Bildungsurlaub Pilzseminar?

Es gibt 14 Antworten in diesem Thema, welches 5.650 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von donbrosco.

  • Hallo liebe Pilzfreunde.
    Bremen beabsichtigt, das Bremische Bildungsurlaubsgesetz zu novellieren.
    Wie man so hört, sollen Bildungsangebote, die in einem anderen Bundesland für Bildungsurlaube geeignet, also anerkannt sind, auch für Bremer zugelassen werden.
    (Bisher war das verhältnismäßig schwierig, selbst für niedersächsische Angebote!).
    Deshalb meine Frage:


    Kennt Jemand ein Bildungsangebot, welches sich mit Pilzbestimmung im weiteren Sinne beschäftigt und welches als Bildungsurlaub anerkannt ist?


    Für einen Hinweis wäre ich sehr dankbar. :thumbup: :cool:

    Schönen Gruß,
    Hans aus Bremen
    ------------------
    "Es gibt Gottsucher, Ichsucher und Schwammerlsucher" (G. Polt)



    • Offizieller Beitrag

    Hi,


    Beziehungsweise die Pilzschule von Lothar. Ich hab unlängst irgendwo gelesen, dass die für Bildungsurlaube zertifiziert sind. :)


    l.g.
    Stefan

    Risspilz: hui; Rissklettern: bisher pfui; ab nun: na ja mal sehen...


    Derzeit so pilzgeschädigt, das geht auf keine Huthaut. :D


    Meine Antworten hier stellen nur Bestimmungsvorschläge dar. Verzehrsfreigaben gibts nur vom PSV vor Ort.

  • Das sind ja schonmal sehr brauchbare Hinweise.
    Insbesondere der Arnsberger Wald wäre auch in akzeptabler Entfernung ....hmmm.. :/

    Schönen Gruß,
    Hans aus Bremen
    ------------------
    "Es gibt Gottsucher, Ichsucher und Schwammerlsucher" (G. Polt)



  • Hallo Hans,


    Andreas Gminder hat mir für den PSV-Kurs eine Bescheinigung gegeben, die zwar nach dem NBildUG anerkannt ist, aber mir auch angerechnet wurde (Hessen).


    Die Fachberaterkurse der DGfM sind leider kein vom Sozialministerium als bildungsfähig geführtes Angebot - aber ich hab es im Gespräch mit den netten Mitarbeitern unserer Verwaltung geschafft, dafür eine "Freistellung vom Dienstgeschäft mit Entgeld-Fortzahlung, bis 12 Tage pro Jahr" zu bekommen. Gut, was?


    Also als Tip: Guck dir was Tolles aus und rede mit deinem Arbeitgeber ;)

  • Hallo Verena!
    Toll, dass Dein Arbeitgeber so etwas macht. Das macht ja dem einen oder anderen vielleicht Mut, das auch auszuprobieren.


    Bei uns wäre das unvorstellbar. Die würden fragen, "ob ich noch alle Latten am Zaun..." Da bekomme ich noch nicht mal eine interne Schulung für die Geräte, die wir herstellen und vertreiben. Ich soll ja nur Werbung dafür machen. ;)


  • Hallo Verena!
    Toll, dass Dein Arbeitgeber so etwas macht. Das macht ja dem einen oder anderen vielleicht Mut, das auch auszuprobieren.


    Bei uns wäre das unvorstellbar. Die würden fragen, "ob ich noch alle Latten am Zaun..." Da bekomme ich noch nicht mal eine interne Schulung für die Geräte, die wir herstellen und vertreiben. Ich soll ja nur Werbung dafür machen. ;)


    Hallo Tuppie,


    hab ich das jetzt richtig verstanden, dass dein Arbeitgeber jeglichen Bildungsurlaub ablehnt? Ist doch ein soziales Grundrecht, das man ohne rot zu werden einfordern kann. Hat geschichtlich auch etwas mit dem Menschenrecht "Recht auf Bildung" zu tun.

