Beiträge von Kauz

    Fund von gestern auf einer geworfenen, in mäßiger Verrottung begriffener Rotbuche. Die Pilzart mit den gelbgrünen FK sah ich bisher noch nie; ist mir unbekannt. Das unterliegende Pilzlager erscheint an trockeneren Stellen rotbraun; bzw. handelt es sich evtl. um eine weitere Art.

    Freue mich auf Eure Hinweise!


    Da habe ich auch einen Kaktus zu bieten

    Hallo, Tuppie,

    danke für das Bild von Chamaecereus silvestris. Diesen hatte ich auch mal in der Sammlung, aber ein spontaner Spinnmilbenbefall hat ihn erledigt.

    Da hier ab und zu schon Kakteenfotos gezeigt wurden, stelle ich mal Echinopsis kermesina vor. Eine gut wachsende, robuste Art, die Sommers über halbschattig im Garten aufgestellt ist.


    Zu erkennen ist, dass die Arbeit der Naturschutzbehörden kaum etwas zum Besseren wendet. Aber die Naturschutzverbände sind heute uneins wie noch nie. Typisches Beispiel ist der BUND e.V., Landesverband Sachsen e.V. Vor zirka 15 Jahren haben dort die Klimaschützer die Macht ergriffen. Die meisten der Traditionalisten (Artenschützer, Flächenschützer) sind daraufhin in andere Verbände eingetreten oder man hat kleinere regionale Vereine gegründet. Nunmehr besinnt sich der BUND e.V. und bringt zum Ausdruck, dass das Artensterben schlimmer als die Klimakrise zu bewerten sei. https://www.bund.net/service/p…naturschutz-gesetzgebung/

    Zu Pilzen gibt es in den sächsischen NSG- oder FND-VO kaum spezielle Regelungen. Wenn Du ein Körbchen/Beutel mit Dir führst, am Rand eines Weges hockst, im Bereich Deiner Greifmöglichkeit einen Pilz entnimmst und ein Naturschutz- oder Forstbediensteter Dich dabei antrifft, wird er Dir dafür nichts anhaben können. Dieses Amtspersonal oder auch ehrenamtliche Bedienstete werden in solchen Situationen ihre gesetzlichen Befugnisse (z.B. Aufnahme von Personalien, deren Herausgabe erbeten wurde) Dir gegenüber grundsätzlich nicht wahrnehmen dürfen. Für die erfolgreiche Ahndung bedarf es konkreter Verbote, die für den Normalbürger in der Norm nachlesbar sind. Läuft es anders kann man sich nur rechtlich wehren, das Leben spielt nicht schwarz/weiß. Da man selbst seinen Teil dafür tun sollte, geht man Problemen möglichst aus dem Weg. Deshalb sollte man in einem NSG (auch auf betretbaren Wegen) nicht mit einem Pilzkorb herumwandern, der schon außerhalb des NSG gefüllt war. Dies provoziert bei Kontrollen, aber letztendlich müsste man Dir rechtswidriges Handeln beweisen. Trotzdem gilt das Sprichwort: "Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Dinge"

    Ja, aber wo steht es denn?

    Siehe § 23 Abs. 1 in Verbindung mit § 22 BNatSchG. Unterschutzstellung erfolgt durch Erklärung auf der Grundlage von Landesrecht. In Sachsen z.B. entsprechend §§ 13, 14 SächsNatScG.

    Danach muss die zuständige Behörde zunächst einen Rechtsverordnungsentwurf erarbeiten und nach Durchführung des vorgeschriebenen Verfahrens erlassen, ausfertigen und im Sächs. Gesetz- und Verordnungsblatt verkünden.

    Die Behörde tut gut daran, die RVO aus einer naturschutzfachlichen und -rechtlichen Würdigung abzuleiten; darin sind Erforderlichkeit und Angemessenheit, mithin die Verhältnismäßigkeit der Vorschrift zu begründen.

    Aber dass es tatsächlich NSG gibt, wo die Verbote aufgeweicht wurden, war mir gar nicht klar.

    Was auf dem Papier steht, ist das das eine. Erst an der Vollzugspraxis kann man erkennen, wie ernst es der jeweilig zuständigen Naturschutzbehörde mit der Durchsetzung der Schutzbestimmungen ist. Besteht das Personal überwiegend aus Seiteneinsteigern, denen man die intensive, den Dienst begleitende postgraduale Verwaltungsrechts-Ausbildung vorenthalten hat, dann werden die sich nicht trauen, Vollzugsverfügungen und/oder Bußgeldbescheide zu erlassen. Denn sie haben Angst vor der darauf folgenden Einlegung von Rechtsbehelfen/-mitteln wie Widerspruch, Einspruch, Klage etc. Schon Formfehler lassen die Behörden in Rechtsstreitigkeiten öfter unterliegen. Ist ein solcher festgestellt beschäftigen sich Widerspruchsbehörde, Verwaltungsgericht oder Amtsgericht erst gar nicht mit den materiellen Argumenten. Allein mit hochmotivierten Fachleuten (z.B. Biologen, Ökologen), selbst wenn sie tausende an Tier- und Pflanzenarten sicher bestimmen können, kann man in den Behörden nicht viel anfangen, sofern ihnen nicht ausnahmsweise das Talent für die Juristerei in die Wiege gelegt war. Richtige Verwaltungsfachschul-Absolventen sind nach wie vor rar; sie begnügen sich nicht gern mit Angestellten-Jobs, sondern lasen sich bevorzugt dort anheuern, wo Aussicht auf Verbeamtung besteht (allerdings kann die spätere Pension nun auch nicht mehr als sicher gelten).

