Darf der das?

Es gibt 22 Antworten in diesem Thema, welches 7.905 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Mausmann.

  • Hallo zusammen


    Vorletztes Jahr war bei uns wirklich eine tolle Steinpilzernte zu holen. Wie andere Leute auch bin ich zu Fuß mit Körbchen im Wald verschwunden um mir meinen Anteil zu sichern.


    Es gibt bei uns einen ziemlich nervigen Jäger, der das Revier auch gepachtet hat. Der müllt unter anderem die Lichtung zu, auf der sein Schweineansitz steht, etc. etc. Was der aber auch macht, und das stört mich ganz gewaltig: der fährt den Wald mitm Auto ab, hat hinten Speisfässer drin stehen und holt die Pilze fast zentnerweise aus dem Wald(teilweise sogar Naturschutzgebiet). Aber wehe, wenn ich meine Hunde nicht angeleint habe, dann geht der ab wie Schmitz' Katze.


    Darf der so viele Pilze sammeln? Sogar dafür mit dem Auto durch den Wald? Das hat ja mit jagdliche Betätigung mal rein gar nichts zu tun.


    LG

  • Kommt drauf an aus welcher Gegend ihr kommt - die Sammelmengen sind nicht in allen Bundesländern gleich geregelt soweit ich weis.


    Das er da mit dem Auto durch den Wald brummt, daraus wirst du ihm sicher keinen Strick drehen können wenn er sogar Jagdpächter ist - im Zweifelsfall wird er sicher sagen das er nur sein Revier kontrolliert und dabei hat er ganz zufällig ein paar Pilze gefunden... ;)

  • Hi Fusselhirn (cooler Nick, lach)


    http://www.wald-rlp.de/de/serv…turschutz-beachten-2.html


    Wenn ich das richtig verstehe, darf er auf gar keinen Fall solche Mengen rausschleppen.


    Ich will den ja auch gar nicht anzinken, das ist nicht meine Art. Ich hätte nur gern mal was, das ich ihm antworten kann, wenn er mich wieder mal wegen meiner Hunde anmacht.


    Und zufällig ein paar Pilze gefunden sind nicht 2 Speisfässer bis obenhin voll


    LG

  • Wäre das NSG auf seinem Besitz so dürfte er.
    Ich meine, als Pächter steht ihm das gleiche Recht zu.
    Zumindest halten es Fischerei-Vereine so, daß sie als Pächter, in ihrem Revier, sofern ein NSG, machen wie sie meinen.
    100%ig sicher bin ich aber nicht.

  • soweit ich weiss darf auch ein forstbeamter pro tag nur 1 bis 2 kg pilze aus dem wald mitnehmen, wie jeder andere auch.


    ich hab auch mal im wald so nen rentner entdeckt der sein fahrrad mit 5 körben !! beladen hatte, das waren sicher zig kilo an steinpilzen.


    der hat sich auch gar nicht getraut groß was zu sagen, der wusste genau dass er den anderen alles wegnimmt. es gibt das gesetz nicht umsonst.


    mit dem auto durch den wald fahren darf ein jeder der einen forstschein hat oder eine sondergenehmigung, so oft er mag.


    Bei Fischern ist es was anderes, die haben oft das alleinige Fischerrecht an Gewässern und können auf Zeit (z-b- für einen Tag) Lizenzen vergeben zum Angeln.


    Das selbe im Grund im Wald mit Wild.


    Bei beiden Situationen wird auf die Menge des geschossenen Wildes oder der geangelten Fische geachtet (entweder saisonal oder in kürzeren Zeiträumen)


    Bei Pilzen gilt deswegen die Kilogramm Angabe je nach Gebiet und Vorkommen der Pilze.



    Im Zweifelsfall begib dich zur örtlichen Polizeistelle und frag nach ob er das darf. Falls nicht, nimm einen Bekannten mit und ertappe ihn auf frischer Tat, evtl. Beweisfotos machen (die aber oft vor Gericht nicht gelten), dann direkt zur Polizei, ihn anzeigen und eine Hausdurchsuchung durchführen lassen (wobei er dann auch wieder sagen kann, dass er die an verschiedenen Tagen gesammelt hat), ich weiss nicht ob die Polizei so etwas genau nachgehen muss und schauen muss, ob die alle am selben Tag gesammelt wurden.


