der ist genauso weit geschützt wie Boletus edulis sowie alle Raufuß- und Pfifferlingsarten und steht als "Besonders geschützte Art" nach § 1 Satz 1 in der Bundesartenschutzverordnung. Ein vollständiges Sammelverbot besteht also nicht. Ich würde sie aber trotzdem nicht sammeln weil sie so selten vorkommen.
Hallo Jörg,
der Anhängselröhrling ist ist komplett geschützt, Ausnahmen zum Sammeln in kleinen Mengen für den Eigenbedarf findest du im Paragraph 2:
§ 2 Ausnahmen
(1) Die Verbote des § 44 Absatz 1 Nummer 4 und Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Bundesnaturschutzgesetzes
gelten nicht für Pilze der nachstehend aufgeführten Arten, soweit sie in geringen Mengen für den eigenen Bedarf
der Natur entnommen werden:
Boletus edulis Steinpilz
Cantharellus spp. Pfifferling - alle heimischen Arten
Gomphus clavatus Schweinsohr
Lactarius volemus Brätling
Leccinum spp. Birkenpilz und Rotkappe - alle heimischen Arten
Morchella spp. Morchel - alle heimischen Arten
Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann im Einzelfall für die in Satz 1 genannten Pilze weitergehende
Ausnahmen von den dort genannten Verboten zulassen, solange und soweit die Erhaltung der betreffenden Arten
landesweit oder in bestimmten Landesteilen nicht gefährdet ist.
Viele Grüsse
Matthias