    Jedenfalls ist der Vollzug zunehmend "schwachbrüstig", weshalb sich Rechtsbrecher in Wald und Flur fast sicher sein können, dass ihnen nichts geschieht.

    Naturschutzgebiete so: Gar nichts entnehmen.

    Hallo, Sabine, so ist der Regelfall.

    Haben Teile der Bevölkerung einer Gemeinde, in der ein NSG festgesetzt wird/wurde, während der Auslegung des Verordnungsentwurfs (mit der Möglichkeit zur Stellungnahme durch Jedermann) genügend Rabatz gemacht, um sich die Tradition des Beeren- und Pilze-Sammelns auf der betroffenen Fläche nicht nehmen zu lassen, dann wird die eine oder andere Naturschutz-Behörde schon mal weich und regelt entsprechende Ausnahmen. Oder - die Verordnung wurde streng gefasst - und trotzdem tritt dann ein "hohes Tier" vor die Bürger und gibt bekannt, dass "man" beim künftigen Vollzug dieser Verordnung hier und da ein Auge zudrücken wird; da heißt, das Ganze ist dann ein Papiertiger.

    Schön, dass der Braune Fliegenpilz eine solche Wertschätzung genießt. Ich mag diese Art sehr, und wenn er sich zeigt kann man sicher sein, auch noch anderes Interessante zu finden. Die hier vorgestellten Funde sind dieses Jahr schon der 2. Wachstumsschub. Die ersten fanden wir bereits am 13.07.25 bei Medenec/Kupferberg (CZ); siehe 1. Foto. Das 2. Foto stammt aus dem Crottendorfer Gebiet.


    Wuchszustand am 06.08.25, also kurz nach Ende der Regenperiode. Die Pfefferröhrlinge sahen hier regelrecht appetitlich aus; die Thelephora-FK am linken Rand entdeckte ich erst bei der Bildbearbeitung. Fotografie ist Sehschwachen deshalb wärmstens zu empfehlen.


    Nationalpark Bayerischer Wald: Generelles Sammelverbot. Nur in den Kernzonen, wo die Natur sich selbst überlassen wird, darf man Pilze für den eigenen Gebrauch sammeln. Man muss auf den Wegen bleiben

    Widersinnig. Schutzgebietskernzonen sind die wertvollsten und somit am strengsten geschützten Nationalparkbereiche. Gerade dort das Sammeln an den Wegrändern zuzulassen ist kontraproduktiv. Wer dort wegen schöner Funde "auf den Geschmack" gekommen ist, wird sich nicht bremsen und tut erst 2-3 und danach vielleicht noch mehr Schritte ins Gelände, um mehr erbeuten zu können. Ist am Ende nur eine Frage, ob man die Chancen, nicht erwischt zu werden, als gut einschätzt oder nicht.

    Kompaktheit der EM5 II

    Diese Schönfußröhrlinge habe ich heute Vormittag mit der EM5II, bestückt mit dem Zuiko 12-45mm, f4, fotografiert. Hatte die Kamera grob auf 30mm und Offenblende eingestellt, vor die Pilze auf den Boden gelegt und die Fokusstapelserie mit einem Fingertipp auf´s Display gestartet. Eingestellt war Manuell-Focus, so dass die Serie mit dem ersten Fokuspunkt kurz vor den Huträndern startete. In der Bracketing-Einstellung wird das Objektiv durch die Kamera auch bei MF-Einstellung angesteuert.


    Fund vom 06.08.2025 in einem Waldstraßengraben. Kleine Aststücke waren dort mit mineralischem Substrat vermischt. Ich habe die FK unberührt vor Ort gelassen; in die Feinheiten der Pilzbestimmung arbeite ich mich nicht ein, da ich jede freie Minute draußen verbringe. Das große Exemplar maß ca. 11 cm im DM.


    Stünde ich jetzt vor einer Entscheidung, würde ich die OM 10 Mark II

    Ja, die EM10II ist ebenfalls eine feine Kamera, die für Makroaufnahmen gut zu gebrauchen ist. Ich würde allerdings zu 100-150 € Mehrausgabe für eine EM 5II tendieren, denn abgesehen von einigen sonstigen kleineren Vorteilen hat diese Kamera eine bessere Display-Mechanik. Die EM 10II ist bekannt für ihre Flachkabelbrüche, die zum Displayausfall führen - so auch bei meiner.