Vorlage „Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung (Pilzberatung)“ zur Pilzberatung; PDF-Datei

Es gibt 5 Antworten in diesem Thema, welches 575 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Navajoa.

  • Liebe PSV‑Kollegen,

    die DSGVO ist längst überall angekommen.


    Auch wir als Pilzsachverständige sollten sie im Blick behalten – zumindest dann, wenn bei einer Beratung Daten der Ratsuchenden erfasst werden.


    „Wie, ich soll mich als Pilzsachverständiger jetzt auch noch mit Datenschutz beschäftigen?!“

    Ja, genau so ist es. Und denkt bitte daran: Ihr macht das nicht nur, um irgendeine Vorschrift zu erfüllen – ihr macht es vor allem zu eurem eigenen Schutz.
    Das ist für mich der entscheidende Punkt: Ich sorge vor, damit mir im Zweifel später niemand an den Karren fahren kann.



    Die Vorlage steht euch hier als PDF-Datei zum Download bereit:

    Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung (Pilzberatung).pdf


    Ich habe bewusst eine gut lesbare Schrift mit großzügiger x‑Höhe gewählt. Auch die Schriftgröße ist so eingestellt, dass alles angenehm zu lesen und praktisch nutzbar ist.

    Ihr könnt die Datei selbstverständlich frei verwenden und bei Bedarf auch an eure eigenen Anforderungen anpassen. Den Text kann man einfach aus der PDF-Datei kopieren.


    Tipp: Achte darauf, dass bei der Datenschutzerklärung und dem Pilzberatungsprotokoll immer dieselbe Person unterschreibt. :gzwinkern:



    Viele Grüße,

    Steffen

  • Das ist ja lieb von dir, Steffen!


    Auch wenn ich bisher noch nicht den Bedarf hatte - falls ich es mal brauche, weiß ich jetzt, wo ich es finde. Danke sehr!


    Beste Grüße

    Sabine

    100 Startguthaben minus APR-Gebühr 2024 = 90 + 3 (drittschnellstes Jokerverballern 2024) = 93 + 10 (dritter Platz APR 2024) = 103 minus 15 für APR 2025 = 88 + 2 (Nannettes Zwischenrätsel als 11. gelöst) = 90 + 6 (6. Platz Platzierungswette APR 2025) = 96

  • Hallo Oliver,

    ich verstehe das nicht so wie du. Kannst Du erklären warum es nicht nötig sein soll?

    Liebe Grüße

    Ria

  • Hallo Ria,


    den entsprechenden Artikel der DSGVO habe ich doch oben verlinkt. Ich bin auch kein Jurist, aber ich denke, dass eine Information ausreicht und keine schriftliche Einwilligung vorliegen muss. Der Ratsuchende kommt ja schließlich zum Pilzsachverständigen. Afaik besteht für einen PSV der DGfM eine Dokumentationspflicht. Für eine Pilzberatung ist es natürlich nicht notwendig, die zur Dokumentation erhobenen Daten für die Versendung des wöchentlichen Newsletters zu verwenden - dafür müsste man dann eine Erlaubnis einholen.

    Allerdings macht die DGfM das auch so:

    https://forum.dgfm-ev.de/wcf/s…g-v3-pdf/?type=attachment

    Wenn man auf Nummer sicher gehen möchte, dann kann man sich natürlich eine Einwilligung unterschreiben lassen, auch wenn nur eine Pilzberatung stattgefunden hat und nur den Dokumentationspflichten des Vereins nachgekommen wird. Aber was macht man, wenn die Einwilligung dann später widerrufen wird?

    Siehe auch https://www.datenschutz.org/vo…nicht-immer-erforderlich/

  • Hallo,


    Irrtum. Du speicherst Daten von Leuten. Fakt. Und was Daten sind, hatte ich schon mal erklärt.


    Das machst Du überall, die Einwilligung zur Datenspeicherung; beim Arzt, in der Kfz-Werkstatt, schlichtweg gesagt immer. Dein Arzt sendet garantiert keinen Newsletter. Versendest Du einen Newsletter, so benötigst Du die separate Einwilligung dafür.


    Ich mache das für meine Sicherheit!