Hilfe - kann man den Essen?

Es gibt 21 Antworten in diesem Thema, welches 542 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Steigerwaldpilzchen.

  • Hallo zusammen,


    ich habe heute diesen Pilz gefunden und bitte um Unterstützung bei der Bestimmung. Ich vermute, dass es sich um einen Perlpilz (Amanita rubescens) handelt – bin mir aber nicht sicher genug für den Verzehr und würde eure Einschätzung sehr schätzen.



    Merkmale:



    • Hut: bräunlich bis ocker, fein schuppig, jung halbkugelig
    • Stiel: weißlich, leicht keulig verdickt, mit gerieftem Ring
    • Lamellen: weiß bis creme, nicht am Stiel herablaufend
    • Schnittbild: Fleisch durchgehend hell, vielleicht ganz leicht rosa verfärbend, aber nicht deutlich
    • Stielbasis: knollig, keine lappige Scheide erkennbar
    • Geruch: mild, pilzartig
    • Standort: Mischwald mit Buchen, Oberösterreich



    Ich habe Fotos vom gesamten Fruchtkörper, Lamellen, Stielbasis und Schnittbild angehängt.


    Meine Hauptsorge ist die Verwechslungsgefahr mit einem Knollenblätterpilz – daher freue ich mich über jede Einschätzung von euch.


    Danke euch und liebe Grüße

    👋🍄

  • Hallo PKines,


    eines gleich vorneweg: du wirst hier keinerlei Verzehrfreigabe bekommen. Die erhälst du nur beim einem Pilzsachverständigen direkt vor Ort.


    Und nun zu deinem gezeigten Pilz. Das ist definitv kein Perlpilz. Wenn du dich an das Thema Pilze herantasten möchtest, beginne nicht gleich mit der gefährlichen Familie der Amanitacaea - Knollenblätterpilze. Wie du schon geschrieben hast, gibt es einige tödlich giftige Pilze in dieser Familie und du musst zu 100 % sicher sein, 99,9 % genügen da nicht.

    Für den Anfang eignen sich am besten die Familie der Röhrlinge. Zwar musst du dich auch dort einarbeiten. Denn es gibt dort auch einige giftige, ungenießbare Pilze, aber diese sind im Normalfall nicht gleich tödlich.

    Pilze sind ein wunderschönes Hobby, aber bitte nicht über's Knie brechen und gleich ans Essen denken.


    Gruß Thomas

  • Hallo,


    nein das ist kein Perlpilz. Vergleiche bitte einmal mit dem hier und hier!


    Ob man diesen Pilz essen kann muss Dir ein Pilzsachverständiger aus deiner Gegend sagen.


    VG Jörg

  • Hallo

    Nein, das ist wirklich kein Perlpilz. Dieser ist bei den Schleierlingen angesiedelt. Dort gibt es hunderte Arten, auch sehr giftige Arten. Ohne Grundkenntnisse sollte man es nicht mit Lamellenpilzen versuchen.

  • Hallo und herzlich willkommen im Forum PKines

    Ich bin ganz bei Thomas. Fang mit den Röhrlingen an und sammle Erfahrungen auf Exkursionen und Kursen, bevor du selbständig zu sammeln und kochen beginnst.


    Ich gebe dir keine Essensfreigabe - wie niemand anderes hier. Aber vergleich den Pilz mal mit dem Reifpilz. Ob er es auch wiklich ist, und ob er noch gut ist, das muss dir ein Fachmensch live sagen.


    LG Andreas

  • Müsste man mal in der Hand haben. Der erster Blick aufs Bild sagt "Reifpilz".

    Aber der ist das (Art) Kind einer (Gattungs) Familie - der Schleierlinge, die recht umfangreich und schwer bestimmbar ist. Und mit den Giften zudem recht gefährlich. Ich hab ihn selbst erst einmal gefunden (gibt es hier bei uns nicht) und hab ihn selbst noch nicht probiert, obwohl er als Speisepilz auf der DGfM Positivliste steht.

    Wenn hier jemand zu mir käme, würd ich ihn daher nicht freigeben, weil ich selbst zu wenig Erfahrung damit habe. Selbst 99 Prozent Sicherheit ist halt 1 Prozent Unsicherheit.


