Auskünfte eines PSV

Es gibt 37 Antworten in diesem Thema, welches 1.509 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von huehnchen69.

  • Hallo zusammen,


    also ich schau mir gerade die PSV-Fragen an. Mir kam gerade folgende Frage:


    Müssen die Auskünfte eines PSV denn rechtlich verbindlich sein? Auskünfte gegenüber Ratsuchenden am Telefon müssen doch hoffentlich nicht rechtlich verbindlich sein, oder?


    Wenn das nicht so wäre ist man in der Hinsicht rechtlich doch ziemlich angreifbar oder mach ich mir da einfach zuviele Gedanken?


    Also ich glaube man sollte grundsätzlich eigentlich gar keine Pilze zum Essen freigeben, ich würde sagen ein Ratsuchender erhält am Telefon von mir keine verbindliche Auskunft, die Beratung macht dann aber andererseits gar keinen Sinn, an irgendwen müssen sich die Leute doch wenden?!?

  • Ja, danke Björn.


    Aber wie verhalte ich mich dann wenn mir Bilder oder Reste von Pilzen oder sogar ganze Pilze gezeigt werden?


    Also ich wäre da vorsichtig bevor ich irgendetwas Falsches erzähle!

  • Hallo CSlupina,


    dann sagst du, daß eine Bestimmung anhand von Fotos auch nicht möglich ist, weil dann insbesondere nicht der Frischezustand der Fruchtkörper (der ja für die Eßbarkeit entscheidend ist) nicht richtig beurteilt werden kann.


    Wie meinst du das mit den ganzen Pilzen? Das geht ja am Telefon nicht, sondern nur, wenn Leute dir vor Ort ihre Pilze zeigen.


    Björn

  • Gut, also keine Verzehrfreigabe per Foto.


    Und real (also wenn der Ratsuchende mich aufsucht) muss meine Auskunft dann verbindlich sein oder wie?


    Ich will halt nicht belangt werden, das ist alles.

  • Tja, das mit der Sicherheit ist so eine Sache. Also wenn ich mir zu 99,9% sicher bin reicht mir das.


    Aber wenn jemand 100% verlangt müsste auch ich passen.


    Aber ok, absolute Sicherheit gibt es eben nicht. Die Frage ist damit für mich ausreichend beantwortet. Danke.

  • Also wenn ich mir zu 99,9% sicher bin reicht mir das.


    Aber wenn jemand 100% verlangt müsste auch ich passen.


    Aber ok, absolute Sicherheit gibt es eben nicht. Die Frage ist damit für mich ausreichend beantwortet. Danke.

    Moin,


    99,9% ist definitiv nicht ausreichend. Du musst dir zu 100%, also absolut sicher sein, wenn du einen Pilz zum Verzehr freigibst. Genau deshalb kommen die Leute zur Pilzberatung, um eine sichere Auskunft zu bekommen, die keine Restzweifel übrig lässt.

    Lieben Gruß


    Claudia


    ...leben und leben lassen... ;)


    Hier im Forum gibt es grundsätzlich keine Verzehrfreigaben.

    Pilzsachverständige findest du hier.

  • Hallo,


    da schließe ich mich Claudia an, 99,9 % sind eben nicht ausreichend. 100 % müssen es sein.


    Beim allerkleinsten Zweifel wird der Pilz verworfen.


    Ich gebe auch nur Pilze frei, welche ich selbst als Speisepilze essen würde, was den Zustand/Qualität der Pilze betrifft.


    Ich habe den folgenden Text als Antwort für Anfragen per E-Mail oder so vorgefetigt:


    ...

    Pilzberatungen können ausschließlich durch Begutachtung der Pilze durchgeführt werden.

    Wichtige Merkmale wie Haptik, Geruch, Verfärbungen, etc. sind nur so zu erkennen. In einem Bild ist das unmöglich.


    Dazu ist es hilfreich, Pilze in unterschiedlichen Entwicklungsstadien zu erhalten. Sowie den vollständigen Pilzkörper incl. Knollen bzw. dem Teil, welcher im Boden ist.


    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass kein Pilzsachverständiger Beratungen per Telefon, Internet oder auf Grund von Bildmaterial erteilen wird.


    Sie können mir Ihre Pilze gerne nach Absprache zur Pilzberatung vorlegen.



    Viele Grüße,

    Steffen

  • Hallo CSlupina,


    find ich cool, dass Du Dich auf die Prüfung vorbereitest :thumbup:


    Ein Aspekt wurde glaube ich noch nicht genannt: die Freigabe von Pilzen über Telefon / Handy ist von der DGfM verboten (Aufgrund der o.g. Problematik)! Steht so auch im Leitfaden....


    Pilze werden nur freigegeben, die Du selbst in der Hand hattest und bei denen Du Dir zu 100% sicher bist. Es hängt nicht nur das Leben des Ratsuchenden daran, sondern möglicherweise auch das seiner Frau, seiner Kinder, Enkel usw.


