Ich habe mir die angegebene Gesetzestextquelle angeschaut. Ja, ich lasse mich überzeugen, und ihr habt mich überzeugt. Der strenge Schutz von Tuber spp. gilt tatsächlich nur für Wildpopulationen, also darf man die Trüffel von einer Trüffelplantage tatsächlich ernten, und zwar nicht nur für den Eigenbedarf (da Tuber spp. nicht unter §2 als Ausnahme gelistet ist), sondern auch für den kommerziellen Bedarf.
Jetzt hätte ich noch zwei Rechtsfälle, zu denen ich eure Meinung gern hören würde (nur bezüglich der Rechtslage, also ungeachtet der Frage, ob dies von Behörden verfolgt werden dürfte oder nicht):
Fall 1:
Mykologe X bietet ein Trüffel-Seminar an, welches Trüffel-Fundtechniken zum Gegenstand hat. Die Seminarteilnehmer werden auch praktisch ausgebildet. Während einer der Trüffelsuchexkursionen wird im Wald ein Tuber spp. entdeckt und von einem Teilnehmer (bzw. seinem Hund) ausgegraben. Der Mykologe X schießt von dieser Fundszene ein Digitalfoto und betreibt damit auf seiner Website Werbung für seine Trüffel-Seminare.
Fall 2:
Auf dem Waldfriedhof in ABC-Stadt wachsen bei geeigneten Witterungsbedingungen unter einer Eiche immer wieder Tuber aestivum. Die Eiche wird von den Bediensteten des Friedhofs (die von der Existenz der Trüffeln nichts wissen) gepflegt, regelmäßig geschnitten und mithilfe von Insektiziden vom Eichenprozessionsspinner und ähnlichen Tierchen befreit. Der Rasen unter der Eiche wird regelmäßig gemäht und der Grasschnitt umgehend entfernt. Handelt es sich hierbei um eine Wildpopulation oder um eine kultivierte Population?