    @alle Pilzberater

    Wie handhabt ihr das? Ähnlich? Wenn jetzt jemand mit nem Birnenstäubling kommt (den hab ich z.B. auch noch nicht gegessen) - ok, dann bekommt er einen "Bäh" Hinweis und wenn er ihn frisch weiß-fest uuunbedingt verspeissen will, hab ich keine Bedenken. Wenn aber ein Pilz aus einer Gattungsecke mit drei VORSICHT Ausrufezeichen kommt, also Amanita oder Cortinarien z.B. dann möcht ich mir doch eher 101 % sicher sein und das heisst bei mir soooo sicher, dass ich diese Pilze nicht nur bestimmen und auf der DGfM Positivliste finden kann, sondern auch selbst sammle und selbst ESSE.

    Etwaige Bestimmungen meinerseits sind mit keiner "Verzehrfreigabe" verbunden. Bitte sucht hierfür einen Sachverständigen auf, der sich die Pilze vor Ort genau ansehen und sie hinsichtlich Verzehr viel besser bestimmen bzw. ihren Zustand bewerten kann.


    100-10(APR2024)+3(APR2024)=93

    3 Mal editiert, zuletzt von durnik ()

  • @alle Pilzberater

    Wie handhabt ihr das? Ähnlich? Wenn jetzt jemand mit nem Birnenstäubling kommt (den hab ich z.B. auch noch nicht gegessen) - ok, dann bekommt er einen "Bäh" Hinweis und wenn er ihn frisch weiß-fest uuunbedingt verspeissen will, hab ich keine Bedenken. Wenn aber ein Pilz aus einer Gattungsecke mit drei VORSICHT Ausrufezeichen kommt, also Amanita oder Cortinarien z.B. dann möcht ich mir doch eher 101 % sicher sein und das heisst bei mir soooo sicher, dass ich diese Pilze nicht nur bestimmen und auf der DGfM Positivliste finden kann, sondern auch selbst sammle und selbst ESSE.

    Hallo durnik,


    ich gebe Pilze aus allen Gattungen, die mir live vorgelegt werden und die ich zu 100% als Speisepilz identifizieren kann und deren Zustand ich als essbar beurteile, zum Essen frei, unabhängig von der Gattung und davon, ob ich die selber esse.


    Beste Grüße

    Sabine

    100 Startguthaben minus APR-Gebühr 2024 = 90 + 3 (drittschnellstes Jokerverballern 2024) = 93 + 10 (dritter Platz APR) = 103

  • Ich hab ihn selbst erst einmal gefunden (gibt es hier bei uns nicht) und hab ihn selbst noch nicht probiert, obwohl er als Speisepilz auf der DGfM Positivliste steht.

    Bei uns ist der häufig (wenn mal Pilze wachsen), darum kenne ich den sehr gut. Eigentlich unverwechselbar, mit einer guten Grundkenntnis. Ich zeige den auch nur bestimmten Personen, die Natur und Pilzkenntnisse haben.

    Jemand, dem das fehlt, der könnte am gleichen Standort auch andere finden. Als Beispiel der Cortinarius quarciticus. Aber nur von oben fast identisch!

  • Vermutlich beisst sich das gar noch sooo sehr mit meinem Vorgehen. Wir beide wollen ja 100% sicher sein. Ich bin es bei Schleierlingen (aufgrund mangelnder Live Erfahrung) noch nicht und kann daher nicht guten Gewissens den Daumen hoch nehmen. Wenn ich hier in den heimatlichen Habitaten mit dem Reifpilz groß geworden wäre (wie z.B. mit Perlpilzen und grauen Wulstlingen) dann wäre er auch schon längst mal in der Pfanne gelandet und es sähe sicher anders aus.


    Eigentlich wollt ich damit nur auf den Punkt/die Frage hin, dass auch ein Pilzberater auf 100% Nr Sicher gehen wird. Weil es immer heisst: "Geh mal zum Pilzberater, der klärt Dich auf". Auch die Pilzberater sind ja keine Ich-kenne-jeden-Pilz-zu-100% Experten und wenn PKines mit dem Zigeuner oder z.B. einen langstieligen Schleimfuß zu mir gekommen wäre, hätte sie halt keine Freigabe bekommen.

    Etwaige Bestimmungen meinerseits sind mit keiner "Verzehrfreigabe" verbunden. Bitte sucht hierfür einen Sachverständigen auf, der sich die Pilze vor Ort genau ansehen und sie hinsichtlich Verzehr viel besser bestimmen bzw. ihren Zustand bewerten kann.


    100-10(APR2024)+3(APR2024)=93

  • Wenn hier jemand zu mir käme, würd ich ihn daher nicht freigeben, weil ich selbst zu wenig Erfahrung damit habe. Selbst 99 Prozent Sicherheit ist halt 1 Prozent Unsicherheit.


    Hallo Durnik,


    das ist vollkommen richtig so.

