Hilfe - kann man den Essen?

Es gibt 41 Antworten in diesem Thema, welches 1.202 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Navajoa.

  • Guten Morgen miteinander,



    ich stehe also bei z. B durnik im Wohnzimmer und bringe ihm einen Korb gesammelter Werke mit. Dann bekomme ich mindestens die Hälfte der Pilze aus den verschiedensten Gründen nicht freigegeben. Was geschiet mit genau diesen Pilzen? Bekomme ich die wieder mit? Oder ?

    Liebe Grüße vom


    Bläuling


    Meine Bestimmungsversuche sind KEINE Verzehrfreigaben



    Schipse: 100-10 Startgebühr für APR 2024= 90 + 2 = 92

  • Hallo Pines,


    was ich bei Deiner Anfrage gut finde ist: Du beschreibst den Pilz für das erste Mal was ich von Dir lese, recht gut. Auch da fällt auf, dass es bei Variablen auch Angaben gibt. Und ja, der Geschmack z. B. den nimmt jeder anders wahr. Den Geruch auch. Fazit: schriftliche Anfrage gut.


    Am natürlichsten ist der Pilz, wenn Du ihn im Felde fotografierst. Bei Tageslicht, ohne des Nachbarns Füße. Manche mögen auch nicht unbedingt Dein Wohnzimmer sehen, sogar mit Wäscheständer. Das mag auch nicht jeder sehen. Die Farbe Deines Nagellacks, die jedoch gefällt mir ausnehmend gut. Als Mintfarbenfan.


    Du siehst, so einfach ist die Sache mit den Pilzen nun doch nicht. Du befindest Dich aber auf einem guten Weg.

    Liebe Grüße vom


    Bläuling


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  • Hallo Peter,


    gibt es da keine Vorschriften? Ich meine, wenn ich die wieder mitbekomme, dann könnte ich sie auch mitessen. Und somit bist Du in der Verantwortung. Als PSV wäre mir das zu heiß. Für mich wäre ein solches Verhalten nicht verantwortungsbewußt als PSV.

    Liebe Grüße vom


    Bläuling


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  • :daumen:

    Genauso handhabe ich das auch. Meine Erfahrung aus einem Vierteljahrhundert Pilzberatung ist, dass meist nicht viel Essbares übrig bleibt, von dem, was die Leute einem vorlegen. Was die dann damit anfangen, liegt nicht in der Verantwortung des Beratenden.


    Beste Grüße

    Harald

  • Ich meine, wenn ich die wieder mitbekomme, dann könnte ich sie auch mitessen. Und somit bist Du in der Verantwortung. Als PSV wäre mir das zu heiß. Für mich wäre ein solches Verhalten nicht verantwortungsbewußt als PSV.

    Nochmal: Pilzsachverständige sind Berater, keine Kontrolleure.


    Es gibt keinerlei gesetzliche Grundlage, dass Pilzsachverständige etwas konfiszieren dürfen oder müssen.

    Ganz ängstliche PSV fertigen ein Beratungsprotokoll und lassen sich dieses vom Ratsuchenden unterschreiben. Auch dazu gibt es keinerlei Zwang - für niemanden.


    Gruß

    Peter

  • Es gibt keinerlei gesetzliche Grundlage, dass Pilzsachverständige etwas konfiszieren dürfen

    Insbesondere das finde ich wichtig.


    Ich freue mich häufig, wenn mir Ratsuchende ihre nicht-essbaren Pilze für meine Ausstellung dalassen. Machen sie meistens, denn nur gelegentlich kommt mal jemand mit "ich wüsste gerne, was das ist", meistens geht es doch ums Essen, und dann haben sie keine Verwendung für das, was nicht essbar ist.


    Aber ich hatte auch schon mal eine Pilzführung, wo eine Teilnehmerin darauf bestanden hat, den Ziegelroten Schwefelkopf essen zu wollen. Sie hatte auch schon mal den Grünblättrigen gegessen (und nicht vertragen), jetzt wollte sie den Ziegelroten auch probieren <X


    Selbstverständlich habe ich ihr gesagt, dass sie das lassen soll, und wieso, und hatte dafür auch einen Haufen Zeug*innen, aber ich bin nicht die Polizei. Natürlich durfte sie ihre selbst gefundenen Pilze mit nach Hause nehmen.


    Beste Grüße

    Sabine

    100 Startguthaben minus APR-Gebühr 2024 = 90 + 3 (drittschnellstes Jokerverballern 2024) = 93 + 10 (dritter Platz APR) = 103

  • gibt es da keine Vorschriften? Ich meine, wenn ich die wieder mitbekomme, dann könnte ich sie auch mitessen. Und somit bist Du in der Verantwortung. Als PSV wäre mir das zu heiß.

