Hallo Sabine,
In den von dir gebrachten Beispielen zeigt sich der ganze bornierte Widersinn der Naturschutz-Gesetzgebung, die dem Naturschutz-Verständnis des vergangenen Jahrtausends entspricht, und dringend reformiert gehört. Du darfst saftlinge mit dem traktor plattfahren, aber pflücken natürlich nicht. Du darfst auf eine Saftlingswiese mistbrühe draufkippen und damit das myzel vernichten, aber keinen Saftling pflücken. Du darfst auch eine saftlingswiese durch Bebauung vernichten, aber keinen fruchtkörper pflücken. Und natürlich darfst du auch keinen fruchtkörper pflücken, um zu verstehen, was da genau geschützt werden soll. Man hat geradezu den Eindruck, dass durch solche Vorschriften ein tieferes, postmagisches verständnis von Naturschutz verhindert werden und das pilzesuchen zum Sündenbock gemacht werden soll, damit die wahren Verursacher des artensterbens nicht belangt werden.
FG
Oehrling