Wann geht ihr immer so sammeln?

Es gibt 11 Antworten in diesem Thema, welches 1.629 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Radelfungus.

  • Hey liebes Forum


    wisst ihr so allgemein zu welcher Uhrzeit die meisten in den Wald gehen?

    Ich habe mal gehört die meisten gehen Dienstag und Donnerstag. Am Sonntag eh immer.


    Weil hatte das die letzen Jahre mal da habe ich an meinen Stellen nur noch Reste gefunden ;(:P


    LG

  • Hallo Shawn,

    wann die meisten in den Wald gehen, kann ich dir nicht sagen, darüber werden keine Statistiken geführt. Ich kann dir nur sagen, wann man nicht in den Wald gehen sollte, nämlich von 20 bis 7 Uhr, denn das ist gesetzlich verboten. Kannst ja mal nach "Betretungsverbot Wald" googlen, wenn dich die Rechtsquelle interessiert.

    Ansonsten gilt: je mehr essbare Pilze du kennst, umso voller wird der Korb am Sonntagnachmittag in Waldrand- und Wohngebietsnähe.

    FG

    Oehrling

    PSVs dürfen weder über I-Net noch übers Telefon Pilze zum Essen freigeben - da musst du schon mit deinem Pilz zum lokalen PSV!

  • Also ich gehe in den Wald, wann immer ich Zeit und Lust habe.

    Und da ich noch berufstätig bin, kann das auch mal nahe an der Abenddämmerung sein und sonst meist Samstags.

    Und bei der jetzigen Hitze und Dürre gehe ich überhaupt nicht.

    Ambitionierte Pfifferlings- und Steinpilzjäger werden eher versuchen, vor den Anderen da zu sein.

    Ich schließe mich da dem Tipp von Öhrling an, auf ander Arten zu gehen.

    Hängt natürlich auch sehr vom Gebiet ab, wie frequentiert es ist.

    Und letztlich ist es Glückssache, ob gerade zufällig jemand eine halbe Stunde vorher da war oder nicht.

    wünsche viel Spaß beim Pilzesammeln

    Alis

  • Hallo Shawn,


    als ich noch Steilpilzjäger war habe ich meine Touren, wenn es möglich war, auch meist Dienstags bis Donnerstags gemacht. Jetzt drehe ich meine Runden wenn ich Lust dazu habe und das Wetter paßt. Wenn ich während meiner Wohngebiets- oder Parkrunden bemerke dass eine der von mir bevorzugten Arten häufiger wird, gehe ich zu den mir bekannten Stellen und ernte. So komme ich auf c.a. fünf bis sechs reine Speisepilztouren im Jahr und das reicht meistens bis zur nächsen Saison.


    Hallo Oehrling,

    nämlich von 20 bis 7 Uhr, denn das ist gesetzlich verboten

    das habe ich auch nicht gewußt und war daher jahrzehntelang ein Gesetzesbrecher =O . Mein Bus kam immer gegen 6.45 Uhr dort an. Zum Glück gehe ich ja nicht mehr in Wälder und kann so auch nicht mehr erwischt werden :D .


    VG Jörg


    Nachtrag: Von einem solchen Verbot habe ich für Sachsen nichts finden können und auch nicht vom Bund.

  • Hallo Shawn!
    Keine Ahnung, wie Du auf Dienstag und Donnerstag kommst, das habe ich noch nicht gehört.

    Ich muss da immer arbeiten. Ich gehe meist freitags, da ich da tatsächlich frei habe. Und natürlich wenn ich am Wochenende Zeit habe, das ist meist Sonntag.

    Hallo Shawn,

    als ich noch Steilpilzjäger war...

    Gnihihi! Das gefällt mir! ;)

  • Hallo Oehrling,


    hast Du denn eine Quelle für dein Nachtbetretungsverbot? Ich habe nur finden können, dass unter bestimmten Umständen solche Ausnahmen möglich sind und das man Nachts nicht die Wege verlassen sollte um das Wild nicht zu beunruhigen. Wichtig ist zu beachten, dass man zu solcher dunklen Zeit und auch bei sehr schlechter allgemeiner Sicht (Nebel etc.) nicht den Waldbesitzer für einen Schaden verantwortlich machen kann. Alle 16 Bundesländer habe ich jetzt aber nicht abgeklappert. Solche Dinge wären Ländersache.


    Beste Grüße

    Stefan F.

