N'abend allerseits,
bestimmt findet man in der Gegend weitere Wiesen von ähnlicher Güte. Und wenn die etwas weiter weg sind vom Ort und noch im Besitz von aktiven Landwirten mit landwirtschaftlicher Nutzung dann sind die Perspektiven doch auch viel besser. Wenn man nur ein Teil des Aufwands (Klagen, Beschwerden, Behörden, Verbände) des aktuellen Falls betreibt, dann kann man sicher sehr gut mit manchen Landwirten ins Gespräch kommen, dass die Biotope in der Form erhalten bleiben und nicht verkauft werden. Beim jährlichen Saftlingsbesuch eine kleine Aufmerksamkeit mitbringen ist sicher billiger, als zu klagen ... Und erfreulicher, als gegen Windmühlen zu kämpfen.
(Auf die Gefahr hin, dass ich mich unbeliebt mache, eine etwas andere Sicht.)
Womit wir bei der Frage wären, was wäre denn geschehen, wenn ein Gericht Baustopp verhängt hätte. Es ist zwar richtig, dass Naturschutzbestimmungen greifen und in einem Rechtsstaat (nehmen wir mal an, dieser liegt vor) zu beachten sind. Es gibt aber weitere Rechte, etwa das Recht auf Privateigentum, das nach GG Art. 14 ein Rechtsgut eben des GG ist, was natürlich auch die Verfügung darüber umfasst. Dieses wird weiterhin durch Gesetze geregelt (aber eben nicht so, dass es komplett ausgehebelt wird). Und natürlich sagt (2), dass Eigentum verpflichtet, wozu das Zahlen von Grundsteuer gehört. Mit Grundsteuer impliziert bzw. verpflichtet der Gesetzgeber den Eigentümer, mit dem Land einen Betrag zu erwirtschaften, der mindestens Betriebskosten dieser Erwirtschaftung + Steuern beträgt. Nun kann man mit Saftlingen nicht wirklich Geld verdienen, bisher hat wohl niemand der Foristen irgendwann mal Wieseneintritt bezahlt oder pro Saftling oder pro Foto, oder? Bleibt Landwirtschaft, aber das ist ja auch nicht üppig. Selbst wenn die Gesetzgebung es schafft, zu erzeingen, dass der Status als Wiese beibehalten wird, dann ist immer noch entsprechende Bewirtschaftung erforderlich, um die Saftlinge zu erhalten. Die zu erzwingen ist nun äußerst schwierig, zunächst legt GG Art. 12 ja die Berufsfreiheit fest, so dass man den Eigentümer schon schwer dazu zwingen kann, landwirtschaftlich tätig zu werden. Und selbst wenn, mit etwas Dünger etc. pp. kriegt man jeden Saftling klein.
Nach GG 12 (2) soll der Gebrauch des Grundstücks dem Allgemeinwohl dienen. Mit dem Bau von Wohnungen ist bei der aktuellen Lage am Wohnungsmarkt unbedingt dem Allgemeinwohl gedient. Womöglich nicht dem Wohl der benachbarten Einwohner, die weiter urbanisiert werden.
Zu einem Rechtsstaat gehört unbedingt auch Rechtsstabilität, also dass Gesetze und andere Bestimmungen nicht von jetzt auf gleich geändert werden, sondern mit ausreichend Vorlauf - und schon gar nicht rückwirkend. Wenn also der Investor das Grundstück gekauft hat und die Genehmigungen eingeholt hat und es zu diesem Zeitpunkt bestimmte naturschutzrechtliche Hindernisse gab oder eben nicht, dann ist es nicht sonderlich rechtsstaatlich, wenn man anschließend weitere Hindernissse etabliert. Ja, die Pilze gab es wohl vorher auch, aber da haben sie niemanden interessiert und die ganze Sache mag bei vielen Gerichten so aussehen, als ob es eben nicht um die Pilze geht, sondern man diese nur nutzen möchte, um die Bebauung zu verhindern.
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Kauft Euch Wiesen (und ein paar Schafe). Oder adoptiert einen Bauern
Dann gibt es auch Saftlinge.
LG, Bernd
Pilze aus Litauen, sofern nicht anders angegeben.
