Verhaltensregeln bei einer Pilzvergiftung

Es gibt 7 Antworten in diesem Thema, welches 605 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Daniel224.

  • Hallo zusammen,


    ich habe rumgestöbert und, ohne etwas zu suchen, in den o. g. Menüpunkt geschaut. Ich war überrascht...


    "In jedem Fall die Person zum Erbrechen bringen."

    In sämtlicher mir bekannter Literatur wird explizit davon abgeraten und es widerspricht auch den Empfehlungen der nachfolgenden Institutionen. Woher stammt diese Empfehlung? Außerdem halte ich schon die Durchführung der Prozedur bei einer anderen Person als 'Nichtmediziner" für nicht unproblematisch.


    Darüber hinaus würde ich bei einem vermeintlichen Notfall zuerst medizinische Hilfe anfordern und anschließend Informationen "entlocken". Daher würde ich die Reihenfolge der ersten beiden Hinweise vertauschen.


    Beste Grüße

    Konstantin

  • Hallo Konstantin,


    vielen Dank für diesen Hinweis!


    Im Nachbarforum von 123Pilze war ich über genau diesen Hinweis auch schon mal gestolpert und hatte eine Korrektur erbeten, die auch vorgenommen wurde. Dort findet sich nun der aktuelle Hinweis, dass so ein früher empfohlenes zum-Erbrechen-Bringen nur noch in absoluten Ausnahmefällen ratsam ist (für Stunden keine medizinische Behandlung erreichbar, Verzehr liegt noch nicht lange zurück, nur "mechanisches" Herbeiführen des Erbrechens, also kein Salzwasser o. ä.).


    Dass hier noch die veraltete Empfehlung drinsteht, war mir gar nicht aufgefallen.


    Ich teile deine Ansicht, dass das korrigiert werden sollte.


    Beste Grüße

    Sabine

    100 Startguthaben minus APR-Gebühr 2024 = 90 + 3 (drittschnellstes Jokerverballern 2024) = 93 + 10 (dritter Platz APR) = 103

  • Hallo Konstantin,


    Bitte schicke ein Link zu dem Thread, bzw. stelle hier den Link ein.


    l.g.

    Stefan

    Risspilz: hui; Rissklettern: bisher pfui; ab nun: na ja mal sehen...


    Derzeit so pilzgeschädigt, das geht auf keine Huthaut. :D


    Meine Antworten hier stellen nur Bestimmungsvorschläge dar. Verzehrsfreigaben gibts nur vom PSV vor Ort.

  • Hallo miteinander,

    im neuen "Leitfaden für Pilzsachverständige" ist das Verhalten bei Erkrankungen/Pilzvergiftungen genau beschreiben.

    - keine Milch trinken

    - kein Salzwasser geben

    - keine Kohletabletten verabreichen

    - kein Erbrechen provozieren

    Erbrechen durch solche Mittel nur im äußersten Notfall herbeiführen, z. B. Wenn ein Krankenhaus zu weit weg ist, ein Arzt nicht erreichbar ist und wenn die Pilz Mahlzeit nicht länger als 5-6 Stunden zurück liegt. Auf jeden Fall auch die Giftnotrufzentrale einbeziehen.

    Viele Grüße
    Veronika Weisheit - Pilzberaterin Landkreis Rostock
    Auch Pilzberater können irren, erst recht in einem Forum, deshalb gibt es keine Freigabe von mir, Pilze zu verzehren, auch, wenn diese essbar sind.

  • Moin.


    Ich würde mich persönlich an das halten, was bei der DGfM empfohlen wird.

    Hilfe bei Pilzvergiftungen


    LG

    Daniel