    Natürlich kann es sein, dass Du bei einer Falschberatung (die jedem noch so erfahrenen PSV passieren kann) verklagt / angezeigt wirst. Aber deshalb legen wir ja die Prüfung ab und sind danach, ich jedenfalls, in die DGfM eingetreten, um für solche Fälle eine Haftpflichtversicherung gegen Falschberatung zu haben. Was einen aber nicht animieren sollte, Pilze mit 99,9%iger oder weniger Sicherheit freizugeben ;)


    VG corne

  • Ja, gut dass ich das mit der Versicherung schon mal weiß.


    Klar, ich lass mich nur prüfen und gebe auch nur Pilze frei, wenn ich mir sicher bin. Alles andere wäre ja wie schpn gesagt fahrlässig.


    Trotzdem hab ich so meine Zweifel, ob jeder PSV in Deutschland wohl alle Pilzarten kennt.....Man ist da wohl im 5-stelligen Bereich, weltweit 6-stellig.

  • Tja, das mit der Sicherheit ist so eine Sache. Also wenn ich mir zu 99,9% sicher bin reicht mir das.


    Aber wenn jemand 100% verlangt müsste auch ich passen.

    Wenn 99,9% zur "Eigenberatung" ausreichend sind, nennt man das natürliche Auslese.

    Für Fremdberatung werden allerdings 100% verlangt. Das ist dann Sicherheit.

    g:D


    Gruß

    Peter

  • Hallo CSLupina,


    niemand kennt alle Pilze in Deutschland. Das ist aber für eine Tätigkeit als PSV auch gar nicht notwendig. Niemand erwartet, daß er dir einen anamorphen Ascomyceten vorbeibringt und du den dann souverän auf Artebene bestimmst. Bei der Korbkontrolle bringen die Leute ja in der Regel Pilze, von denen sie denken, daß die potentiell eßbar sind. Und bei diesen Pilzen mußt du dann eben entscheiden, ob es Speisepilze sind oder nicht. Damit ist die Artenzahl dann schon mal deutlich reduziert.


    Björn

  • Ja gut, dann reichen die 100-200 Arten, die zumindest ich kenne wohl hoffentlich aus.


    Und zur Not hab ich eben die "Pilze Mitteleuropas" oder mein Mikroskop, ist halt schwer bei Pilzführungen in der Handtasche mitzunehmen :)


    So wie ich meine Pilzschule hier im Schwarzwald verstanden habe ist ab einem gewissen Grad das Mikroskopieren wohl unerlässlich wobei ich jetzt auch nicht unbedingt glaube, dass das jeder PSV macht.

  • Hallo CSLupina,


    du scheinst da einige Dinge noch grundlegend nicht verstanden zu haben. Speisepilze gehören eigentlich nie zu den Pilzen, die man zur Bestimmung mikroskopieren muß (stimmt ganz streng genommen so nicht, da man einige Täublinge nur mit Mikroskop und/oder Chemie sicher auf Artebene bestimmen kann, aber wenn einen nur interessiert, ob sie eßbar sind oder nicht, geht das eben auch ohne Mikroskop). Sonst müßte ja auch jeder einzelne Fruchtkörper, den man in die Pfanne wirft, vorher mikroskopiert werden und es würde ewig dauern, bis eine Pilzpfanne voll ist.


    Björn

  • Ja stimmt. Aber ich glaub wir reden da trotzdem aneinander vorbei.


    Natürlich ist das Quatsch für die Essensfreigabe brauche ich ja nicht unbedingt mikroskopieren, aber zur genaueren Bestimmung doch wohl. Und der Rest ist eben Erfahrung, so sehe ich es.

  • Es ist in der Prüfung (und meine war vergangenen Oktober) bei weitem auch nicht wichtig, alle Pilze bestimmen zu können. Das ist sicherlich auch ein bisschen vom Prüfer abhängig. Aber oft reichen ja auch die Gattungen schon aus. Was nützt es einem Pilzsammler, wenn Du eine seltene Cortinarie aus der Hand bestimmen kannst und diese zum Essen freigibst ? Der Pilzsammler wird beim nächsten mal die Pilze selber sammeln und nicht mehr zu Dir kommen. Das kann bei Cortinarien ganz schnell nach hinten losgehen. Für die Prüfung reicht bei vielen (nicht bei allen!)Pilzen schon eine Gattungsbestimmung aus (Beispiel: das ist einer der (unzähligen) Risspilze. In der Gattung der Risspilze gibt es keine Speisepilze - werdn nicht freigegeben.) Damit gilt der Pilz in der Prüfung als bestimmt und Du kannst zum nächsten übergehen. Wichtig ist an dem Punkt nur, dass Du weder giftige noch verdorbene Pilze freigibst. Im Zweifelsfall darf man auch sagen: Kenne ich nicht, gebe ich nicht frei.

