Zu erkennen ist, dass die Arbeit der Naturschutzbehörden kaum etwas zum Besseren wendet. Aber die Naturschutzverbände sind heute uneins wie noch nie. Typisches Beispiel ist der BUND e.V., Landesverband Sachsen e.V. Vor zirka 15 Jahren haben dort die Klimaschützer die Macht ergriffen. Die meisten der Traditionalisten (Artenschützer, Flächenschützer) sind daraufhin in andere Verbände eingetreten oder man hat kleinere regionale Vereine gegründet. Nunmehr besinnt sich der BUND e.V. und bringt zum Ausdruck, dass das Artensterben schlimmer als die Klimakrise zu bewerten sei. https://www.bund.net/service/p…naturschutz-gesetzgebung/
Beiträge von Kauz
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Wegen der Trockenheit hatte ich kaum Hoffnung, nebenbei auf fotogene Pilzmotive zu treffen, aber es kam anders. Gleich nach dem Einstieg in einen Hohlweg leuchteten mir Strubbelkopfröhrlinge entgegen. Auf dem Rückweg vom Stolleneingang traf ich dann noch auf 3 Gallenröhrlinge. Letztere hatte ich schon mehr als 10 Jahre nicht mehr zu Gesicht bekommen.
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Zu Pilzen gibt es in den sächsischen NSG- oder FND-VO kaum spezielle Regelungen. Wenn Du ein Körbchen/Beutel mit Dir führst, am Rand eines Weges hockst, im Bereich Deiner Greifmöglichkeit einen Pilz entnimmst und ein Naturschutz- oder Forstbediensteter Dich dabei antrifft, wird er Dir dafür nichts anhaben können. Dieses Amtspersonal oder auch ehrenamtliche Bedienstete werden in solchen Situationen ihre gesetzlichen Befugnisse (z.B. Aufnahme von Personalien, deren Herausgabe erbeten wurde) Dir gegenüber grundsätzlich nicht wahrnehmen dürfen. Für die erfolgreiche Ahndung bedarf es konkreter Verbote, die für den Normalbürger in der Norm nachlesbar sind. Läuft es anders kann man sich nur rechtlich wehren, das Leben spielt nicht schwarz/weiß. Da man selbst seinen Teil dafür tun sollte, geht man Problemen möglichst aus dem Weg. Deshalb sollte man in einem NSG (auch auf betretbaren Wegen) nicht mit einem Pilzkorb herumwandern, der schon außerhalb des NSG gefüllt war. Dies provoziert bei Kontrollen, aber letztendlich müsste man Dir rechtswidriges Handeln beweisen. Trotzdem gilt das Sprichwort: "Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Dinge"
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Hallo, Oliver, rufe im Netz doch mal REVOsax auf. Das ist die sächsische Gesetz- und Verordnungs-Sammlung. Auch wichtige Verwaltungsvorschriften findet man dort. Eingangs stößt man auf ein Register und kann unter "N" z.B. nach "Naturschutz..." oder "NSG" suchen.
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Ja, aber wo steht es denn?
Siehe § 23 Abs. 1 in Verbindung mit § 22 BNatSchG. Unterschutzstellung erfolgt durch Erklärung auf der Grundlage von Landesrecht. In Sachsen z.B. entsprechend §§ 13, 14 SächsNatScG.
Danach muss die zuständige Behörde zunächst einen Rechtsverordnungsentwurf erarbeiten und nach Durchführung des vorgeschriebenen Verfahrens erlassen, ausfertigen und im Sächs. Gesetz- und Verordnungsblatt verkünden.
Die Behörde tut gut daran, die RVO aus einer naturschutzfachlichen und -rechtlichen Würdigung abzuleiten; darin sind Erforderlichkeit und Angemessenheit, mithin die Verhältnismäßigkeit der Vorschrift zu begründen.
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Aber dass es tatsächlich NSG gibt, wo die Verbote aufgeweicht wurden, war mir gar nicht klar.
