Beiträge von Digitalpilz

    Hallo Dani,


    im Netz gibt es dazu auch Videos, ist aber in der Tat nicht schwer. Normalerweise lässt man die Stücke erst etwas antrocknen, der ideale Impfzeitpunkt wäre dann nach einigen Wochen. Sollte also nicht ganz frisch/feucht sein, aber auch noch nicht von anderen Arten besiedelt. Du müsstest dir eventuell etwas basteln, damit die Stümpfe vor Witterung und Sonneneinstrahlung etwas geschützt werden.

    Viele Grüße

    Oliver

    Hallo zusammen,


    wie schon gesagt wurde, wächst der Rauchblättige Schwefelkopf auf Fichtenstümpfen. Brut und Impfdübel kann man da problemlos kaufen. Statt Impfdübel würde ich die Schnittimpfmethode wählen, wenn eine Kettensäge zur Verfügung steht. Einfach eine Scheibe abschneiden, die Körnerbrut auf der Oberfläche verteilen, die Scheibe wieder drauf und dann mit ein zwei Nägeln fest machen. Mit Paketband ein Mal drumherum, um die Brut ein wenig vor Tierfraß zu schützen und fertig. Bei Dübeln muss man aufpassen, dass man scharfe Bohrer hat, denn verbranntes Holz mögen die Pilze nicht. Dübel muss man aber eine Menge setzen, da reichen zwei oder drei lange nicht aus.


    Bei mir hat das mit dem Rauchblättrigen Schwefelkopf zwar leider nicht geklappt, das lag aber vermutlich an dem viel zu sonnigem Standort. Ich habe zwar ein Dach drüber gebaut, aber hat nicht viel genutzt, wie es scheint.


    Noch aggressiver ist der Rosenseitling. Der ist zwar kulinarisch nicht so gut wie der Austernseitling, aber der zersetzt sogar Pappkartons. Ich hatte mal ein Pilzzuchtset und das Myzel hat irgendwann angefangen, auf dem Karton weiterzuwachsen. Dem kannst du echt alles zu mampfen geben ^^.

    Austernseitling wächst doch auch schon recht aggressiv. Der wuchs bei mir schon auf einem Stapel nasser Zeitungen praktisch ohne Licht. Den habe ich natürlich nicht zum Essen verwendet wegen der Druckerschwärze/Titandioxid. Aber ich habe immer gesagt, der wächst auch auf Omas alter Unterwäsche :D


    Angefangen hatte alles mit Paulownia, ich war von der (behaupteten) Wachstumsgeschwindigkeit dieser Art begeistert und wollte auf meinen seit Jahren brach liegenden landwirtschaftlichen Flächen möglichst schnell viel Ertrag haben.

    Paulownia ist auf jeden Fall ein bemerkenswertes Holz: sehr leicht und kaum brennbar. Das hätte ich gerne für den Camper-Ausbau genommen, aber das Material ist hier praktisch nicht zu bekommen, ich hätte es aus Valencia importieren müssen. Einen großen Nachteil hat das Holz aber: Man kann es nicht gut verschrauben, besser man verleimt es.


    Viele Grüße


    Oliver

    Hallo Steffen und Sabine,


    eine große Nachfrage nach Kursen/Wanderungen in Englisch wird es vermutlich nicht geben. Auf der andere Seite gibt es aber ja auch immer wieder Fälle, wo Migranten Knollenblätterpilze sammeln. Zu deren Deutschkenntnissen steht meist nichts in der Zeitung.


    Mich wundert es auch nicht, dass die meisten ihre Kurse/Wanderungen in Deutsch abhalten. Ich denke mal, dass es Nichtdeutschen schon reichen würde, wenn der PSV Englisch spricht, sodass er Nachfragen auf Englisch beantworten kann. Ich habe aber noch nie gesehen, dass jemand extra erwähnt, dass er auch Englisch spricht. Mag es aber geben. Macht wohl am ehesten Sinn in Groß- bzw. Universitätsstädten. Ich wüsste viele Artnamen auf Englisch nicht. Die müsste ich erst mal lernen, bis auf "death cap" und "fly agaric" fällt mir gerade nichts ein.


