Hi.
Danke SandraB für deinen Post. Bist du beruflich mit dem Strafrecht in Kontakt?
Also zur strafrechtlichen Seite kann ich eigentlich nichts aus der Praxis wiedergeben, weil ich so einen Fall noch nie auf dem Tisch hatte und in den typischen Datenbanken (Juris/Beck-Online) auch keinen Präzedenzfall finden konnte.
Ich konnte da auch nichts finden, was mich etwas verwundert hat. Das muss ja schon mal vorgekommen sein. Rein theoretisch würde das ja auch leichte Vergiftungen betreffen (nehmen wir mal jemand verwechselt beispielsweise den Spitzschuppigen Stachelschirmling mit einem Parasol und reicht Alkohol dazu) aber ich finde nirgends etwas dazu, dass da nach Vergiftungen Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet wurden. Wäre das ein Antragsdelikt? Strafrecht ist leider nicht so meins, wie man merkt.
Zivilrecht klammere ich mal aus, da der Fall da relativ klar sein sollte.
Zitat
Unterschiede mag es vielleicht ausnahmsweise geben, wenn eine Vergiftung auf absolutem Spezialwissen beruht, worauf ein Hobbysammler auch bei ausreichender Lektüre/sorgfältiger Recherche gar nicht gekommen wäre. Dazu fällt mir aber gerade kein konkretes Beispiel ein.
So etwas käme vlt. in Betracht nach der Neubewertung von ehemaligen Speisepilzen wie dem Grünling oder den Kremplingen. Also wenn es sich um sehr neue Erkenntnisse handelt, die womöglich noch nicht großartig die Runde gemacht haben (im Fall des Grünlings wenn das so um 2001 rum passiert wäre - mittlerweile gilt das ja als bekannt und würde nicht mehr als Ausrede ziehen).
Hi Josef,
mir geht es nicht so sehr um eine konkrete Rechtsberatung, sondern eher um die pauschale Einordnung. 
Ich habe glücklicherweise niemanden vergiftet bisher und habe mir vorgenommen es auch dabei zu belassen. 
Ich gebe aber auch nur unkritische Trockenpilze als Geschenke weiter. Also Maronen, Steinpilze etc. Das bekommen bei mir die Großeltern, die nicht mehr in den Wald können. Da sie auch schon weit über 80 sind, mache ich da auch keine Experimente mit Arten, die sie nicht selbst gesammelt haben. Auch eine individuelle Unverträglichkeit kann ja im hohen Alter schon gefährlich sein.
Wir haben ja auch ein paar PSV an Board. Gibt es da zur strafrechtlichen Seite was in der Ausbildung?
LG.