ZitatMir ging es ursprünglich eher um das Zusammentragen von Informationen von den verschiedenen Ebenen und deren Zugänglichmachung. Aber ich muss zugeben, dass ich die Komplexität des Themas unterschätzt habe.
Beiträge von Digitalpilz
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Hallo zusammen,
ja, vermutlich habe ich mich da etwas verrannt. Und man muss es ja normalerweise auch nicht so genau wissen, daher werde ich mir wohl auch besser die vereinfachte Sachlage merken.
Am Rande: In den Naturschutzgebieten sind die Wege zwar betretbar, aber der Bereich neben dem Weg ist bereits eine geschützte Fläche. Daher ist das Sammeln am Wegesrand daher da auch verboten. Wenn jetzt aber genau auf dem Weg ein Pilz .... ach lassen wir das
Ich merke mir einfach: In Naturschutzgebieten ist das Sammeln komplett verboten. Im Nationalpark meistens auch, es können aber unterschiedliche Vorschriften gelten, daher im Zweifel informieren. In Landschaftsschutzgebieten darf man sammeln. Es gibt noch weitere Schutzgebiete (Biosphärenreservat etc), aber die umgehe ich einfach weiträumig
Beste Grüße
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Ferner: das Landesrecht ist dem Bundesrecht untergeordnet. Wenn das Bundesrecht etwas vorschreibt, ohne dem Land entsprechende Befugnisse zu geben, dann gilt das auch. Es sei denn, es findet sich ein Hinweis wie "Näheres regelt ein Landesgesetz" oder so.
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Hallo Kauz,
ich habe die von dir genannten Paragraphen durchgelesen und kann dem nichts Entsprechendes entnehmen. In Naturschutzgebieten gibt es Wege, die (meistens) betreten werden dürfen. Ich rede ja nicht von den geschützten Flächen, sondern vom Wegesrand. Und da stehe ich noch mehr als vorher auf dem Standpunkt, dass das gemäß BNatSchG und auch gemäß SächsNatSchG erlaubt ist, da nicht verboten. Schadet ja auch niemandem. Dass man natürlich nicht die Wege verlassen darf, um die "hinteren" Pilze von den geschützten Flächen zu holen, ist klar. Dass man keine streng geschützten Arten (ohne Ausnahmeregelung) sammeln darf, auch.
Grüße
Oliver -
Was auf dem Papier steht, ist das das eine.
Ja, aber wo steht es denn? Ich kann dem BNatSchG nicht entnehmen, dass in Naturschutzgebieten das Sammeln von geringen Mengen Pilzen für den persönlichen Gebrauch ohne Verlassen der Wege verboten ist. Und was nicht verboten ist, ist erlaubt.
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Hallo Sabine,
ich weiß nicht mehr genau, wo ich das her hatte. Ich glaube, ich habe das daraus geschlossen, dass Pilze sammeln laut BNatSchG da erlaubt ist, wo kein Betretungsverbot herrscht. Und das ist auf den Wegen ja der Fall.Zitat(3) Jeder darf abweichend von Absatz 1 Nummer 2 wild lebende Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige wild lebender Pflanzen aus der Natur an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen, in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen.
Ich sehe da auf Anhieb keine Ausnahme von dieser Erlaubnis für Naturschutzgebiete. Kann natürlich sein, dass ich das falsch interpretiert habe. Recht ist komplex und hat seine eigene Logik.
Verboten ist in Naturschutzgebieten nach § 23 BNatSchG:
Zitat(2) Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebiets oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten. Soweit es der Schutzzweck erlaubt, können Naturschutzgebiete der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden.
Aber das sehe ich nicht, wenn jemand ein paar Pilze vom Wegesrand aus sammelt.
Beste Grüße
Oliver
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es ist wohl unterschiedlich von Land zu Land, hier mal die schweiz als Beispiel: https://www.vapko.ch/de/oekolo…le-pilzsammelbestimmungen
Hallo Matthias,
ist ja durchaus ähnlich zu uns, wie es scheint. Mir gefällt aber der häufige Satz "Das mutwillige Zerstören von Pilzen ist verboten."
