Moin,
die Liste der streng geschützten Arten fasst vermutlich niemand an, weil das vermutlich bedeuten würde, ein Fass zu öffnen, was man nicht mehr verschließen kann.
Jungfern- und Wiesenellerlinge, sind auch nicht selten und dennoch streng geschützt. Ich denke, Liste der streng geschützten Arten trägt eher akademischen Charakter.
Ich hole mir meine Ausnahmegenehmigung, weil ich meine Saftlingsfunde dokumentiere und kartiere. Manchmal brauch ich einen Beleg. Da ist geht frau lieber auf Nummer sicher. Aber dass irgendjemand Saftlinge sammeln würde, um sie zu verspeisen kann ich mir nicht vorstellen. Die kennt ja fast niemand, einige Arten sind giftig. Ich habe allerdings schon mehrfach erlebt, dass diese Pilze Mäharbeiten bzw. Renaturierungsmaßnahmen zum Opfer gefallen sind.
Albatrellus standen hier zu hunderten herum, bis die Fichten der Dürre und dem Käfer zum Opfer fielen. Die kannte niemand und demzufolge hat sie niemand gesammelt. Die Unkenntnis über geschützte Pilzarten erstreckt sich auch auf Förster und Naturschutzangestellte. Geschützte Pflanzen sind leidlich bekannt, aber bei Pilzen herrscht weitgehend Unkenntnis.
Bei den seltenen Boleten ist es sicher ein bisschen anderes als bei Saftlingen, insbesondere in Gebieten mit großem Sammeldruck. Aber die meisten seltenen Arten fallen wohl eher einer Verwechslung zum Opfer, als der gezielten Suche.
Solche Pilze schützt keine Liste im Anhang der Bundesartenschutz-VO, sondern allenfalls eine Hinweistafel am Standort - sofern die Sammelnden den Argumenten auf der Hinweistafel folgen möchten. Manchmal könnte sicher auch eine aufklärende Pressenotiz nützlich sein. Wenn ihr solche Schätze habt, sprecht doch einfach mal Journalisten eurer Tageszeitungen an und versucht, ihnen das Thema nahe zu bringen. Die sind meist sehr dankbar für solche Themen und für aussagekräftige Fotos. 