unterschriebenes Bestimmungsprotokoll nicht DGfM konform?

Es gibt 23 Antworten in diesem Thema, welches 1.465 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Navajoa.

  • Hallo zusammen,



    heute keine Artbestimmung anhand von Beschreibungen und Fotos, sondern eine Frage zur theoretischen DGfM Prüfung.

    Ich "spiel" gern nebenher mit der KI "DGfM Prüfung" und lasse mir typische DGfM Fragen geben und meine Antworten bewerten. Das macht die KI eigentlich sehr gut, soweit ich es beurteilen kann. Auch wenn ich sonst nicht viel von KI beim Thema Pilze halte. Nun hat sie mir nach langen Spiel eine Frage gestellt, die ich "falsch" beantwortet habe. (Sowas aber auch ;) )

    Da ich verwundert bin, wollt ich Euch mal um Rat bitte. Hier nun die Frage:


    Nach einer erfolgten Bestimmung (alles Speisepilzarten) und Korbfreigabe fragt der Ratsuchende

    „Können Sie mir bitte schriftlich bestätigen, dass diese Pilze essbar sind? Nur für den Fall, dass doch etwas passiert.“

    Ist das so ok?


    Meine Antwort:

    Ich erstellen ein Prüfprotokoll mit einer Auflistung der geprüften Arten und mit dem schriftlichen Hinweis, dass der Ratsuchende ALLE gesammelten Pilze zur Bestimmung vorgelegt hat (und nicht noch welche im Auto oder anderswo hat). Dieses Protokoll unerschreibt der Pilzsammler und der Sachverständige. Ich verantworte damit nur die gesehenen und freigegebenen Pilze. Organisatorisch ist der zertifizierte Sachverständige über die Vereinigung (DGfM) geprüft wurden und als Mitglied dort versichert.

    Diese Antwort wurde mir angekreidet mit dem Vermerk:

    Nach DGfM‑Grundsätzen gilt klar:

    Ein PSV darf keine schriftliche Bestätigung über „Essbarkeit“ oder „Freigabe zum Verzehr“ ausstellen.


    Dass man als DGfM PSV Mitglied dort über die Beiträge versichert ist, war er von mir vermutet. Ist das so? Ich bin ja kein DGfM Sachverständiger.
    Aber darum geht es mir bei der Antwort ja gar nicht, sondern um den Grundsatz "keine schriftliche Bestätigung". Huch - ist das echt so? Oder erzählt die KI hier Quark?

    Wozu geht man als Sammler zum PSV, wenn der nur mündlich freigibt und damit keinerlei nachweisbare Verantwortung übernimmt? Das wundert mich schon.



    .

    Etwaige Bestimmungen meinerseits sind mit keiner "Verzehrfreigabe" verbunden. Bitte sucht hierfür einen Sachverständigen auf, der sich die Pilze vor Ort genau ansehen und sie hinsichtlich Verzehr viel besser bestimmen bzw. ihren Zustand bewerten kann.


    100-10(APR2024)+3(APR2024)=93

  • Servus durnik,


    ich bin nicht bei der DGfM. Ich hätte aber als Pilzberater kein Problem damit, schriftlich zu bestätigen, dass "die mir vorgelegten Pilze, die ich zum Verzehr freigegeben habe, von mir als #Artenliste# bestimmt wurden und bei passender Zubereitung essbar sind".


    Ich verstehe aber die Schwierigkeit einer schriftlichen Bestätigung, denn die muss wasserfest sein. Nimm z.B. Perlpilze. Roh stark giftig. Bezeichne ich die einfach als essbar, bin ich schon halb dran. Dann werden die (roh) gegessen und auf die schriftliche Expertise verwiesen.


    Ich wäre daher sehr vorsichtig, was ich schriftlich bestätige. Bei der mündlichen Bestätigung sehe ich eher, dass die ratsuchenden anhand der Bestimmung nochmal im Pilzbuch zur Zubereitung nachlesen. Deshalb: Bestimmungsergebnis ist für mich schriftlich kein Problem. Deklaration als "essbar" ist schriftlich schwieirg. Wenn, dann mit allen Zusätzen, die wichtig sind. Rechtlich daher Grauzone und daher in der Prüfung und Praxis schwierig.


    Ich wurde übrigens noch nie nach einer schriftlichen Bestätigung gefragt und ich mache seit den frühern 90er Jahren Pilzberatung (erst im Namen der DGfM als deren PSV, dann im Namen der BMG bis heute).