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Hallo Oehrling,
da hast du mich vielleicht missverstanden. Beim Sammeln von Pilzen habe ich nie ein Problem oder Gewissensbisse und auch keine Angst vor Kontrollen. Aber ich möchte irgendwann mal den PSV machen (und gerne später auch den mykologischen Berater, weil es sich für mich anbietet) und dann stellt sich ja die Frage, was man Leuten sagt, die fragen, wie viel man sammeln darf. Und da würde ich so eine Frage dann gerne sehr genau beantworten können. Aber okay, ich habe mir das schon fast abgeschminkt, siehe meinen Beitrag #10.
Ganz am Rande (an alle): Wie ist denn das in anderen Ländern geregelt? Ich vermute: nicht so kompliziert.Beste Grüße
Oliver
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Hallo Peter,
was meinst du? Du bist kontrolliert worden? Wolltest du mit dem Pilzkorb die grüne Grenze überschreiten?
Aber klar, in Grenznähe steigt das Risiko, auf einen Beamten von der Bundespolizei (früher: Zoll) zu treffen. Aber ob der sich dann für deine Pilze interessiert?
Grüße -
Hallo Daniel und Josef,
Daniel: In der Mushpits-App sind die Naturschutzgebiete auf jeden Fall ja auch als Overlay drin. Nur leider läuft ausgerechnet diese App nicht ganz rund auf meinem Smartphone. Nun habe ich die Schutzgebiete auch in Osmand importiert. Ich nutze aber eigentlich am liebsten Organic Maps bzw Comaps für Wanderungen, da die nicht so überladen ist. Leider habe ich die Daten nicht als Overlay in einem brauchbaren Format gefunden und das BfN angeschrieben. Mal schauen.
Die Online-Kartenanwendung vom BfN kann man natürlich auch nutzen: https://geodienste.bfn.de/schu…lang=de&l=~schgeb%28-4%29
Josef: Ja, vielleicht ist da mein Wunsch nach glasklaren Informationen mit mir durchgegangen. Wahrscheinlich sollte man es doch eher pragmatisch sehen. Ich bin noch nie aus dem Wald gekommen und kontrolliert worden und wenn kein Vorsatz besteht, kann man nicht mal bestraft werden. Zudem gibt es ja noch den in der anderen Diskussion erwähnten juristischen Kommentar, wonach bis zu 8 kg als Eigenbedarf gewertet werden können. Für mich als Pilzsammler sehe ich da gar kein Problem. Aber für PSV, die ihren Ratsuchenden gerne valide Informationen geben, ist so ein Wischiwaschi etwas unglücklich. Daher werde ich es in Zukunft wohl so handhaben, dass ich die sicheren Mengen für die Bundesländer angebe (also meist "mit 1 kg ist man auf der sicheren Seite" und "in RLP besser nur 0,5 kg, dann ist man auf der sicheren Seite"). Für Naturschutzgebiete kann man angeben, dass man dort auf den Wegen bleiben muss, aber am Wegesrand sammeln kann. Und in Nationalparks und anderen geschützten Biotopen soll sich doch bitte jeder selbst erkundigen.
Trotzdem werde ich mir vermutlich ein Merkblatt machen, aber halt nur mit den wichtigsten Infos kurz und knapp.
Beste Grüße
Oliver -
Widersinnig. Schutzgebietskernzonen sind die wertvollsten und somit am strengsten geschützten Nationalparkbereiche. Gerade dort das Sammeln an den Wegrändern zuzulassen ist kontraproduktiv. Wer dort wegen schöner Funde "auf den Geschmack" gekommen ist, wird sich nicht bremsen und tut erst 2-3 und danach vielleicht noch mehr Schritte ins Gelände, um mehr erbeuten zu können. Ist am Ende nur eine Frage, ob man die Chancen, nicht erwischt zu werden, als gut einschätzt oder nicht.
Danke, da ich KI genutzt hatte, muss man da immer skeptisch sein und Fehler korrigieren. Hat Gemini dann eben auch eingesehen, dass der letzte Teil widersprüchlich ist. Ich werde das gleich editieren.