    Aber da kann er sich sicher rausreden.


    Du könntest höchstens wenn du ihn dabei beobachtest direkt die Polizei herbeirufen und somit den Tatbestand sichern und musst dann keinen Beweis erbringen und ihn auch nicht selbst anzeigen.


    Also rede am besten gar nicht mit ihm, geh ihm aus dem Weg und mach das über die Polizei. evlt. kannst du dir danach Ärger ersparen indem er dir verbietet den Wald zu betreten aus erfundenen Gründen.

  • Was will der überhaupt mit fässerweise Pilzen?


    Natürlich hat ein Pächter gewisse vorrechte in seinem revier. Revier heist aber nicht automatisch das ihm der ganze Wald gehört sondern eben nur das Wild das sich zur zeit im Revir aufhält.


    Ich wüsste nicht das sich das auf Plamzen unt Pilze bezieht,und selbst dann ist ein Jäger wie auch ein Angler jemand der die Natur schützt und Pflegt (Ja dazu gehört auch den Wildbestand zu reduzieren!, wenn zuviel oder kranke tiere vorhanden sind) aber nicht ausbeutet.


    Wenn jamand der Jäger ist der soetwas macht hab ich Persönlich was dagegen. Kein Jäger sollte sich wie ne Wildsau in der Natur benehmen !


    Aber vill hat er ja sehr viel Verwantschaft zu besuch und will ein großes Pilzessen ausgeben :D da hätte ich wieder nichts gegen.. aber das Gesetz

    90 Pilzhips , 10 an Gerd aus der Fingerhut-Verpel-Wette

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  • naja, digitalray, ob ich als bürger eine hausdurchsuchung veranlassen kann, da hab ich meine zweifel. anzeigen kann man jeden, ob dem nachgegangen wird, ob es die staatsanwaltschaft oder das ordnungsamt oder wen auch immer interessiert, das ist die andere frage.
    ich bezweifle auch, dass das 1 kilo gebot dafür gemacht ist, damit jeder was finden kann und nicht einer alles alleine absammelt.
    und dass es den pilzen nicht schadet, gesammelt zu werden, das wissen wir ja.



    ich glaube wenn ich etwas pachte, dann kann ich es auch nutzen.
    und wenn es landwirtschaftliche fläche ist, dann kann ich ernten. ist mein persönliches rechtsempfinden und keineswegs verbindlich!

    Es grüßt euch


    Daggi


    die wieder da ist :shy:

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  • das habe ich auch nie behauptet, das behauptest du ;)


    wenn gefahr besteht, dass er die beweismittel vernichtet indem er sie wegkocht und isst, kann die polizei (nicht er selber) eine hausdurchsuchung veranlassen, wenn man ihn deswegen anzeigt.


    und wie ich auch geschrieben habe, weiss ich nicht ob die polizei dem nachgehen muss.


    die mengenangaben von 1kg sind defintiv dazu gedacht, dass nicht einer alleine alles mitnimmt, wozu denn sonst ? die mengenregel wurde ursprünglich in österreich eingeführt wenn ich mich richtig erinnere, da dort an bestimmten stellen sehr viele gute pilze wuchsen und das gebiet dafür bekannt war, danach wurde die regel auch in italien und deutschland eingeführt. ob sie heute noch überall gilt oder wieder abgeschafft wurde, weiss ich nicht.


    wenn es darum ginge, den pilzbestand zu sichern, wäre das sammeln von bestimmten arten komplett verboten, denn es macht in dem fall keinen sinn jedem 1 kg zu erlauben, man weiss ja nicht wieviele leute in den wald gehen zum sammeln. es geht also schon um den eigenbedarf.


