Aber dass es tatsächlich NSG gibt, wo die Verbote aufgeweicht wurden, war mir gar nicht klar.
Was auf dem Papier steht, ist das das eine. Erst an der Vollzugspraxis kann man erkennen, wie ernst es der jeweilig zuständigen Naturschutzbehörde mit der Durchsetzung der Schutzbestimmungen ist. Besteht das Personal überwiegend aus Seiteneinsteigern, denen man die intensive, den Dienst begleitende postgraduale Verwaltungsrechts-Ausbildung vorenthalten hat, dann werden die sich nicht trauen, Vollzugsverfügungen und/oder Bußgeldbescheide zu erlassen. Denn sie haben Angst vor der darauf folgenden Einlegung von Rechtsbehelfen/-mitteln wie Widerspruch, Einspruch, Klage etc. Schon Formfehler lassen die Behörden in Rechtsstreitigkeiten öfter unterliegen. Ist ein solcher festgestellt beschäftigen sich Widerspruchsbehörde, Verwaltungsgericht oder Amtsgericht erst gar nicht mit den materiellen Argumenten. Allein mit hochmotivierten Fachleuten (z.B. Biologen, Ökologen), selbst wenn sie tausende an Tier- und Pflanzenarten sicher bestimmen können, kann man in den Behörden nicht viel anfangen, sofern ihnen nicht ausnahmsweise das Talent für die Juristerei in die Wiege gelegt war. Richtige Verwaltungsfachschul-Absolventen sind nach wie vor rar; sie begnügen sich nicht gern mit Angestellten-Jobs, sondern lasen sich bevorzugt dort anheuern, wo Aussicht auf Verbeamtung besteht (allerdings kann die spätere Pension nun auch nicht mehr als sicher gelten).
Jedenfalls ist der Vollzug zunehmend "schwachbrüstig", weshalb sich Rechtsbrecher in Wald und Flur fast sicher sein können, dass ihnen nichts geschieht.