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Hier noch eine Tabelle zu den Bundesländern. Wenn auf das BNatSchG verwiesen wird, dann bedeutet das, dass im Landesgesetz keine Menge genannt wurde, somit Bundesrecht gilt. Die Liste ist KI-generiert (Gemini) und hoffentlich fehlerfrei. Aber dennoch ohne Gewähr.
(Musste ich wegen inhaltlicher Fehler erst mal wieder löschen. Später werde ich eine aktualisierte Tabelle hochladen) -
Bezüglich der Nationalparks habe ich mir von Gemini eine Liste erstellen lassen, die ich hier teile. Bitte daran denken, dass sich da theoretisch jederzeit etwas ändern kann. Im Zweifel muss man halt doch vorher fragen:
Sammelregeln in deutschen Nationalparks
- Nationalpark Bayerischer Wald: Generelles Sammelverbot, sofern dafür die Wege verlassen werden müssen. Am Wegesrand ist Sammeln in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf erlaubt.
- Nationalpark Berchtesgaden: Generelles Sammelverbot. Jegliche Entnahme von Pflanzen, Pilzen und Mineralien ist strengstens untersagt.
- Nationalpark Eifel: Generelles Sammelverbot. Der Park hat das Motto "Natur Natur sein lassen", daher ist das Sammeln von Pilzen nicht erlaubt.
- Nationalpark Hainich: Das Sammeln in geringer Menge ist in der Zone 2 des Nationalparks für den Eigenbedarf erlaubt. Die Zeit dafür ist vom 15. August bis zum 15. November. Dennoch wird empfohlen, auf das Sammeln zu verzichten, um die Natur nicht zu stören.
- Nationalpark Harz: Generelles Sammelverbot. Wie in vielen Nationalparks gilt auch hier das Wegegebot. Die Entnahme von Pflanzen, Pilzen und Tieren ist verboten.
- Nationalpark Hunsrück-Hochwald: Generelles Sammelverbot innerhalb der Kernzone. Außerhalb der Kernzone gibt es kein Wegegebot und das Sammeln von Pilzen ist hier in geringen Mengen für den persönlichen Gebrauch erlaubt.
- Nationalpark Kellerwald-Edersee: Generelles Sammelverbot. Das Sammeln in Naturschutzgebieten und Nationalparks ist hier ausdrücklich untersagt.
- Nationalpark Jasmund: Generelles Sammelverbot.
- Nationalpark Müritz: Sammeln ist für den Eigenbedarf in den Entwicklungszonen (Schutzzone 2) erlaubt. In der Kernzone (Schutzzone 1) ist es verboten, die Wege zu verlassen und zu sammeln.
- Nationalpark Sächsische Schweiz: Das Sammeln von Pilzen ist für den Eigenbedarf erlaubt. Es gilt jedoch die Handstrauß-Regel, was bedeutet, dass die Menge zwei Kilogramm pro Person nicht überschreiten darf. Es ist außerdem vorgeschrieben, auf den Wegen zu bleiben.
- Nationalpark Schwarzwald: Generelles Sammelverbot. Die Devise lautet: "Natur Natur sein lassen".
- Nationalpark Unteres Odertal: Das Sammeln ist im Schöneberger-Stolper Wald erlaubt, allerdings nur vom 1. August bis zum 31. Dezember. Es muss bodenschonend erfolgen und ist auf den Eigenbedarf beschränkt.
- Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft: In den Kernzonen (Schutzzone 1) ist das Sammeln von Pilzen absolut verboten. In der Schutzzone II (Pflege- und Entwicklungszone) ist das Sammeln einer geringen Menge für den Eigenbedarf erlaubt.
- Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer, Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer und Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer: Generelles Sammelverbot. In diesen Parks, die hauptsächlich aus Wattflächen bestehen, ist das Sammeln von Pilzen nicht möglich und daher auch nicht explizit geregelt, aber die Regelungen zum Naturschutz schließen die Entnahme von Naturmaterialien aus.
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Hallo Emil,
danke für den Link. Da tun sich ja bürokratische Abgründe auf. Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?