    Viele Grüße


    Oliver

    Hallo,


    wie ich schon geschrieben hatte: "Dem Profi dreht sich jetzt vermutlich alles um, aber für mich in der derzeitigen Situation ist das ausreichend.". Und genau so ist es.


    Die fertigen Lösungen wären eventuell brauchbar, wenn die nicht über PWM gesteuert werden. Im Grunde habe ich aber schon einen Plan, aber wegen anderer Dinge keine Zeit dafür. Die Elektronik zur Helligkeitsregelung kann ich dann leicht nachrüsten. Aber wenn man das Mikroskopieren schon mit dem Fotografieren vergleicht, dann doch wohl am ehesten mit einem Makrofotografen, der sich freut, dass er dann etwas mehr Schärfentiefe hat. ;)


    Grüße

    weißt du (oder sonst jemand), ob der Grünblättrige der einzige der Schwefelköpfe ist, der entsprechend auf UV-Licht reagiert?

    Hallo Thomas,

    Fluoreszenz ist eine Frage der Inhaltsstoffe. Beim Schwefelkopf schon durch die "Neon"-Farbgebung zu vermuten. Ich gehe stark davon aus, dass auch der Rauchblättrige Schwefelkopf unter UV aufleuchtet.

    Grüße

    Oliver

    Hallo,


    Pilzkultur ist meiner Meinung nach eine gute Sache, denn die Wälder werden geschont, der Mensch hat Nahrung und es sind praktisch keine Schwermetalle oder radioaktive Substanzen drin. Auch besteht praktisch keine Gefahr der tödlichen Verwechslung. Wie die im Supermarkt dann angeboten werden, ist eine andere Frage. Ein Klonversuch mit Pilzen aus dem Supermarkt endete mit einer "Hefepilzkultur", daher mache ich das nicht mehr.

    Außerdem wachsen Pilze sozusagen auf Abfallprodukten, z.B. aus der Landwirtschaft. Ferner können sie auch zur Dekontamination von Böden verwendet werden.

    Ich glaube sogar, dass Pilze darüber hinaus die Zukunft sind: ob als Grundlage für Fleischersatz, Baustoff, Isolierung, biologisch abbaubares Verpackungsmaterial. Ferner auch als "Bioreaktor" für die Herstellung von Arzneistoffen etc.

    Allerdings hört man relativ wenig von Fortschritten. Ich weiß zwar von Mushlabs / Infinite Roots, aber lese selten etwas darüber in der Presse.

    Forschung gibt es, könnte aber mehr sein. Viel dreht sich noch um pflanzenpathogene Pilze (Rost-/Brandpilze) und deren Früherkennung und Bekämpfung. Einfach mal abwarten, was die Zukunft bringt.

    Grüße

    Oliver

    Hallo,


    ich habe lange Zeit mein Wild M11 umrüsten wollen. Letztlich war es vor allem eine Zeitfrage und die gute Lösung wäre dann doch ein wenig aufwändig, da ich Bauteile bestellen und das dann zusammenlöten müsste und so weiter. Eine ganze Zeit lang habe ich für den gelegentlichen Blick ins Mikroskop einfach meine Handy-Taschenlampe verwendet. Vor kurzem hatte ich dann so eine LED-Lampe aus dem Baumarkt in der Hand und habe die kurzerhand auseinander genommen und da eingesetzt. Dimmen kann ich da auch nicht, aber das stört mich ehrlich gesagt nicht. Helligkeit kann ich ausreichend auch über die Blende regeln. Dem Profi dreht sich jetzt vermutlich alles um, aber für mich in der derzeitigen Situation ist das ausreichend.

    Im folgenden noch ein paar Bilder:

    Viele Grüße

    Oliver


    Hallo!

