pilzgeschädigt, das geht auf keine Huthaut. :D


    Meine Antworten hier stellen nur Bestimmungsvorschläge dar. Verzehrsfreigaben gibts nur vom PSV vor Ort.

  • Hallo Stefan,


    dass heißt, wenn jemand unwissend geschützte Arten (nicht nur Tuber) sammelt und in die Pilzberatung bringt, darf er diese nicht essen, weil sie unter Artenschutz stehen? Soll man ihm sagen, er solle diese dann lieber in der Biotonne entsorgen oder wie verhält man sich dann? Das erschließt sich mir nicht ganz ==Gnolm5

    Auch verstehe ich nicht, dass es erlaubt ist, geschützte Arten zu sammeln und zu verkaufen, nur weil man sie vorher gezielt angebaut hat?


    LG Phillip

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Stefan,


    dass heißt, wenn jemand unwissend geschützte Arten (nicht nur Tuber) sammelt und in die Pilzberatung bringt, darf er diese nicht essen, weil sie unter Artenschutz stehen? Soll man ihm sagen, er solle diese dann lieber in der Biotonne entsorgen oder wie verhält man sich dann?

    Hi,


    das ist deine Entscheidung. Das wichtigste ist an der Stelle den Leuten klar zu machen, dass die Pilze geschützt sind und sie zukünftig nicht mehr sammeln dürfen. Du kannst auch gerne nach dem Fundort und der dort vorherrschenden Ökologie fragen, für die Pilzkartierung; gerade bei seltenen Funden ist das spannend. Aus meiner Sicht ist es auch ok. wenn du das Sammelgut für dieses eine Mal frei gibst.


    Die selber angebauten Trüffel fallen nicht unter die Naturschutzregelung, denn die wurden ja willentlich angebaut.


    l.g.

    Stefan

  • Alles klar, danke dir!


    Ja bei interessanten / seltenenen Funden frage ich natürlich nach dem genauen Fundort.


    Vielleicht kann ja noch jemand etwas mit eigenen Erfahrung beitragen, wie er/sie mit in solchen Fällen umgeht.


    LG Phillip

    • Offizieller Beitrag

    Das Thema hatte ich bei meiner PSV-Prüfung damals auch und habe auch analog geantwortet. Die Prüfer haben das auch so gesehen, denn die Pilze wurden ja entnommen, also ist das dann auch faktisch egal, was mit denen geschieht. Das ist aber prüferabhängig. Ich an deiner Stelle würde mal den Prüfer fragen, wie sie mit solchen Dingen umgehen. Bei meinen praktischen Erfahrungen kommt allerdings das selten vor. Meist kommen die Leute mit irgendwelchen Champis, Rosablättrigen Egerlingsschirmlingen und Röhrlingsmatsch.


    l.g.

    Stefan

  • Hallo zusammen,

    Frage 249 ist bezüglich der damit verbundenen Intention schlecht formuliert, auch handelt es sich um eine für Prüfungen ungeeignete Ja-/Nein-Frage (also eine Frage, die als objektiven Erwartungshorizont eine einsilbige Antwort mit "Ja" oder "Nein" hat. Ich schlage stattdessen folgende Formulierung vor:

    Erläutern Sie, ob Sie in Ihrem eigenen Garten Trüffeln (Tuber spec.) sammeln/ausgraben dürfen.

    Frage 250 sollte aus den gleichen Gründen so formuliert sein:

    Unter welchen Voraussetzungen dürfen Sie in Deutschland angebaute/kultivierte Trüffeln verkaufen?

    Sehr viele der PSV-Fragen aus dem offiziellen Fragenkatalog sind einfach unprofessionell formuliert, was mich wundert, da es in der DGfM doch genügend Lehrer bzw. in der Bildungsarbeit Tätige geben dürfte, die wissen sollten, wie man Prüfungsfragen geeignet formuliert.

    FG

    oehrling.

    PSVs dürfen weder über I-Net noch übers Telefon Pilze zum Essen freigeben - da musst du schon mit deinem Pilz zum lokalen PSV!

    • Offizieller Beitrag

    Sehr viele der PSV-Fragen aus dem offiziellen Fragenkatalog sind einfach unprofessionell formuliert, was mich wundert, da es in der DGfM doch genügend Lehrer bzw. in der Bildungsarbeit Tätige geben dürfte, die wissen sollten, wie man Prüfungsfragen geeignet formuliert.