    Alles andere ist unverantwortliches Russisch Roulette mit der Gesundheit der Ratsuchenden.


    Gruß

    Peter

  • Wenn hier jemand zu mir käme, würd ich ihn daher nicht freigeben, weil ich selbst zu wenig Erfahrung damit habe. Selbst 99 Prozent Sicherheit ist halt 1 Prozent Unsicherheit.


    Das ist so richtig. Für mich ist eine Auskunft vom PSV gut, wenn er sagt, er kennt den Pilz aus eigenen Funden nicht! Wenn er dann den Pilz nicht zum Essen freigibt, ist das verantwortungsvoll. Auch wenn er sich 99 % sicher wäre. Keiner kann alle Pilze kennen!
  • Hallo zusammen,


    auch ein Pilzberater, der den Pilz live vor sich hat, kann immer sagen: den (er-)kenne ich nicht mit 100%iger Sicherheit und kann ihn daher nicht freigeben (sollte halt nicht allzuoft vorkommen, da der Ratsuchende ja auf die geballte Fachkompetenz vertraut und dafür in Fahrwege investiert).


    Ein Pilzberater hat keine Beratungs- und erst recht keine Freigabepflicht, auch wenn in diesem Fall der Pilz essbar gewesen wäre. Es dreht sich einfach darum, dass eine Essfreigabe (= Übernahme der Schadenshaftung, wenn sich nach dem Essen des Pilzes Symptome zeigen sollten) auf Basis von Fotos mit zu vielen Unwägbarkeiten behaftet und daher seriöserweise nicht möglich ist. Es gibt gute Pilzberater mit toller Artenkenntnis, die auch ausgefallene Arten sicher erkennen und dir den Pilz freigeben können, es gibt aber auch weniger mutige Pilzberater, die außer Steinis, Pfiffis und Parasolen fast nichts freigeben, und es gibt auch Selbstüberschätzer, oft ohne gültigen Beraterschein, die Pilze im Zustand der Euphorie und des Selbststolzes freigeben, und dabei das eine oder andere kleine Detail übersehen, d. h. sich irren. Bekommt man einen Pilz "freigegeben", sollte man daher am besten überprüfen, wie hoch die Fachkompetenz des Beratenden ist, indem man sich z. B. den Beraterausweis zeigen lässt, was in der Praxis freilich kaum einer macht.


    Jetzt noch zu der Frage, was und wieviel ein Pilzberater freigibt. Dazu haben ja andere schon was gesagt. Bei mir ist es so, dass ich selber viel mehr Arten esse, als ich freigebe. Ich esse z. B. den Grünling, den Anischampignon, den Schwarzblauenden Röhrling, den Lila Lacktrichterling... Dennoch bekommst du von mir diese Pilze nicht freigegeben, denn im Falle einer späteren Symptomatik habe ich für meine Beratertätigkeit möglicherweise keinen Versicherungsschutz und hafte vielleicht sogar für Unpässlichkeiten, die nicht auf die Toxizität einer freigegebenen Art, sondern auf persönlicher Unverträglichkeit oder gar auf Psychosomatik beruhen. Selbst wenn ich dann von der Schadenshaftung freigesprochen werde - schon auf das vorausgehende Gerichtsverfahren habe ich selbstverständlich keine Lust.


    FG

    Oehrling

    PSVs dürfen weder über I-Net noch übers Telefon Pilze zum Essen freigeben - da musst du schon mit deinem Pilz zum lokalen PSV!

  • (...)

    Wenn hier jemand zu mir käme, würd ich ihn daher nicht freigeben, weil ich selbst zu wenig Erfahrung damit habe. Selbst 99 Prozent Sicherheit ist halt 1 Prozent Unsicherheit.


    @alle Pilzberater

    Wie handhabt ihr das? Ähnlich? Wenn jetzt jemand mit nem Birnenstäubling kommt (den hab ich z.B. auch noch nicht gegessen) - ok, dann bekommt er einen "Bäh" Hinweis und wenn er ihn frisch weiß-fest uuunbedingt verspeissen will, hab ich keine Bedenken. Wenn aber ein Pilz aus einer Gattungsecke mit drei VORSICHT Ausrufezeichen kommt, also Amanita oder Cortinarien z.B. dann möcht ich mir doch eher 101 % sicher sein und das heisst bei mir soooo sicher, dass ich diese Pilze nicht nur bestimmen und auf der DGfM Positivliste finden kann, sondern auch selbst sammle und selbst ESSE.