    Kurze Nachfrage: Gibt es eigentlich auch Pilzwanderungen für Migranten bzw auf englischer Sprache?
    Ich bin da gefragt worden und wusste es nicht. Eine schnelle Suche hat auch nichts zu Tage befördert.

    Wäre das nicht eine (kleine) Marktlücke?

    Viele Grüße


    Oliver

    Hallo zusammen,


    ja, vermutlich habe ich mich da etwas verrannt. Und man muss es ja normalerweise auch nicht so genau wissen, daher werde ich mir wohl auch besser die vereinfachte Sachlage merken.


    Am Rande: In den Naturschutzgebieten sind die Wege zwar betretbar, aber der Bereich neben dem Weg ist bereits eine geschützte Fläche. Daher ist das Sammeln am Wegesrand daher da auch verboten. Wenn jetzt aber genau auf dem Weg ein Pilz .... ach lassen wir das ;) Ich merke mir einfach: In Naturschutzgebieten ist das Sammeln komplett verboten. Im Nationalpark meistens auch, es können aber unterschiedliche Vorschriften gelten, daher im Zweifel informieren. In Landschaftsschutzgebieten darf man sammeln. Es gibt noch weitere Schutzgebiete (Biosphärenreservat etc), aber die umgehe ich einfach weiträumig :D


    Beste Grüße

    Hallo Kauz,


    ich habe die von dir genannten Paragraphen durchgelesen und kann dem nichts Entsprechendes entnehmen. In Naturschutzgebieten gibt es Wege, die (meistens) betreten werden dürfen. Ich rede ja nicht von den geschützten Flächen, sondern vom Wegesrand. Und da stehe ich noch mehr als vorher auf dem Standpunkt, dass das gemäß BNatSchG und auch gemäß SächsNatSchG erlaubt ist, da nicht verboten. Schadet ja auch niemandem. Dass man natürlich nicht die Wege verlassen darf, um die "hinteren" Pilze von den geschützten Flächen zu holen, ist klar. Dass man keine streng geschützten Arten (ohne Ausnahmeregelung) sammeln darf, auch.


    Grüße


    Oliver

    Hallo Sabine,


    ich weiß nicht mehr genau, wo ich das her hatte. Ich glaube, ich habe das daraus geschlossen, dass Pilze sammeln laut BNatSchG da erlaubt ist, wo kein Betretungsverbot herrscht. Und das ist auf den Wegen ja der Fall.

    Zitat

    (3) Jeder darf abweichend von Absatz 1 Nummer 2 wild lebende Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige wild lebender Pflanzen aus der Natur an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen, in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen.


    Ich sehe da auf Anhieb keine Ausnahme von dieser Erlaubnis für Naturschutzgebiete. Kann natürlich sein, dass ich das falsch interpretiert habe. Recht ist komplex und hat seine eigene Logik.


    Verboten ist in Naturschutzgebieten nach § 23 BNatSchG:

    Zitat

    (2) Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebiets oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten. Soweit es der Schutzzweck erlaubt, können Naturschutzgebiete der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden.

    Aber das sehe ich nicht, wenn jemand ein paar Pilze vom Wegesrand aus sammelt.


    Beste Grüße


    Oliver

    Hallo Oehrling,


    da hast du mich vielleicht missverstanden. Beim Sammeln von Pilzen habe ich nie ein Problem oder Gewissensbisse und auch keine Angst vor Kontrollen. Aber ich möchte irgendwann mal den PSV machen (und gerne später auch den mykologischen Berater, weil es sich für mich anbietet) und dann stellt sich ja die Frage, was man Leuten sagt, die fragen, wie viel man sammeln darf. Und da würde ich so eine Frage dann gerne sehr genau beantworten können. Aber okay, ich habe mir das schon fast abgeschminkt, siehe meinen Beitrag #10.

    Ganz am Rande (an alle): Wie ist denn das in anderen Ländern geregelt? Ich vermute: nicht so kompliziert.