    Wir arbeiten daran. Es ist übrigens auch so, dass von den "Lehrern" in der DGfM bisher bei der Fragenerstellung, bzw. im FA PSV-Wesen niemand mitgearbeitet hat.


    l.g.

    Stefan

  • Es ist übrigens auch so, dass von den "Lehrern" in der DGfM bisher bei der Fragenerstellung, bzw. im FA PSV-Wesen niemand mitgearbeitet hat.

    *ist vielleich auch manchmal gut so* duck undwech:haue:

    Liebe Grüße aus dem Vogtland

    die Schwarzhex

    :gwinken: Sandra

    (PC 100 - 10 (fürs APR 2020) = 90 - 15 (APR 21) = 75-10 (APR22) = 65 + 7 (APR 22 Auflösung) - 5 (Rätsel-Gedicht)= 67 - 10 (APR 23) = 57 + 5 Gnanzierung = 62 - 10 (Ast-Wette gegen Björn) = 52 )

  • Ja, jeder weiß, dass Sprüche über Lehrer cool sind:rolleyes:. Nun ist es aber so, dass es zur Lehrerausbildung gehört, Prüfungsfragen zu formulieren. Lehrer sind sozusagen die Handwerker im Formulieren von Prüfungsfragen.

    FG

    Oehrling

    PSVs dürfen weder über I-Net noch übers Telefon Pilze zum Essen freigeben - da musst du schon mit deinem Pilz zum lokalen PSV!

  • Liebe pilzsachverständige Pilzberater,


    ich hab da mal ´ne Verständnisfrage:

    ...Aus meiner Sicht ist es auch ok. wenn du das Sammelgut für dieses eine Mal frei gibst

    Es ist doch so, dass bei den PSVs nicht um die Funktion geht, Ordnungswidrigkeiten zu ahnen und sie dazu auch keine Befungnis haben? Soweit stimmt mein Bild zu PSV? Dann kommen Menschen zu Euch, um sich zu abzusichern, welche Pilze sie da gefunden haben, ob diese essbar sind, es gibt vll. auch rechtliche Fragen, wie die von Phillip beschrieben und Kooperation mit dem Giftnotruf und weiteres. Das heißt auch: Wenn ein/e SammlerIn, FinderIn, Wissbegierige/r zu Euch kommt und Euch Pilze vorlegt, dann beratet Ihr. Wenn ein/e SammlerIn dann darauf besteht, einen "illegal" gesammelten Pilz oder gar einen Giftpilz wieder mitzunehmen, dann behaltet Ihr den nicht ein, oder? Eine "Freigabe" bedeutet, dass Ihr eine Art "Garantie" gebt, dass der Pilz essbar ist, oder eben nicht, oder dass es ein zweifelhafter Pilz und Ihr dann vom Verzehr dringend, sehr dringend und allerdringenst abratet. Den Pilz nicht mehr rausrücken dürft ihr nicht, oder? Kommt jetzt eine Person mit einer Morchel aus dem Garten zu Euch, dann wäre doch die Antwort: "Oh, den hättest Du gar nicht ernten dürfen. Der ist zwar essbar, steht aber unter Naturschutz und deshalb muss er auch in Deinem Garten geschützt bleiben".

    Der Verzehr dieses Pilzes ist sicherlich nicht strafbar. Insofern muss die Antwort doch, jedenfalls nach meinem gesunden? Menschenverstand, lauten: "du darfst sie gar nicht erst ernten. Ungeerntet schmecken die sch... Wenn du sie geerntet hast, hast du eine Ordnungswidrigkeit begangen". Um eine "Freigabe" zum Essen kann es hier dann nicht gehen?

    Oder verstehe ich die Funktion der PSVs falsch und sie haben doch ordnungrechtliche Verfügungsgewalt? Oder mache ich sonst einen Denkfehler?

    Ich finde die Antwort auf diese Frage auch über diese spezielle Prüfungsfrage hinaus interessant. Es gibt ja hier im Forum einige Diskussionen über die Funktion der PSVs.


    LG Suku


    Edit: Es muss natürlich in diesem Fall "Trüffel" heißen und nicht Morchel (grmpf).

