Hi.
Ich rufe mal ein paar Leute her, die meines Wissens nach auch kommerzielle Führungen anbieten um zu erfahren wie sie das gelöst haben.
zuehli SandraB Reinhard Wegner
Für Baden-Württemberg habe ich hier eine Preisspanne von "Kosten zwischen 28,50 € und 461,50 €" gefunden.
Selbst wenn die Kosten am unteren Rand des Spektrums liegen würde (was meine Vermutung wäre bei kleinen, geführten Touren) müsste man die Genehmigungsgebühr wohl ins Angebot mit einpreisen...
Aus meinem Verständnis heraus wäre, auf Basis des Screenshots von mir oben, auch eine kostenfreie Führung genehmigungspflichtig, wenn sie online beworben wird (Aufforderung der Allgemeinheit zur Teilnahme).
Sächsisches Waldgesetz:
Zitat
(1) 1Wildwachsende Blumen, Gräser und Farne können für den persönlichen Bedarf (Handstrauß) entnommen werden. 2Entsprechendes gilt für das Entnehmen von Leseholz, Pilzen, Kräutern, Moosen, Beeren und anderen Wildfrüchten. 3Die Entnahme hat pfleglich zu erfolgen.
(2) Organisierte Veranstaltungen zum Sammeln der in Absatz 1 genannten Waldfrüchte und Pflanzen sind nur mit besonderer Erlaubnis des Waldbesitzers gestattet.
Wäre natürlich die Frage ob das so auf eine geführte Pilzwanderung zutrifft, bei der der Fokus ja eher auf der Umweltbildung liegt. Die wenigsten PSV werden ja "Sammeltouren" anbieten, sondern eher Wissensvermittlungslehrgänge bei denen als Beigabe auch mal was fürs Futterkörbchen über bleibt. 
Ansonsten, wie gesagt, einfach erst mal beim Sachsenforst anfragen, wie sie das handhaben. Die müssten das ja am besten wissen und können vlt. auch Tipps geben wie man den korrekten Waldbesitzer ermitteln kann, wenn sie nicht Eigentümer sind.
Oehrling
Hast du Infos dazu was sich konkret beim Genehmigungsverfahren ändert, wenn man die Führung für einen gemeinnützigen Verein macht im Gegensatz zu einer gewerblichen Führung? Ich konnte dazu nie wirklich was finden.
LG.