Welche Riesenschirmling ist es?

Es gibt 17 Antworten in diesem Thema, welches 2.315 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Thorwulf.

  • Sehen für mich auch nach Leucoagaricus nympharum Syn. Macrolepiota puellaris, Macrolepiota nympharum aus.

    »Experts do not exist,

    we all are beginners

    with greater or lesser knowledge.«

    Luis Alberto Parra Sánchez


    Gnolmokratisches:

    100 PCs Startkapital - 4 PCs (2023 an Boletaceae bei KiZaRü/Psathyrella-Challenge verloren) u. - 21 PCs (2024 an Schwarzhex hilmgridd gespendet) = 75 PCs in stock

  • Die immer gerne genannte "Regel" "Riesenschirmlinge mit verschiebbarem Ring, die nicht röten, sind essbar", findet in diesem Pilz einen klaren Widerspruch. Ich weiß, er zählt mittlerweile zu den Egerlingsschirmlingen, aber der deutsche Name und die lateinischen Synonyme nennen ihn ja durchaus Riesenschirmling.


    Ein gutes Beispiel, dass man diese allgemeinen Aussagen buchstäblich mit Vorsicht genießen sollte.

    Alle meine Bestimmungshilfen sind nur als Anregung zu verstehen. Für eine sichere Bestimmung sollten Pilze einem PSV vorgelegt werden. Eine Essensfreigabe gibt es im Forum grundsätzlich nicht.

  • Natürlich gibt es auch andere (bessere) Regeln oder Formulierungen, insbesondere wenn man Richtung Parasole abzielt. Aber die von mir genannte gibt es eben auch, und die ist zumindest an dieser Stelle problematisch. Sie steht z.B. bei 123-Pilze, wo häufig nachgelesen wird. Es weiß ja nicht jeder, dass man manche der dortigen Infos besser noch mal absichern sollte.

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  • Die immer gerne genannte "Regel" "Riesenschirmlinge mit verschiebbarem Ring, die nicht röten, sind essbar", findet in diesem Pilz einen klaren Widerspruch. Ich weiß, er zählt mittlerweile zu den Egerlingsschirmlingen, aber der deutsche Name und die lateinischen Synonyme nennen ihn ja durchaus Riesenschirmling.


    Ein gutes Beispiel, dass man diese allgemeinen Aussagen buchstäblich mit Vorsicht genießen sollte.

    Von dieser Regel hab ich bislang noch nichts gehört, aber alleine Chl. olivieri würde diese Behauptung widerlegen.

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  • Die immer gerne genannte "Regel" "Riesenschirmlinge mit verschiebbarem Ring, die nicht röten, sind essbar", findet in diesem Pilz einen klaren Widerspruch. Ich weiß, er zählt mittlerweile zu den Egerlingsschirmlingen, aber der deutsche Name und die lateinischen Synonyme nennen ihn ja durchaus Riesenschirmling.


    Ein gutes Beispiel, dass man diese allgemeinen Aussagen buchstäblich mit Vorsicht genießen sollte.

    Von dieser Regel hab ich bislang noch nichts gehört, aber alleine Chl. olivieri würde diese Behauptung widerlegen.

    Die Regel besagt ja nicht, dass alle Riesenschirmlinge, die einen nicht verschiebbaren Ring haben oder röten, nicht essbar sind.

    Das ist halt das andere Problem an solchen Regeln: Der Umkehrschluss funktioniert nicht.

    Ähnliche Regeln gibt es ja auch bei Röhrlingen: "Alle Röhrlinge, die weiße oder gelbe Röhrenmündungen haben und nicht bitter sind, sind essbar". Damit kommt man prinzipiell gut durch, wenn man z.B. von Cyanoboletus pulverulentus wegen den Arsenverbindungen absieht. Man kriegt mit der Regel aber auch keinen Flockenstieligen Hexenröhrling in die Pfanne.

  • Mit solchen Daumenregeln ist es allgemein so eine Sache: Sie taugen nicht wirklich und man sollte sich als (Halb-)Laie niemals auf solche Aussagen verlassen, wenn es um die Essbarkeit eines Pilzes geht. Im Zweifel sollte man immer einen PSV vor Ort aufsuchen und dies von ihm abklären lassen!


    Auch bei den mir bekannten Apps sehe ich dies ähnlich.

