Aber logisch ist das nicht.
Beim Naturschutz ist so gut wie nichts logisch. Das meinen die Leute nur. Naturschutz ist im Wesenskern politisch.
FG
Oehrling
Alles anzeigenBeim Naturschutz ist so gut wie nichts logisch. Das meinen die Leute nur. Naturschutz ist im Wesenskern politisch.
Da sind wir ja schon wieder im Gespräch!
Magst Du Deine Aussagen mit Fakten hinterlegen?
Ich finde schon, dass manche den Naturschutz betreffenden Dinge logisch sind.
Nobi
Hallo Nobi und Oehrling, ich denke, dass hier die Ausnahmegenehmigungen gemeint sind, die gelegentlich schon einmal politischer Natur sind. Natur kann sich ja nicht wehren, anders als Nachbarn z.B. bei Baugenehmigungen. Ich denke aber auch, dass das tatsächlich von den betreffenden Mitarbeitern der unteren Naturschutzbehörde bzw. vom Landrat abhängig ist. Landräte tun immer gern mal jemandem einen Gefallen. Schließlich wollen sie wiedergewählt werden. Ich kenne das von einem Verwandten, der in Bayern in der Wasserbehörde arbeitet. Was der so erzählt, macht durchaus schon mal sprachlos, und das passiert bei mir nicht so schnell.
Alles anzeigenHallo Wolfgang, beinhaltet der Pilzgewerbeschein bei Euch auch eine Ausnahmegenehmigung von der BundesartenschutzVO?
Hallo Wutzi,
ich kenne wie gesagt niemanden mit so einem Schein, aber die Rechtslage findet man in der BArtSchV §2, Abs. 1:
>>Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann im Einzelfall für die in Satz 1 genannten Pilze weitergehende Ausnahmen von den dort genannten Verboten zulassen, solange und soweit die Erhaltung der betreffenden Arten landesweit oder in bestimmten Landesteilen nicht gefährdet ist.<<
Danach dürfen nach deutschem Recht prinzipiell für Steinpilze, Pfifferlinge und Morcheln Sammelgenehmigungen erteilt werden.
Gruß,
Wolfgang
Danke Wolfgang, damit ist den Ausnahmen natürlich Tür und Tor geöffnet.

, da wird sich sicher jemand finden. Ich würde dich gern mitnehmen in den Wald, aber so weit möchtest du nicht fahren.