    Hallo durnik,


    Ich handhabe das auch so. Alles, was ich zweifelsfrei als Speisepilz identifizieren kann, gebe ich später auch frei. Sobald nur die kleinste Unsicherheit besteht, bekommt der Pilz diese Freigabe nicht. Natürlich auch nicht, wenn ich ihn aus Qualitätsgründen nicht mehr als verzehrbar einschätze.

    Bei im Prinzip essbaren, aber sehr minderwertigen Arten sage ich dann auch dazu, dass ich den nicht essen würde. Bislang bekam ich dann immer als Antwort, dass der dann schon weg kann.

    Würde aber trotzdem dann jemand diesen Pilz essen wollen, dann soll er, oder sie das halt machen. Solange die Art nicht giftig ist - viel Spaß mit dem Birnenstäubling, dem Porphyr-Röhrling, dem Stubbelkopf, und wie sie nicht alle heißen. :D


    Liebe Grüße Matthias

    93 Chips vor APR 2024

    ./. 10 Chips Meldegebühr

    + 2 Chips für Platz 25

    + 2 Chips für 500. Beitrag im Lösungsthread

    + 6 Chips bei der Einlaufwette

    + 2 Chips Vorfeldphal "Bock ist im Stall"

    + 7 Chips drittbester Phal (Sonnenblumengedicht)

    = 102 Chips



    Ohne den Pilz selbst in der Hand gehabt zu haben, ist eine 100%ige Bestimmung nie möglich. Keine Verzehrfreigabe übers Internet. Die gibt es nur beim Pilzsachverständigen/-berater/-kontrolleur vor Ort.

  • Och, manche finden die lecker. Manche wollen unbedingt Graue Wulstlinge essen, obwohl genau neben dran Perlpilze gestanden waren. Auch Rehbraune Dachpilze habe ich schon freigeben müssen, obwohl bestes Pilzwetter herrschte. Oder Flaschenbovisten - manche sind echt wild auf Flaschenbovisten, die feilschen dann mit dir rum ob das Innere noch weiß oder schon gelb ist.

    PSVs dürfen weder über I-Net noch übers Telefon Pilze zum Essen freigeben - da musst du schon mit deinem Pilz zum lokalen PSV!

  • Den Anischampignon würd ich z.B. freigeben. Mir ist bewusst, dass es Dir da um die Schadstoffbelastung geht und ich würde dem Ratsuchenden aus dem Grund auch nahelegen lieber Champis aus der Gemüseabteilung zu nehmen, aber freigeben würd ich ihn schon - mit den entsprechenden Hinweisen. Wie regieren die Leute drauf, wenn Du ihn nicht frei gibst? Mit Verständnis? Mit Verärgerung? Es ist ja schliesslich ein bekannter und beliebter Pilz und er steht nach wie vor auf der DGfM Liste. Sortierst Du ihn dann aus? Mit der Freigabe ist das ja eh so eine Sache. Ich denke mal so mancher alter matschiger Steini, den ich nicht freigegeben habe, ist letztendlich doch in der Pfanne des Pilzsammlers gelandet...

    Etwaige Bestimmungen meinerseits sind mit keiner "Verzehrfreigabe" verbunden. Bitte sucht hierfür einen Sachverständigen auf, der sich die Pilze vor Ort genau ansehen und sie hinsichtlich Verzehr viel besser bestimmen bzw. ihren Zustand bewerten kann.


    100-10(APR2024)+3(APR2024)=93

  • Moin zusammen,

    mein erster Gedanke war auch Reifpilz. Der wächst hier leider nicht und ich hatte ihn tatsächlich noch nie in den Händen, geschweige denn, dass ich wüsste, wie er schmeckt. Ich würde den tatsächlich auch nur freigeben, wenn ich meiner Sache zu 100% sicher wäre.

    Beim Birnenstäubling würde ich den Ratsuchenden fragen, ob er mutiges Obst aus dem Keller essen will, durnik . Meist musst du den Pilz dann nicht mehr freigeben. Die Leute lassen die Finger davon.


    Es gibt natürlich auch die Anderen. Die schwören Stein und Bein, dass sie schon jahrelang diese (Karbol)champignons gegessen hätten und es ist ihnen egal, dass du sie nicht freigibst, weil es sich um Giftpilze handelt. Die sind allerdings erfreulich selten.

    Da bleibt dann nur, ihnen gute Besserung zu wünschen

    Lieben Gruß


    Claudia


    ...leben und leben lassen... ;)


    Hier im Forum gibt es grundsätzlich keine Verzehrfreigaben.

    Pilzsachverständige findest du hier.