    Liebe Grüße,

    Christoph

  • Ich versteh in Deinen Erklärungen deine Differenzierung von einer Liste "Bestimmter" Arten vs einer Liste von "Essbarer" Arten. Ich kann mir nun auch gut vorstellen, dass das der Knackpunkt der Frage gewesen sein könnte. Allerdings ist die Korbfreigabe der "guten" bestimmten (und auf der Liste bestätigter) Arten ja selbst auch eine direkte Essensfreigabe, oder?

    Ok, es fehlen halt die Nebensätze, wie dein Perlpilzbeispiel oder dass er/sie die Pilze zeitnah zubereiten sollte und ausreichend gebraten und Schmierröhrlinge sind evtl nicht bekömmlich und wenn man Allergien hat ... und und... da hast Du schon recht.

    Etwaige Bestimmungen meinerseits sind mit keiner "Verzehrfreigabe" verbunden. Bitte sucht hierfür einen Sachverständigen auf, der sich die Pilze vor Ort genau ansehen und sie hinsichtlich Verzehr viel besser bestimmen bzw. ihren Zustand bewerten kann.


    100-10(APR2024)+3(APR2024)=93

  • Hallo durnik,


    mir ist nicht bekannt, dass es bei der DGfM ein Verbot gäbe, eine schriftliche Bestätigung anzufertigen.


    Ich meine sogar, wir hätten mal in einem PSV-Kurs diskutiert, wie sinnvoll es ist, ein Beratungsprotokoll anzufertigen (mit "welche Pilzarten als giftig/ungenießbar aussortiert", "welche Pilzarten als genießbar freigegeben", einschließlich der Bestätigung durch die ratsuchende Person, dass es keine nicht vorgezeigten Pilze mehr gibt, also so ähnlich, wie du das vorgeschlagen hast.


    Und ich meine, das wäre im Ergebnis (insbesondere in Kombination mit Fotos der Pilze) eigentlich ganz gut weggekommen. An ein "um Himmels Willen, das ist verboten" hätte ich mich sicherlich erinnert.


    Gemacht habe ich das aber noch nie, und das wollte auch noch nie jemand haben.


    Aber wenn ich das anpeilte, würde ich wohl, ähnlich wie Christoph das vorschlägt, sehr sorgfältig auf die Wortwahl achten und eher sowas wie: "Gemäß DGfM derzeit als Speisepilz klassifiziert und augenscheinlich derzeit mit gutem Frischezustand". Sowas wie "essbar/verträglich" schwarz auf weiß festzuhalten, ohne weitere Ergänzungen, fände ich heikel. Ja, es sind vielleicht Speisepilze, aber wenn die erst noch eine Woche im Kühlschrank liegen vor dem Verzehr, hilft das auch nicht. Oder wenn sie nicht ausreichend gegart werden oder jemand allergisch ist oder wenn sie riesige Mengen auf einmal verzehren.


    Beste Grüße

    Sabine

    100 Startguthaben minus APR-Gebühr 2024 = 90 + 3 (drittschnellstes Jokerverballern 2024) = 93 + 10 (dritter Platz APR 2024) = 103 minus 15 für APR 2025 = 88 + 2 (Nannettes Zwischenrätsel als 11. gelöst) = 90 + 6 (6. Platz Platzierungswette APR 2025) = 96

  • Danke Sabine, dass beruhigt mich etwas - also dass ich mit meiner Antwort dann doch nicht so K.O.-"durchgefallen"-Falsch lag.

    Etwaige Bestimmungen meinerseits sind mit keiner "Verzehrfreigabe" verbunden. Bitte sucht hierfür einen Sachverständigen auf, der sich die Pilze vor Ort genau ansehen und sie hinsichtlich Verzehr viel besser bestimmen bzw. ihren Zustand bewerten kann.


    100-10(APR2024)+3(APR2024)=93

  • Hallo,


    ich mache immer ein Beratungsprotokoll, ohne Ausnahme.


    Darin sind die gebrachten Pilze aufgeführt, die aussortierten, die Giftpilze. Auch warum diese aussortiert wurden usw.


    Und ich unterschreibe, dass die von mir freigegebenen Pilze zum Verzehr geeignet sind. In der Praxis bedeutete das: Ich gebe nur Pilze frei, welche ich auch selbst essen würde.


    Ich bin nicht dafür verantwortlich, wenn Pilze nicht entsprechend zubereitet werden. Wie z. B. in Christophs Beispiel: der Perpilz.


    Es haben sich Leute schon an rohen Maronenröhrlinhe vergiftet, etc.