  • Und gepachtet ist ein Revier keinesfalls eine forst oder Landwirtschaftliche Erntefläche dieist ja eventuell an andere Leute verpachtet ;)

  • ...kleiner tip...manchmal genügt ein kleiner Brief an die untere forst Behörde und so ein klitzekleiner artikel in der lokal Zeitung;-)


    hat bei mir in der gegend schon wunder gewirkt!


  • das habe ich auch nie behauptet, das behauptest du ;)


    doch, hast du :

    Zitat

    dann direkt zur Polizei, ihn anzeigen und eine Hausdurchsuchung durchführen lassen


    --------
    wenn gefahr besteht, dass er die beweismittel vernichtet indem er sie wegkocht und isst, kann die polizei (nicht er selber) eine hausdurchsuchung veranlassen, wenn man ihn deswegen anzeigt.


    nö, das kann auch die polizei in diesem fall nicht! hausdurchsuchungen werden nicht von der polizei, sondern auf antrag der staatsanwaltschaft von richtern angeordnet ;)


    du möchtest mit kanonen auf spatzen schießen!
    zu viele pilze sammeln ist (normalerweise) eine ordnungswidrigkeit und keine straftat. eine hausdurchsuchung ist aber ein schwerer eingriff in das grundrecht der unverletzlichkeit einer wohnung. das wird niemals wegen einer ordungswidrigkeit gemacht werden


    klar ärgert es mich auch, wenn ich in einen leergeernteten wald komme!
    ob die sammeleinschränkung aber wirklich nur dafür da ist, dem nächsten sammler welche übrig zu lassen, würde mich interessieren.
    glauben kann ich es aber nicht. weiß jemand genaueres?



    edit


    habe soeben gelesen, dass die sammelbeschränkung im bundesartenschutzgesetz §2 steht. das spricht doch eher für den artenschutz als für den sammlerschutz, oder? *kopfkratz*

    Es grüßt euch


    Daggi


    die wieder da ist :shy:

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  • ...kleiner tip...manchmal genügt ein kleiner Brief an die untere forst Behörde und so ein klitzekleiner artikel in der lokal Zeitung;-)


    hat bei mir in der gegend schon wunder gewirkt!



    Hey, das ist ja eine gute Idee. Das mach ich, wenn ich den nochmal erwische.


    Vielen Dank dafür.


    LG

  • Also,


    ein Jäger hat in einem Revier das Recht, sich jagdbares Wild unter Berücksichtigung des Jagdrechtes anzueignen. Bei allem, was nicht dem Jagdrecht untersteht, hat er die gleichen Rechte wie jeder andere Bürger.
    Pilze, Pflanzen und Früchte unterstehen nicht dem Jagdrecht. Pilzesammeln im NSG ist für ihn verboten, ansonsten muss er sich an örtliche Beschränkungen halten.


    Mit dem Auto darf er in den Wald, um jagdlichen und hegerischen Pflichten nachzukommen. Auf dem Weg darf er natürlich anhalten und Pilze sammeln. Zu beweisen wäre, dass er nur zum Zweck des Pilzesammelns in den Wald gefahren ist. Ein Ding der Unmöglichkeit.


    Deine Hunde musst Du auf Waldwegen nicht angeleint halten. Die Hunde müssen aber in Deinem Einwirkungsbereich bleiben und natürlich gehorchen. Tun sie das nicht, haftest Du im Falle eines Schadens. Abseits vom Weg musst Du die Hunde anleinen, ob sie gehorsam sind oder nicht. Im NSG musst Du die Hunde immer angeleint halten und weder Du, noch die Hunde dürfen den Weg verlassen.


    Wenn der Förster massenweise Steinpilze aus dem Wald holt, gibt es auch massenweise Steinpilze. Dann ist es relativ egal (für die Pilze).


    Wenn Du ihm nachweisen könntest, dass er die Pilze verkauft, dann hättest Du natürlich etwas in der Hand, um ihm an den Karren zu fahren.


    Keinesfalls aber kann man ein (eventuelles) Fehlverhalten ( evtl. freilaufen der Hunde außerhalb des Weges / Ungehorsam,was ich nicht unterstelle) damit aufwiegen, dass der Jäger sich auch falsch verhält.