    VG Corne

  • Noch mal: Beim PSV geht es (etwas vereinfacht gesagt) darum, Pilze in drei Gruppe einzuteilen:

    1. Speisepilze, die so frisch sind, daß man sie essen kann

    2. Tödlich giftige Pilze

    3. Alles andere


    Natürlich gibt es zahlreiche Pilze, die man nur mikroskopisch und teilweise auch nur per Sequenzierung bestimmen kann. Das ist aber nicht das Feld, um das es bei PSVs geht. Auch wenn man leider immer wieder im Internet lesen muß "Pilz XY wurde mir von einem PSV bestimmt" mit dem Unterton, daß ein PSV alle Pilze bestimmen kann. Das Gegenteil ist der Fall und ich kenne Menschen, die nicht PSV sind und eine *deutlich* bessere Artenkenntnis als so mancher PSV haben.


    Björn

  • Dann kann ich jetzt endlich die Aufgaben und auch die Verantwortung eines PSV besser einschätzen.


    Man kann das Hobby mit den Pilzen natürlich unendlich vertiefen und versuchen Mykologe zu werden, muss es aber als PSV Gott sei Dank nicht.


    Merci.

  • [..]

    Also ich glaube man sollte grundsätzlich eigentlich gar keine Pilze zum Essen freigeben, ich würde sagen ein Ratsuchender erhält am Telefon von mir keine verbindliche Auskunft, die Beratung macht dann aber andererseits gar keinen Sinn, an irgendwen müssen sich die Leute doch wenden?!?

    Pilzberatung findet bei mir durchaus häufig am Telefon statt. Der entscheidende Punkt ist, was man am Telefon berät: Grundsätzlich gilt da NoGo: Pilze werden niemals anhand von Bildern oder mündlicher Beschreibung als essbar deklariert. Alles andere wie "Das wird vermutlich ein giftiger Karbolegerling sein" bis hin zu "Das klingt tatsächlich nach eine Krausen Glucke. Aber telefonisch kann ich Ihnen keine Essensfreigabe geben, dazu müssten Sie mit ihrem Fund bei mir vorbei schauen." ist dagegen unproblematisch. Auf diese Weise kann man nicht wenigen Leuten den Weg ersparen.

  • Dann kann ich jetzt endlich die Aufgaben und auch die Verantwortung eines PSV besser einschätzen.

    Noch eine Ergänzung (insbesondere weil die Ausgangsfrage sich ja auf die Beratung per Telefon/Foto bezog), die hoffentlich mehr erhellt als verwirrt:


    Im Zusammenhang mit Tätigkeit für den Giftnotruf ist es relativ üblich, dass die erste Kontaktaufnahme telefonisch erfolgt und eine Einschätzung nach Foto vorgenommen wird, z. B. "Nichts tödlich Giftiges, sieht nach Gattung X aus".


    80-90 % der Fälle (bei mir, aber mW deckt sich das mit den Erfahrungen anderer) sind kleine Kinder, die sich einen einzelnen Pilz von der Wiese in den Mund gesteckt haben und vielleicht ein kleines Stück verschluckt haben, und das sind dann häufig Boviste, kleine Tintlinge, vielleicht mal ein Düngerling.


    Wenn es nicht wirklich nötig ist, lasse ich kein Elternteil eines Kleinkinds spätabends 50 Kilometer über Land juckeln, um mir live einen kleinen weißen Bovist anzuschauen.


    Dieses Vorgehen ist mW von der DGfM auch so abgesegnet/vorgesehen, weil es ja auch darum geht, ggf. eine Behandlung schnell in die Wege zu leiten.


    Beste Grüße

    Sabine

    100 Startguthaben minus APR-Gebühr 2024 = 90 + 3 (drittschnellstes Jokerverballern 2024) = 93 + 10 (dritter Platz APR 2024) = 103 minus 15 für APR 2025 = 88 + 2 (Nannettes Zwischenrätsel als 11. gelöst) = 90 + 6 (6. Platz Platzierungswette APR 2025) = 96

  • ...

    Trotzdem hab ich so meine Zweifel, ob jeder PSV in Deutschland wohl alle Pilzarten kennt.....Man ist da wohl im 5-stelligen Bereich, weltweit 6-stellig.


    Ein PSV muss nicht alle Pilzarten kennen. Wozu auch? Du musst auch zur Prüfung nicht alle Arten im Prüfungskorb kennen. Wenn Du natürlich mehr als eine bestimmte Anzahl nicht kennst, dann ist das weniger gut.


    Bei der Prüfung wird im übertragenen Sinn u. a. auch geprüft, ob man Dich „auf die Menschheit loslassen kann“.


    Meine Empfehlung: Besuche F1- und F2-Kurse! Dort erfährst Du sehr viel über eine PSV-Prüfung und weiteres.


    Viele Grüße,

    Steffen