    Wer einen Pilz aufgrund meines Bestimmungsversuchs verzehrt, ist lebensmüde. Warnhinweis


    Chipsverwaltung (Historie im Profil): 104-15 (APR'23)=89+2 (Gnolmisch)=91+3 (250 Punkte)=94+4 (Platz 8)=98+5 (Punktlandung)=103+3 (Entertainment)=106+2 (1000ster Beitrag)=108+2 (Phorphal)=110+3 (Laudator :glol:)=113+6 (2tbester Phal)=119

    Einmal editiert, zuletzt von Suku ()

  • Hallo Suku,


    der Pilzsachverständige in Deutschland hat eine Beratungsfunktion, die er entsprechend seiner Kenntnisse ausübt - mehr nicht.

    Für ein "Einbehalten" von Fundgut o. ä. hat er keine Befugnis. Dazu gäbe es auch keinerlei Rechtsgrundlage.


    Das auch im Forum gern verwendete "...die würde ich nicht freigeben.." heißt nichts anderes als "... diese Pilze sind giftig, ungenießbar, zu alt, nicht zum Verzehr geeignet, kenne ich nicht..., ... ich würde nicht empfehlen, sie für Speisezwecke zu gebrauchen...".


    Was der Ratsuchende anschließend mit seinem Sammelgut macht, kann/muss dem PSV egal sein.


    Gruß

    Peter

  • Hallo Suku, ganz richtig. Wir sind Erklärbären, keine Ordnungshüter. Im Wald selbst haben Förster ordnungsrechtliche Befugnisse, nicht die Pilzberater und außerdem: Ab ist ab. Wenn jemand mit Schafporlingen zur Beratung kommt, wäre es sinnlos ihm zu sagen, dass er die nicht essen darf. Die Pilze wachsen ja nicht wieder an, wenn er sie zurückbringt. Du erklärst , dass die sehr selten und besonders geschützt sind und dass man die deshalb nicht ernten darf. Die Pilze in seinem Korb sind essbar und kann er dann getrost mitnehmen und verzehren, sofern er nicht auf dem Nachhauseweg einem Ordnungshüter begegnet, der Gegenteiliges veranlassen könnte. Wichtig ist, dass du den Ratsuchenden klar machst, warum er sich wie verhalten soll, damit er das nächste Mal die richtige Entscheidung treffen kann.

    Lieben Gruß


    Claudia


    ...leben und leben lassen... ;)


    Hier im Forum gibt es grundsätzlich keine Verzehrfreigaben.

    Pilzsachverständige findest du hier.

  • Hallo Stefan, hallo Claudia, hallo Peter,


    genau so war es in meinem Halbwissen auch abgespeichert. Danke für die Bestätigung. Um es vorweg zu nehmen: Ich ziehe meinen virtuellen Hut vor den Menschen, die sich in ihrer Freizeit ehrenamtlich betätigen, sei es hier im Forum, als PSV oder sonstwo im Leben. Ich selbst habe die Dienste eines PSV bislang noch nicht genutzt, finde aber wirklich klasse, dass die Möglichkeit besteht. Und es mag sein, dass ich mit zunehmender Sammeltätigkeit für mich der Weg dorthin mal finde.


    Hier im Forum fällt mir auf, dass diese (ausschließliche) Beratungsfunktion nicht immer ganz deutlich wird (ich bin ein Beispiel dafür). Das liegt m.E. nicht daran, dass sich irgendein PSVler besonders aufspielt (hier gab es irgendwo mal eine ähnlich konnontierte Anfeindung eines Foristen ggü. einem PSVler). Ich glaube aber, dass einige Worte, die so in den allgemeinen Spachgebrauch übergegangen sind, missverständlich sein können. So kann die Bezeichung "ich gebe den Pilz frei" verstanden werden als "ich entscheide, was du mit dem Pilz machen kannst". Ich unterstelle, dass kein PSV das so meint. Trotzdem wirkt das in dem ein- oder anderen Zusammenhang auf mich so, z.B. in diesem Kontext in Post 4:


    ...Aus meiner Sicht ist es auch ok. wenn du das Sammelgut für dieses eine Mal frei gibst.

