Rechtliche Frage zum Sammeln von geschützten Arten

Es gibt 8 Antworten in diesem Thema, welches 293 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Josef-08.

  • Hallo!


    Geschützte Arten dürfen in manchen Fällen zwar gesammelt werden, aber nur in geringen Mengen für den Eigenbedarf. Diese Menge scheint aber nicht definiert zu sein. Was soll man denn da annehmen? Die üblichen 1-2 kg? Handstraußregel?


    Beste Grüße


    Oliver

  • Hallo Emil,


    danke für den Link. Da tun sich ja bürokratische Abgründe auf. Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht? ;(


    Aber nun bin ich auf jeden Fall schlauer. Trotzdem erscheint es mir sinnvoll, dass ich mir ein Merkblatt dazu anlegen werde. Das werde ich dann ggf. hier teilen. Erst mal muss ich das selber durchblicken.


    Bezüglich Nationalparks gelten dann wieder individuelle Vorschriften. Die müsste man eigentlich auch erfragen. Sofern das noch niemand gemacht hat.


    Ich überlege ferner, ob ich nicht in jedem Landkreis eine Anfrage an die Behörde stelle. Ist vielleicht der bürokratische Overkill, aber da kann ich ja auch nichts für. Eine Excel-Liste mit allen Landkreisen und kreisfreien Städten inkl. Bundesland, Webseite und Mailadresse habe ich gerade erstellt.

    Beste Grüße

    Oliver

  • Bezüglich der Nationalparks habe ich mir von Gemini eine Liste erstellen lassen, die ich hier teile. Bitte daran denken, dass sich da theoretisch jederzeit etwas ändern kann. Im Zweifel muss man halt doch vorher fragen:

    Sammelregeln in deutschen Nationalparks

    • Nationalpark Bayerischer Wald: Generelles Sammelverbot, sofern dafür die Wege verlassen werden müssen. Am Wegesrand ist Sammeln in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf erlaubt.
    • Nationalpark Berchtesgaden: Generelles Sammelverbot. Jegliche Entnahme von Pflanzen, Pilzen und Mineralien ist strengstens untersagt.
    • Nationalpark Eifel: Generelles Sammelverbot. Der Park hat das Motto "Natur Natur sein lassen", daher ist das Sammeln von Pilzen nicht erlaubt.
    • Nationalpark Hainich: Das Sammeln in geringer Menge ist in der Zone 2 des Nationalparks für den Eigenbedarf erlaubt. Die Zeit dafür ist vom 15. August bis zum 15. November. Dennoch wird empfohlen, auf das Sammeln zu verzichten, um die Natur nicht zu stören.
    • Nationalpark Harz: Generelles Sammelverbot. Wie in vielen Nationalparks gilt auch hier das Wegegebot. Die Entnahme von Pflanzen, Pilzen und Tieren ist verboten.
    • Nationalpark Hunsrück-Hochwald: Generelles Sammelverbot innerhalb der Kernzone. Außerhalb der Kernzone gibt es kein Wegegebot und das Sammeln von Pilzen ist hier in geringen Mengen für den persönlichen Gebrauch erlaubt.
    • Nationalpark Kellerwald-Edersee: Generelles Sammelverbot. Das Sammeln in Naturschutzgebieten und Nationalparks ist hier ausdrücklich untersagt.
    • Nationalpark Jasmund: Generelles Sammelverbot.
    • Nationalpark Müritz: Sammeln ist für den Eigenbedarf in den Entwicklungszonen (Schutzzone 2) erlaubt. In der Kernzone (Schutzzone 1) ist es verboten, die Wege zu verlassen und zu sammeln.
    • Nationalpark Sächsische Schweiz: Das Sammeln von Pilzen ist für den Eigenbedarf erlaubt. Es gilt jedoch die Handstrauß-Regel, was bedeutet, dass die Menge zwei Kilogramm pro Person nicht überschreiten darf. Es ist außerdem vorgeschrieben, auf den Wegen zu bleiben.
    • Nationalpark Schwarzwald: Generelles Sammelverbot. Die Devise lautet: "Natur Natur sein lassen".
    • Nationalpark Unteres Odertal: Das Sammeln ist im Schöneberger-Stolper Wald erlaubt, allerdings nur vom 1. August bis zum 31. Dezember. Es muss bodenschonend erfolgen und ist auf den Eigenbedarf beschränkt.
    • Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft: In den Kernzonen (Schutzzone 1) ist das Sammeln von Pilzen absolut verboten. In der Schutzzone II (Pflege- und Entwicklungszone) ist das Sammeln einer geringen Menge für den Eigenbedarf erlaubt.
    • Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer, Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer und Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer: Generelles Sammelverbot. In diesen Parks, die hauptsächlich aus Wattflächen bestehen, ist das Sammeln von Pilzen nicht möglich und daher auch nicht explizit geregelt, aber die Regelungen zum Naturschutz schließen die Entnahme von Naturmaterialien aus.
  • Hier noch eine Tabelle zu den Bundesländern. Wenn auf das BNatSchG verwiesen wird, dann bedeutet das, dass im Landesgesetz keine Menge genannt wurde, somit Bundesrecht gilt. Die Liste ist KI-generiert (Gemini) und hoffentlich fehlerfrei. Aber dennoch ohne Gewähr.


