Erdritterlinge freigeben?

Es gibt 5 Antworten in diesem Thema, welches 297 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Chorknabe.

  • Hallo zusammen,


    hier einmal eine Frage vor allem an alle PSV da draußen.^^


    Und zwar geht es um die Erdritterlinge Tricholoma terreum. Der Pilz ist ja äußerst umstritten und stand seit 2014 im Verdacht ähnlich wie der Grünling das Equestre - Syndrom auszulösen auch wenn hier wohl andere Giftstoffe als im Grünling enthalten sind.

    Wie in einer DGfM Mitteilung bekannt wurde, hat der (nun leider) ehemalige Toxikologe Dr. Sigmar Bernd der DGfM errechnet, dass Menschen von 70 kg Körpergewicht ca. 46 kg Frischpilze zu sich nehmen müssten, damit durchschnittlich die Hälfte von ihnen einen Schaden erleiden würde. Da es zudem noch keinen Vergifungsfall mit Erdiritterlingen gab, wertet die DGfM den Erdritterling seither wieder als Speisepilz. Man findet ihn auch auf der Positivliste: https://www.dgfm-ev.de/pilzesa…403712b7146e6f70b4b6fd960


    Ich denke die meisten werden das schon so kennen. Nun aber die Frage, ob ihr Erdritterlinge freigeben würdet. Hier kommt natürlich dazu, dass Erdritterlinge nicht leicht zu erkennen sind und viele sehr gefährliche Verwechslungsmöglichkeiten bestehen. Bei meiner Frage gehe ich aber davon aus, dass der/die PSV die vorliegenden Pilze eindeutig als Erdritterlinge erkennt.

    Die Frage kam auch dieses Jahr im F2 Kurs bei Andreas Gminder auf. Dieser meinte, dass die Pilze natürlich zunächst eindeutig erkannt werden müssen. Aber sollte dies zutreffen könnte man die Pilze laut ihm auch freigeben. Er hatte auch die obige Argumentation von Sigmar Bernd (bzw. DGfM) gebracht.


    Was ist eure Meinung zu dem Thema?

    Ich bin gespannt. LG :)

  • Hallo,


    es gibt keinerlei Grund, Erdritterlinge nicht als Speisepilze zu betrachten, sofern sie richtig bestimmt wurden.

    In Frankreich sind sie schon immer Marktpilz und werden in großen Mengen gehandelt.

    Und schmecken tun sie auch noch.


    Gruß

    Peter

  • Ich halte es ganz einfach: was ich zweifelsfrei bestimmen kann und auf der Positivliste der DGfM steht, gebe ich frei, alles andere nicht. Dann gibt es keine Diskussionen und ich bin rechtlich auf der sicheren Seite.


    Mit Erditterlingen ist noch nie jemand zu mir in die Beratung gekommen, und wenn dann würde ich die Pilze ohne mit der Wimper zu zucken freigeben. Allerdings dazu erklären, dass es definitiv leckerere Sachen im Wald gibt. Aber erfahrungsgemäß kann man den meisten Leuten eh nichts ausreden.

  • Guten Tag,


    Erdritterlinge werden auf 123Pilze als "giftig" oder "tödlich giftig" bezeichnet (mit Kleingedrucktem dazu). Die Finder kurz über die Kontroverse aufzuklären, könnte daher nützlich sein, damit niemand einen Schrecken kriegt, wenn er nach der Mahlzeit ins Internet schaut.


    Viele Grüße,

    Benjamin

  • Ich gebe die frei. Bisher kam das aber ohnehin nur auf Pilzwanderungen vor, wo ich dann eh noch etwas drumherum erzähle, so dass die Leute dann nicht geschockt sind, wenn sie noch mal auf eigene Faust nachschauen, wie von Benjamin geschrieben.


    Mit selbst gesammelten Erdritterlingen kam hier noch nie jemand zur Beratung.


    Beste Grüße

    Sabine

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  • Erdritterlinge werden auf 123Pilze als "giftig" oder "tödlich giftig" bezeichnet (mit Kleingedrucktem dazu). Die Finder kurz über die Kontroverse aufzuklären, könnte daher nützlich sein, damit niemand einen Schrecken kriegt, wenn er nach der Mahlzeit ins Internet schaut.

    Das erwähne ich bei meinen Exkursionen in der Tat, und würde es auch bei der Beratung tun. Es gehört meines Erachtens nach zur einer Beratung dazu, die Leute so aufzuklären dass sie später zu Hause bei der Eigenrecherche im Netz nicht auf vorhersehbare Unstimmigkeiten stoßen. Selbiges bspw. auch bei Netzstieliger Hexenröhrling + Alkoholgenuss.