Aber nun bin ich auf jeden Fall schlauer. Trotzdem erscheint es mir sinnvoll, dass ich mir ein Merkblatt dazu anlegen werde. Das werde ich dann ggf. hier teilen. Erst mal muss ich das selber durchblicken.
Bezüglich Nationalparks gelten dann wieder individuelle Vorschriften. Die müsste man eigentlich auch erfragen. Sofern das noch niemand gemacht hat.
Ich überlege ferner, ob ich nicht in jedem Landkreis eine Anfrage an die Behörde stelle. Ist vielleicht der bürokratische Overkill, aber da kann ich ja auch nichts für. Eine Excel-Liste mit allen Landkreisen und kreisfreien Städten inkl. Bundesland, Webseite und Mailadresse habe ich gerade erstellt.
Beste Grüße
Oliver -
Hallo!
Geschützte Arten dürfen in manchen Fällen zwar gesammelt werden, aber nur in geringen Mengen für den Eigenbedarf. Diese Menge scheint aber nicht definiert zu sein. Was soll man denn da annehmen? Die üblichen 1-2 kg? Handstraußregel?
Beste Grüße
Oliver
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Hallo Teetasse,
nein, das ist kein Pfifferling. Die haben Leisten, keine Lamellen.
Ich warte gespannt auf deine nächsten Bilder.Grüße
Oliver
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Der Titel sagt es ja schon: Ich suche einen Kreuztisch, einen Phasenkontrast-Kondensor und Phasenkontrast-Objektive für mein altes Wild M11. Ein Fototubus für Binokular wäre auch schön. Das Mikroskop ist noch aus den Siebzigern und ich würde es gerne erhalten, aber auch besser nutzen können.
Es ist unwahrscheinlich, dass jemand diese Teile abzugeben hat, aber fragen kann ja nicht schaden.
Oliver
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Und ja der Mähroboter läuft Täglich. Nicht wegen des Rasens, sondern als Maulwurfschreck 🤣
Hoffentlich nicht abends oder gar nachts. Da sind Igel unterwegs und die sind durch Mähroboter gefährdet.
ZitatJa, Blumen und Pflanzen gibts im Garten auch. Ich hab eine "ErkennungsApp" für Blumen und ich schaue immer wieder was giftig is und was nicht.
Auch ein Ansatz. Imho ist ständige Aufsicht bei Kleinkindern nicht zu ersetzen. Zudem gibt es viele Gefahren und da stehen andere Dinge weiter oben in der Liste, z. B. Medikamente, Haushaltsreiniger, Knopfzellen und Nikotin-Vapes sowie Zigaretten. Ferner die Küche und heiße Töpfe mitsamt Inhalt sowie heiße Herdplatten. Nicht zu vergessen Fenster in höheren Geschossen.
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Das beruhigt mich.
Ich habe ein kleines Kind der gerade anfängt zu krabbeln und alles in den Mund steckt 😄.
Deswegen die sorge vor einen neuen giftigen Pilz im Garten 🙈.
Neben giftigen Pilzen gibt es viele giftige Pflanzen. Das ist im Grunde auch nicht schlimm. Ein kleines Kind sollte ständig beaufsichtigt werden, denn es gibt auch noch andere Gefahren, wie z. B. ein eventuell vorhandener Gartenteich etc. pp.
Diese Boviste sind jedenfalls keine Giftpilze.
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Hallo ihr Lieben! Hallo Chris! Vielen Dank für deine Seite, ich habe mich gerade total gefreut und ich hab noch nicht mal reingeschaut (das mache ich aber gleich auf jeden Fall). Denn ich bin gerade sehr mit der Vorbereitung zur PSV-Prüfung beschäftigt und war in der Vergangenheit auf der Suche nach Lernmaterialien, lerne im Moment recht viel mit KI, was einigermaßen gut klappt, wenn man der KI nicht blind vertraut. So, jetzt schaue ich mir erst mal deine Seite genauer an und hoffe, dass ich dann für dieses Jahr noch irgendwo einen Prüftermin bekomme, wobei leider schon viel ausgebucht zu sein scheint.