  • Hallo Hans,


    Wie das unter den verschiedenen Bundesländern funktioniert weiss ich ich nicht. Evtl. weiss Björn da Bescheid, Hornberg ist in BaWü devinitiv anerkannt.
    Hier bekommt man bis zu 5 Tage für
    -politische Weiterbildung
    -Berufliche Weiterbildung
    und Weiterbildungen, die auf die Ausübung eines Ehrenamts abzielen.


    Conny hat ihren für den F2 (Vorbereitung für PSV, PSV=Ehrenamtliche Tätigkeit - so die Argumentation) eben genehmigt bekommen.


    LG


    Andreas

  • Moin an alle ...


    Ganz blöde Frage ...


    Aber wie genau funktioniert der Ablauf so eines Bildungsurlaubes? Also von der Idee bis zum waldspaziergang



    Alex

  • Hallo Tuppie,


    hab ich das jetzt richtig verstanden, dass dein Arbeitgeber jeglichen Bildungsurlaub ablehnt? Ist doch ein soziales Grundrecht, das man ohne rot zu werden einfordern kann. Hat geschichtlich auch etwas mit dem Menschenrecht "Recht auf Bildung" zu tun.


    De facto nutzen so etwas nur Leute, die im öffentlichen Dienst arbeiten. Ich kenne bisher keinen Fall, wo das ein Arbeitnehmer außerhalb des öffentlichen Dienstes beantragt hätte.


  • Hallo Alex,
    1) herausfinden, ob du einen Anspruch auf Bildungsurlaub hast und in welchem Umfang (das ist abhängig vom Bundesland, in dem dein Arbeitgeber sitzt)
    2) über den Betriebsrat beim Arbeitgeber Bildungsurlaub formal beantragen; der Betriebsrat gibt dir dabei Unterstützung und klärt den Arbeitgeber, falls nötig, über die Rechtslage auf
    3) wenn ihr keinen Betriebsrat habt (schlecht!), dann selber mit dem Arbeitgeber verhandeln; gut ist, wenn dabei die oben angesprochene Bildungsurlaub-Zertifizierung vorgewiesen wird; falls du Gewerkschaftsmitglied bist, eventuell zum örtlichen Gewerkschaftsbüro gehen und dich über das Vorgehen und die Rechtslage beraten lassen
    4) den Bildungsurlaub formal (schriftlich) beantragen, wichtig ist die schriftliche Bestätigung durch den Arbeitgeber, falls der Monate später von einer akuten Gedächtnisschwäche befallen wird
    5) zum beantragten Zeitraum in den Bildungsurlaub gehen
    6) sich dort am Ende des Lehrganges eine Teilnahme-/Bestehensurkunde ausstellen lassen und diese nach Rückkehr an den Arbeitsplatz dem Arbeitgeber vorlegen
    FG
    Oehrling

    PSVs dürfen weder über I-Net noch übers Telefon Pilze zum Essen freigeben - da musst du schon mit deinem Pilz zum lokalen PSV!

  • Moin


    Und erstmal vielen Dank für die umfangreiche Ausführung ...


    Wenn ichs richtig verstanden habe, muss der Kurs (Bsp. Hornberg) auch in Hamburg (Arbeitsplatz) anerkannt sein... ?

  • Hallo,


    noch zwei Tips zur praktischen Umsetzung (dem rechtliche Anspruch auf Bildungszeit wird vom Arbeitgeber meist wohl eher zähneknirschend entsprochen):


    1. Ob Dein Sprödblättler-Seminar (als Beispiel) relevant für eine ehrenamtliche Tätigkeit als PSV ist kann der Arbeitgeber natürlich erstmal nicht beurteilen, also: geschickt argumentieren und formulieren.


    2. Dem Argument "Unabkömmlichkeit/ Arbeitskraft nicht verzichtbar im entsprechenden Zeitraum" o.ä. zuvorkommen, in dem man 1. seinen Urlaub plant und genehmigen lässt und dort das Seminar einbaut, 2. den Antrag stellt, dann verbleiben die Seminartage als Resturlaub ;) .


    LG


    Andreas