Hallo Daniel,
ich fürchte, da könnte die Gemeinde vielleicht Recht haben.
Naturschutzgebiet bedeutet nämlich nicht, dass dort gar nichts mehr gemacht werden darf. Das gilt insbes. auch für Forstarbeiten.
Die Bezeichnung Naturschutzgebiet allein besagt lediglich, dass es sich um ein geschütztes Gebiet handelt, sonst nichts.
Der Schutzzweck und was man dort darf oder nicht, ist in einer Schutzverordnung geregelt, die eigens für jedes Schutzgebiet erstellt wird.
Google doch einfach mal nach "Schutzgebietsverordnung" + Name Deines Bundeslandes und vergleiche einige Verordnungen miteinander.
Es könnte natürlich sein, dass in Deiner Umgebung in allen Gebieten ein Betretungs- oder Sammelverbot besteht; in unserer Gegend ist das je nach Schutzzweck durchaus unterschiedlich. In der von mir zitierten Schutzgebietsverordnung geht es z.B. hauptsächlich um die Erhaltung und Bewirtschaftung von Streuobstwiesen; da würde ein Betretungs- oder Sammelverbot im Wald wohl auch wenig Sinn machen.
LG, Josef