LG Oliver -
Hallo Hanna und Co,
lest ihr noch mit? Als Studenten (Bio?) sollte es für euch eigentlich ein leichtes sein ausgehend von einem gesammelten Pilz (dikaryotisch) oder auch von dessen Sporen (zunächst monokaryotisch) Myzel zu generieren. Habt ihr ein Labor, vor allem einen Autoklaven und eine Cleanbench zur Verfügung? Wenn nicht, geht es auch mit Dampfdrucktopf und einem Bunsenbrenner. Aber ich warte erst Mal eine Rückmeldung ab, bevor ich mir die Finger wund tippe.
Beste Grüße
Oliver
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Guten Abend zusammen,
ich kann mir denken, was Steffen meint und bei ernsten Erkrankungen geht man sicherlich besser zum Arzt anstatt einen Tee von Heilpilzen zu trinken. Der verschreibt Medikamente, deren Wirksamkeit durch klinische Studien belegt wurde und auch die Neben- und Wechselwirkungen sollten da bekannt sein. Wobei da sicher auch Schindluder getrieben wird, längst nicht alles öffentlich ist (aus verschiedenen Gründen) und die Pharmaindustrie natürlich auch ein Interesse an Vermarktung hat und dabei nicht immer ethisch einwandfreie Wege geht. Beispiel Opiodkrise in den USA. Und auch unser Gesundheitssystem hat sicherlich den ein oder anderen Nachteil, z. B. gab es bis vor ein paar Jahren zu HPV keine Impfempfehlungen für Jungs, inzwischen aber schon, wohl aber nicht für Erwachsene, was letztlich nur auf fehlende Forschungsdaten zurückzuführen ist. Auch wird das System oft als kalt empfunden, so hat ein Arzt heute nicht mehr so viel Zeit für einen Patienten und die Wartezeiten sind lang.
Entsprechend erlebten wir vor einigen Jahren eine Rennaissance der Naturheilkunde und so mancher geht sogar zum Heilpraktiker. Vieles halte ich für Humbug (z. B. Homöopathie, Bachblüten), aber freilich gibt es auch Heilkräuter, die tatsächlich eine Wirkung haben. Das ist ja auch hinlänglich bekannt. Jeder kennt den Kamillentee, ferner auch Fenchel und Pfefferminze und solche Sachen wirken auch. Die Prüfung eines Heilpraktikers beim Gesundheitsamt zielt letztlich darauf ab, dass er lebensbedrohende Krankheiten erkennt und den Patienten zu einem richtigen Arzt schickt. Und das ist auch gut so.
Aber nicht wenige Stoffe aus Pflanzen wurden erforscht und fanden letztendlich den Weg in ein Medikament, welches der Arzt verschreiben kann oder welches zumindest in der Apotheke erhältlich ist, ob in unveränderter oder abgewandelter Form. Da wäre z. B. die Acetylsalicylsäure (ASS, Aspirin), die eine chemische Abwandlung des Wirkstoffes in der Weidenrinde ist (Salicylsäure). Oder das Johanniskraut, dessen Wirkstoff Hypericin stimmungsaufhellend und gegen Nervenschmerzen wirkt.
An Wirkstoffen aus Pilzen wurde und wird geforscht, was ich auch absolut richtig finde. Das Penicillin hat Claudia schon genannt und das hat unzählige Menschenleben gerettet. Inhaltsstoffe des "Reishi" sowie anderer Pilze werden ebenfalls erforscht. Wer sich dafür interessiert, findet dazu sicherlich einiges auf PubMed. Sogar die einst verteufelten psychedelischen Wirkstoffe wie Psilocybin werden heute erforscht (die Rechtslage machte das allerdings schwierig bis unmöglich) und soweit ich weiß sind die Forschungsergebnisse vielversprechend.
Klar ist aber auch, dass Pflanzen, Pilze, Tiere in unveränderter Form auch etliche andere Stoffe enthalten, die möglicherweise schädigend sind. Zum Beispiel enthält der früher gegen Husten als Tee getrunkene Huflattich (Tussilago farfara, da steckt der Husten schon im Namen) auch leberschädigende Pyrrizidoalalkaloide (ein Wort, dessen Schreibweise ich jedes Mal erst googlen muss).
