Hallo Freupilz 
Tatsächlich ist das eine Vorgabe der DGfM. Sobald ein tödlich giftiger Pilz im Korb liegt, wird der Korb verworfen.
Jetzt kann der Prüfling natürlich sich als erstes den giftigen rausziehen und dann wäre er ja fertig. In der Prüfung muss das mit dem Verwerfen gesagt werden, danach wird aber normal weiterkontrolliert (und auch freigegeben).
Wie Du das dann in Deiner Berater-Tätigkeit handhabst, ist dann Deine Sache.
Wenn sich Fragmente / Hüte von vermeintlichen Stockschwämmchen im Korb befinden, die sich aber aufgrund des fehlenden Stieles nicht mehr zuordnen lassen, dann macht das schon Sinn, den Korb zu verwerfen. Vom Gifthäubling reichen schon sehr geringe Mengen für einen dauerhaften Leberschaden!
Stockschwämmchen nur freigeben, wenn Du sie eindeutig zuorndnen kannst (Schüppchen) und sonst keine ähnlichen Bruchstücke oder Pilze darunter befinden.
Aber das sind genau solche Fragen, die man prima auf einem Pilzkurs stellen kann. Vor allem, wenn der Kurs beim zukünftigen Prüfer statt findet. Dann kann man sich nämlich genau erklären lassen, was der Prüfer an der Stelle hören möchte. Da gibt es so einige Fragen 
VG corne