    Und ich lasse mir auch unterschreiben, wenn Ratsuchende vergammelte Pilze unbedingt wieder mitnehmen wollen. Zu meiner Sicherheit! Und das kommt nicht selten vor.



    Viele Grüße,

    Steffen

  • Ich habe gerade noch mal im PSV-Leitfaden geschaut: Da ist sogar ein Musterprotokoll drin, und auf Seite 173 heißt es, die/der PSV "sollte über die Beratertätigkeit Protokoll führen".


    Wie gesagt, habe ich noch nie gemacht, und ich hatte auch noch nie in der Einzelberatung Personen, die geäußert haben, dass sie irgendwelches komisches Zeug zum Essen mitnehmen wollen.


    Einmal hatte ich allerdings eine Teilnehmerin bei einer Pilzwanderung, die unbedingt Ziegelrote Schwefelköpfe mitnehmen und essen wollte. Obwohl ich ihr mehrfach und eindringlich gesagt habe, dass die Magen-Darm-giftig sind. Sie war da unbesorgt und meinte, sie hätte auch schon Grüne Schwefelköpfe gegessen (und erbrochen), und jetzt wolle sie mal die Ziegelroten zum Vergleich ausprobieren.


    Wenn das nicht eine Situation gewesen wäre, wo 15 andere Leute (deren Namen und Adressen ich hatte) dabeistanden und das hätten bezeugen können - da hätte ich mit Sicherheit ein Protokoll angefertigt und mir das abzeichnen lassen.


    Beste Grüße

    Sabine

    100 Startguthaben minus APR-Gebühr 2024 = 90 + 3 (drittschnellstes Jokerverballern 2024) = 93 + 10 (dritter Platz APR 2024) = 103 minus 15 für APR 2025 = 88 + 2 (Nannettes Zwischenrätsel als 11. gelöst) = 90 + 6 (6. Platz Platzierungswette APR 2025) = 96

  • Hallo Sabine,


    im Herbst war eine Dame da, die kam eigentlich nur wegen Rotkappen mit reinem weißen Stiel. Die kannte sie nicht. Im Korb waren alte Birkenpilze. Da habe ich einen herausgeholt. Und als der auf der Handfläche mit gespreizten Fingern lag, lief der ganz langsam, wie eine elastische, dicke Gummimasse, durch die Finger. Eklig.

    Ich erklärte das Übliche: Eiweiß, Zersetzung usw. Und: NICHT essen. Während ich das erklärte, wurden die Augen der Dame immer größer, der Gesichtsausdruck immer komischer. Also: Sie ist nur wegen der Rotkapppen da, die Birkenpilze gehen mich nichts an. Und Pilze in diesem Zustand isst sie schon immer, die sind völlig in Ordnung … Und sie will die Pilze auf jeden Fall wieder mitnehmen.


    Viele Grüße,

    Steffen

  • Nee, das sind doch die guten Pilze! g:-)



    Aber: Es geht noch schlimmer. Hatte ich in der Tageszeitung einen Artikel veröffentlicht, weil es aktuell massenhaft, teilweise hunderte in einem Garten, Agaricus xanthodermus, Karbolgerlinge gab. Wie erkennt man die Dinger usw.?


    Kam tags darauf eine Frau zur Beratung, im Korb einige besagte Pilze.


    Dialog:


    Ich: „Ja, genau, das sind die Giftchampignon."


    "Hr. Schmidt, die esse ich aber schon immer".


    "Wir sind Vogtland, wir sagen "Du". Und die verträgst du?"


    "Nein. Mir wird dann immer schlecht und 2 Tage lang geht es mir nicht gut."


    "Aber: Warum in aller Welt isst du denn die Dinger trotzdem!?"


    "Na, das sind doch die guten Pilze."


    "Nein, das eben NICHT die guten Pilze!"


    Dann fiel erst mal nichts mehr ein. Das hat sich ganz genau so zugetragen.


    Viele Grüße,

    Steffen

  • Ich musste ebenfalls noch nie eine schriftliche Bestätigung anfertigen. Meine "Beratungsprotokolle" beschränken sich auf Smartphone-Bilder von den auf einem Tisch ausgelegten und vorsortierten Pilzen.

  • Servus Steffen,


    Protokoll führe ich (meistens) auch. Aber für mich und für meine Statistik. Ich gebe da keine Kopie an die zu beratende Person heraus.

    Und ich lasse mir auch unterschreiben, wenn Ratsuchende vergammelte Pilze unbedingt wieder mitnehmen wollen. Zu meiner Sicherheit! Und das kommt nicht selten vor.