    Wenn ich den gesamten Verlauf lese, ist mir klar, dass Du Stefan, das auf keinen Fall so gemeint hast. Es ist in diesem Fall so, dass der Finder dieser Trüffel keine Freigabe braucht, weil die Trüffel giftig sein könnte, das stand ja gar nicht zur Debatte. Die "Freigabe" bezieht sich in diesem Kontext auf eine (umwelt)rechtliche Frage. Und da gibt der PSV nun mal nix frei oder entscheidet irgendwas, auch nicht dieses eine Mal. Freigeister könnten sich da schon mal bevormundet fühlen. Die Frage des Theadöffners

    Frage 249: Dürfen Sie in Ihrem Garten gefundene Trüffeln (Tuber sp.) essen?

    bezieht sich geschickter Weise auf den PSV selbst und nicht auf dessen Beratungsfunktion. Ansonsten wäre es sicherlich dringend von Nöten, in der Antwort die lediglich beratenden Möglichkeiten hervorzuheben.


    Ich glaube, es wäre gut eine weniger missverständliche Formulierung zu finden, als "Freigabe" ("ich rate davon ab, diese Pilze zu essen ist " ist wahrscheinlich auch Kacke :girre:, weil viel zu kompliziert?!)


    Mit großem Respekt und voller Hochachtung


    Michael

    Wer einen Pilz aufgrund meines Bestimmungsversuchs verzehrt, ist lebensmüde. Warnhinweis


    Chipsverwaltung (Historie im Profil): 104-15 (APR'23)=89+2 (Gnolmisch)=91+3 (250 Punkte)=94+4 (Platz 8)=98+5 (Punktlandung)=103+3 (Entertainment)=106+2 (1000ster Beitrag)=108+2 (Phorphal)=110+3 (Laudator :glol:)=113+6 (2tbester Phal)=119

  • Ich glaube, es wäre gut eine weniger missverständliche Formulierung zu finden, als "Freigabe" ("ich rate davon ab, diese Pilze zu essen ist " ist wahrscheinlich auch Kacke :girre:, weil viel zu kompliziert?!)


    Mit großem Respekt und voller Hochachtung


    Michael

    ==Gnolm13, bald bist du auch PSV und dann sagst du den Ratsuchenden: der Pilz ist essbar. Oder du sagst, der Pilz ist giftig. Oder du sagst, den kann man essen, aber probier erst mal eine kleine Portion und gare ihn mindestens 20 Minuten. Roh ist der nämlich giftig und manche Leute vertragen ihn nicht. Oder du sagst, der ist zwar essbar aber du hättest ihn nicht ernten dürfen, weil er sehr selten ist und unter besonderem Schutz steht. Das sind dann Quasi Freigaben mit Hinweisen bzw. Erklärungen. Die sind wichtig, weil der Ratsuchende auch etwas lernen soll.

    Den Satz: Ich gebe den Pilz frei, verwende ich eigentlich nur im Gespräch mit Pilzmenschen. Wenn mich Leute um Rat fragen, rede ich einfacher. Du musst die Menschen ja da abholen, wo sie sind. Du sagst ihnen auch nicht: Da haben sie ja eine feine Imleria badia, aber leider ist der Suillus schon zu weich. Die Amanita Muscaria können sie nicht essen, die ist giftig.Du sprichst mit ihnen so, wie sie es verstehen. Das ist von Fall zu Fall verschieden. Manchmal kommen Leute, die richtig gut Bescheid wissen und nur eine zweite Meinung hören wollen. Mit denen sprichst du dann ein bisschen wie mit deinen bekannten Pilzmenschen==Gnolm13.


    Ich glaube, die Aussage, "Ich gebe den (Pilz) frei;" hat sich bei den Pilzberatern so eingebürgert, weil er kürzer ist als: "Ich erkläre, dass der (Pilz) essbar ist;" und nicht so sperrig wie: " Ich erkläre den (Pilz) für essbar." Da brauchst du schon wieder den erweiterten Infinitiv mit zu oder hast einen holperigen Satz mit komischer Grammatik.

    Wir machen es uns alle gern ein bisschen bequem und unsere Sprache gibt uns verschiedene Möglichkeiten dasselbe auszudrücken. Wobei das dann natürlich auch mal missverständlich sein kann.


    Manchmal entwickelt sich unter Fachleuten so eine Art extreme Fachsprache, die Laien ausschließt. Schlechtes (überaltertes) Deutsch und wie ich denke in vielen Teilen sehr missverständlich ist der Jägersprech: "Das Tier tut sich nieder." Das tut es dann zwar auch, aber das meint der Jäger nicht. So ist das bei den Pilzlern glücklicherweise nicht.


