Toller fund heute

Es gibt 6 Antworten in diesem Thema, welches 1.901 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Wutzi.

  • Heute mal im Wald gewesen und außer nen paar Maronen was tolles gefunden. Im Pott gibt nicht nur Zeche(oder gab es ) 😂 jetzt kommen die Pilze zwar aber viele madig! Bis vor 2 Wochen war so gut wie nix

    Gruß

  • Hallo Ruhrpottpilz,

    das ist wirklich ein toller Fund. Aber mitnehmen darf man sowas nicht. Das ist Jagdwilderei nach Strafgesetzbuch. Aneignungsberechtigt ist nur der Jagdpächter. Wenn man sowas sammeln möchte, benötigt man eine schriftliche Erlaubnis des Jagdpächters.


    Liebe Grüße

    Anke

  • Hallo Ruhrpottpilz, (welcome). Schöner Fund. Und die Abwurfstange hast du doch garantiert nur fotografiert und dann wieder in den Wald gelegt==11.

    Lieben Gruß


    Claudia


    ...leben und leben lassen... ;)


    Hier im Forum gibt es grundsätzlich keine Verzehrfreigaben.

    Pilzsachverständige findest du hier.

  • Aneignungsberechtigt ist nur der Jagdpächter.

    Hallo Anke, bist Du Dir sicher, dass ein abgeworfenes Geweih - das kann ja nicht mehr bejagt werden - in Deutschland dem Jagdrecht unterliegt? Es wird oft behauptet, aber eine plausible juristische Referenz dafür habe ich nicht gesehen. Abgesehen davon, wenn es denn tatsächlich so ist, wäre das antiqutiert und stammt wohl aus feudalen Verhältnissen, wo es dem Pöbel untersagt war, in Bannwälder (sozusagen die ältesten Naturschutzgebiete) auch nur den Fuß zu setzen. Wobei, den feudalen Verhältnissen nähert man sich ja wieder ... Dürfen eigentlich die Dungpilzjäger Hirschdung aus dem Wald entführen? Wenn es Geweihe betreffen sollte, wäre ja auch das eine Straftat und die Aneignung des Dungs durch den Waldbesitzer zur Düngung - schwere, weil gewerbliche und regelmäßige Straftat ... Man kommt hier leicht ins Absurde.

    LG, Bernd

  • Bernd schlecht gegooglt

    "1) Wer die Jagd ausübt, muß einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein mit sich führen und diesen auf Verlangen den Polizeibeamten sowie den Jagdschutzberechtigten (§ 25) vorzeigen. Zum Sammeln von Abwurfstangen bedarf es nur der schriftlichen Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten"

    § 15 BJagdG - Einzelnorm

    (1) Wer unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts

    1. dem Wild nachstellt, es fängt, erlegt oder sich oder einem Dritten zueignet oder
    2. eine Sache, die dem Jagdrecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört,

    wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    § 292 StGB Jagdwilderei - dejure.org

    VG Jo


    PS Abwurfstangen bzw Geweihe bringen gutes Geld, entweder als Deko oder auch bei Hundebesitzer sehr beliebt. ;) ....


    geweih kauknochen - Google Suche

  • Hallo Bernd,

    ja, ich bin mir absolut sicher. Jo hat es auch richtig gegoogelt. Das gilt natürlich nicht für Losung, aber eben für Abwurfstangen. Und Jo hat schon ganz richtig geschrieben, dass Stangen gutes Geld bringen. Aus Sicht des Jagdpächters, der oft viel Geld für die Jagdpacht zahlt, ist das Diebstahl.


    Viele Grüße

    Anke

  • Aneignungsberechtigt ist nur der Jagdpächter.

    Hallo Anke, bist Du Dir sicher, dass ein abgeworfenes Geweih - das kann ja nicht mehr bejagt werden - in Deutschland dem Jagdrecht unterliegt? Es wird oft behauptet, aber eine plausible juristische Referenz dafür habe ich nicht gesehen. Abgesehen davon, wenn es denn tatsächlich so ist, wäre das antiqutiert und stammt wohl aus feudalen Verhältnissen, wo es dem Pöbel untersagt war, in Bannwälder (sozusagen die ältesten Naturschutzgebiete) auch nur den Fuß zu setzen. Wobei, den feudalen Verhältnissen nähert man sich ja wieder ... Dürfen eigentlich die Dungpilzjäger Hirschdung aus dem Wald entführen? Wenn es Geweihe betreffen sollte, wäre ja auch das eine Straftat und die Aneignung des Dungs durch den Waldbesitzer zur Düngung - schwere, weil gewerbliche und regelmäßige Straftat ... Man kommt hier leicht ins Absurde.

    LG, Bernd

    Leider ist das so, Bernd. Die Jagdgesetze sind Relikte aus der Bismarckzeit und sollten ebenso wie der Umgang mit dem Wald als "Wirtschaftsgut" einer Grund-Novellierung unterzogen werden. Geweihe gehören zu den Trophäen und darauf legen auch heute noch sehr viele Jäger größten Wert.

    Lieben Gruß


    Claudia


    ...leben und leben lassen... ;)


    Hier im Forum gibt es grundsätzlich keine Verzehrfreigaben.

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