    Solange Du Dich korrekt verhältst, kann er Dir gar nix. Stellt er Dir nach und/oder drangsaliert er Dich ständig, kannst Du ihn wegen Belästigung anzeigen und eine Unterlassungsklage anstreben.


    Wert ist es das wohl allemale nicht.


  • ...
    Jäger ... Pilzesammeln im NSG ist für ihn verboten, ansonsten muss er sich an örtliche Beschränkungen halten.
    ...


    Und wie ist das mit dem Pächter ? Daß er ein Jäger ist ja nun nur ein Aspekt gewesen. Ist das Jack wie Büx ?
    Wobei ich jetzt gar nicht weiß ob die Pacht auf die Jagd oder auf das Land bezogen ist.


    Und stimmt es daß der Besitzer eines Grundstücks das zugleich NSG ist andere Möglichkeiten hat sich dort zu verhalten ? Wird mir nämlich ständig erzählt. :/


  • Dem Pächter Gehört nur das Wild , Schiest ein Jäger der berechtigt ist im Revier zu jagen gehört auch das was er geschossen hat dem Pächter.


    Der Pächter Pachtet nur ein Gebiet in dem er sich Wild Aneignen darf , sonst nichts! ( Das Giebiet ,der grund und Boden gehört nicht ihm sondern meist vielen anderen)


    Mit dem Grundstück besitzen bin ich mir nicht sicher..

    90 Pilzhips , 10 an Gerd aus der Fingerhut-Verpel-Wette

    Einmal editiert, zuletzt von KiHo ()

  • wenn ich ein haus besitze, das unter besonderem schutz steht, zb denkmalschutz, oder auch nur in einer bestimmten ecke der stadt steht, so kann ich damit auch nicht machen was ich will. ich darf es nicht baulich verändern, und jede renovierung oder jeder umbau muss ins bild der umgebung passen. so wurde zb meiner schwester untersagt, an ihrem 4 stöckigen haus an der außenalster einen fahrstuhl von außen anzubringen.
    man darf längst nicht alles was man will machen, mit dingen, die einem gehören!
    so ähnlich wird es vermutlich auch mit dem gepachteten grund und boden sein.


    wobei immer noch n iemand mir gesagt hat, warum man nur begrenzte mengen von pilzen sammeln darf, aus naturschutzgründen, oder um dem nächsten sammler welche übrig zu lassen
    büdde sagt doch mal was dazu!


  • Ein Jagdpächter hat nur das Recht zur Jagd gepachtet, das Grundstück zeigt nur die räumliche Grenze des gepachteten Jagdrechtes auf.


    Privatgrundstücke innerhalb eines NSG bleiben im Nutzungsrecht des jeweiligen Besitzers, allerdings ist die Nutzung mit unterschiedlichen Auflagen versehen.


  • ...
    wobei immer noch n iemand mir gesagt hat, warum man nur begrenzte mengen von pilzen sammeln darf, aus naturschutzgründen, oder um dem nächsten sammler welche übrig zu lassen
    büdde sagt doch mal was dazu!


    Ich vermute ...


    ... daß man solche Gesetze schuf um einzig den gewerblichen Handel mit den wilden Pilzen zu unterbinden. Einerseits um die Kontrolle darüber zu wahren, andererseits um die Natur zu schützen.
    Der Gang in die Pilze für den Eigenbedarf ist ja unproblematisch. Das war mal Volkssport und dennoch nichts was der Wald nicht vertragen würde.
    Wenn aber mehr erlaubt wäre, könnte das durchaus mal zu belastend für die Natur werden. Hypothetisch und rein spekulativ.
    Damals als diese Gesetze erlassen wurden hatte man die anderen noch nicht, glaube ich, die die dich auf den Weg zwingen weil doch das teure Holz in Ruhe wachsen muß. So gesehen waren sie dann gut überlegt.


    Mit dem Wirtschaftsboom dann haben sich diese Pilzgesetze meiner Meinung nach schon erledigt. Da wird alle Ware, und Wald ist eine solche, sowieso ganz vehement behütet. "Betreten verboten!"