Was auf dem Papier steht, ist das das eine. Erst an der Vollzugspraxis kann man erkennen, wie ernst es der jeweilig zuständigen Naturschutzbehörde mit der Durchsetzung der Schutzbestimmungen ist. Besteht das Personal überwiegend aus Seiteneinsteigern, denen man die intensive, den Dienst begleitende postgraduale Verwaltungsrechts-Ausbildung vorenthalten hat, dann werden die sich nicht trauen, Vollzugsverfügungen und/oder Bußgeldbescheide zu erlassen. Denn sie haben Angst vor der darauf folgenden Einlegung von Rechtsbehelfen/-mitteln wie Widerspruch, Einspruch, Klage etc. Schon Formfehler lassen die Behörden in Rechtsstreitigkeiten öfter unterliegen. Ist ein solcher festgestellt beschäftigen sich Widerspruchsbehörde, Verwaltungsgericht oder Amtsgericht erst gar nicht mit den materiellen Argumenten. Allein mit hochmotivierten Fachleuten (z.B. Biologen, Ökologen), selbst wenn sie tausende an Tier- und Pflanzenarten sicher bestimmen können, kann man in den Behörden nicht viel anfangen, sofern ihnen nicht ausnahmsweise das Talent für die Juristerei in die Wiege gelegt war. Richtige Verwaltungsfachschul-Absolventen sind nach wie vor rar; sie begnügen sich nicht gern mit Angestellten-Jobs, sondern lasen sich bevorzugt dort anheuern, wo Aussicht auf Verbeamtung besteht (allerdings kann die spätere Pension nun auch nicht mehr als sicher gelten).
Jedenfalls ist der Vollzug zunehmend "schwachbrüstig", weshalb sich Rechtsbrecher in Wald und Flur fast sicher sein können, dass ihnen nichts geschieht.
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Naturschutzgebiete so: Gar nichts entnehmen.
Hallo, Sabine, so ist der Regelfall.
Haben Teile der Bevölkerung einer Gemeinde, in der ein NSG festgesetzt wird/wurde, während der Auslegung des Verordnungsentwurfs (mit der Möglichkeit zur Stellungnahme durch Jedermann) genügend Rabatz gemacht, um sich die Tradition des Beeren- und Pilze-Sammelns auf der betroffenen Fläche nicht nehmen zu lassen, dann wird die eine oder andere Naturschutz-Behörde schon mal weich und regelt entsprechende Ausnahmen. Oder - die Verordnung wurde streng gefasst - und trotzdem tritt dann ein "hohes Tier" vor die Bürger und gibt bekannt, dass "man" beim künftigen Vollzug dieser Verordnung hier und da ein Auge zudrücken wird; da heißt, das Ganze ist dann ein Papiertiger.
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Schön, dass der Braune Fliegenpilz eine solche Wertschätzung genießt. Ich mag diese Art sehr, und wenn er sich zeigt kann man sicher sein, auch noch anderes Interessante zu finden. Die hier vorgestellten Funde sind dieses Jahr schon der 2. Wachstumsschub. Die ersten fanden wir bereits am 13.07.25 bei Medenec/Kupferberg (CZ); siehe 1. Foto. Das 2. Foto stammt aus dem Crottendorfer Gebiet.
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Nationalpark Bayerischer Wald: Generelles Sammelverbot. Nur in den Kernzonen, wo die Natur sich selbst überlassen wird, darf man Pilze für den eigenen Gebrauch sammeln. Man muss auf den Wegen bleiben
Widersinnig. Schutzgebietskernzonen sind die wertvollsten und somit am strengsten geschützten Nationalparkbereiche. Gerade dort das Sammeln an den Wegrändern zuzulassen ist kontraproduktiv. Wer dort wegen schöner Funde "auf den Geschmack" gekommen ist, wird sich nicht bremsen und tut erst 2-3 und danach vielleicht noch mehr Schritte ins Gelände, um mehr erbeuten zu können. Ist am Ende nur eine Frage, ob man die Chancen, nicht erwischt zu werden, als gut einschätzt oder nicht.
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Kompaktheit der EM5 II
Diese Schönfußröhrlinge habe ich heute Vormittag mit der EM5II, bestückt mit dem Zuiko 12-45mm, f4, fotografiert. Hatte die Kamera grob auf 30mm und Offenblende eingestellt, vor die Pilze auf den Boden gelegt und die Fokusstapelserie mit einem Fingertipp auf´s Display gestartet. Eingestellt war Manuell-Focus, so dass die Serie mit dem ersten Fokuspunkt kurz vor den Huträndern startete. In der Bracketing-Einstellung wird das Objektiv durch die Kamera auch bei MF-Einstellung angesteuert.
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OM5 Mark II mit dem Zuiko 60 Makro entschieden
Gratulation - damit hast Du eine sehr gute Wahl getroffen. Aber immer gut behandeln, da es für das Kamera-Gehäuse bald keine Ersatzteile mehr geben wird.