    Ich hatte übrigens in der Prüfung genau die Frage zu beantworten, über die du gestolpert bist. Was tun sie, wenn ihnen jemand Albatrellus vorlegt?

    Ich habe mich umfangreich naturschutzfachlich ausgelassen und vergessen zu sagen, dass die essbar sind. Nur die halbe Punktzahl==Gnolm6, und dass obwohl die hier bei mir regelrechte Massenpilze sind und ich sie auch schon gegessen habe. Selbstverständlich bevor ich die Naturschutzaspekte kannte==Gnolm8.

    Lieben Gruß


    Claudia


    ...leben und leben lassen... ;)


    Hier im Forum gibt es grundsätzlich keine Verzehrfreigaben.

    Pilzsachverständige findest du hier.

  • Hallo zusammen,

    ich habe noch ein bisschen zusätzlichen Stoff für diese interessante Diskussion.

    Die DGfM als "Dachorganisation" der Pilzsachverständigen hat sich neben anderem auch den Umweltschutz auf die Fahnen geschrieben. Es kann daher von einem nach DGfM-Richtlinien geprüften Pilzberater durchaus erwartet werden, dass er im Beratungsgespräch auch auf Umweltschutzaspekte, also etwa die Naturschutzrechtslage eingeht. Zumindest kann er einem Ratsuchenden, der offensichtlich die umweltschutzrelevanten Gesichtspunkte beim Pilzesammeln nicht auf dem Schirm hat und der auch sonstwie sein Gehirn am Waldeingang abzuschalten scheint, ein bisschen nachdenklich machen bzw. ihm auf freundliche Weise ein leicht schlechtes Gewissen machen

    Natürlich darf dies nicht dadurch geschehen, dass sich der Pilzberater als Person zur Recht- und Ordnungswahrung aufspielt, nicht wertschätzend argumentiert oder vielleicht sogar dem Ratsuchenden gegenüber aggressiv reagiert und die unter Naturschutz stehenden Pilze unter Drohung mit Anzeige einzieht. So etwas würde sich möglicherweise schnell unter den ratsuchenden Pilzsammlern herumsprechen, und dann käme schon bald niemand mehr in die Beratungsstunde, was ziemlich fatal wäre. Das Ganze wird eben durch den Kitt des gegenseitigen Vertrauens zusammengehalten.

    FG

    Oehrling

    PSVs dürfen weder über I-Net noch übers Telefon Pilze zum Essen freigeben - da musst du schon mit deinem Pilz zum lokalen PSV!

  • Hi,

    bald bist du auch PSV und dann sagst du den Ratsuchenden: der Pilz ist essbar.

    Vielleicht, weil ich mich im Forum hier dazu entwickle, DGfM-geprüfter ist aber momentan noch kein verfolgtes Ziel für mich. :gnichttraurig:


    Du verwechselst mich wohl.


    LG Michael

    Wer einen Pilz aufgrund meines Bestimmungsversuchs verzehrt, ist lebensmüde. Warnhinweis


    Chipsverwaltung (Historie im Profil): 104-15 (APR'23)=89+2 (Gnolmisch)=91+3 (250 Punkte)=94+4 (Platz 8)=98+5 (Punktlandung)=103+3 (Entertainment)=106+2 (1000ster Beitrag)=108+2 (Phorphal)=110+3 (Laudator :glol:)=113+6 (2tbester Phal)=119

  • Nö, ich verwechsle dich nicht. Aber du beschäftigst dich ja auch mit dem Thema und irgendwann bist du dann eben so weit wie barney, wenn du dran bleibst. Mir hat das Forum sehr geholfen, weil ich vor Ort keine Leute hatte, die ich fragen konnte und dann natürlich die beiden Pilzkurse F1 und F2 bei Andreas Gminder. Als ich die Systematik ein bisschen verstanden hatte, war das ein Quantensprung. Meine Artenkenntnis ist immer noch bescheiden, aber die für die Prüfung wichtigen, hab ich halt gelernt.


    Die vermaledeiten Pilzrätsel hier im Forum schulen übrigens die Beobachtungsgabe ungemein. Auch wenn ich selten mal einen Pilz herausbekomme ist das ziemlich lehrreich und natürlich auch unterhaltsam.

