Information Pilzkurse 2026-Müritz-Nationalpark

Es gibt 30 Antworten in diesem Thema, welches 1.351 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Vidar.

  • Hallo Karl-Heinz,


    wenn a!=b, dann gilt auch b!=a, will heißen, wenn das Europäische Arzneimittelgesetz vom Japanischen Arzneimittelgesetz verschieden ist, ist auch das Japanische Arzneimittelgesetz vom Europäischen Arzneimittelgesetz verschieden.


    Björn

  • Hallo Björn,

    rein mathematisch mag das stimmen, vielleicht wäre es ja auch in der EU zugelassen worden wenn es beantragt worden wäre.

    Dann wäre es ja gar nicht unterschiedlich.

  • Hallo Björn,

    rein mathematisch mag das stimmen, vielleicht wäre es ja auch in der EU zugelassen worden wenn es beantragt worden wäre.

    Dann wäre es ja gar nicht unterschiedlich.

    Nee, nee Karl-Heinz. Gut dass du noch mal geschrieben hast.

    So wie Björn das schon mathematisch begründet hat:

    Krestin wäre in Europa nicht zugelassen worden, weil sich die die Europäische Arzneimittelzulassung und das Japanische Zulassungsrecht stark unterscheiden, in diesem Falle wäre a≠b oder b≠a.


    In Europa sind insbesondere sind die Anforderungen an die Klinischen Studien (Phase 3, mit mehr als 1000 Probanden im Doppelblindversuch) höher als in Japan. Deshalb wäre eine Beantragung von Krestin in Europa aussichtslos.

    Wegen dieser unterschiedlichen Rechtslagen ist also das japanische Medikament, was nach allem was man lesen kann, gute Behandlungsergebnisse zeigt, bei uns nach wie vor nicht zugelassen. Die Welt ist komplex.

    Lieben Gruß


    Claudia


    ...leben und leben lassen... ;)


    Hier im Forum gibt es grundsätzlich keine Verzehrfreigaben.

    Pilzsachverständige findest du hier.

  • wenn a!=b, dann gilt auch b!=a,


    diesem Falle wäre a≠b oder b≠a.

    Dazu sag ich nur : ∀x∈Realität: x≠Erwartung


    Wenn ihr jetzt mathematisch werded, bin ich raus :P

    Liebe Grüße aus dem Vogtland

    die Schwarzhex

    :gwinken: Sandra

    (PC 100 - 10 (fürs APR 2020) = 90 - 15 (APR 21) = 75-10 (APR22) = 65 + 7 (APR 22 Auflösung) - 5 (Rätsel-Gedicht)= 67 - 10 (APR 23) = 57 + 5 Gnanzierung = 62 - 10 (Ast-Wette gegen Björn) = 52 - 10 (APR 24)- 1 (legaler Bestechungsversuch im Vorfeld des APR zugunsten GI)= 41 + 21 (Thorwulf Spende)= 62 + 38 (Hannes2 Spende) = 100 PC :gbravo: + 3 Gnolmengastfreundlich = 103-15 (APR 25) = 88+ 1 Nannettenrätsel=89 + 3 Jammerei auf hohem SchwarzhexxNiveau = 92+ 3 (Platz 20 APR25)=95

  • Den Zoom-Vortrag über Vitalpilze der ÖMG vorgestern fand ich übrigens sehr ausgewogen. Hat mir gut gefallen und gut besucht war er auch.

    Lieben Gruß


    Claudia


    ...leben und leben lassen... ;)


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  • Hallo Karl-Heinz,


    wenn a!=b, dann gilt auch b!=a, will heißen, wenn das Europäische Arzneimittelgesetz vom Japanischen Arzneimittelgesetz verschieden ist, ist auch das Japanische Arzneimittelgesetz vom Europäischen Arzneimittelgesetz verschieden.


    Björn

    Sprache funktioniert doch etwas komplexer. Da trägt die Wortreihenfolge dann doch entscheidend zur Satzaussage bei. Ich stimme Pilzpic zu: Der Satz impliziert, dass die Zulassung in Japan an der Andersartigkeit des europäischen Rechts liegt, und sich bei Änderung des europäischen Rechts die Zulassung in Japan ändern könnte.

    Dem ist wohl nicht so.


    Ich habe selbst ein Diplom in Mathematik, und arbeite nun seit fast 20 Jahren als Informatiker, will sagen, ich kenne dieses Millieu, bin ja Teil dessen. Dass in dem Millieu das Sprachverständnis oft nicht besonders ausgeprägt ist, fällt mir leider tagtäglich auf...