    (Musste ich wegen inhaltlicher Fehler erst mal wieder löschen. Später werde ich eine aktualisierte Tabelle hochladen)

  • Nationalpark Bayerischer Wald: Generelles Sammelverbot. Nur in den Kernzonen, wo die Natur sich selbst überlassen wird, darf man Pilze für den eigenen Gebrauch sammeln. Man muss auf den Wegen bleiben

    Widersinnig. Schutzgebietskernzonen sind die wertvollsten und somit am strengsten geschützten Nationalparkbereiche. Gerade dort das Sammeln an den Wegrändern zuzulassen ist kontraproduktiv. Wer dort wegen schöner Funde "auf den Geschmack" gekommen ist, wird sich nicht bremsen und tut erst 2-3 und danach vielleicht noch mehr Schritte ins Gelände, um mehr erbeuten zu können. Ist am Ende nur eine Frage, ob man die Chancen, nicht erwischt zu werden, als gut einschätzt oder nicht.

  • Widersinnig. Schutzgebietskernzonen sind die wertvollsten und somit am strengsten geschützten Nationalparkbereiche. Gerade dort das Sammeln an den Wegrändern zuzulassen ist kontraproduktiv. Wer dort wegen schöner Funde "auf den Geschmack" gekommen ist, wird sich nicht bremsen und tut erst 2-3 und danach vielleicht noch mehr Schritte ins Gelände, um mehr erbeuten zu können. Ist am Ende nur eine Frage, ob man die Chancen, nicht erwischt zu werden, als gut einschätzt oder nicht.

    Danke, da ich KI genutzt hatte, muss man da immer skeptisch sein und Fehler korrigieren. Hat Gemini dann eben auch eingesehen, dass der letzte Teil widersprüchlich ist. Ich werde das gleich editieren.

  • Moin :)

    Für Niedersachsen schaue ich immer hier:

    Umweltkarten
    Umweltkarten des Bundeslandes Niedersachsen
    www.umweltkarten-niedersachsen.de

    Da kann ich mir die einzelnen Schutzgebiete auf der Karte anschauen und ggf. googlen, wenn es unklar sein sollte, ob es vor Ort weitere spezielle regionale Regelungen gibt.

    Was den Harz betrifft, der Nationalpark ist ja nur der kleinere Teil davon, etwa gut 10%. Ansonsten überwiegend erlaubt, außer in weiteren kleineren NSG.

    Südheide und Lüneburger Heide ähnlich.


    LG

    Daniel

    Ein Bestimmungsvorschlag von mir ist keine Verzehrfreigabe, dafür müsstest du bitte einen Pilzsachverständigen oder Pilzberater kontaktieren, schau mal unten der Link zur DGfM, da kannst du eine Auflistung für Deutschland finden.


    Liste von Pilzsachverständigen:

    https://www.dgfm-ev.de/service/pilzsachverstaendige

  • Hallo

    Eine Liste für sämtliche Schutzgebiete zu erstellen und auf dem aktuellen Stand zu halten, erscheint mir doch sehr aufwendig.

    Ich würde mich da auch nicht auf Ki und allgemeine Informationen verlassen. Ob und wo gesammelt werden darf, ergibt sich aus den jeweiligen Schutzgebietsverordnungen der Bundesländer.

    Ich halte es so, dass ich mir für die Schutzgebiete in der näheren Umgebung die jeweiligen Verordnungen herausgesucht habe und in mir unbekannten Schutzgebieten einfach das Sammeln unterlasse.

    Bezüglich der Menge achte ich darauf, dass ich 2 kg nicht überschreite. Mit einem normalen Pilzkorb wird man wohl auch kaum angehalten. In meinem Landkreis und in den Nachbarkreisen gibt es keine Regelung bezügl. der Menge und wenn ich irgendwo fremd bin, muss ich ja nicht Unmengen sammeln.


    LG, Josef

    Ich überlege ferner, ob ich nicht in jedem Landkreis eine Anfrage an die Behörde stelle.

    ...damit könntest Du möglicherweise schlafende Hunde wecken...

    Ich denke, man sollte da nicht allzuviel Wirbel machen, sonst könnten die noch auf "dumme Gedanken" kommen.