Kurz gesagt: Von einem Heilpilzpülverchen würde ich auch nicht zu viel erwarten. Das ist eher ein Lifestyle, der gerade unheimlich gehypt und gepusht wird durch die kapitalistischen Interessen derjenigen, die daran verdienen - inklusive mancher Privatpersonen, die ihre selbst gesammelten Baumpilze dann online anbieten. Das ist natürlich eine eher zweifelhafte Sache. Zumindest sollten solche Pülverchen standardisiert werden, da - vermutlich - die Konzentration der Inhaltsstoffe schwankt, wie bei Heilpflanzen auch.
Zum alpha-Amanitin gegen Tumorzellen: Da bin ich nicht auf dem Laufenden, gehe aber davon aus, dass das nicht automatisch zielgerichtet Tumorzellen zerstören kann, sondern dass das mit Antikörpern gekoppelt wird, die ihre "Sprengladung" (das Amanitin) erst ans Ziel, die Tumorzelle, bringen.
Ich glaube aber schon, dass in Pilzen eine Menge Potenzial steckt. Nicht nur für die Pharmaindustrie und Medizin, sondern auch für andere Branchen. Und so lange man es nicht besser weiß, soll von mir aus jeder mit seinem Pilz-Kaffee glücklich werden. Hauptsache ist, dass damit niemand die Gesundheit anderer durch kapitalistisch motivierte Heilversprechen gefährdet und z. B. Fliegenpilzhüte auf Ebay verkauft. Allerdings bin ich da wenig optimistisch, da man in Zeiten von Tiktok und Co wohl eher nicht davon ausgehen kann, dass sich da so schnell die Vernunft durchsetzt.
Beste Grüße
Oliver
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Heute wird einfach alles zu Geld gemacht. Ich beobachte das schon lange und bin immer wieder erstaunt, wie viel Geld manche Leute noch z. B. für kaputte Fernseher oder uralte Smartphones haben wollen. Und nun gehen "Privatleute" hin und verkaufen Baumpilze als Vitalpilze. Vermutlich auch noch illegal, da für die Anwendung am Menschen bestimmt. Da gibt es doch sicherlich Gesetze und Vorschriften, die hier sicher nicht eingehalten werden, wie z. B. das Arzneimittelgesetz oder sonst andere.
Grüße
Oliver
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Hi Stefan,
im "absoluten" Osten ist es schwer Prüflinge zu finden? Ist ja interessant. Komm doch einfach mal nach NRW
Ich müsste für eine PSV-Prüfung mindestens zwei Stunden fahren. Unter Umständen könnte ich dich sogar beherbergen, aber ich ziehe bald um und muss dann erst mal schauen, dass ich mich einrichte. Ich würde gerne nächstes Jahr eine PSV-Prüfung ablegen, habe aber auch noch viel zu lernen, vor allem Artenkenntnis.
Grüße
Oliver
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Hallo,
ich kann die Frage definitiv nicht beantworten. Denn es ist so, wie Peter sagt: was für uns giftig ist, muss für ein bestimmte Tierart nicht unbedingt giftig sein. Für Hunde ist z. B. das Theobromin in Kakao/Schokolade giftig, für uns Menschen jedoch nicht. Generell gibt es ja auch die Empfehlung, sich bei der Bewertung der Essbarkeit von Pilzen keinesfalls auf tierische Vorkoster zu verlassen, aus demselben Grund.
Da würde ich mal den Veterinär befragen. Auf den Seiten der DGfM ist auch das Giftinformationszentrum Erfurt benannt. Ich zitiere: "Soweit möglich, werden auch Vergiftungsfälle bei Tieren beraten."
Giftnotrufe in Deutschland, Österreich und in der Schweiz☎ Hilfe bei Pilzvergiftungen: Deutschland / Österreich / Schweiz. Plus Link zu einem Verzeichnis weiterer Anlaufstellen in Europa.www.dgfm-ev.deDirektlink: https://www.ggiz-erfurt.de/home.html
Bitte geben Rückmeldung, wenn die wertvolle Hinweise geben konnten, welche Pilze für Pferde giftig sind.
Beste Grüße
Oliver