Mir geht es auch nicht um "ganze Körbe" oder so, sondern um die Frage: kann ich die uneindeutig bewerteten Speisepilze in der praktischen Prüfung freigeben oder nicht.
Die Antwort darauf kann meiner Ansicht nach nicht von der jeweiligen Prüfer*in abhängen, sondern sollte von der DGfM klar definiert sein.
Das ist klar definiert: Du musst den Sammler umfassend über die Risiken aufklären, danach ist es seine eigene Entscheidung.
Ein PSV hat keine Polizeigewalt, irgendjemandem irgendetwas zu verbieten.
Und ein reines "essbar ja-nein" entspricht weder dem Beratungsanspruch der DGfM noch der Realität.
Gruß,
Wolfgang