    Ich schaffe es zum Glück, da meist zu überreden, die Schwammerl dann bei mir zu lassen. Sollte aber jemand Pilze wieder mitnehmen wollen, die ich als nicht mehr verzehrbar einstufe (oder einen Giftpilz, weil er ihn kennenlernen wollte, also bestimmt haben wollte und jetzt daheim mit einem Pilzbuch nochmal nachbearbeiten möchte), dann gebe ich das auch nur gegen Unterschrift mit. Das ist in der Tat Selbstschutz.


    Liebe Grüße,

    Christoph

  • Oh, Steffen, das ist ja auch ein Highlight!


    Sowas ähnliches hatte ich auch mal als Giftnotruf - ein Paar, das auch schöne Champignons aus dem Garten gegessen hatte und dann Magen-Darm-Probleme bekam.


    Da meinte ich (Fotos hatten sie keine): "Dann werden das wohl Giftchampignons - Karbolegerlinge gewesen sein".


    "Waaaas, es gibt giftige Champignons?!?!"


    "Ja, aber eigentlich riechen und schmecken die unangenehm, besonders beim Erhitzen."


    "Ach, jetzt, wo Sie's sagen - lecker waren die eigentlich wirklich nicht"


    :gkrass:


    Und bei der Birkenpilz-Geschichte wird mir ja schon beim Lesen ganz anders...


    Protokoll führe ich (meistens) auch. Aber für mich und für meine Statistik.

    Für mich selber notiere ich das normalerweise auch, für den PSV-Jahresbericht. Aber das ist einfach eine Datei, die ich nach und nach befülle.

    100 Startguthaben minus APR-Gebühr 2024 = 90 + 3 (drittschnellstes Jokerverballern 2024) = 93 + 10 (dritter Platz APR 2024) = 103 minus 15 für APR 2025 = 88 + 2 (Nannettes Zwischenrätsel als 11. gelöst) = 90 + 6 (6. Platz Platzierungswette APR 2025) = 96

  • Ich musste ebenfalls noch nie eine schriftliche Bestätigung anfertigen. Meine "Beratungsprotokolle" beschränken sich auf Smartphone-Bilder von den auf einem Tisch ausgelegten und vorsortierten Pilzen.

    Bilder habe ich noch nie gemacht. Das ist aber eigentlich eine gute Idee. Das bedeutet natürlich noch mehr Aufwand, da die Bilder per Datum und Name des Ratsuchenden abgelegt werden müssen.

  • Bilder habe ich noch nie gemacht. Das ist aber eigentlich eine gute Idee. Das bedeutet natürlich noch mehr Aufwand, da die Bilder per Datum und Name des Ratsuchenden abgelegt werden müssen.

    Eigentlich im Gegenteil. Das Handy speichert die Bilder ja mit Datum ab. Und 99% aller Beratungen (selten mehr als zwei am Tag) melden sich zuvor telefonisch über meine Mobilfunknummer. Damit habe ich auch deren Nummer mit Anrufdatum. Im Härtefall ließe sich damit also einiges rekonstruieren.

  • Ergibt sich aber auch wieder die Frage Datenschutz. Müsste ich dann nicht auch noch ein Dokument unterschreiben lassen dass ich persönliche Daten des Beratenden speichere?

    Liebe Grüße aus dem Vogtland

    die Schwarzhex

    :gwinken: Sandra

    (PC 100 - 10 (fürs APR 2020) = 90 - 15 (APR 21) = 75-10 (APR22) = 65 + 7 (APR 22 Auflösung) - 5 (Rätsel-Gedicht)= 67 - 10 (APR 23) = 57 + 5 Gnanzierung = 62 - 10 (Ast-Wette gegen Björn) = 52 - 10 (APR 24)- 1 (legaler Bestechungsversuch im Vorfeld des APR zugunsten GI)= 41 + 21 (Thorwulf Spende)= 62 + 38 (Hannes2 Spende) = 100 PC :gbravo: + 3 Gnolmengastfreundlich = 103-15 (APR 25) = 88+ 1 Nannettenrätsel=89 + 3 Jammerei auf hohem SchwarzhexxNiveau = 92+ 3 (Platz 20 APR25)=95

  • Ergibt sich aber auch wieder die Frage Datenschutz. Müsste ich dann nicht auch noch ein Dokument unterschreiben lassen dass ich persönliche Daten des Beratenden speichere?

    Ganz genau so ist es!


    So etwas habe ich, sind 2 A4 Seiten.


    Als Daten gilt z. B. schon „Steffen Schmidt“. Nur „Steffen“ oder „Schmidt“ wären keine Daten, eine Telefonnummer sind Daten.

