Das ist schon mal ein sehr beruhigender Beitrag.
Hab Dank! Wolfgang P.
Das mit den Steinpilzen war mir allerdings nicht ganz so bewusst. Sagen wir unterschwellig
da werde ich mehr aufpassen bzw. nach einer Liste suchen was generell geschützt ist.
Hallo Huenchen
Nicht, dass Du das jetzt möglicherweise mißverstanden hast.
Die Beschränkung "in geringen Mengen für den Eigenbedarf" gilt nicht nur für die besonders geschützten Pilze, sondern auch für alle anderen Pilze.
Bestimmte Pilze sind nach der Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt und dürfen grundsätzlich nicht gesammelt werden;
https://www.gesetze-im-interne…rtschv_2005/anlage_1.html (auf der Liste ganz unten unter Fungi)
ein Teil davon (Steinpilze, Rotkappen, Pfifferlinge, Morcheln) ist jedoch davon ausgenommen und darf in geringen Mengen für den Eigenbedarf gesammelt werden:
Aber auch die Pilze, die nicht besonders geschützt sind (z.B. Täublinge u.a.) dürfen nach dem Naturschutzgesetz nur "in geringen Mengen für den Eigenbedarf" gesammelt werden. (§ 39 BNatSchG)
LG, Josef
