Es gibt keinerlei gesetzliche Grundlage, dass Pilzsachverständige etwas konfiszieren dürfen
Insbesondere das finde ich wichtig.
Ich freue mich häufig, wenn mir Ratsuchende ihre nicht-essbaren Pilze für meine Ausstellung dalassen. Machen sie meistens, denn nur gelegentlich kommt mal jemand mit "ich wüsste gerne, was das ist", meistens geht es doch ums Essen, und dann haben sie keine Verwendung für das, was nicht essbar ist.
Aber ich hatte auch schon mal eine Pilzführung, wo eine Teilnehmerin darauf bestanden hat, den Ziegelroten Schwefelkopf essen zu wollen. Sie hatte auch schon mal den Grünblättrigen gegessen (und nicht vertragen), jetzt wollte sie den Ziegelroten auch probieren 
Selbstverständlich habe ich ihr gesagt, dass sie das lassen soll, und wieso, und hatte dafür auch einen Haufen Zeug*innen, aber ich bin nicht die Polizei. Natürlich durfte sie ihre selbst gefundenen Pilze mit nach Hause nehmen.
Beste Grüße
Sabine