Pilzzucht auf Fichtenstümpfen?

Es gibt 14 Antworten in diesem Thema, welches 491 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von frank2507.

  • Hallo,

    wir müssen leider mehrere Fichten fällen, die vor ca. 35 Jahren gepflanzt wurden. Sie wurden viel zu eng gepflanzt, knarren im Wind und sind einfach nicht mehr fit.

    Wir wollen sie von ca. 10m auf 2m kürzen und die Stämme im Boden belassen.

    Natürlich kommt u ser eins die Idee auf, dass man da vielleicht Pilze züchten könnte.

    Habe schon gelesen, dass Fichte nicht das idealste Substrat ist.


    Mit welchen Pilzen könnte man Versuche starten?


    VG

    Dani

  • Hallo Dani!


    Der Rauchblättrige Schwefelkopf schmeckt mir ganz gut und der wächst auf jeden Fall auf Fichtenstubben. Ob es von dieser Art fertige Zuchtsets zu kaufen gibt, ist mir aber nicht bekannt. Du könntest natürlich auch im Spätherbst Fruchtkörper sammeln und auf die Stubben verteilen, aber da konkurrieren natürlich die Sporen unzähliger anderer Arten und man bekommt nicht unbedingt die gewünschte Art angesiedelt.


    Beste Grüße,


    Frank

  • Austernseitling kannst du auch versuchen. Zumindest unsere heimische Art wächst immer wieder mal auf aller Art von Nadelholz. Habe letzten Winter zwei Funde auf Fichte und einen auf Kiefer gehabt.


    LG Christopher

  • Hallo Frank und Chrispher,


    vielen Dank!

    Wenn ich den finde, versuch ich es auf jeden Fall. Den Rauchblättrigen habe ich noch nicht gefunden, den Austernseitling auch nur wenige Male.


    Wenn die Pilze mit den Stubben nix anfangen können, finde ich bestimmt auch andere Verwendung😉


    VG

    Dani

  • Austernseitling kannst du auch versuchen. Zumindest unsere heimische Art wächst immer wieder mal auf aller Art von Nadelholz. Habe letzten Winter zwei Funde auf Fichte und einen auf Kiefer gehabt.


    LG Christopher

    Noch aggressiver ist der Rosenseitling. Der ist zwar kulinarisch nicht so gut wie der Austernseitling, aber der zersetzt sogar Pappkartons. Ich hatte mal ein Pilzzuchtset und das Myzel hat irgendwann angefangen, auf dem Karton weiterzuwachsen. Dem kannst du echt alles zu mampfen geben ^^.

  • Vom heimischen Austernseitling gibt es im Netz manchmal Impfdübel, musst mal schauen.


    Rauchblättriger Schwefelkopf ist leider relativ selten und wächst auch nur in recht kurzen Zeiträumen. Bei mir taucht er meistens erst ab dem Spätherbst auf.


    Im Winter, wenn es nach einer Frostphase für ein bis zwei Wochen mal etwas milder mit 7 bis 12 Grad ohne Nachtfrost wird und feucht ist, kann er auch kommen. Ein gutes Signal ist, wenn es Samtfußrüblinge gibt und es denen gerade etwas zu warm wird. Dann mal den Nadelwald nach dem Rauchblättrigen checken. In Fichtenschonungen mit alten Stümpfen fühlt er sich wohl.


    Lohnt sich auf jeden Fall. Geschmacklich ist die Art echt toll. Intensiv wie das Stockschwämmchen und ein ganz einzigartiges pilzig-buttriges Aroma.


    LG Christopher

  • Ich weis nicht ob das gerade noch wichtig ist oder der Plan verworfen wurde, nur ein Gedanke aus forstlicher Sicht - rechtlich gesehen ist das eine Nutzungsänderung was in Bayern z.b. eine Rodungsgenehmigung braucht. Die bräuchte es übrigens auch wenn du keinen einzigen Baum fällst. (Rodung ist nicht gleich Kahlschlag, sondern rechtlich etwas ganz anderes, nicht zu verwechseln mit landwirtschaftlicher Rodung) Dies nur als informativer freundlicher Hinweis gedacht, deine Idee finde ich sehr spannend.... ;)

  • Joana, ich habe @probot/Dani so verstanden, dass das nicht im Wald stattfindet, sondern bei ihr auf dem Grundstück. Grundlage dafür ist hauptsächlich das "Knarren im Wind", denn was juckt es eine Waldbesitzerin, wenn ihre Bäume im Wald knarren.


    Auf dem Privatgrundstück kann es dann je nachdem, wo sie wohnt, vielleicht einer Genehmigung bedürfen (und ich weiß nicht, ob es dann einen Unterschied macht, ob die Bäume gefällt oder gekürzt werden), und natürlich muss der Tierschutz beachtet werden und die Arbeiten im Winter vorgenommen werden, aber ich würde zumindest annehmen, dass forstliche/Waldnutzungsvorgaben da nicht anwendbar sind.


    Beste Grüße

    Sabine

    100 Startguthaben minus APR-Gebühr 2024 = 90 + 3 (drittschnellstes Jokerverballern 2024) = 93 + 10 (dritter Platz APR) = 103

  • Kommt eben darauf an wo "bei ihr auf dem Grundstück" heißt.

