Beiträge von Kauz

    Ja, aber wo steht es denn?

    Siehe § 23 Abs. 1 in Verbindung mit § 22 BNatSchG. Unterschutzstellung erfolgt durch Erklärung auf der Grundlage von Landesrecht. In Sachsen z.B. entsprechend §§ 13, 14 SächsNatScG.

    Danach muss die zuständige Behörde zunächst einen Rechtsverordnungsentwurf erarbeiten und nach Durchführung des vorgeschriebenen Verfahrens erlassen, ausfertigen und im Sächs. Gesetz- und Verordnungsblatt verkünden.

    Die Behörde tut gut daran, die RVO aus einer naturschutzfachlichen und -rechtlichen Würdigung abzuleiten; darin sind Erforderlichkeit und Angemessenheit, mithin die Verhältnismäßigkeit der Vorschrift zu begründen.

    Aber dass es tatsächlich NSG gibt, wo die Verbote aufgeweicht wurden, war mir gar nicht klar.

    Was auf dem Papier steht, ist das das eine. Erst an der Vollzugspraxis kann man erkennen, wie ernst es der jeweilig zuständigen Naturschutzbehörde mit der Durchsetzung der Schutzbestimmungen ist. Besteht das Personal überwiegend aus Seiteneinsteigern, denen man die intensive, den Dienst begleitende postgraduale Verwaltungsrechts-Ausbildung vorenthalten hat, dann werden die sich nicht trauen, Vollzugsverfügungen und/oder Bußgeldbescheide zu erlassen. Denn sie haben Angst vor der darauf folgenden Einlegung von Rechtsbehelfen/-mitteln wie Widerspruch, Einspruch, Klage etc. Schon Formfehler lassen die Behörden in Rechtsstreitigkeiten öfter unterliegen. Ist ein solcher festgestellt beschäftigen sich Widerspruchsbehörde, Verwaltungsgericht oder Amtsgericht erst gar nicht mit den materiellen Argumenten. Allein mit hochmotivierten Fachleuten (z.B. Biologen, Ökologen), selbst wenn sie tausende an Tier- und Pflanzenarten sicher bestimmen können, kann man in den Behörden nicht viel anfangen, sofern ihnen nicht ausnahmsweise das Talent für die Juristerei in die Wiege gelegt war. Richtige Verwaltungsfachschul-Absolventen sind nach wie vor rar; sie begnügen sich nicht gern mit Angestellten-Jobs, sondern lasen sich bevorzugt dort anheuern, wo Aussicht auf Verbeamtung besteht (allerdings kann die spätere Pension nun auch nicht mehr als sicher gelten).

    Jedenfalls ist der Vollzug zunehmend "schwachbrüstig", weshalb sich Rechtsbrecher in Wald und Flur fast sicher sein können, dass ihnen nichts geschieht.

    Naturschutzgebiete so: Gar nichts entnehmen.

    Hallo, Sabine, so ist der Regelfall.

    Haben Teile der Bevölkerung einer Gemeinde, in der ein NSG festgesetzt wird/wurde, während der Auslegung des Verordnungsentwurfs (mit der Möglichkeit zur Stellungnahme durch Jedermann) genügend Rabatz gemacht, um sich die Tradition des Beeren- und Pilze-Sammelns auf der betroffenen Fläche nicht nehmen zu lassen, dann wird die eine oder andere Naturschutz-Behörde schon mal weich und regelt entsprechende Ausnahmen. Oder - die Verordnung wurde streng gefasst - und trotzdem tritt dann ein "hohes Tier" vor die Bürger und gibt bekannt, dass "man" beim künftigen Vollzug dieser Verordnung hier und da ein Auge zudrücken wird; da heißt, das Ganze ist dann ein Papiertiger.

    Schön, dass der Braune Fliegenpilz eine solche Wertschätzung genießt. Ich mag diese Art sehr, und wenn er sich zeigt kann man sicher sein, auch noch anderes Interessante zu finden. Die hier vorgestellten Funde sind dieses Jahr schon der 2. Wachstumsschub. Die ersten fanden wir bereits am 13.07.25 bei Medenec/Kupferberg (CZ); siehe 1. Foto. Das 2. Foto stammt aus dem Crottendorfer Gebiet.


    Wuchszustand am 06.08.25, also kurz nach Ende der Regenperiode. Die Pfefferröhrlinge sahen hier regelrecht appetitlich aus; die Thelephora-FK am linken Rand entdeckte ich erst bei der Bildbearbeitung. Fotografie ist Sehschwachen deshalb wärmstens zu empfehlen.


    Nationalpark Bayerischer Wald: Generelles Sammelverbot. Nur in den Kernzonen, wo die Natur sich selbst überlassen wird, darf man Pilze für den eigenen Gebrauch sammeln. Man muss auf den Wegen bleiben

    Widersinnig. Schutzgebietskernzonen sind die wertvollsten und somit am strengsten geschützten Nationalparkbereiche. Gerade dort das Sammeln an den Wegrändern zuzulassen ist kontraproduktiv. Wer dort wegen schöner Funde "auf den Geschmack" gekommen ist, wird sich nicht bremsen und tut erst 2-3 und danach vielleicht noch mehr Schritte ins Gelände, um mehr erbeuten zu können. Ist am Ende nur eine Frage, ob man die Chancen, nicht erwischt zu werden, als gut einschätzt oder nicht.

    Kompaktheit der EM5 II

    Diese Schönfußröhrlinge habe ich heute Vormittag mit der EM5II, bestückt mit dem Zuiko 12-45mm, f4, fotografiert. Hatte die Kamera grob auf 30mm und Offenblende eingestellt, vor die Pilze auf den Boden gelegt und die Fokusstapelserie mit einem Fingertipp auf´s Display gestartet. Eingestellt war Manuell-Focus, so dass die Serie mit dem ersten Fokuspunkt kurz vor den Huträndern startete. In der Bracketing-Einstellung wird das Objektiv durch die Kamera auch bei MF-Einstellung angesteuert.


