Hallo Stefan,
verbindliche Rechtsberatung kann ich nicht geben, da mir die rechtliche Fachkenntnis fehlt. Als praktizierender Pilzsachverständiger habe ich mir aber selbstverständlich Gedanken über Vertrauensschutz und Haftungsfragen gemacht.
1) Wer geprüfter PSV ist und zu einer Präsenz-Pilzberatung konsultiert wird, haftet für die von ihm gemachten Aussagen. Genau darin besteht ja der Zweck der Konsultation - der Anfragende versucht sich durch die Konsultation eine größtmögliche Sicherheit zu verschaffen, dass der Konsum der angefragten Pilze körperlich folgenlos bleibt. Es kommt somit zu einem vertragsähnlichen Zustand zwischen PSV und Anfrager (wenn nicht gar zu einem Dienstleistungsvertrag), aus dem aus den getätigten Aussagen und Ratschlägen, nämlich die Pilze folgenlos essen zu können, eine Haftung erwächst.
2) Aus im Internetforum von einem geprüften PSV getätigten Aussagen entsteht durch den allgemeinen Vertrauensschutz, den der Anfrager genießt, höchstwahrscheinlich ebenfalls eine solche Haftung, sonst müsste die Dachorganisation der PSVer ihren PSV nicht untersagen, Fernberatung (telefonisch oder digital) zu betreiben. Ein Anfrager im Forum darf somit wohl auch im Internet oder per Telefon bei Beratung durch einen PSV darauf bauen, dass ein Vertrauensschutz besteht.
3) Wohl kein Vertrauensschutz entsteht dagegen, wenn der Beratende kein geprüfter PSV ist - weder in Präsenz noch bei Fernberatung. Ein Nicht-PSV kann über Pilze den größten Unfug erzählen, ohne dafür zu haften (dazu zählen auch die im Internetforum oder auf Facebook vertretenen ungeprüften Pseudoexperten, die Pilze zum Essen empfehlen, auch wenn sie nur glauben, den Fotopilz richtig zu erkennen). Kommt es später zu körperlichen Folgen, kann er nicht zur Rechenschaft gezogen werden, da kein Vertrauensschutz und infolgedessen keine Haftung besteht. Der Anfrager hätte im Gegenteil am Fehlen der PSV-Eigenschaft erkennen müssen, dass der Beratende nicht über formale Fachkompetenz verfügt, und hätte den Ratschlag verwerfen und sich von kompetenterer Seite zusätzlich Rat einholen müssen.
Fazit:
1) wer als geprüfter PSV Aussagen und Ratschläge tätigt, egal wo, haftet dafür, es sei denn er schließt die Haftung (z. B. per Disclaimer) gleichzeitig aus. Wenn er befürchten muss, dass der Disclaimer nicht richtig wahrgenommen oder verstanden wird, sollte er den Haftungsausschluss explizit in die Antwort aufnehmen.
2) wer sich auf eine Pilzberatung einlässt, sollte nach der formalen Fachkompetenz des Beraters fragen - z. B. darf man sich ruhig mal den Prüfausweis zeigen lassen, in dem Prüfungsdatum und alle notwendigen Fortbildungsaktualisierungen verzeichnet sind. Unterlässt man das bzw. verzichtet darauf, kann man später nicht auf Vertrauensschutz pochen.
FG
Oehrling