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  • Hallo Peter,


    Leucoagaricus nympharum Syn. Macrolepiota puellaris, Macrolepiota nympharum hat nicht eine einheitliche weißliche Beschuppung; vielmehr sind die Schuppen auch schon bei einem jungen Fruchtkörper gelblich bis braun und stehen aufgerichtet bzw. stehen ab. M.E. sieht man dies auch auf der dritten Aufnahme von oben im Eingangsposting (allerdings ein reiferes Exemplar) recht gut.


    Grüße!

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  • Mit solchen Daumenregeln ist es allgemein so eine Sache: Sie taugen nicht wirklich und man sollte sich als (Halb-)Laie niemals auf solche Aussagen verlassen, wenn es um die Essbarkeit eines Pilzes geht. Im Zweifel sollte man immer einen PSV vor Ort aufsuchen und dies von ihm abklären lassen!

    Darum geht's mir ja. Ich habe bewusst "Regeln" geschrieben, also in Anführungszeichen, und wollte genau diese Problematik ansprechen.


    Warum hingegen zum Beispiel der C.olivieri kein Widerspruch ist, wurde ja schon erklärt.

    Alle meine Bestimmungshilfen sind nur als Anregung zu verstehen. Für eine sichere Bestimmung sollten Pilze einem PSV vorgelegt werden. Eine Essensfreigabe gibt es im Forum grundsätzlich nicht.

  • Mit solchen Daumenregeln ist es allgemein so eine Sache: Sie taugen nicht wirklich und man sollte sich als (Halb-)Laie niemals auf solche Aussagen verlassen, wenn es um die Essbarkeit eines Pilzes geht. Im Zweifel sollte man immer einen PSV vor Ort aufsuchen und dies von ihm abklären lassen!


    Auch bei den mir bekannten Apps sehe ich dies ähnlich.

    Das hängt halt davon ab, wie gut die Daumenregel ist. Jede Pilzbestimmung folgt einem Satz von Regeln. Man klappert die Merkmale ab und kommt dann zur Art, oder zur Gattung. In vielen Fällen könnte man mit mehr Fachwissen die Art bestimmten, aber die sicher bestimmte Gattung reicht ggf. trotzdem schon aus, um über die Essbarkeit zu urteilen. So landet dann sicher auch mancher nicht genauer bestimmte (und teils schützenswerte!) Raufußröhrling im Pilzkorb. Bei den nicht-rötenden Riesenschirmlingen mit verschiebbarem Ring und genatterten Stiel ist das dann auch nicht anders, oder bei Milchlingen mit roter Milch. ;)


    Wenn die Daumenregel alle Kriterien enthält, um giftige Arten sicher auszuschließen, dann ist an ihr auch nichts auszusetzen. Allerdings kann durchaus passieren, dass durch Forschung einer der Pilze, der die Regel erfüllt unter Giftverdacht gerät und dann ist ggf. die ganze Regel hinfällig oder muss um ein weiteres einschränkendes Merkmal - wie hier die Natterung - erweitert werden. Und ist nicht genau das auch der Fall, beim Jungfernschirmling? Der galt früher als Speisepilz und jetzt steht er in Verdacht Magen-Darm-Beschwerden auszulösen und deswegen ist das "genattert" als zusätzliches einschränkendes Kriterium notwendig? Klar ist natürlich, dass jede weitere Einschränkung dann auch potentiell essbare Pilze ausschließt. Aber es geht ja nur darum zu urteilen, ob alle, die die Regel erfüllen essbar sind und nicht umgekehrt (das ist der kleine aber feine Unterschied zwischen Implikation und Äquivalenz).


    Die Daumenregeln muss halt immer wieder validiert werden, dass ist aber bei der sicher auf Artebene bestimmten Art auch nicht anders. Wenn ich einen Kahlen Krempling, oder eine Nebelkappe oder eben auch den Jungfernschirmling auf der Artebene sicher bestimmen kann, aber nichts davon "mitbekomme", dass die inzwischen als giftig gelten, weil ich mit veralteter Literatur arbeite, oder mich auf meinem Wissensstand ausruhe und mich nicht mehr stetig weiterbilde, dann spielt es ja keine Rolle, ob ich mit der Daumenregel oder mit der genau bestimmten Art den Jungfernschirmling geerntet habe.

  • "Nicht rötende Riesenschirmlingsarten mit verschiebbarem Ring sind alle essbar und für jede Zubereitung geeignet (außer roh)."