  • Bilder habe ich noch nie gemacht. Das ist aber eigentlich eine gute Idee. Das bedeutet natürlich noch mehr Aufwand, da die Bilder per Datum und Name des Ratsuchenden abgelegt werden müssen.

    Eigentlich im Gegenteil. Das Handy speichert die Bilder ja mit Datum ab. Und 99% aller Beratungen (selten mehr als zwei am Tag) melden sich zuvor telefonisch über meine Mobilfunknummer. Damit habe ich auch deren Nummer mit Anrufdatum. Im Härtefall ließe sich damit also einiges rekonstruieren.


    Ich speichere niemals Sachen in Clouds beliebiger Art ab. Alles liegt bei mir lokal auf gespiegelten Serversystemen. Allein schon wegen des Datenschutzes; ich speichere auch Kundendaten, etc. Aber: Das ist lediglich mein Vorgehen.

  • Ergibt sich aber auch wieder die Frage Datenschutz. Müsste ich dann nicht auch noch ein Dokument unterschreiben lassen dass ich persönliche Daten des Beratenden speichere?

    Hallo an alle,


    Von der digitalen Speicherung der Daten der Beratenden würde ich tatsächlich abraten, denn dann ergeben sich weitere DSGVO-Fragen: wie lange darf ein PSV diese Daten aufbewahren? Wie wird die Löschung sichergestellt und protokolliert?


    Ich kann mir auch keinen Fall vorstellen, wo ich nach drei Tagen nochmal einen Ratsuchenden anrufen/per E-Mail kontaktieren möchte.

    Datenschutz "by design" bedeutet: was man nicht braucht, wird gar nicht erst erhoben.


    Dann braucht man auch keine Einwilligung und keine Löschung.


    Gruß,


    Wolfgang

  • Ich speichere niemals Sachen in Clouds beliebiger Art ab. Alles liegt bei mir lokal auf gespiegelten Serversystemen. Allein schon wegen des Datenschutzes; ich speichere auch Kundendaten, etc. Aber: Das ist lediglich mein Vorgehen.

    Du denkst zu kompliziert. Ich spreche über Smartphone-Bilder und Anruflisten, und beides ist nur lokal auf dem Smartphone gespeichert.

  • Hallo an alle,


    Ich spreche über Smartphone-Bilder und Anruflisten, und beides ist nur lokal auf dem Smartphone gespeichert.


    auch eine Speicherung auf einem lokalen Smartphone ist eine "automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten" im Sinne von Art. 2, Abs. 1 DSGVO.

    Auch wenn sie natürlich im Zweifelsfall schwer nachzuweisen ist. Und da es sich bei einer Pilzberatung nicht um eine "persönliche oder familiäre Tätigkeit" (Art. 2, Abs. 2c) handelt, gilt auch keine Ausnahme.


    Pilzbilder alleine sind aber kein Problem, und das finde ich tatsächlich eine interessante Variante einer Beratungs-Dokumentation. Zumindest als Erinnerungsstütze.


    Gruß,


    Wolfgang

  • Ich speichere niemals Sachen in Clouds beliebiger Art ab. Alles liegt bei mir lokal auf gespiegelten Serversystemen. Allein schon wegen des Datenschutzes; ich speichere auch Kundendaten, etc. Aber: Das ist lediglich mein Vorgehen.

    Du denkst zu kompliziert. Ich spreche über Smartphone-Bilder und Anruflisten, und beides ist nur lokal auf dem Smartphone gespeichert.

    Ach so. Das wäre mir wieder zu unsicher. Alles, was ich aus einem unbekannten Grund benötigen könnte, kommt halt auf meinen Server.


    Viele Grüße,

    Steffen

  • Hallo Wolfgang,


    ja, wie ich weiter oben schon sagte: Das mit den Bildern ist eine gute Ergänzung und würde in manchen Fällen zu meiner Sicherheit beitragen. Darüber muss man echt nachdenken, das umzusetzen.


    Bei mir werden Bilder vom Smartphone, sobald dieses im heimischen WLAN eingeloggt ist, automatisch auf meinem Server übertragen, sofern diese Bilder dort bisher nicht vorhanden sind. Somit stehen die Bilder schon mal auf dem Gerät zur Verfügung, wo sie später auch zugeordnet/gespeichert werden.


    Viele Grüße,

    Steffen

  • Hallo,


    ich habe eine Vorlage zum Datenschutz für die PSV erstellt.


    Seht einfach mal HIER im Forum. Da ist alles erklärt und als Download bereitgestellt.


    Viele Grüße,

    Steffen