Hallo alle zusammen,
Was die Mitnahme von Gegenständen bei Flugreisen im Handgepäck betrifft, hat das nichts mit dem Waffengesetz zu tun, sondern mit den Sicherheitsbestimmungen der Fluggesellschaften. Da werden einem auch Feuerzeuge, Nagelscheren, Nagelfeilen usw. abgenommen; ich hatte sogar schon mal erlebt, dass einem Arzt eine Arterienklemme aus der Tasche genommen wurde.
Ich gehe mal davon aus, dass da am Hamburger Hbf aus einem bestimmten Anlass besondere Sicherheitsmaßnahmen getroffen wurden, z.B. weil dort möglicherweise mit dem Auftauchen irgendwelcher Leute aus der gewaltbereiten Szene zu rechnen war.
Ohne das Waffengesetz jetzt auswendig zu kennen: Mit Ausnahme von Messern, die man ohnehin nicht mitführen darf (Einhandmesser, Springmesser usw.) kommt es immer auf den bestimmungsgemäßen Gebrauch an. Wenn ein Pilzsammler sein Taschenmesser, Pilzmesser oder auch ein normales Küchenmesser im Wald nur zur Pilzsuche mitführt, wird ihm i.d.R. nichts passieren.
LG, Josef
