Rechtliche Frage zum Sammeln von geschützten Arten

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  • Hallo!


    Geschützte Arten dürfen in manchen Fällen zwar gesammelt werden, aber nur in geringen Mengen für den Eigenbedarf. Diese Menge scheint aber nicht definiert zu sein. Was soll man denn da annehmen? Die üblichen 1-2 kg? Handstraußregel?


    Beste Grüße


    Oliver

  • Hallo Emil,


    danke für den Link. Da tun sich ja bürokratische Abgründe auf. Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht? ;(


    Aber nun bin ich auf jeden Fall schlauer. Trotzdem erscheint es mir sinnvoll, dass ich mir ein Merkblatt dazu anlegen werde. Das werde ich dann ggf. hier teilen. Erst mal muss ich das selber durchblicken.


    Bezüglich Nationalparks gelten dann wieder individuelle Vorschriften. Die müsste man eigentlich auch erfragen. Sofern das noch niemand gemacht hat.


    Ich überlege ferner, ob ich nicht in jedem Landkreis eine Anfrage an die Behörde stelle. Ist vielleicht der bürokratische Overkill, aber da kann ich ja auch nichts für. Eine Excel-Liste mit allen Landkreisen und kreisfreien Städten inkl. Bundesland, Webseite und Mailadresse habe ich gerade erstellt.

    Beste Grüße

    Oliver