    Lieben Gruß


    Claudia


    ...leben und leben lassen... ;)


    Hier im Forum gibt es grundsätzlich keine Verzehrfreigaben.

    Pilzsachverständige findest du hier.

  • Ja, jeder weiß, dass Sprüche über Lehrer cool sind:rolleyes:. Nun ist es aber so, dass es zur Lehrerausbildung gehört, Prüfungsfragen zu formulieren. Lehrer sind sozusagen die Handwerker im Formulieren von Prüfungsfragen.

    Servus Oehrling, servus beinand,


    ich bin ja selber Lehrer - und ja, bei der Formulierung der Fragen sieht man direkt Defizite in der Grundstruktur - ich dürfte solche Fragen nicht stellen, da bekäme ich schulintern richtig Ärger.


    Das Problem, wenn man Fragen "einfach so" formuliert, ist meist ein unklarer Erwartungshorizont. Da helfen sogenannte Operatoren wie "erläutern Sie, weshalb..." oder "benennen Sie...". Ersteres erfordert Ausführlichkeit, letzteres ist nur das Nennen eines Begriffs.

    Satt "Wie erkennt man einen Saftling?" (da kann man antworten, "indem man ihn anschaut") besser "Nennen Sie drei Merkmale, anhand derer man Vertreter der Gattung Saftlinge i.w.S. von anderen Lamellenpilzen abgrenzen kann". Statt einer Frage eine Aufforderung (also ohne Fragezeichen am Ende). Ich darf keine echten "Fragen" stellen, wenn ich Prüfungen ausarbeite. Ich muss Handlungsanweisungen geben, um dadurch zu definieren, wie tiefgehend die Antwort sein soll. Sonst wird die Korrektur willkürlich.


    Das ist einfach Fragetechnik - und das ist Teil der Lehrerausbildung (bei mir im Referendariat, da ich nicht Lehramt studiert hatte). Solche formellen Dinge wie der Einsatz von Operatoren sollte auch wertneutral und konstruktiv diskutiert werden können. Dachte ich... Ich hatte nämlich, als die Prüfungsfragen veröffentlicht wurden, mehrfach Fragestellungen als Beispiele herausgegriffen, um die Problematik zu zeigen. Das war aber nicht erwünscht (Kritik von außen ist da immer so ne Sache) bzw. es wurde nicht darauf eingegangen. Daraufhin habe ich mir dann jeden weiteren Kommentar erspart.


    Ich finde es gut, wenn es eine aussagekräftige, faire, gute PSV-Prüfung der DGfM gibt, denn wir brauchen unbedingt mehr PilzberaterInnen (oder Pilzsachverständige - wie man das auch immer nennen mag). Da ist es egal, welcher Verein dahinter steht (also über wen die Versicherung läuft), wenn die Qualität von Ausbildung und Prüfung passt. Deshalb (und nur deshalb) hatte ich versucht, die Probleme aufzuzeigen. Ist schon ziemlich her, seit eben die Fragen veröffentlicht wurden. Aber ich habe, was sowas angeht, ohnehin resigniert.


    Wir arbeiten daran. Es ist übrigens auch so, dass von den "Lehrern" in der DGfM bisher bei der Fragenerstellung, bzw. im FA PSV-Wesen niemand mitgearbeitet hat.

    Nichts für ungut, Stefan, aber wann war damals die Diskussion um die Formulierung der Prüfungsfragen? Und wurde denn überhaupt versucht, Lehrer mit einzubeziehen und die Fragen formell prüfen zu lassen bzw. sie zu optimieren? Bei vielen Fragen wäre es so einfach - Kleinigkeiten verändern und gut ist.

    Ich verstehe da das vereinsinterne Vorgehen einfach nicht. Was gut ist: muss ich auch nicht. Schade finde ich es trotzdem.


    Liebe Grüße,

    Christoph

  • Hi.


    Vielleicht ne blöde Frage aber könnte man sich als PSV nicht einfach ne Website aufsetzen und gewisse Bedingungen für eine Beratung voraussetzen? Also so im Sinne von "Der Beratende erklärt sich damit einverstanden, dass nicht zu Speiszwecken freigegebene Pilze vor Ort verbleiben?


    Oder stelle ich mir das zu einfach vor?

