Mach halblang.
Erstens gelten Gesetze in der Praxis so, wie Richter sie auslegen.
Zweitens liegt es durchaus im Ermessen der Strafverfolgungsbehörden, welchen Aufwand sie wofür treiben.
Deshalb müsste ein missliebiger Mitmensch die Polizei mit viel Mühe dazu bewegen in den Wald zu fahren und nach einem Pilzsammler zu fahnden, der angeblich ein zu langes Messer dabei hat. Bei uns haben die bessere Sachen zu tun.
Drittens, woher weiss denn der missliebige Mitmensch von deinem Verstoß, wenn Du nicht mit dem Messer in der Öffentlichkeit rumfuchtelst?
Ich warte auf den ersten unangemessenen Fall bevor ich mich aufrege.