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Fund vom 06.08.2025 in einem Waldstraßengraben. Kleine Aststücke waren dort mit mineralischem Substrat vermischt. Ich habe die FK unberührt vor Ort gelassen; in die Feinheiten der Pilzbestimmung arbeite ich mich nicht ein, da ich jede freie Minute draußen verbringe. Das große Exemplar maß ca. 11 cm im DM.
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Außerhalb des Erzgebirges haben wir diese Art in der Nähe von Spreewiese, sö von Criewen an der Oder sowie Zeisholz an der Königsbrücker Heide, aber immer nur in Einzel-Exemplaren, gefunden.
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Stünde ich jetzt vor einer Entscheidung, würde ich die OM 10 Mark II
Ja, die EM10II ist ebenfalls eine feine Kamera, die für Makroaufnahmen gut zu gebrauchen ist. Ich würde allerdings zu 100-150 € Mehrausgabe für eine EM 5II tendieren, denn abgesehen von einigen sonstigen kleineren Vorteilen hat diese Kamera eine bessere Display-Mechanik. Die EM 10II ist bekannt für ihre Flachkabelbrüche, die zum Displayausfall führen - so auch bei meiner.
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Suillus variegatus
Hallo Jörg, das sind ja richtig prächtig entwickelte Exemplare!
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Ich schwöre auf Olympus-/OM-System-Kameras. Am häufigsten nutze ich die OM-1 mit dem 90mm-Makroobjektiv und mache in Sekundenschnelle - unterbrechungfrei - Fokusstapel-Reihen von 30-90 Einzelfotos, die ich mit dem Helicon-Focus-Programm zu jeweils tiefenscharfen Einzelfotos zusammenrechne. Das Sucherbild dieser Kamera hat eine angenehme Größe und ist mit seinen 5,8 Mio BP sehr scharf. Auch das Display ist besser als bei vielen anderen Modellen. Das ebenfalls verwackelungsstabilisierte Objektiv ist schon bei Offenblende optisch 1A. Nur diese Marke hält bei der guten Bildstabilisierung das, was sie verspricht, so das man fast immer auf ein Stativ verzichten kann. Mit dabei ist immer auch das Oly 30mm Makroobjektiv. Für Spitzenmotive ist fast immer die Sony alpha 6700 mit dem 50mm Zeiss Touit-Macoobjektiv in Reserve, da deren Bildqualität etwas besser ist. Da deren Bracketing-Funktion nur träge läuft, benötigt man ein Stativ, es sei denn man kann die Kamera vor dem Pilz auf dem Boden platzieren.
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Einer unserer Wunschkandidaten der beiden in der vorangegangenen Woche vorgenommenen Exkursionen ins Fichtelberggebiet war der Porphyrröhrling. Der Fund eines sehr stattlichen Exemplars dieser Art in unserem Dorfwald hatte sich seit meiner Kindheit dauerhaft ins Gedächtnis eingebrannt. Erst nach 50 Jahren fand ich danach mal wieder ein schönes Exemplar im Schweizer Emmentalgebiet. Nun hat es geklappt, und gleich an 3 Stellen.
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in Sachsen wächst der nicht
Ich kenne einen Standort im Naturraum Erzgebirgsbecken.
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gestern haben wir einen Spaziergang gemacht. Und bei dieser Gelegenheit nach Stendelwurzen geschaut. Wir haben gesehen, dass sie noch nicht am Blühen sind. Je wärmer es wird, desdo mehr wachsen sie in Richtung Blüte.
Letzten Spätsommer entdeckte ich im Westerzgebirge ein 4-5 ha großes Stück Fichten-Tannen-Buchen-Wald mit Tausenden Exemplaren Breitblättriger Stendelwurz. Am heutigen zeitigen Morgen machte ich mich zu einer Zustandskontrolle auf und war vom erneuten Wuchszustand sehr angetan. In 7-8 Tagen hoffe ich auf eine reiche Blüte.
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Ich vermute hier das Vorliegen eines hohen Alters; in den letzten Jahren habe ich 2 Eichelhäher fotografiert, die ähnliche Symptome, schütteres Federkleid am Kopf, aufwiesen. Bei denen erkannte man das Alter aber auch an der Schnabelmorphologie und -struktur.
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Vorgestern war ich am einzigen, bei Dresden gelegenen sächsischen Vorkommen dieser Art und habe mich gefreut, auf der Frischwiese immerhin ca. 15 mittelgroße Exemplare gesichtet zu haben. Leider hat sich dieses Vorkommen nicht erkennbar vermehrt, ganz anders die gefühlte weitere Ausbreitung in Thüringen und Sachsen-Anhalt.