    Eine Gruppe an Bäumen ist kein Wald rechtlich, daher auch leichter zu fällen, vor allem wenns so junge Fichten sind mit schlechtem H/d. (Stichwort Baumschutzverordnung)

    Die Vorstellung man könne einfach machen was man möchte mit "seinen Bäumen" auf "seinem Grundstück" ist jedenfalls falsch. (davon war ich überzeugt vorm Studium, deswegen formuliere ich dass so spitz :D ) Eine Gruppe Bäume direkt anliegend an weiteren Grundstücken mit Wald ist dagegen schon kritisch.

    Wenn Gefahr im Verzug ist muss der Tierschutz übrigens zurücktreten... :/ aber wenn ernsthaft Gefahr im Verzug gewesen wäre, wären diese Fichten jetzt auch schon gefällt.


    Edit: Für mich hat es sich klassisch nach kleinem Privatwald angehört der nie gepflegt wurde, aufgrund von "viel zu dicht gepflanzt" und "10m hoch und knarren/instabil". Früher hat man Fichten eben sehr dicht gepflanzt aber die müssen dann auch regelmäßig durchforstet werden damit die Stabilität erhalten wird...

    Aber kann schon sein das deine Interpretation zutrifft, manche haben ja eine interessante Vorstellung von Gartengestaltung. :D

  • Hallo Joana,

    Die Vorstellung man könne einfach machen was man möchte mit "seinen Bäumen" auf "seinem Grundstück" ist jedenfalls falsch. (davon war ich überzeugt vorm Studium, deswegen formuliere ich dass so spitz :D )

    Deshalb schrieb ich ja, dass es je nach Wohnort einer Genehmigung bedarf.


    Bei uns braucht es überraschenderweise beispielsweise keine. Wir hatten einen 18 Meter hohen Urweltmammutbaum im Garten, den wir fällen mussten ;(, weil er dem Nachbarn die Hauswand geknackt hat. Selbstverständlich gingen wir davon aus, dass es dafür eine Genehmigung braucht: Nö. Zwischen Oktober und März können wir hier auf unserem Grundstück in Bezug auf Fällen wirklich machen, was wir wollen. Spätestens 20 km weiter in der Stadt ist das anders, da hätte es eine Genehmigung gebraucht.


    Beste Grüße

    Sabine

    100 Startguthaben minus APR-Gebühr 2024 = 90 + 3 (drittschnellstes Jokerverballern 2024) = 93 + 10 (dritter Platz APR) = 103

  • Hallo Sabine,


    tut mir leid zu hören das ihr euren Baum fällen musstet.

    Dein Fall ist rechtlich mit dem hier als würdest du Birnen & Äpfel vergleichen, ich glaube das brauchts aber auch nicht für den Themenersteller.

    Wenn diesbezüglich Interesse besteht kann Dani ja den Fall genauer schildern.

  • Für mich hat es sich klassisch nach kleinem Privatwald angehört

    Sieht zwar fast so aus, ist aber nur ein verwildeter Garten 😅


    Die Fichten standen bzw. stehen als Strümpfe wirklich auf dem Grundstück, eingeklemmt neben Hofeinfahrt und Garage. Der Wald ist schon ein paar hundert Meter weg.


    Die Fichten wurden Ende der 80er Jahre als "Hecke" gepflanzt. Drei Fichten mussten schon vor Jahren weichen, weil zu eng gepflanzt.


    Ich habe bei unserer Stadt angefragt, ob eine örtliche Baumschutzverordnung existiert und auf was ich achten muss. Nachdem es bei unserer Stadt scheinbar nur eine Person am Bauhof gibt, die diese Frage beantworten kann, hat es lange gedauert, diese zu erreichen.


    Nachdem das gelungen ist, bekam ich folgende Aussage :

    Eine städtische Verordnung gibt es nicht und der, der die Bäume schneidet, weiß dann schon, was erlaubt ist 🤷🏻‍♀️


    Ein örtlicher Betrieb hat das Ganze dann übernommen...

    Er meinte, eine Fichte wäre noch halbwegs in Ordnung, aber es sei nur eine Frage der Zeit, bis die auch hinüber sei...


    Nun sind sie weg und ich plane schon eine Impfung mit Dübeln

  • Ich hätte es zuerst mal mit Austernseitlingen probiert, da sind Impfdübel leicht erhältlich.


    Bei einem der Stümpfe probiere ich einfach mal aus, was sich in unserem Wald so auf Fichtenholz finden lässt. Muss nicht unbedingt ein Speisepilze sein. Im Notfall wirds der Samtfußkrempling 8o

  • Interessantes Thema! Ja, es gibt allerlei Fallstricke zu beachten. Wo kämen wir denn hin, wenn nicht alles bis ins letzte Detail in Rechtsnormen geregelt wäre?


    Landwirtschaftliche Fläche einfach so mit Bäumen bepflanzen und aufforsten? Nö, genehmigungspflichtig! Umgekehrt übrigens auch, wobei ich das noch nachvollziehen kann (Stichwort Kahlschlag im Amazonas-Gebiet).


    Eigentlich sollte man gerade vor diesem Hintergrund über jeden neu gepflanzten Baum froh sein, anstatt private Kurzumtriebs-Versuchsplantagen, die gemäß § 2 Absatz 2 Nr. 1 BWaldG ausdrücklich vom Waldbegriff ausgenommen sind, mit einer Beseitigungsanordnung zu bekämpfen:



    Der Vorgang könnte für Joana_ von Interesse sein, zumal sich für diesen Rechtsstreit mittlerweile nicht nur die Medien, sondern auch ein Dozent der HAWK Göttingen und Mitarbeiter von Hessen-Forst interessieren.


    Beste Grüße,


    Frank