Verhaltensregeln bei einer Pilzvergiftung

Es gibt 14 Antworten in diesem Thema, welches 1.535 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von huehnchen69.

  • Hallo zusammen,


    ich habe rumgestöbert und, ohne etwas zu suchen, in den o. g. Menüpunkt geschaut. Ich war überrascht...


    "In jedem Fall die Person zum Erbrechen bringen."

    In sämtlicher mir bekannter Literatur wird explizit davon abgeraten und es widerspricht auch den Empfehlungen der nachfolgenden Institutionen. Woher stammt diese Empfehlung? Außerdem halte ich schon die Durchführung der Prozedur bei einer anderen Person als 'Nichtmediziner" für nicht unproblematisch.


    Darüber hinaus würde ich bei einem vermeintlichen Notfall zuerst medizinische Hilfe anfordern und anschließend Informationen "entlocken". Daher würde ich die Reihenfolge der ersten beiden Hinweise vertauschen.


    Beste Grüße

    Konstantin

  • Hallo Konstantin,


    vielen Dank für diesen Hinweis!


    Im Nachbarforum von 123Pilze war ich über genau diesen Hinweis auch schon mal gestolpert und hatte eine Korrektur erbeten, die auch vorgenommen wurde. Dort findet sich nun der aktuelle Hinweis, dass so ein früher empfohlenes zum-Erbrechen-Bringen nur noch in absoluten Ausnahmefällen ratsam ist (für Stunden keine medizinische Behandlung erreichbar, Verzehr liegt noch nicht lange zurück, nur "mechanisches" Herbeiführen des Erbrechens, also kein Salzwasser o. ä.).


    Dass hier noch die veraltete Empfehlung drinsteht, war mir gar nicht aufgefallen.


    Ich teile deine Ansicht, dass das korrigiert werden sollte.


    Beste Grüße

    Sabine

    100 Startguthaben minus APR-Gebühr 2024 = 90 + 3 (drittschnellstes Jokerverballern 2024) = 93 + 10 (dritter Platz APR) = 103

  • Hallo Konstantin,


    Bitte schicke ein Link zu dem Thread, bzw. stelle hier den Link ein.


    l.g.

    Stefan

    Risspilz: hui; Rissklettern: bisher pfui; ab nun: na ja mal sehen...


    Derzeit so pilzgeschädigt, das geht auf keine Huthaut. :D


    Meine Antworten hier stellen nur Bestimmungsvorschläge dar. Verzehrsfreigaben gibts nur vom PSV vor Ort.

  • Hallo miteinander,

    im neuen "Leitfaden für Pilzsachverständige" ist das Verhalten bei Erkrankungen/Pilzvergiftungen genau beschreiben.

    - keine Milch trinken

    - kein Salzwasser geben

    - keine Kohletabletten verabreichen

    - kein Erbrechen provozieren

    Erbrechen durch solche Mittel nur im äußersten Notfall herbeiführen, z. B. Wenn ein Krankenhaus zu weit weg ist, ein Arzt nicht erreichbar ist und wenn die Pilz Mahlzeit nicht länger als 5-6 Stunden zurück liegt. Auf jeden Fall auch die Giftnotrufzentrale einbeziehen.

    Viele Grüße
    Veronika Weisheit - Pilzberaterin Landkreis Rostock
    Auch Pilzberater können irren, erst recht in einem Forum, deshalb gibt es keine Freigabe von mir, Pilze zu verzehren, auch, wenn diese essbar sind.

  • Moin.


    Ich würde mich persönlich an das halten, was bei der DGfM empfohlen wird.

    Hilfe bei Pilzvergiftungen


    LG

    Daniel

  • Um das Thema (für mich) abzuschließen: Welches Gremium entscheidet über so eine Änderung?


    Ich schlage vor, einfach die Formulierungen zu "Sofortmaßnahmen" der DGfM zu übernehmen. Da gibt es ja den Fachausschuss.


    Die Seite bedarf meiner Meinung nach auch einer Überarbeitung im Layout. Sie wirkt etwas verbastelt. Ich kenne jetzt aber auch nicht den zusätzlichen Aufwand, den dieses Aufhübschen benötigt. Vielleicht kann ja mal jemand gucken, der die Macht dazu hat.


    Liebe Verantwortliche: Vielen Dank für die Mühen 🙏🏼

  • Hallo miteinander,


    vielleicht denke ich zu simpel, aber am wenigsten aufwändig und am sichersten wäre es doch, auf die entsprechende Seite der DGfM zu verlinken mit der Empfehlung, sich daran zu halten. Damit wären auch alle Design- und Aktualisierungen erledigt und gelöst. Jedenfalls finde ich das viel sinnvoller, als überholte Standard hier stehen zu haben. Ich weiß nicht, wer zu so etwas im Forum Entscheidungen trifft, aber die Mods JanMen und Climbingfreak wissen das sicherlich.