  • Ich habe noch nicht erlebt, dass jemand wegen eines Champignons mit mir rumgefeilscht hätte. Aber ich habe schon öfters erlebt, dass jemand wegen eines zu alten Pilzes (darunter war auch der eine oder andere Champignon) rumgefeilscht hat. Bei Karbolis hat auch noch nie jemand meinen Rat angezweifelt. Mein Argument bei Champignons heißt immer: wenn du Champignons essen willst, die gibt es für ein paar Euro in jedem Supermarkt. Selbstgefundene schmecken auch nicht groß anders als gekaufte. Agaricus augustus schmecken zwar schon besser als gekaufte (A. bisporus), aber diesen Pilz gibt es in unserer Gegend nicht, sodass kaum "Gefahr" besteht, dass der in meinen Beratungskörben auftaucht. Wahrscheinlich würde ich so reagieren: A. augustus ist ein Schwermetallsammler, er schmeckt zwar gut und ist im klassischen Sinne ungiftig, aber ob Sie einen Schwermetallsammler essen wollen, müssen wegen der möglichen Langzeitfolgen Sie entscheiden. Ich kann nicht wissen, wie sich bei Ihnen Langzeitfolgen individuell auswirken.

    PSVs dürfen weder über I-Net noch übers Telefon Pilze zum Essen freigeben - da musst du schon mit deinem Pilz zum lokalen PSV!

  • Hallo!


    Zum Thema Reifpilz und Verwechslungsgefahr möchte ich auf meine Kollektion vom vergangenen Jahr hinweisen, die ich hier präsentiert hatte:


  • Hallo,

    bin mir aber nicht sicher genug für den Verzehr

    das beantwortet die im Threadtitel gestellte Frage „kann man den Essen?“ ganz klar mit Nein.


    Allein aufgrund des Phänomens der unechten Pilzvergiftungen. Ein Großteil der Symptome beim Pilzverzehr entsteht durch eigentlich essbare Arten. Die waren entweder zu alt, zu kurz erhitzt, wurden nicht vertragen oder – wie in diesem Fall relevant – die Symptome werden psychosomatisch durch nachträgliche Unsicherheit und Angst vor einer Vergiftung verursacht.

    Hinzu kommt natürlich die tatsächliche Gefahr einer Vergiftung. Auf die entsprechende Notwendigkeit von Kontrollstellen wurde ja bereits mehrfach hingewiesen. Ergänzend will ich noch erwähnen, dass ein Perlpilz weißes Sporenpulver und niemals braune Lamellen hat. Dieser Reifpilz hier dagegen sport braun und hat dementsprechend auch bräunliche Lamellen.

    Positiv hervorzuheben ist deine gute Beschreibung des Fundes. Das ist eine große Hilfe für die Pilzbestimmung (oft auch notwendig) und schult außerdem den Blick für bestimmungsrelevante Merkmale.

    Ich esse z. B. den Grünling

    Der Vollständigkeit halber möchte ich noch erwähnen, dass der Grünling in Deutschland durch die Bundesartenschutzverordnung ohne Ausnahmeregelung geschützt ist. Selbst wenn die Sache mit der Giftigkeit nicht wäre, dürfte man den weder selbst sammeln, noch freigeben.


    Viele Grüße

    Emil

  • Hallo Claudia,

    Die schwören Stein und Bein, dass sie schon jahrelang diese (Karbol)champignons gegessen hätten und es ist ihnen egal, dass du sie nicht freigibst, weil es sich um Giftpilze handelt. Die sind allerdings erfreulich selten.

    Da bleibt dann nur, ihnen gute Besserung zu wünsche

    Bei mir war vor zwei/drei Jahren ein älterer Herr in der Pilzberatung, der eine Kiste Karbol-Champignons dabei hatte. Er wollte "sie mal anschauen lassen", da er gestern mit seiner Frau einen Teil verputzt hatte und sie Bauchschmerzen bekam. Er hatte keine Symptome. Letzlich habe ich ihn überzeugt, dass seine Champignons giftig sind und er wohl nur Glück mit seinem "Saumagen" hatte. ;)

    "Feilschen" werde ich da nicht, was er mit seinen Pilzen macht ist ja seine Sache. Ich gebe sie einfach nicht frei aber lieber ist es mir schon wenn die Leute Einsicht zeigen, dann hat unsere eherenamtliche Arbeit doch etwas gebracht.

    VG Thiemo

    Bestimmungen anhand von Fotos sind immer unter Vorbehalt und mit Restrisiko!

    Sichere Freigabe zum Verzehr können nur Pilzsachverständige vor Ort geben!