    Beste Grüße


    Oliver

    Hallo Daniel und Josef,


    Daniel: In der Mushpits-App sind die Naturschutzgebiete auf jeden Fall ja auch als Overlay drin. Nur leider läuft ausgerechnet diese App nicht ganz rund auf meinem Smartphone. Nun habe ich die Schutzgebiete auch in Osmand importiert. Ich nutze aber eigentlich am liebsten Organic Maps bzw Comaps für Wanderungen, da die nicht so überladen ist. Leider habe ich die Daten nicht als Overlay in einem brauchbaren Format gefunden und das BfN angeschrieben. Mal schauen.


    Die Online-Kartenanwendung vom BfN kann man natürlich auch nutzen: https://geodienste.bfn.de/schu…lang=de&l=~schgeb%28-4%29


    Josef: Ja, vielleicht ist da mein Wunsch nach glasklaren Informationen mit mir durchgegangen. Wahrscheinlich sollte man es doch eher pragmatisch sehen. Ich bin noch nie aus dem Wald gekommen und kontrolliert worden und wenn kein Vorsatz besteht, kann man nicht mal bestraft werden. Zudem gibt es ja noch den in der anderen Diskussion erwähnten juristischen Kommentar, wonach bis zu 8 kg als Eigenbedarf gewertet werden können. Für mich als Pilzsammler sehe ich da gar kein Problem. Aber für PSV, die ihren Ratsuchenden gerne valide Informationen geben, ist so ein Wischiwaschi etwas unglücklich. Daher werde ich es in Zukunft wohl so handhaben, dass ich die sicheren Mengen für die Bundesländer angebe (also meist "mit 1 kg ist man auf der sicheren Seite" und "in RLP besser nur 0,5 kg, dann ist man auf der sicheren Seite"). Für Naturschutzgebiete kann man angeben, dass man dort auf den Wegen bleiben muss, aber am Wegesrand sammeln kann. Und in Nationalparks und anderen geschützten Biotopen soll sich doch bitte jeder selbst erkundigen.

    Trotzdem werde ich mir vermutlich ein Merkblatt machen, aber halt nur mit den wichtigsten Infos kurz und knapp.

    Beste Grüße

    Oliver

    Widersinnig. Schutzgebietskernzonen sind die wertvollsten und somit am strengsten geschützten Nationalparkbereiche. Gerade dort das Sammeln an den Wegrändern zuzulassen ist kontraproduktiv. Wer dort wegen schöner Funde "auf den Geschmack" gekommen ist, wird sich nicht bremsen und tut erst 2-3 und danach vielleicht noch mehr Schritte ins Gelände, um mehr erbeuten zu können. Ist am Ende nur eine Frage, ob man die Chancen, nicht erwischt zu werden, als gut einschätzt oder nicht.

    Danke, da ich KI genutzt hatte, muss man da immer skeptisch sein und Fehler korrigieren. Hat Gemini dann eben auch eingesehen, dass der letzte Teil widersprüchlich ist. Ich werde das gleich editieren.

    Hier noch eine Tabelle zu den Bundesländern. Wenn auf das BNatSchG verwiesen wird, dann bedeutet das, dass im Landesgesetz keine Menge genannt wurde, somit Bundesrecht gilt. Die Liste ist KI-generiert (Gemini) und hoffentlich fehlerfrei. Aber dennoch ohne Gewähr.


    (Musste ich wegen inhaltlicher Fehler erst mal wieder löschen. Später werde ich eine aktualisierte Tabelle hochladen)

    Bezüglich der Nationalparks habe ich mir von Gemini eine Liste erstellen lassen, die ich hier teile. Bitte daran denken, dass sich da theoretisch jederzeit etwas ändern kann. Im Zweifel muss man halt doch vorher fragen:

    Sammelregeln in deutschen Nationalparks

    • Nationalpark Bayerischer Wald: Generelles Sammelverbot, sofern dafür die Wege verlassen werden müssen. Am Wegesrand ist Sammeln in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf erlaubt.
    • Nationalpark Berchtesgaden: Generelles Sammelverbot. Jegliche Entnahme von Pflanzen, Pilzen und Mineralien ist strengstens untersagt.
    • Nationalpark Eifel: Generelles Sammelverbot. Der Park hat das Motto "Natur Natur sein lassen", daher ist das Sammeln von Pilzen nicht erlaubt.
    • Nationalpark Hainich: Das Sammeln in geringer Menge ist in der Zone 2 des Nationalparks für den Eigenbedarf erlaubt. Die Zeit dafür ist vom 15. August bis zum 15. November. Dennoch wird empfohlen, auf das Sammeln zu verzichten, um die Natur nicht zu stören.
    • Nationalpark Harz: Generelles Sammelverbot. Wie in vielen Nationalparks gilt auch hier das Wegegebot. Die Entnahme von Pflanzen, Pilzen und Tieren ist verboten.
    • Nationalpark Hunsrück-Hochwald: Generelles Sammelverbot innerhalb der Kernzone. Außerhalb der Kernzone gibt es kein Wegegebot und das Sammeln von Pilzen ist hier in geringen Mengen für den persönlichen Gebrauch erlaubt.
    • Nationalpark Kellerwald-Edersee: Generelles Sammelverbot. Das Sammeln in Naturschutzgebieten und Nationalparks ist hier ausdrücklich untersagt.
    • Nationalpark Jasmund: Generelles Sammelverbot.
    • Nationalpark Müritz: Sammeln ist für den Eigenbedarf in den Entwicklungszonen (Schutzzone 2) erlaubt. In der Kernzone (Schutzzone 1) ist es verboten, die Wege zu verlassen und zu sammeln.
    • Nationalpark Sächsische Schweiz: Das Sammeln von Pilzen ist für den Eigenbedarf erlaubt. Es gilt jedoch die Handstrauß-Regel, was bedeutet, dass die Menge zwei Kilogramm pro Person nicht überschreiten darf. Es ist außerdem vorgeschrieben, auf den Wegen zu bleiben.
    • Nationalpark Schwarzwald: Generelles Sammelverbot. Die Devise lautet: "Natur Natur sein lassen".
    • Nationalpark Unteres Odertal: Das Sammeln ist im Schöneberger-Stolper Wald erlaubt, allerdings nur vom 1. August bis zum 31. Dezember. Es muss bodenschonend erfolgen und ist auf den Eigenbedarf beschränkt.
    • Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft: In den Kernzonen (Schutzzone 1) ist das Sammeln von Pilzen absolut verboten. In der Schutzzone II (Pflege- und Entwicklungszone) ist das Sammeln einer geringen Menge für den Eigenbedarf erlaubt.
    • Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer, Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer und Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer: Generelles Sammelverbot. In diesen Parks, die hauptsächlich aus Wattflächen bestehen, ist das Sammeln von Pilzen nicht möglich und daher auch nicht explizit geregelt, aber die Regelungen zum Naturschutz schließen die Entnahme von Naturmaterialien aus.

    Hallo Emil,


    danke für den Link. Da tun sich ja bürokratische Abgründe auf. Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht? ;(


    Aber nun bin ich auf jeden Fall schlauer. Trotzdem erscheint es mir sinnvoll, dass ich mir ein Merkblatt dazu anlegen werde. Das werde ich dann ggf. hier teilen. Erst mal muss ich das selber durchblicken.


    Bezüglich Nationalparks gelten dann wieder individuelle Vorschriften. Die müsste man eigentlich auch erfragen. Sofern das noch niemand gemacht hat.


    Ich überlege ferner, ob ich nicht in jedem Landkreis eine Anfrage an die Behörde stelle. Ist vielleicht der bürokratische Overkill, aber da kann ich ja auch nichts für. Eine Excel-Liste mit allen Landkreisen und kreisfreien Städten inkl. Bundesland, Webseite und Mailadresse habe ich gerade erstellt.

    Beste Grüße

    Oliver