    LG Michael

    Schipse (Historie im Profil): 119-15(APR '24)=104+7(Platz 6)+4(Landungswette)+3(Gnolmgeschichten)+3(lustige Sprüche)+3(schöner PhalschPhal)+3(Laudator)=127


    Warnhinweis

  • Das liegt nur in der Hand des Forenbetreibers. Ich schreibe den heute nach Feierabend an.


    l.g.

    Stefan

    Risspilz: hui; Rissklettern: bisher pfui; ab nun: na ja mal sehen...


    Derzeit so pilzgeschädigt, das geht auf keine Huthaut. :D


    Meine Antworten hier stellen nur Bestimmungsvorschläge dar. Verzehrsfreigaben gibts nur vom PSV vor Ort.

  • Das wundert mich jetzt Stephan, da hat sich aber viel geändert. Vor wenigen Jahren war das für uns als Supermoderatoren noch überhaupt kein Problem. Melde dich mal wieder, ich würde mich freuen. Unser riesiges Biotop in Asien ist bald fertig. LG, Markus 🙏🏻

  • Das wundert mich jetzt Stephan, da hat sich aber viel geändert. Vor wenigen Jahren war das für uns als Supermoderatoren noch überhaupt kein Problem. Melde dich mal wieder, ich würde mich freuen. Unser riesiges Biotop in Asien ist bald fertig. LG, Markus 🙏🏻

    Hi,


    du musst hier unterscheiden zwischen normalen Forenbeiträgen und in der Forensoftware eingebettete Webseiten.. Erstere können die Mods editieren; letzere leider nicht. Ich melde mich gerne zeitnah mal wieder bei dir.


    l.g.

    Stefan

    Risspilz: hui; Rissklettern: bisher pfui; ab nun: na ja mal sehen...


    Derzeit so pilzgeschädigt, das geht auf keine Huthaut. :D


    Meine Antworten hier stellen nur Bestimmungsvorschläge dar. Verzehrsfreigaben gibts nur vom PSV vor Ort.

  • Hallo Zusammen,

    mal ne ganz blöde Frage: Warum sollte ich mich nicht zum Erbrechen bringen wenn mir auffällt, dass die Champignons, die ich vor 2 Stunden gegessen habe, doch grüne Knollis waren?


    Viele Grüße

    Tim

  • Hallo Tim,


    die Frage hatte ich mal dem DGfM-Toxikologen gestellt und seine Antwort so verstanden:


    Es gibt in Deutschland sehr wenige Vergiftungsfälle, wo selbst privat herbeigeführtes Erbrechen einen Vorteil bringen würde: Das Zeitfenster nach dem Verzehr, innerhalb dessen signifikant etwas hinausbefördert wird, ist wohl deutlich kleiner als früher angenommen, wohl nur etwa 1,5-2 Stunden, und richtig sinnvoll wäre es nur bei organgiftigen Pilzen, nicht bei solchen, die ohnehin "nur" Erbrechen/Durchfall verursachen. Die Anzahl der Fälle, wo so eine Entfernung überhaupt einen Sinn ergeben würde, ist damit schon sehr klein, und der Zusatzvorteil, eine Viertel- bis halbe Stunde zu sparen, indem man das zu Hause macht statt gleich ins Krankenhaus zu fahren und ggf. dort machen zu lassen, wäre noch mal geringer.


    Demgegenüber gibt es aber hunderte oder tausende von Vergiftungs-Verdachtsfällen. Wenn all denen an die Hand gegeben würde, dass es OK sei, Erbrechen herbeizuführen, würde es wohl unweigerlich zu vereinzelten Fällen kommen, in denen versehentlich Erbrochenes eingeatmet wird (insbesondere wenn z. B. Eltern das bei ihren Kindern machen wollen, aber auch sonst). Und das ist wohl richtig schlimm.


    In der Abwägung von überschaubarer Erfolgswahrscheinlichkeit verglichen mit realer Gefahr hat wohl zur aktuellen Empfehlung geführt.


    In einer Ausnahmesituation, wo man bei einer einsamen Dschungelexpedition weitab der Zivilisation einen unbekannten Pilz isst, und dann kommt jemand kurz drauf dazu und sagt: "Was, DEN hast du gegessen? Bist du denn lebensmüde?" könnte das Erbrechen Herbeiführen schon noch sinnvoll angewendet werden.


    Beste Grüße

    Sabine

    100 Startguthaben minus APR-Gebühr 2024 = 90 + 3 (drittschnellstes Jokerverballern 2024) = 93 + 10 (dritter Platz APR) = 103