Hallo zusammen,
heute keine Artbestimmung anhand von Beschreibungen und Fotos, sondern eine Frage zur theoretischen DGfM Prüfung.
Ich "spiel" gern nebenher mit der KI "DGfM Prüfung" und lasse mir typische DGfM Fragen geben und meine Antworten bewerten. Das macht die KI eigentlich sehr gut, soweit ich es beurteilen kann. Auch wenn ich sonst nicht viel von KI beim Thema Pilze halte. Nun hat sie mir nach langen Spiel eine Frage gestellt, die ich "falsch" beantwortet habe. (Sowas aber auch
)
Da ich verwundert bin, wollt ich Euch mal um Rat bitte. Hier nun die Frage:
Nach einer erfolgten Bestimmung (alles Speisepilzarten) und Korbfreigabe fragt der Ratsuchende
„Können Sie mir bitte schriftlich bestätigen, dass diese Pilze essbar sind? Nur für den Fall, dass doch etwas passiert.“
Ist das so ok?
Meine Antwort:
Ich erstellen ein Prüfprotokoll mit einer Auflistung der geprüften Arten und mit dem schriftlichen Hinweis, dass der Ratsuchende ALLE gesammelten Pilze zur Bestimmung vorgelegt hat (und nicht noch welche im Auto oder anderswo hat). Dieses Protokoll unerschreibt der Pilzsammler und der Sachverständige. Ich verantworte damit nur die gesehenen und freigegebenen Pilze. Organisatorisch ist der zertifizierte Sachverständige über die Vereinigung (DGfM) geprüft wurden und als Mitglied dort versichert.
Diese Antwort wurde mir angekreidet mit dem Vermerk:
Nach DGfM‑Grundsätzen gilt klar:
Ein PSV darf keine schriftliche Bestätigung über „Essbarkeit“ oder „Freigabe zum Verzehr“ ausstellen.
Dass man als DGfM PSV Mitglied dort über die Beiträge versichert ist, war er von mir vermutet. Ist das so? Ich bin ja kein DGfM Sachverständiger.
Aber darum geht es mir bei der Antwort ja gar nicht, sondern um den Grundsatz "keine schriftliche Bestätigung". Huch - ist das echt so? Oder erzählt die KI hier Quark?
Wozu geht man als Sammler zum PSV, wenn der nur mündlich freigibt und damit keinerlei nachweisbare Verantwortung übernimmt? Das wundert mich schon.
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