gibt es da keine Vorschriften? Ich meine, wenn ich die wieder mitbekomme, dann könnte ich sie auch mitessen. Und somit bist Du in der Verantwortung. Als PSV wäre mir das zu heiß.
Hallo Bläuling,
Die Pilze gehören grundsätzlich dem Ratsuchenden. Der PSV ist nicht berechtigt, sie ohne dessen Einverständnis einzubehalten. Der PSV hat lediglich eine beratende Funktion. Er ist nicht dafür verantwortlich, was der Ratsuchende anschließend macht.
LG, Josef