Hallo zusammen,
i bims mal wieder - eigentlich hatte ich mir Winterschlaf bis März verordnet, aber jetzt bin ich beim Lesen auf diesen doch höchst interessanten Thread gestoßen - für mich höchst interessant, als dass ich seit ca. 15 Jahren auf professioneller Basis Aufgabenstellungen und Fragen für Abschlussprüfungen erstelle und die hier diskutierten Problematiken sehr, sehr gut kenne.
Was meiner Erfahrung nach extrem wichtig ist: dass man vom Ersteller von Prüfungsfragen immer zugleich auch eine Musterlösung bzw. einen Lösungshorizont einfordert, ohne welche die Frage grundsätzlich nicht in den Katalog aufgenommen wird. Nur das verhindert jenes Miss-, Fehl- und Überinterpretieren der Fragen, das dem Korrektor/Bewerter einer schriftlichen Prüfung einfach nicht auferlegt werden sollte, aus Gründen der Vergleichbarkeit und Gerechtigkeit der Bewertung. Liegt ein Lösungshorizont vor, ist es dann auch einfacher, eine semantisch missglückte oder schlecht formulierte Fragestellung im Nachhinein wieder "geradezubiegen", so nach dem Motto: "aha, das will er also hören, ja dann müsste man aber stattdessen so und so fragen".
Die meisten der hier andiskutierten Fragen sind aus meiner Sicht semantisch missglückt oder schlecht formuliert. Die Frage mit dem Grünling wurde ja breits ausführlich diskutiert - am maßgeblichsten ist meiner Meinung nach die Ansicht, dass es nur ein einziges Argument braucht, um den Sammler vom VERZEHR abzuhalten: der Hinweis auf die Giftigkeit. Jedes weitere Argument ist hier - wie ja auch in der Beratungssituation - überflüssig. Vermutlich wollte der Fragesteller eher so was wie "Welche drei Argumente sprechen dagegen, Grünlinge korbweise als Speisepilze zu sammeln?", ja da ist es freilich klar, welche zwei weiteren Argumente ins Spiel kommen, z. B. solche, die in Richtung Naturschutz gehen. Aber eben nicht bei der so wie im Katalog formulierten Frage mit dem Abhalten vom Verzehr ohnehin schon geernteter Pilze.
"Nennen Sie drei Pilze mit flockigem Stiel" - so jetzt, was heißt flockig? velumflockig, schuppig-flockig, pustelig-flockig? Ist der Stiel flockig oder nur die Stieloberfläche? Ganz abgesehen von der Frage, was es denn überhaupt an Erkenntniswert für die Pilzberatung bringen soll, ob ein Stiel flockig ist. Viel sinnvoller ist es doch, etwa zu fragen: "Bei einer Pilzbestimmung stoßen Sie auf das Merkmal "flockiger Stiel". Beschreiben Sie, wie ein flockiger Stiel aussieht (leicht!). (oder: wodurch können Flocken an einem Pilzstiel verursacht sein? (nicht so leicht!) oder vielleicht gar: um welches Pilzbestimmungsproblem, bei dem es um das Merkmal "flockiger Stiel" geht, könnte es sich handeln? (kernig-knifflig! und offen! Climbingfreak))
Frage 254: was soll ein Naturpark sein, bzw. inwiefern soll es sich bei einem Naturpark um ein Gebiet mit besonderem Naturschutz handeln? Man frage doch lieber nach den Einschränkungen in einem NSG, einem Nationalpark oder einem Biosphärenreservat, wenn man schon SPEZIELLE Einschränkungen hören will, das ist doch viel ergiebiger.
Frage 300: als Prüfungsfrage für PSV komplett ungeeignet, da auch Antworten wie Treibjagd, Bombenräumung, Baumfällungen usw. als richtig gewertet werden müssten, was aber freilich nicht als spezifisches Wissen eines PSV anzusehen ist
Frage 343: Was ist Waldschutzgesetz? Nie davon gehört... Auch hier müssten PSV-unspezifische Antworten wie Notdurft verrichten, Wodkaflasche fallen lassen, lauthals herumschreien gemäß der wörtlichen Fragestellung als richtig gewertet werden - ein Musterbeispiel für eine viel zu ziellose Frage.
Edit: viel zielführender wäre hier folgende Aufgabenstellung: "Sie veranstalten als PSV im September eine Pilzlehrwanderung im Wald. Einer Ihrer Teilnehmer zündet sich eine Zigarette an. Wie reagieren Sie angemessen?" (3 Punkte) Musterlösung: Sie sagen dem Teilnehmer, dass von Mai bis Oktober (1 Punkt) im Wald Rauchverbot herrscht (1 Punkt), und dass er, wenn er die Zigarette anlässt, vom weiteren Verlauf der Exkursion ausgeschlossen wird (1 Punkt), da Sie niemanden auf eine Exkursion mitnehmen, der bewusst das Gesetz missachtet (1 Zusatzpunkt).
Noch schlimmer Frage 510: Was soll "freie Landschaft" sein? alles außerhalb geschlossener Ortschaften (so wie bei der Führerscheinprüfung), ein bewirtschaftetes Feld? alles, was nicht umzäunt ist? oder auch so was wie ein Stadt- oder Schlosspark, in welchen ja gerne mal Rote-Liste-Arten auftauchen? Und dann zur Frage: wozu man "laut Gesetz" verpflichtet sei? ähm ja: gesittete Kleidung, Unterlassen des Sich-Besaufens, Unterlassen des Drogenkonsums - alles richtig, alles abhaken, alles Punkte wert.
Frage 579 finde ich jetzt zur Abwechslung mal richtig geil. Ein Pilz, der so was kann, müsste ja mindestens konzentriertes Zyankali oder Sarin enthalten oder wäre sonstwie potenzielles terroristisches Hilfsmittel. Leider habe ich noch nie von einer solchen Pilzart gehört, nicht mal auf einer Fortbildung, und das trotz 13 Jahren Erfahrung als PSV *schäm*
Frage 36: zweideutig. Entweder "Nennen Sie fünf wichtige Bestimmungskriterien zur Abgrenzung der Gattung Agaricus von anderen Gattungen" oder aber "fünf wichtige BK innerhalb der Gattung Agaricus" (gibt es da überhaupt fünf rein makroskopische?), aber bitte nicht so formuliert wie hier.
Das ganze Dilemma der Fragenformulierung zeigt sich bei Frage 510.
Aussage/Lehrsatz: Man ist gesetzlich verpflichtet, auf die Natur Rücksicht zu nehmen.
Fragestellung: Wozu ist man gesetzlich verpflichtet? Nu, im Straßenverkehr die höchstzulässige Fahrgeschwindigkeit einzuhalten.
Man sieht also: SO kann man nicht fragen, wenn man zwingend hören will: auf die Natur Rücksicht zu nehmen; da muss man schon zielgerichteter fragen.
FG
Oehrling