    Hallo Bläuling,


    Die Pilze gehören grundsätzlich dem Ratsuchenden. Der PSV ist nicht berechtigt, sie ohne dessen Einverständnis einzubehalten. Der PSV hat lediglich eine beratende Funktion. Er ist nicht dafür verantwortlich, was der Ratsuchende anschließend macht.


    LG, Josef

  • Aber ich hatte auch schon mal eine Pilzführung, wo eine Teilnehmerin darauf bestanden hat, den Ziegelroten Schwefelkopf essen zu wollen.

    Hallo

    Was auch nicht wirklich schlimm ist. Ich habe auch schon Leute gesprochen, die den essen. Vermutlich schmeckt denen die geringe Bitterkeit sogar. Die Pilze gehören doch nicht dem Pilzberater. Und manch einer möchte die giftigen Pilze noch mal zu Hause in Ruhe betrachten.

  • ... und ich dachte, hier geht es um den Reifpilz des TE und nicht darum, wie PSV ihre Tätigkeit handhaben.

    Ich bin hier raus.



    Viele Grüße,

    Steffen


  • Steffen hat Recht. Meine PSV Frage ist ganz schön ausgeufert. Sry. Ich werde mal überlegen ob ich einen Extra Thread dazu aufmache.

    Etwaige Bestimmungen meinerseits sind mit keiner "Verzehrfreigabe" verbunden. Bitte sucht hierfür einen Sachverständigen auf, der sich die Pilze vor Ort genau ansehen und sie hinsichtlich Verzehr viel besser bestimmen bzw. ihren Zustand bewerten kann.


    100-10(APR2024)+3(APR2024)=93

  • Hallo miteinander,



    abschließend sei gesagt, dass ich jetzt erklärt bekommen habe, wie das ein PSV und der Gesetzgeber so mit der Verantwortung handhaben. Das mit der Verantwortung und den nicht freigegebenen Pilzen das war mir so nicht klar. Aber jetzt. Danke Euch dafür.

    Liebe Grüße vom


    Bläuling


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  • So lange nicht gegen die Forumsregeln verstoßen wird, kann jede/r schreiben, was er/sie für nötig und richtig hält, Dominik. Das passt schon so. Ich denke, dass verschiedene PSV von ihren Erfahrungen berichten, belebt die Debatte und

    ist für das Verständnis der Tätigkeit von Pilzberatern durchaus erhellend.


    Ich bin voll und ganz bei Josef. PSV sind gar nicht berechtigt, sich das Eigentum anderer anzueignen, auch nicht deren Pilze. Selbst wenn jemand mit tödlich giftigen Pilzen kommt, würden wir in die Eigentumsrechte des Sammlers eingreifen, würden wir sie konfiszieren wollen. Juristisch wären wir da auf ganz, ganz dünnem Eis.


    Aber wir sichern uns in solchen Fällen ab, damit wir nicht die Dummen sind, wenn sich jemand trotz unserer anderslautenden Empfehlung an den ausgesonderten Giftpilzen vergiftet. Jede Pilzberatung wird schriftlich dokumentiert.

    Glücklicherweise kommen solche Fälle recht selten vor. Meist sind die Ratschen mit Ikea-Tragetaschen voll Waldboden mit viel Gammel und ein bisschen Pilz ganz dankbar, wenn sie das Zeug gleich bei mir am Hang entsorgen dürfen. Die Pilzberatung findet bei mir auch nicht in der guten Stube statt, sondern draußen. Ich kenne allerdings PSV, die wohnen in Mietshäusern mit begrenzten Entsorgungskapazitäten. Da müssen die Ratsuchenden ihre Gammelpilze und den Waldboden nach der Beratung wieder mitnehmen. Das finde ich übrigens völlig in Ordnung, denn PSV sind nicht Betreiber von Kompostieranlagen.

    Lieben Gruß


    Claudia


    ...leben und leben lassen... ;)


    Hier im Forum gibt es grundsätzlich keine Verzehrfreigaben.

    Pilzsachverständige findest du hier.

  • Ich persönlich finde, die Aussagen zu den Tätigkeiten des Pilzberaters, die hier getroffen wurden, sind wesentlich erkenntnisreicher als die ziemlich fruchtlose Diskussion, ob das hier vermutlich ein Reifpilz oder ein Perlpilz (wohl eher nicht) sein könnte. Daher habe ich persönlich kein Problem damit, wohin die Diskussion gelaufen ist.