    Bin lediglich fortgeschrittener Anfänger.
    Posts sind nicht als Essensfreigabe zu verstehen. :-]

  • Hi.


    Vielleicht ne blöde Frage aber könnte man sich als PSV nicht einfach ne Website aufsetzen und gewisse Bedingungen für eine Beratung voraussetzen? Also so im Sinne von "Der Beratende erklärt sich damit einverstanden, dass nicht zu Speiszwecken freigegebene Pilze vor Ort verbleiben?


    Oder stelle ich mir das zu einfach vor?

    Hallo Schupfi.

    Das Ding hat 2 Haken. 1. Dazu müsste jeder Ratsuchende mit dem Internet arbeiten (können). Zu meiner "Kundschaft" zählten letztes Jahr auch ältere Semester und ich denke, viele sind nicht technikaffig, da wird das Handy nur zum telefonieren genutzt.

    die andere Seite: Ich hab meine Website abgestellt, weil ich null Bock auf Datenschutzgrundverordnung hatte und das was da vielleicht noch kommt. Es gibt noch andere gute Gründe, keine eigene Webseite zu betreiben. Ich z.B. hab einfach auch keine Lust mehr dazu.

    Aber die Pilzberater sind ja frei, die Regeln zu bestimmen, nach denen sie beraten. Sie dürfen zwar keine Pilze einbehalten, aber Übereinkünfte treffen, bevor sie zur Beratung schreiten. Als letztens Leute mit prall gefüllten Plastiktaschen voller wahllos gesammelter Pilze kamen, war ich erst einmal sauer. Sie daraufhin bedröppelt. Junge Leute mit Kind, die einfach nicht überlegt hatten. Erst wollte ich sie wegschicken, dann hab ich doch angeboten, dass wir die Pilze gemeinsam aussortieren und gleich alles wieder in den Wald befördern, was nicht essbar ist. Sie haben zugestimmt, dann haben wir alles weggeworfen, was erkennbar gammelig war und auch die Kremplinge und die schönen Schönfüße, ca. 80%. Am Ende blieb eine kleine Menge für eine Mahlzeit von den ursprünglich geschätzten 6 Kilogramm übrig, wobei ich noch nicht. einmal auf Madenbefall kontrolliert hatte.

    Der Ordnungsgong war aber erst einmal nötig. Ansonsten sind die Leute froh, wenn ihre Giftpilze bei mir bleiben dürfen.


    Aber nicht alle Pilzberater wohnen im Wald. Wenn deine Biotonne schon voll ist, musst du dir was Anderes überlegen.

    Lieben Gruß


    Claudia


    ...leben und leben lassen... ;)


    Hier im Forum gibt es grundsätzlich keine Verzehrfreigaben.

    Pilzsachverständige findest du hier.

  • Huhu Wutzi. Danke für deine Antwort. :)


    Dsgvo ist natürlich nervig, aber halt mittlerweile notwendig und so schlecht ist der Gedanke dahinter ja nicht.


    Ich hatte mir das mit einem Disclaimer vorgestellt, der erst bestätigt werden muss, bevor die Nummer angezeigt wird. Gut, den liest vielleicht keiner aber dann können sie nicht sagen, sie hätten nix davon gewusst.


    Wie haben dich denn die älteren Herrschaften gefunden? Sicher auch übers Netz oder hast du Flugblätter abwerfen lassen? :giggle:

    Ansonsten könnte man das aber ja auch analog machen, indem man nen kleinen Vertrag aufsetzt. Aber ist vlt auch etwas zu sehr mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Ich bin ja noch kein PSV und habe daher wenig Einblick darin ob die Leute wirklich so oft ihre Gift- und Gammelpilze mitnehmen möchten.


    Lg.

    Bin lediglich fortgeschrittener Anfänger.
    Posts sind nicht als Essensfreigabe zu verstehen. :-]

  • Nur kurz zur pilzberaterlichen Beschlagnahme - irgendwer hatte hier mal gesagt, der PSV solle Drogenpilze einbehalten.

    Das geht definitiv auch nicht, da laut BTMG die Inbesitznahme dieser Stoffe eindeutig untersagt ist.

    Der PSV muß das aber auch nicht unbedingt zur Anzeige bringen...


    Viele Grüße

    Ralph

  • Wie haben dich denn die älteren Herrschaften gefunden? Sicher auch übers Netz oder hast du Flugblätter abwerfen lassen?