  • Hallo Stefan,

    wie du richtig sagst, betrifft das nächtliche Betretungsverbot die Gebiete außerhalb der Waldwege, um das Wild und andere Tiere nicht aufzuscheuchen oder Lurche und Ähnliches nicht plattzutreten. So lange man auf dem Weg bleibt, übertritt man nicht das Gesetz. Zum Pilzesuchen dürften die Waldwege aber von den "Frühsammlern" vermutlich verlassen werden.

    Richtig ist auch, dass es bundeslandspezifische Rechtslagen gibt, da jedes Bundesland sein eigenes Waldgesetz hat. Dazu kommen die Vorschriften der Unteren Naturschutzbehörden und Forstämter. Die Rechtslage ist somit dermaßen undurchdringlich, dass man nirgends sicher sein kann, sich beim Pilzesuchen in der Morgen- und Abenddämmerung auf dem Boden der Legalität zu befinden.

    Eine Uhrzeitdefinition (von wieviel bis wieviel Uhr dauert die Nacht?) habe auch ich nicht finden können, so weit muss ich zurückrudern.

    FG

    Oehrling

    PSVs dürfen weder über I-Net noch übers Telefon Pilze zum Essen freigeben - da musst du schon mit deinem Pilz zum lokalen PSV!

  • Hallo Oehrling,


    ich denke, wir sind uns da einig. Wer schläft sündigt nicht! Lassen wir also unser sündiges Waldtreiben wenigstens in der Nacht ruhen und legen wir uns artig in die (Pilz)Körbchen. Bei Tageslicht kann man unsere Waldplündereien auch viel besser beobachten und mit der Bußgeldverordnung vergleichen. Also, bleibt auf dem rechten Weg!


    Beste Grüße

    Stefan F.

  • Guten Abend zusammen


    Arbeitsbedingt kann ich nur Sonntags in die Pilze. Abhängig von der Schicht der darauf kommenden Wochen am späten Vormittag, meist aber erst nach Mittag. In der

    Hauptsaison kennt man dann schon, dass Steinpilzjäger vor mir da waren. Jedoch reicht mir das, was die stehen lassen, vollkommen. Ärgerlich wirds dann, wenn sie Pilze, die sie nicht kennen in großen Mengen rausreißen und achtlos irgendwo hinschmeißen; oder gar noch zertreten. Vor allem, wenn es dann noch hervorragende Speisepilze gewesen wären...



    LG Matthias

    107 Chipse vor APÄ 2022

    ./. 15 Chipse Meldebüah 2022

    + 6 Chipse beinahe Punktlandung

    ./. 10 Chipse Meldebüah APÄ 2023

    = 88 Chipse

    + 3 Chipse weil am nächsten bei 200

    + 3 Chipse Sozial-Phal Hiasls Berührungsängste beim Spitzschuppigen Stachelschirmling

    + 2 Chipse Phor-Pfeld-Phal Teller mit Gulasch kurz vorm Würzigen Tellerling

    ./. 3 Chipse an ipari fürs Aufspüren des brillenwürdigen Phales

    = 93 Chipse



    Ohne den Pilz selbst in der Hand gehabt zu haben, ist eine 100%ige Bestimmung nie möglich. Keine Verzehrfreigabe übers Internet. Die gibt es nur beim Pilzsachverständigen/-berater/-kontrolleur vor Ort.

  • Ich kann dir nur sagen, wann man nicht in den Wald gehen sollte, nämlich von 20 bis 7 Uhr, denn das ist gesetzlich verboten. Kannst ja mal nach "Betretungsverbot Wald" googlen, wenn dich die Rechtsquelle interessiert.

    Hm, also hier im Wilden Süden gibt das Waldgesetz das nicht her:


    Landesrecht BW § 37 LWaldG | Landesnorm Baden-Württemberg | - Betreten des Waldes | Waldgesetz für Baden-Württemberg (Landeswaldgesetz - LWaldG) in der Fassung vom 31. August 1995 | gültig ab: 14.07.2015


    Dafür steht da was betreffend eines Verbotes des Radfahrens im Wald auf Wegen unter 2m Breite. Gar nicht blöd, dieses Gesetz. Dann bin ich also immer auf der Seite des Gesetzes, wenn ich da des schmalen Weges komme und uneinsichtige - meist E-Mountain - Biker leider umdrehen müssen.


    Btt:


    Pilzsammelzeit sehr gerne wochentags in der Mittagspause, mit dem Fahrrad.


    Oder am Mittwoch Nachmittag oder Freitags ab 12.00 Uhr.


    Sa und So nur wenn es sich absolut nicht vermeiden lässt, und dann kurz nach Sonnenaufgang an wenig frequentierten Orten.