    Fund vom 06.08.2025 in einem Waldstraßengraben. Kleine Aststücke waren dort mit mineralischem Substrat vermischt. Ich habe die FK unberührt vor Ort gelassen; in die Feinheiten der Pilzbestimmung arbeite ich mich nicht ein, da ich jede freie Minute draußen verbringe. Das große Exemplar maß ca. 11 cm im DM.


    Stünde ich jetzt vor einer Entscheidung, würde ich die OM 10 Mark II

    Ja, die EM10II ist ebenfalls eine feine Kamera, die für Makroaufnahmen gut zu gebrauchen ist. Ich würde allerdings zu 100-150 € Mehrausgabe für eine EM 5II tendieren, denn abgesehen von einigen sonstigen kleineren Vorteilen hat diese Kamera eine bessere Display-Mechanik. Die EM 10II ist bekannt für ihre Flachkabelbrüche, die zum Displayausfall führen - so auch bei meiner.

    Ich schwöre auf Olympus-/OM-System-Kameras. Am häufigsten nutze ich die OM-1 mit dem 90mm-Makroobjektiv und mache in Sekundenschnelle - unterbrechungfrei - Fokusstapel-Reihen von 30-90 Einzelfotos, die ich mit dem Helicon-Focus-Programm zu jeweils tiefenscharfen Einzelfotos zusammenrechne. Das Sucherbild dieser Kamera hat eine angenehme Größe und ist mit seinen 5,8 Mio BP sehr scharf. Auch das Display ist besser als bei vielen anderen Modellen. Das ebenfalls verwackelungsstabilisierte Objektiv ist schon bei Offenblende optisch 1A. Nur diese Marke hält bei der guten Bildstabilisierung das, was sie verspricht, so das man fast immer auf ein Stativ verzichten kann. Mit dabei ist immer auch das Oly 30mm Makroobjektiv. Für Spitzenmotive ist fast immer die Sony alpha 6700 mit dem 50mm Zeiss Touit-Macoobjektiv in Reserve, da deren Bildqualität etwas besser ist. Da deren Bracketing-Funktion nur träge läuft, benötigt man ein Stativ, es sei denn man kann die Kamera vor dem Pilz auf dem Boden platzieren.

    Einer unserer Wunschkandidaten der beiden in der vorangegangenen Woche vorgenommenen Exkursionen ins Fichtelberggebiet war der Porphyrröhrling. Der Fund eines sehr stattlichen Exemplars dieser Art in unserem Dorfwald hatte sich seit meiner Kindheit dauerhaft ins Gedächtnis eingebrannt. Erst nach 50 Jahren fand ich danach mal wieder ein schönes Exemplar im Schweizer Emmentalgebiet. Nun hat es geklappt, und gleich an 3 Stellen.


    gestern haben wir einen Spaziergang gemacht. Und bei dieser Gelegenheit nach Stendelwurzen geschaut. Wir haben gesehen, dass sie noch nicht am Blühen sind. Je wärmer es wird, desdo mehr wachsen sie in Richtung Blüte.

    Letzten Spätsommer entdeckte ich im Westerzgebirge ein 4-5 ha großes Stück Fichten-Tannen-Buchen-Wald mit Tausenden Exemplaren Breitblättriger Stendelwurz. Am heutigen zeitigen Morgen machte ich mich zu einer Zustandskontrolle auf und war vom erneuten Wuchszustand sehr angetan. In 7-8 Tagen hoffe ich auf eine reiche Blüte.


    Ich vermute hier das Vorliegen eines hohen Alters; in den letzten Jahren habe ich 2 Eichelhäher fotografiert, die ähnliche Symptome, schütteres Federkleid am Kopf, aufwiesen. Bei denen erkannte man das Alter aber auch an der Schnabelmorphologie und -struktur.

    Vorgestern war ich am einzigen, bei Dresden gelegenen sächsischen Vorkommen dieser Art und habe mich gefreut, auf der Frischwiese immerhin ca. 15 mittelgroße Exemplare gesichtet zu haben. Leider hat sich dieses Vorkommen nicht erkennbar vermehrt, ganz anders die gefühlte weitere Ausbreitung in Thüringen und Sachsen-Anhalt.

    In Thüringen und Sachsen-Anhalt wird es O. pallens in 10 Jahren kaum noch oder überhaupt nicht mehr geben, da die Waldstandorte dieser Art rasant verbuschen, z.B durch Liguster. Dies setzt auch den Frauenschuhstandorten stark zu. Ich kenne ein Vorkommen bei Bad Kösen, das in den letzten 8-9 Jahren um zig Tausende Exemplare geschrumpft ist und man behördlicherseits kein Rezept zur Rettung hat. Die FFH-Schutzziele werden deshalb zur Luftnummer. Orchis mascula ist "angepasster", da es neben Sippen dieser Art, die Nieder- und Mittelwald-Standorte bevorzugen auch Bergwiesen sowie Halbtrockenrasen bewohnende gibt.

    Am 19.04.25 gab es bei uns seit Längerem wieder mal Regen, dies aber bei nur+7Grad C Lufttemperatur. Dennoch hielt ich es für lohnenswert, ein Bachtal aufzusuchen, das vor 3 Jahren durch ein Sommerhochwasser leergefegt worden war. Seitdem war dort nichts mehr an Salamandern zu finden. Ich war deshalb sehr angenehm überrascht, ein schönes Exemplar wiederzufinden. Ich hoffe nun, dass sich dort eine neue Population aufbaut.