Nochmal zurück zur Sammelmenge.
Es kommt schon vor, das ich zur Beratung einen Korb mit mehreren Kilogramm Pilzen vorgelegt bekomme.
Wie reagiere ich richtig?
Soll ich mich auf die Ein-Kilo-Faustregel stützen und die Ratsuchenden diesbezüglich belehren, wie im folgenden zu lesen?
Für uns Pilzsammler gilt als Faustregel, dass man sich immer im Gesetzesrahmen bewegt, wenn die Sammelmenge nicht ein Kilo überschreitet und keine komplett geschützten Arten dabei sind. Möchte man mehr sammeln, oder gar seine gesammelten Beute an Restaurants abgeben, verkaufen oder sonstwie gewerblich nutzen, dann ist immer eine Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde nötig.
Oder kann ich von einer deutlichen größeren Menge als "Eigenbedarf" ausgehen,
wie Du, Andreas mollisia 2008 hinsichtlich einer Anfrage Prof. Langers (im DGfM-Forum, glaube ich) argumentiertest?
"Was ist Eigenbedarf? Das kann man interpretieren als die Menge die ein Einzelner für eine Mahlzeit benötigt. Da ist 1 Kilo schon ganz schön viel. Man kann es interpretieren als die Menge, die jemand sinnvoll für sich zu verwerten imstande ist. Wenn derjenige also glaubhaft machen kann, dass er die Pilze für die langen Winter- und pilzarmen Frühjahrsmonate einfriert, trocknet oder sonstwie haltbar macht, dann könnte doch durchaus auch 20 oder 30 Kilo oder was auch immer als Eigenbedarf gelten.
Viele Gesetze enthalten solche Ungenauigkeiten und daher gibt es (ausgewiesene) Fachleute, die entsprechende Gesetze kommentieren. Diese (publizierten) Kommentare spielen bei nahezu allen Gerichtsurteilen eine Rolle und sie werden im Regelfall von den Richtern sehr hoch eingeschätzt. Gleichwohl sind sie natürlich kein Gesetz und die Justiz auch nicht an sie gebunden. Aber wie gesagt, im Regelfall folgen sie diesen Kommentierungen.
Für unseren §2 der Bundesartenschutzverordnung gibt es eine Kommentierung von Professor Louis (LOUIS, H. W. 1994: Bundesnaturschutzgesetz - Kommentar der unmittelbar geltenden Vorschriften. Braunschweig), in der Eigenbedarf als "für eine Mahlzeit für 8 Personen" definiert wird. Zieht man nun also vom gesammelten Pilz den nicht verwertbaren Anteil ab (Schmutz, Fraßstellen, Madenfraß etc.) so kann man durchaus von 8 Kilo pro Person ausgehen. Damit dürfte dann pro Person etwa um die 500 Gramm fertig zubereitete Pilze übrig bleiben, was nicht gerade wenig ist, aber durchaus im Rahmen liegt.
Die Menge von 8 Kilo Pilze für den Eigenbedarf dürften also somit vor Gericht völlig problemlos durchzusetzen sein. Ich würde empfehlen, dies auch so bei den PSV-Ausbildungen oder den Referentenfortbildungen kundzutun, denn es besteht, wie ich in vielen Gesprächen diesbezüglich erfahren habe, keinerlei Kenntnis dieser Kommentierungen und ihrer Wertigkeit."
Wie siehst Du das heute, wo diese Kommentierung ja bereits 27 Jahre alt ist?
Liebe Grüße, Nobi