    Um die Pilze an sich ging es also nie.
    Zumindest ist das meine Überlegung.[hr]


    Ein Jagdpächter hat nur das Recht zur Jagd gepachtet, das Grundstück zeigt nur die räumliche Grenze des gepachteten Jagdrechtes auf.


    Privatgrundstücke innerhalb eines NSG bleiben im Nutzungsrecht des jeweiligen Besitzers, allerdings ist die Nutzung mit unterschiedlichen Auflagen versehen.


    Danke für die Bestätigung!

  • Hallo, ruf' doch mal bei der Forstverwaltung an und frag da mal an. Ich weiß jetzt nicht welchen Einfluß der Förster auf die Machenschaften eines Jägers hat, könnte mir aber gut vorstellen, daß der durchaus irgendwie intervenieren kann. Mit etwas Glück ist Jäger Sammelgeil ja auch warum auch immer des Försters liebstes Haßobjekt, nur mit etwas Pech hat der Förster selbst die Truhe voller Steinis, nämlich als "Opfergabe" von Jäger Sammelgeil :D.


    Wenn Du weißt, wann der Jäger wieder auf seinem Schweinekillersitz ausharrt (die sind bei uns meistens sonntags morgens auf der Pirsch), nähere Dich ihm von der Rückseite und schrei ganz laut "Oh, was für ein schönes Reh - verdammt, jetzt isses weg". Der schießt die nächste Stunde nix mehr :evil:. Oder nimm das Handy raus und sage, ebenfalls mit angemesser Lautstärke, Du hättest gerade ein Kilo Trüffel gefunden und weißt nicht wohin damit, dann fault der da oben. Zieh' aber vorher eine kugelsichere Weste an und nimm die Hunde an die Leine :D.

    Grüße aus dem Saarland, Holger smilie_ga_006.gif 

    "I'm only happy when it rains
    I'm only happy when it's complicated
    And though I know you can't appreciate it
    I'm only happy when it rains"
    (Garbage)


  • wobei immer noch n iemand mir gesagt hat, warum man nur begrenzte mengen von pilzen sammeln darf, aus naturschutzgründen, oder um dem nächsten sammler welche übrig zu lassen
    büdde sagt doch mal was dazu!


    Das dürfte aus Gründen der Geldmacherei der Behörden so sein. Denn man kann sich wohl gegen Zahlung eines Obolus eine spezielle Sammelgenehmigung holen, mithilfe der man auch größere Mengen als nur Eigenbedarf sammeln darf. Oder woher kommen sonst die Massen an Dosen- und Tiefkühlpfifferlingen? Zuchtware etwa wie Champignons oder Austernpilze ist das jedenfalls keine.
    Ich war vor Jahren im Thüringer Wald in einer Gastwirtschaft, die Pilze auf der Speisekarte hatte. Der Wirt hatte sie selbst gesammelt und offensichtlich eine solche Sammelgenehmigung.


    Vielleicht hat dieser Jäger auch eine solche Sammelgenehmigung. Dann könnte man ihm mit rechtlichen Mitteln gar nichts.[hr]


    Wenn Du weißt, wann der Jäger wieder auf seinem Schweinekillersitz ausharrt (die sind bei uns meistens sonntags morgens auf der Pirsch), nähere Dich ihm von der Rückseite und schrei ganz laut "Oh, was für ein schönes Reh - verdammt, jetzt isses weg".


    Oder ein kleines unschuldiges Häufchen auf seinem Ansitz, wenn er gerade mal nicht da ist?
    Das wäre dann allerdings bisschen neandertalermäßig.

    PSVs dürfen weder über I-Net noch übers Telefon Pilze zum Essen freigeben - da musst du schon mit deinem Pilz zum lokalen PSV!

    Einmal editiert, zuletzt von Oehrling ()

  • naja ich hab es schon gelesen, aber ich glaub es halt nicht, weil ich es unlogisch finde! und du hast zwar geschrieben was du glaubst, aber es nicht schlüssig begründet!
    da ist mir mausmanns erklärungsversuch und auch das des öhrlings doch eher sinngebend.