Hallo zusammen,
also ich schau mir gerade die PSV-Fragen an. Mir kam gerade folgende Frage:
Müssen die Auskünfte eines PSV denn rechtlich verbindlich sein? Auskünfte gegenüber Ratsuchenden am Telefon müssen doch hoffentlich nicht rechtlich verbindlich sein, oder?
Wenn das nicht so wäre ist man in der Hinsicht rechtlich doch ziemlich angreifbar oder mach ich mir da einfach zuviele Gedanken?
Also ich glaube man sollte grundsätzlich eigentlich gar keine Pilze zum Essen freigeben, ich würde sagen ein Ratsuchender erhält am Telefon von mir keine verbindliche Auskunft, die Beratung macht dann aber andererseits gar keinen Sinn, an irgendwen müssen sich die Leute doch wenden?!?
