Hallo zusammen,
Wenn man es rechtlich ganz genau wissen will, muss man einen fachanwalt bzw einen fachjuristen fragen. Genau für das haben diese Leute jahrelang studiert. Es ist zwar nett gemeint, hier (hobby-)juristische auslegungsdiskussionen anzustoßen, aber das ist weder verlässlich noch zielführend. Ein Fachjurist wird all das möglicherweise in der Luft zerreißen, weil irgendein Anhang oder eine Durchführungsverordnung nicht beachtet wurde.
Allerdings ist es fraglich, ob man es als pilzsammler überhaupt rechtlich so genau wissen muss. Dass man in einem Naturschutzgebiet keine Pilze sammelt, auch nicht am wegesrand, sollte eigentlich klar sein, ähnlich wie das, dass man sich nicht den Kofferraum mit Pilzen vollmacht.
Im restzweifel findet man am waldeingang ein Schild, auf dem steht, was man in diesem Wald darf und was nicht.
Just my 50 ct
Oehrling