Wutzi Ich würde das differenzierter sehen. Ja, der Fliegenpilz ist ein Giftpilz, da gibt es nichts zu diskutieren. Trotzdem würde ich ihn deshalb nicht in eine "andere Kategorie von Heilpilz" schieben als Birkenporling und Co. Kann er bei unsachgemäßer Anwendung / Missbrauch schaden? Ja. Der Birkenporling allerdings auch. Der Schwefelporling ebenso. Von diesem gab es bei unsachgemäßem Konsum - sprich roh - schon heftigste Vergiftungsfälle mit Halluzinationen und Koma, also nicht arg viel anders als beim Fliegenpilz und ohne Behandlung wohl potenziell tödlich.
Und um mal kurz in den Bereich der allgemeingültigen Speisepilze abzudriften: Auch hier gibt es potenziell tödlich giftige Arten - die Morcheln. Und hier sogar dokumentierte Todesfälle nach unsachgemäßem (=rohem) Konsum, trotz versuchter Behandlung im Krankenhaus.
Und das ist eben der Punkt: unsachgemäße Anwendung. Klar möchtest du dich als PSV (und auch niemand sonst) nicht mit Vergiftungsfällen herumschlagen. Aber solche Fälle sind halt immer das Resultat von unsachgemäßem und unbedarftem Umgang oder beim Fliegenpilz eben auch der Missbrauch als Rauschmittel. Ich schrieb es ja schon einmal in einem anderen Thema zu Heilpilzen: Mit Naturheilmitteln (egal ob Pflanze oder Pilz) wird viel zu oft zu sorglos / naiv umgegangen. Da werfen sich die Leute irgendwas ein, ohne sich vorab ausreichend zu informieren, fachlichen Rat einzuholen und sich Gedanken über mögliche Konsequenzen zu machen. Frei nach dem Motto "Was aus der Natur kommt, kann ja nicht gefährlich sein oder keine Nebenwirkungen haben".
Und das ist IMHO das größte Problem, auch speziell auf den Fliegenpilz bezogen, der z.B. auf Tiktok seit etwa einem Jahr extrem gehyped wird und wo irgendwelche Vollidioten das Zeug als ungefährliches Allheilmittel zur inneren Anwendung für jegliche Art von psychischer Schieflage anpreisen. Dadurch werden dann Leute verleitet, ohne jegliche Sachkenntnis, Selbstversuche zu unternehmen und landen dann ggf. im Krankenhaus oder erzeugen im Worst Case doch mal noch einen dokumentierten Todesfall einer Fliegenpilzvergiftung. Bei dieser Problematik wäre m.E. mal das Eingreifen des Gesetzgebers erforderlich.
Trotzdem würde ich, wenngleich ich beim Fliegenpilz die äußerliche Anwendung als Heilpilz als primär ansehen würde, die innerliche Anwendung in kleinster Dosierung (also abseits vom Missbrauch als Rauschmittel) nicht verurteilen. Voraussetzung ist halt, dass dies mit triftigem Grund, mit fachlicher Begleitung und entsprechender Aufklärung sowie Sachkenntnis und Respekt geschieht und nicht durch fahrlässige Selbstexperimente von Laien. Wenn dadurch am Ende jemand Beschwerden lindern oder gar beseitigen kann, an denen die Schulmedizin gescheitert ist, dann ist das ja prinzipiell eine gute Sache. Deshalb sollte das oben geforderte Eingreifen des Gesetzgebers auch in der Art ausfallen, dass nicht am Ende der Konsum oder das Verabreichen durch Mediziner kriminalisiert wird, wie es ja leider bei anderen psychoaktiven Pilzen der Fall ist.
LG Christopher