Ich schätze mal, dass es dem Gesetzgeber bei der Vorlage auch nicht in erster Linie um Pilzsammler geht.
Nein, aber sie können mit davon betroffen sein.
ein Grund, warum ich an solchen Orten ein Messer mit stehender Klinge länger als 6 cm bei mir haben müsste, fällt mir nicht ein
z.B. wenn man mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Ausgangpunkt einer Pilzexkursion fährt, oder dazu einen öffentlichen Platz überquert, oder beim Picknick im Park, Brotzeit an der Wanderhütte usw.
Soweit ich den Artikel verstehe, soll es bei dem Vorstoß auch nicht nur um feststehende Messer gehen, sondern um alle Klingen über 6 cm (Zitat: ...ein generelles Verbot von Springmessern sowie des Führens von anderen Klingen mit einer Länge von mehr als sechs Zentimetern in der Öffentlichkeit...) sowie um "ein generelles Messerverbot im ÖPNV", was dann natürlich auch alle Pilzmesser betreffen würde.