    Ich selber habe bei mir eine große, große Biotonne, da dürfen die Klienten ihre überalterten Schlappen als Service gerne reintun. Dafür und für die Beratung erhalte ich dann öfters ein materielles Dankeschön.


    Man hat außerdem als PSV das Recht, zu jemandem, der nicht kapieren will, wie eine Pilzberatung funktioniert, zu sagen: ich berate Sie nicht, und tschüss. Und nein, selbstverständlich ist der PSV nicht rechtlich dafür verantwortlich, was ein Klient mit einem gegebenen Rat anfängt.


    FG

    Oehrling

    PSVs dürfen weder über I-Net noch übers Telefon Pilze zum Essen freigeben - da musst du schon mit deinem Pilz zum lokalen PSV!

  • Hallo,

    er Vollständigkeit halber möchte ich noch erwähnen, dass der Grünling in Deutschland durch die Bundesartenschutzverordnung ohne Ausnahmeregelung geschützt ist. Selbst wenn die Sache mit der Giftigkeit nicht wäre, dürfte man den weder selbst sammeln, noch freigeben.

    Ja, das ist formal richtig, da gebe ich dir recht. Kann man erwähnen. Und doch ist es eine der größten Lächerlichkeiten der Artenschutzgesetzgebung, die damit berechtigte Naturschutzanliegen ungewollt diskreditiert. Jeder, der schon zur Pilzzeit in den einschlägigen Sandkiefernwäldern zum Pilzesuchen unterwegs war, weiß, was ich meine. Der Grünling ist dort ein absoluter Massen- und Trivialpilz, den man waschkörbeweise ausgraben und einsammeln könnte, wenn es denn erlaubt wäre. Dagegen ist der ebenfalls dort vorkommende, aber wesentlich seltenere Halsbandritterling komischerweise nicht geschützt. Ebenso nicht der auch seltenere Schwarzfaserige Ritterling. Aber wie schon gesagt - den Grünling wird ein PSV aufgrund der Rechts- und Faktenlage nicht freigeben.


    FG

    Oehrling

    PSVs dürfen weder über I-Net noch übers Telefon Pilze zum Essen freigeben - da musst du schon mit deinem Pilz zum lokalen PSV!

  • Hallo zusammen

    Ich persönlich finde, die Aussagen zu den Tätigkeiten des Pilzberaters, die hier getroffen wurden, sind wesentlich erkenntnisreicher als die ziemlich fruchtlose Diskussion, ob das hier vermutlich ein Reifpilz oder ein Perlpilz (wohl eher nicht) sein könnte. Daher habe ich persönlich kein Problem damit, wohin die Diskussion gelaufen ist.

    Mir geht es hier genau gleich, ich fand die Diskussion zu den Tätigkeiten des Pilzberaters auch interessant, vor allem auch den Unterschied zwischen Deutschland und der Schweiz, denn ich wusste z.B. nicht, dass in Deutschland, wie ich es aus der Diskussion herausgelesen habe, dem Sammler alle Pilze wieder mitgegeben werden. In der Schweiz werden Giftpilze oder allgemein Pilze, welche nicht freigegeben werden, normalerweise direkt im Abfalleimer entsorgt. Zudem sollte der Eimer so platziert sein, dass er für die Sammler nicht erreichbar ist. Möchte ein Sammler Giftpilze z.B. zum Studium dennoch mitnehmen muss er auf der Rückseite eine Erklärung unterschreiben und wenn es eine unbekannte Person ist eigentlich auch einen Ausweis vorweisen.


    Die Bezeichnung in der Schweiz ist ja mit Pilzkontrolleur auch anders, als in Deutschland mit PSV, obwohl die Funktion ähnlich ist, gibt es daher aber vermutlich dennoch gewisse Unterschiede, wie man ja hier sieht.


    LG
    Benjamin

    Mit meinen Beiträgen gebe ich lediglich meine persönliche Einschätzung/Meinung ab. Sie sind nur als Vorschläge zu werten und es gibt damit insbesondere keine Verzehrsfreigaben meinerseits. Eine sichere Bestimmung sowie Verzehrsfreigabe kann nur der Pilzkontrolleur bzw. Pilzsachverständige vor Ort geben.

  • So lange nicht gegen die Forumsregeln verstoßen wird, kann jede/r schreiben, was er/sie für nötig und richtig hält, Dominik.

    ...

    Ich habe nichts gegenteiliges geäußert.