    Jungfernschirmling, Jungfern Riesenschirmling (LEUCOAGARICUS NYMPHARUM SYN. MACROLEPIOTA PUELLARIS, MACROLEPIOTA NYMPHARUM)


    Zur Wertung habe ich oben schon etwas geschrieben. Die gleiche Aussage habe ich von einer befreundeten Sammlerin auch schon gehört.

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  • Das hängt halt davon ab, wie gut die Daumenregel ist. Jede Pilzbestimmung folgt einem Satz von Regeln. Man klappert die Merkmale ab und kommt dann zur Art, oder zur Gattung. In vielen Fällen könnte man mit mehr Fachwissen die Art bestimmten, aber die sicher bestimmte Gattung reicht ggf. trotzdem schon aus, um über die Essbarkeit zu urteilen. So landet dann sicher auch mancher nicht genauer bestimmte (und teils schützenswerte!) Raufußröhrling im Pilzkorb. Bei den nicht-rötenden Riesenschirmlingen mit verschiebbarem Ring und genatterten Stiel ist das dann auch nicht anders, oder bei Milchlingen mit roter Milch. ;)


    Wenn die Daumenregel alle Kriterien enthält, um giftige Arten sicher auszuschließen, dann ist an ihr auch nichts auszusetzen. Allerdings kann durchaus passieren, dass durch Forschung einer der Pilze, der die Regel erfüllt unter Giftverdacht gerät und dann ist ggf. die ganze Regel hinfällig oder muss um ein weiteres einschränkendes Merkmal - wie hier die Natterung - erweitert werden. Und ist nicht genau das auch der Fall, beim Jungfernschirmling? Der galt früher als Speisepilz und jetzt steht er in Verdacht Magen-Darm-Beschwerden auszulösen und deswegen ist das "genattert" als zusätzliches einschränkendes Kriterium notwendig? Klar ist natürlich, dass jede weitere Einschränkung dann auch potentiell essbare Pilze ausschließt. Aber es geht ja nur darum zu urteilen, ob alle, die die Regel erfüllen essbar sind und nicht umgekehrt (das ist der kleine aber feine Unterschied zwischen Implikation und Äquivalenz).


    Die Daumenregeln muss halt immer wieder validiert werden, dass ist aber bei der sicher auf Artebene bestimmten Art auch nicht anders. Wenn ich einen Kahlen Krempling, oder eine Nebelkappe oder eben auch den Jungfernschirmling auf der Artebene sicher bestimmen kann, aber nichts davon "mitbekomme", dass die inzwischen als giftig gelten, weil ich mit veralteter Literatur arbeite, oder mich auf meinem Wissensstand ausruhe und mich nicht mehr stetig weiterbilde, dann spielt es ja keine Rolle, ob ich mit der Daumenregel oder mit der genau bestimmten Art den Jungfernschirmling geerntet habe.

    Natürlich ist es denkbar, dass man auch mit einer Daumenregel einen Fruchtkörper von der Art her treffend makroskopisch "ermitteln" kann. Mein Einwand war ja nur, dass ich solche Regeln nicht wirklich für tauglich ansehe und man sich hinsichtlich der Essbarkeit nicht darauf verlassen sollte. :)

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  • Hallo zusammen,

    ich kenne übrigens Leute, bei denen im Wald hinter ihrem Haus Leucoagaricus nympharum wächst. Sie haben den Pilz seit Jahrzehnten fröhlich als Parasol eingesammelt und verzehrt, bis ich ihnen mal steckte, dass das gar kein Parasol ist, sie hatten aber nach ihrer Aussage nie Vergiftungserscheinungen. Das soll jetzt kein Plädoyer sein, den Pilz zum Essen freizugeben, aber der Speisewert des Pilzes kann anscheinend nicht einheitlich beurteilt werden.

    FG

    Oehrling

    PSVs dürfen weder über I-Net noch übers Telefon Pilze zum Essen freigeben - da musst du schon mit deinem Pilz zum lokalen PSV!

  • Hallo Oehrling,


    von einem ähnlichen Fall hab ich auch schon mal gehört und oftmals sind diejenigen mit Daumenregeln auf dem "Bestimmungsweg" verkehrt "abgebogen", aber gut, wenn dennoch keiner dadurch zu Schaden gekommen ist. Letztlich ist der Speisewert etlicher Pilzarten in der Praxis tatsächlich doch unklar.


    VG, TW

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