Würde auch sagen das ist ein Düngerling.
Also sowas in die Richtung Glocken- oder Behangener Düngerling.
Das ist ein recht häufiger Pilz der zur Gattung Paneolus gehört. Pan das ist lateinisch und bedeutet soviel wie "gesamt oder alles". Also das bedeutet in dem Fall das dies ein Pilz ist der weltweit auftritt.
Nix für ungut und möchte dir da auch nichts unterstellen. 
Also nicht das du dich angegriffen fühlst.
Aber solltest du vorhaben dich mit dem Pilz berauschen zu wollen. Dann wirst du wohl aller Wahrscheinlichkeit nach eher enttäuscht sein. Denn dieser Pilz enthält nur minimal bis gar keine psychoaktiven Wirkstoffe.
Außerdem solltest du dich im Zweifelsfall über die rechtliche Situation in deinem Land schlau machen.
Wer nämlich Konsumempfehlungen abgibt macht sich auch strafbar. Das bedeutet bspw. wer sagt so und so musst du den Pilz nehmen oder bloß keinen Alkohol dazu trinken... what ever. Macht sich strafbar.
Auch bspw. das bloße Vorhaben solche Pilze zu sammeln, zu trocken und anschließend zu konsumieren. Ist schon eine Straftat oder um es im Beamtendeutsch zu sagen. Es wird hier der Tatbestand einer Straftat verwirklicht.
(Also das bedeutet du musst noch nicht mal welche finden.)
Grundsätzlich hast du das Recht zu schweigen. Also du musst dich nicht selbst belasten. Denn alles was du sagst kann und wird gegen dich verwendet werden. Am besten du suchst dir dann einen Anwalt. Das ist auch ganz wichtig. Denn auch Täter haben Rechte und solange man nicht verurteilt ist. Ist man erstmal als unschuldig anzusehen.
In dem Falle hilft auch Unwissen vor Strafe nicht. Wenn dieser Pilz bspw. auf deinem Grundstück wächst. Weil alles was dort ist, (Pilze zählen rechtlich als Pflanzen) gehört dir. Du kannst ihnen aber das wachsen ja nicht verbieten.
Aber indem Moment wo du so einen Pilz pflückst und ihn bspw. trocknest. Also konsumvorbereitende Handlungen tätigst. Machst du dich strafbar. Weil du dann nämlich im Besitz einer nach dem BtMG verbotenen Substanz bist.
Edit.
Das bedeutet konkret:
Solltest du bspw. zu deinem Kollegen sagen:
„Ey, ich geh' jetzt mal nach draußen ein paar Psychopilze sammeln."
Dann machst du dich auch strafbar. Weil das ja eine konsumvorbereitende Handlung ist. Auch wenn das nur ein "Scherz" gewesen sein sollte. Das wäre dann das: Vortäuschen einer Straftat.
Das ist die eine Seite der Medaille. Aber da kann ich dir auch Entwarnung geben.
Die andere ist das sog. Opportunitätsprinzip. Also es ist grundsätzlich so das ein Polizist jeder Straftat von der Kenntnis erlangt nachgehen muss. Sonst macht er sich selber strafbar. Wenn es sich hierbei allerdings nur um Glockendüngerlinge handelt. Wo unklar ist ob diese überhaupt verbotene Substanzen enthalten.
Ist das eben so gering das es den Aufwand nicht wert ist. Also konkret gesagt. Der Wachtmeister hat wichtigeres zu tun.
Zweitens ist es eine Straftat und eine solche bedarf, im Gegensatz zur Ordnungswidrigkeit, grundsätzlich einer gerichtlichen Verhandlung. Wenn das dann aber irgendwann nach 1-2 Jahren beim Richter auf den Tisch landet. Wird er wahrscheinlich eh' sagen. Einen Prozess wegen 0,1 Gramm trockenen Glockendüngerling fange ich nicht an.
Konsequenz: Die Anklage wird fallengelassen.