    Du glaubst es nicht Schupfi, so ganz altbacken==Gnolm7. Durch Veröffentlichungen in der Tageszeitung und im Amtsblatt. Außerdem gibts hier überall im Ort Schaukästen. Da hängen so Zettelchen mit Name und Adresse drin.


    Aber du darfst sicher sein, dass ich keinen mit den Grünen Knollenblättern und seiner Schwiegermutter im Schlepptau nach der Bestätigung der Pilze ziehen lasse, auch wenn ich das nicht darf. Nee im ernst. Erstens dürfen wir es nicht und zweitens, wer die Oma vergiften will, holt sich neue Pilze, wenn ich die vorgezeigten wegnehme. Dann kennt er die ja dann sicher.

    Blödelmodus aus: Aber wir dokumentieren natürlich jede Beratung, auch zu unserer eigenen Sicherheit. Am Jahresende werden die Beratungen ausgewertet und der Gesundheitsbehörde im Landratsamt übermittelt. Das ist zwar nichts, was irgendwelche rechtlichen Grundlagen hat, aber eine gute Tradition. Und irgendwann ist es vielleicht auch einmal nützlich.


    Nur kurz zur pilzberaterlichen Beschlagnahme - irgendwer hatte hier mal gesagt, der PSV solle Drogenpilze einbehalten.

    Das geht definitiv auch nicht, da laut BTMG die Inbesitznahme dieser Stoffe eindeutig untersagt ist.

    Der PSV muß das aber auch nicht unbedingt zur Anzeige bringen...

    Du sagst es Ralph, zumal der PSV auch nicht jede Pilzart kennen muss. Er würde die Pilze dann beispielsweise als eine ihm unbekannte Art einfach nich zum Verzehr freigeben. Dann kann ihn niemand vorwerfen, er hätte den Besitz anzeigen müssen.

    Außerdem: Entscheidend ist, PSV sind keine Ordnungsbehörden. Wir sind ehrenamtlich tätig und helfen den Leuten, essbare Pilze von giftigen und ungenießbaren zu unterscheiden. Wir erklären, wie man sich im Wald zu verhalten hat, wie und was man sammeln darf und versuchen neben dem Speisepilzaaspekt ein bisschen was über die Natur und den Naturschutz zu vermitteln.


    Eine Behörde ist verpflichtet Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten zu ahnden. Wir könnten zwar, aber wir müssen gar nichts anzeigen. Wir sind glücklicherweise kein Spitzelstaat==9.

    Lieben Gruß


    Claudia


    ...leben und leben lassen... ;)


    Hier im Forum gibt es grundsätzlich keine Verzehrfreigaben.

    Pilzsachverständige findest du hier.

    • Offizieller Beitrag

    Wir arbeiten daran. Es ist übrigens auch so, dass von den "Lehrern" in der DGfM bisher bei der Fragenerstellung, bzw. im FA PSV-Wesen niemand mitgearbeitet hat.

    Nichts für ungut, Stefan, aber wann war damals die Diskussion um die Formulierung der Prüfungsfragen? Und wurde denn überhaupt versucht, Lehrer mit einzubeziehen und die Fragen formell prüfen zu lassen bzw. sie zu optimieren? Bei vielen Fragen wäre es so einfach - Kleinigkeiten verändern und gut ist.

    Ich verstehe da das vereinsinterne Vorgehen einfach nicht. Was gut ist: muss ich auch nicht.

    Hi,


    ich verstehe bei der DGfM vieles auch nicht und das muss ich auch nicht. Da ich ja jetzt "nur noch einfaches" FA PSV-Mitglied bin, muss und werde ich auch nicht alles kommentieren. ==Gnolm7==Gnolm10 Die neue Sprecherin des FA PSV ist Babett Hübler. Wir werden aktuell den Fragenkatalog überarbeiten und wir werden so weit es geht die Anregungen auch Umsetzen.


    l.g.

    Stefan

    Risspilz: hui; Rissklettern: bisher pfui; ab nun: na ja mal sehen...


    Derzeit so pilzgeschädigt, das geht auf keine Huthaut. :D


    Meine Antworten hier stellen nur Bestimmungsvorschläge dar. Verzehrsfreigaben gibts nur vom PSV vor Ort.